Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte
- ShortId
-
98.454
- Id
-
19980454
- Updated
-
10.02.2026 20:46
- Language
-
de
- Title
-
Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte
- AdditionalIndexing
-
Arbeitnehmerschutz;Arbeitszeit;medizinischer Unterricht;Arzt/Ärztin;Spital
- 1
-
- L04K01050402, Arzt/Ärztin
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L05K0702050302, Arbeitszeit
- L05K0105051101, Spital
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Assistenzärzte haben nach einem sechsjährigen Studium ein Staatsexamen abgelegt und sind damit eidgenössisch diplomierte Ärzte. Ähnlich wie in anderen akademischen Berufsgruppen beginnt mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Phase der beruflichen Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet. Diese fachbezogene Weiterbildungsperiode, welche im Mittel sechs bis zehn Jahre dauert, führt zu einem Facharzttitel (z. B. Facharzt für Innere Medizin).</p><p>Assistenzärzte sind die tragenden Säulen der medizinischen Betreuung in den Spitälern. Ohne sie würde das öffentliche Gesundheitswesen zusammenbrechen. Sie nehmen die Patienten beim Spitaleintritt in Empfang und begleiten sie medizinisch (und oft auch psychisch) bis zu deren Austritt. Ihre Aufgaben umfassen nebst der Betreuung von Patienten (Diagnostik und Therapie) Notfalldienst rund um die Uhr, aber auch Ausbildungstätigkeit für Medizinstudierende und andere medizinische Berufe und je nach Spital Forschungstätigkeit.</p><p>Durch ein ständig wachsendes medizinisches und administratives Aufgabenheft (z. B. Statistiken, ICD-Codierung) arbeiten heute die Assistenzärzte am Limit ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit - oft bis zur Erschöpfung, ohne dass sie das Gesetz schützt. Heute gültige kantonale Verordnungen, wonach bestimmte Höchstarbeitszeiten einzuhalten seien, sind in vielen Kantonen eine Farce.</p><p>Assistenzärzte unterstehen dem Arbeitsgesetz nicht (Art. 3 Bst. e). Dieser Entscheid aus dem Jahre 1964 muss dringend korrigiert werden.</p><p>Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, wie sie z. B. für Krankenschwestern, Chauffeure oder Piloten selbstverständlich sind, existieren für Assistenzärzte in der Schweiz kaum.</p><p>Gemäss einer von der Regierung des Kantons Bern im Sommer 1998 durchgeführten (sog. Bass-)Studie beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit der Assistenz- und Oberärzte an den bernischen Spitälern 66 Stunden pro Woche. Dennoch sind Arbeitszeiten von 70 Stunden pro Woche - in gewissen Spitälern sogar über 100 Stunden - nach wie vor keine Seltenheit. Dieses Resultat ist für die ganze Schweiz repräsentativ.</p><p>Da wie bereits erwähnt keine Ruhezeitvorschriften existieren, sind ununterbrochene Dienste von 24 bis 36 Stunden, die manchmal in sehr kurzen Abständen wiederholt werden müssen, die Regel. Es kommt sogar vor, dass Ärzte vor einer Operation bereits 40 Stunden an der Arbeit waren (Ergebnis der Bass-Studie)!</p><p>Diese Situation ist für Patienten ebenso gefährlich wie für Ärzte. Wer möchte schon von einem seit 36 Stunden arbeitenden Notfallarzt betreut werden?</p><p>Seit Jahren wird verkannt, dass dieser Umstand den Steuerzahler viel Geld kostet, und zwar einerseits durch einen Mehraufwand (unnötige Abklärungen, verlangsamte Behandlung usw.), den übermüdete Ärzte in der Regel betreiben müssen, um Lücken in der Aufmerksamkeit zu kompensieren, anderseits durch ärztliche Kunstfehler. Der Finanzbedarf für menschenwürdige Arbeitsverhältnisse wird deshalb bei weitem nicht derart hohe Kosten verursachen, wie sie die Kantone immer wieder prophezeien. Bei den Spitälern besteht noch ein erhebliches Rationalisierungspotential, das bis jetzt nicht ausgeschöpft ist. Die Ärzte müssen endlich ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt und dürfen nicht dauernd für berufsfremde Aufgaben missbraucht werden. Viele administrative Arbeiten können durch geschultes, nichtärztliches Personal ausgeführt werden.</p><p>Es besteht akuter Handlungsbedarf! Eine eidgenössische Regelung der Arbeitsbedingungen der Assistenzärzte ist dringend notwendig.</p><p>Die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes sind ein absolutes Minimum und müssen auch für Assistenzärzte gelten, nachdem sie für Oberärzte schon lange Gültigkeit haben.</p><p>Von einer fairen Arbeitszeitregelung für Assistenzärzte profitieren letztlich alle Beteiligten: Spitäler verfügen über klare, gesamtschweizerisch einheitliche Bedingungen, und Patienten können von motivierten, ausgeruhten Ärzten betreut werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; SR 822.11) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 3 Bst. e</p><p>e. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....</p><p>(Streichen: "Assistenzärzte")</p><p>Art. 3a Bst. c</p><p>c. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....</p><p>(Streichen: "Assistenzärzte")</p>
- Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Assistenzärzte haben nach einem sechsjährigen Studium ein Staatsexamen abgelegt und sind damit eidgenössisch diplomierte Ärzte. Ähnlich wie in anderen akademischen Berufsgruppen beginnt mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Phase der beruflichen Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet. Diese fachbezogene Weiterbildungsperiode, welche im Mittel sechs bis zehn Jahre dauert, führt zu einem Facharzttitel (z. B. Facharzt für Innere Medizin).</p><p>Assistenzärzte sind die tragenden Säulen der medizinischen Betreuung in den Spitälern. Ohne sie würde das öffentliche Gesundheitswesen zusammenbrechen. Sie nehmen die Patienten beim Spitaleintritt in Empfang und begleiten sie medizinisch (und oft auch psychisch) bis zu deren Austritt. Ihre Aufgaben umfassen nebst der Betreuung von Patienten (Diagnostik und Therapie) Notfalldienst rund um die Uhr, aber auch Ausbildungstätigkeit für Medizinstudierende und andere medizinische Berufe und je nach Spital Forschungstätigkeit.</p><p>Durch ein ständig wachsendes medizinisches und administratives Aufgabenheft (z. B. Statistiken, ICD-Codierung) arbeiten heute die Assistenzärzte am Limit ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit - oft bis zur Erschöpfung, ohne dass sie das Gesetz schützt. Heute gültige kantonale Verordnungen, wonach bestimmte Höchstarbeitszeiten einzuhalten seien, sind in vielen Kantonen eine Farce.</p><p>Assistenzärzte unterstehen dem Arbeitsgesetz nicht (Art. 3 Bst. e). Dieser Entscheid aus dem Jahre 1964 muss dringend korrigiert werden.</p><p>Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, wie sie z. B. für Krankenschwestern, Chauffeure oder Piloten selbstverständlich sind, existieren für Assistenzärzte in der Schweiz kaum.</p><p>Gemäss einer von der Regierung des Kantons Bern im Sommer 1998 durchgeführten (sog. Bass-)Studie beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit der Assistenz- und Oberärzte an den bernischen Spitälern 66 Stunden pro Woche. Dennoch sind Arbeitszeiten von 70 Stunden pro Woche - in gewissen Spitälern sogar über 100 Stunden - nach wie vor keine Seltenheit. Dieses Resultat ist für die ganze Schweiz repräsentativ.</p><p>Da wie bereits erwähnt keine Ruhezeitvorschriften existieren, sind ununterbrochene Dienste von 24 bis 36 Stunden, die manchmal in sehr kurzen Abständen wiederholt werden müssen, die Regel. Es kommt sogar vor, dass Ärzte vor einer Operation bereits 40 Stunden an der Arbeit waren (Ergebnis der Bass-Studie)!</p><p>Diese Situation ist für Patienten ebenso gefährlich wie für Ärzte. Wer möchte schon von einem seit 36 Stunden arbeitenden Notfallarzt betreut werden?</p><p>Seit Jahren wird verkannt, dass dieser Umstand den Steuerzahler viel Geld kostet, und zwar einerseits durch einen Mehraufwand (unnötige Abklärungen, verlangsamte Behandlung usw.), den übermüdete Ärzte in der Regel betreiben müssen, um Lücken in der Aufmerksamkeit zu kompensieren, anderseits durch ärztliche Kunstfehler. Der Finanzbedarf für menschenwürdige Arbeitsverhältnisse wird deshalb bei weitem nicht derart hohe Kosten verursachen, wie sie die Kantone immer wieder prophezeien. Bei den Spitälern besteht noch ein erhebliches Rationalisierungspotential, das bis jetzt nicht ausgeschöpft ist. Die Ärzte müssen endlich ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt und dürfen nicht dauernd für berufsfremde Aufgaben missbraucht werden. Viele administrative Arbeiten können durch geschultes, nichtärztliches Personal ausgeführt werden.</p><p>Es besteht akuter Handlungsbedarf! Eine eidgenössische Regelung der Arbeitsbedingungen der Assistenzärzte ist dringend notwendig.</p><p>Die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes sind ein absolutes Minimum und müssen auch für Assistenzärzte gelten, nachdem sie für Oberärzte schon lange Gültigkeit haben.</p><p>Von einer fairen Arbeitszeitregelung für Assistenzärzte profitieren letztlich alle Beteiligten: Spitäler verfügen über klare, gesamtschweizerisch einheitliche Bedingungen, und Patienten können von motivierten, ausgeruhten Ärzten betreut werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; SR 822.11) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 3 Bst. e</p><p>e. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....</p><p>(Streichen: "Assistenzärzte")</p><p>Art. 3a Bst. c</p><p>c. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....</p><p>(Streichen: "Assistenzärzte")</p>
- Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Assistenzärzte haben nach einem sechsjährigen Studium ein Staatsexamen abgelegt und sind damit eidgenössisch diplomierte Ärzte. Ähnlich wie in anderen akademischen Berufsgruppen beginnt mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Phase der beruflichen Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet. Diese fachbezogene Weiterbildungsperiode, welche im Mittel sechs bis zehn Jahre dauert, führt zu einem Facharzttitel (z. B. Facharzt für Innere Medizin).</p><p>Assistenzärzte sind die tragenden Säulen der medizinischen Betreuung in den Spitälern. Ohne sie würde das öffentliche Gesundheitswesen zusammenbrechen. Sie nehmen die Patienten beim Spitaleintritt in Empfang und begleiten sie medizinisch (und oft auch psychisch) bis zu deren Austritt. Ihre Aufgaben umfassen nebst der Betreuung von Patienten (Diagnostik und Therapie) Notfalldienst rund um die Uhr, aber auch Ausbildungstätigkeit für Medizinstudierende und andere medizinische Berufe und je nach Spital Forschungstätigkeit.</p><p>Durch ein ständig wachsendes medizinisches und administratives Aufgabenheft (z. B. Statistiken, ICD-Codierung) arbeiten heute die Assistenzärzte am Limit ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit - oft bis zur Erschöpfung, ohne dass sie das Gesetz schützt. Heute gültige kantonale Verordnungen, wonach bestimmte Höchstarbeitszeiten einzuhalten seien, sind in vielen Kantonen eine Farce.</p><p>Assistenzärzte unterstehen dem Arbeitsgesetz nicht (Art. 3 Bst. e). Dieser Entscheid aus dem Jahre 1964 muss dringend korrigiert werden.</p><p>Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, wie sie z. B. für Krankenschwestern, Chauffeure oder Piloten selbstverständlich sind, existieren für Assistenzärzte in der Schweiz kaum.</p><p>Gemäss einer von der Regierung des Kantons Bern im Sommer 1998 durchgeführten (sog. Bass-)Studie beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit der Assistenz- und Oberärzte an den bernischen Spitälern 66 Stunden pro Woche. Dennoch sind Arbeitszeiten von 70 Stunden pro Woche - in gewissen Spitälern sogar über 100 Stunden - nach wie vor keine Seltenheit. Dieses Resultat ist für die ganze Schweiz repräsentativ.</p><p>Da wie bereits erwähnt keine Ruhezeitvorschriften existieren, sind ununterbrochene Dienste von 24 bis 36 Stunden, die manchmal in sehr kurzen Abständen wiederholt werden müssen, die Regel. Es kommt sogar vor, dass Ärzte vor einer Operation bereits 40 Stunden an der Arbeit waren (Ergebnis der Bass-Studie)!</p><p>Diese Situation ist für Patienten ebenso gefährlich wie für Ärzte. Wer möchte schon von einem seit 36 Stunden arbeitenden Notfallarzt betreut werden?</p><p>Seit Jahren wird verkannt, dass dieser Umstand den Steuerzahler viel Geld kostet, und zwar einerseits durch einen Mehraufwand (unnötige Abklärungen, verlangsamte Behandlung usw.), den übermüdete Ärzte in der Regel betreiben müssen, um Lücken in der Aufmerksamkeit zu kompensieren, anderseits durch ärztliche Kunstfehler. Der Finanzbedarf für menschenwürdige Arbeitsverhältnisse wird deshalb bei weitem nicht derart hohe Kosten verursachen, wie sie die Kantone immer wieder prophezeien. Bei den Spitälern besteht noch ein erhebliches Rationalisierungspotential, das bis jetzt nicht ausgeschöpft ist. Die Ärzte müssen endlich ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt und dürfen nicht dauernd für berufsfremde Aufgaben missbraucht werden. Viele administrative Arbeiten können durch geschultes, nichtärztliches Personal ausgeführt werden.</p><p>Es besteht akuter Handlungsbedarf! Eine eidgenössische Regelung der Arbeitsbedingungen der Assistenzärzte ist dringend notwendig.</p><p>Die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes sind ein absolutes Minimum und müssen auch für Assistenzärzte gelten, nachdem sie für Oberärzte schon lange Gültigkeit haben.</p><p>Von einer fairen Arbeitszeitregelung für Assistenzärzte profitieren letztlich alle Beteiligten: Spitäler verfügen über klare, gesamtschweizerisch einheitliche Bedingungen, und Patienten können von motivierten, ausgeruhten Ärzten betreut werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; SR 822.11) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 3 Bst. e</p><p>e. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....</p><p>(Streichen: "Assistenzärzte")</p><p>Art. 3a Bst. c</p><p>c. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....</p><p>(Streichen: "Assistenzärzte")</p>
- Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte
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