Krankenkasse. Zusatzversicherung
- ShortId
-
98.449
- Id
-
19980449
- Updated
-
10.04.2024 17:36
- Language
-
de
- Title
-
Krankenkasse. Zusatzversicherung
- AdditionalIndexing
-
Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;älterer Mensch
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011201, Zusatzversicherung
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L05K0107010201, älterer Mensch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auch ohne Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen der Grundversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) und den Zusatzversicherungen (Versicherungsvertragsgesetz; VVG) ist bei den Gesetzen über die Krankenversicherung soziale Ungerechtigkeit festzustellen. Die beiden grössten Ungerechtigkeiten sind: zum einen die Tatsache, dass Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, insbesondere dann, wenn ihre Versicherung ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, keine Zusatzversicherungen mehr abschliessen können, und zum anderen die Tatsache, dass bei der Festsetzung der Prämie das Eintrittsalter der versicherten Person in keiner Weise berücksichtigt wird. Unsere Initiative soll die zweite Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen, da es sozial nicht vertretbar ist, dass Personen aus finanziellen Gründen auf eine Zusatzversicherung verzichten müssen, da die Prämien lediglich wegen ihres Alters so hoch liegen, und dies, obwohl sie bei derselben Versicherung während vieler Jahre Beiträge bezahlt haben. Das durch eine Krankenversicherung abgedeckte Risiko kann nicht mit dem durch eine Sachversicherung abgedeckten Risiko gleichgesetzt werden.</p><p>Durch die Berücksichtigung des Eintrittsalters in die Krankenkasse, die Absicherung der versicherten Person gegen Kniffe des Vertragspartners, durch die sie mit den Beitragszahlungen wieder von vorne beginnen müsste, und durch die Verhinderung der Möglichkeit für die Versicherung, durch eine Trennung der grossen und kleinen Risiken ein geschlossenes Versichertenkollektiv zu bilden, würde das VVG das in Sachen Gesundheit grundlegende Prinzip der Solidarität wiedereinführen. Ausserdem würde es die Berücksichtigung der Versicherungsdauer ermöglichen.</p><p>Unsere Initiative schränkt zwar die Vertragsfreiheit im Bereich der Krankenversicherung ein, doch handelt es sich hier um einen ganz besonderen Bereich, in dem die ungleichmässige Kräfteverteilung ganz offensichtlich ist.</p>
- <p>Gemäss Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes lege ich eine Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes vor:</p><p>Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag wird wie folgt abgeändert:</p><p>Art. 22bis Abs. 1</p><p>Bei der Festsetzung der Prämie für die Zusatzkrankenversicherung muss das Eintrittsalter in die Versicherung berücksichtigt werden.</p><p>Art. 22bis Abs. 2</p><p>Das Eintrittsalter in die Krankenkasse muss auch im Falle einer Vertragserneuerung beim gleichen Versicherer berücksichtigt werden.</p><p>Art. 22bis Abs. 3</p><p>Der Versicherer darf kein neues Produkt mit der gleichen Deckung führen, um so ein geschlossenes Versichertenkollektiv zu bilden.</p>
- Krankenkasse. Zusatzversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auch ohne Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen der Grundversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) und den Zusatzversicherungen (Versicherungsvertragsgesetz; VVG) ist bei den Gesetzen über die Krankenversicherung soziale Ungerechtigkeit festzustellen. Die beiden grössten Ungerechtigkeiten sind: zum einen die Tatsache, dass Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, insbesondere dann, wenn ihre Versicherung ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, keine Zusatzversicherungen mehr abschliessen können, und zum anderen die Tatsache, dass bei der Festsetzung der Prämie das Eintrittsalter der versicherten Person in keiner Weise berücksichtigt wird. Unsere Initiative soll die zweite Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen, da es sozial nicht vertretbar ist, dass Personen aus finanziellen Gründen auf eine Zusatzversicherung verzichten müssen, da die Prämien lediglich wegen ihres Alters so hoch liegen, und dies, obwohl sie bei derselben Versicherung während vieler Jahre Beiträge bezahlt haben. Das durch eine Krankenversicherung abgedeckte Risiko kann nicht mit dem durch eine Sachversicherung abgedeckten Risiko gleichgesetzt werden.</p><p>Durch die Berücksichtigung des Eintrittsalters in die Krankenkasse, die Absicherung der versicherten Person gegen Kniffe des Vertragspartners, durch die sie mit den Beitragszahlungen wieder von vorne beginnen müsste, und durch die Verhinderung der Möglichkeit für die Versicherung, durch eine Trennung der grossen und kleinen Risiken ein geschlossenes Versichertenkollektiv zu bilden, würde das VVG das in Sachen Gesundheit grundlegende Prinzip der Solidarität wiedereinführen. Ausserdem würde es die Berücksichtigung der Versicherungsdauer ermöglichen.</p><p>Unsere Initiative schränkt zwar die Vertragsfreiheit im Bereich der Krankenversicherung ein, doch handelt es sich hier um einen ganz besonderen Bereich, in dem die ungleichmässige Kräfteverteilung ganz offensichtlich ist.</p>
- <p>Gemäss Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes lege ich eine Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes vor:</p><p>Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag wird wie folgt abgeändert:</p><p>Art. 22bis Abs. 1</p><p>Bei der Festsetzung der Prämie für die Zusatzkrankenversicherung muss das Eintrittsalter in die Versicherung berücksichtigt werden.</p><p>Art. 22bis Abs. 2</p><p>Das Eintrittsalter in die Krankenkasse muss auch im Falle einer Vertragserneuerung beim gleichen Versicherer berücksichtigt werden.</p><p>Art. 22bis Abs. 3</p><p>Der Versicherer darf kein neues Produkt mit der gleichen Deckung führen, um so ein geschlossenes Versichertenkollektiv zu bilden.</p>
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