Investitionsbonus. Mangelnde Ausschöpfung durch den Kanton Genf

ShortId
98.1001
Id
19981001
Updated
24.06.2025 22:28
Language
de
Title
Investitionsbonus. Mangelnde Ausschöpfung durch den Kanton Genf
AdditionalIndexing
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Investitionsprogramm;Genf (Kanton)
1
  • L06K110901060101, Investitionsprogramm
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p></p><p>1.Der Kanton Genf hat 78 Gesuche eingereicht. Diese vereinigten auf sich eine Investitionszulage von 17'541'405.- Franken. Ein Gesuch wurde zurückgezogen. Weitere 18 Gesuche wurden wegen Nichterfüllung der vom Bundesbeschluss vorgeschriebenen Bedingungen abgelehnt. </p><p></p><p></p><p></p><p>Damit verblieben 59 Gesuche, an welche einen Finanzhilfe gewährt wurde. Der Kanton Genf schöpfte als Schlussergebnis rund 12 Mio. der gewährten Quote von 14,5 Mio. aus. </p><p></p><p></p><p></p><p>Weil die Bedingungen des Bundesbeschluss nicht erfüllt wurden, mussten im gesamtschweizerischen Mittel rund 1/4 der Gesuche abgelehnt werden. Mit 23 Prozent abgelehnter Gesuche liegt der Kanton Genf leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die pro Gesuch zugesicherte Finanzhilfe lag im Kanton Genf mit rund 200'000.- Franken über dem schweizerischen Durchschnitt von rund 120'000.- Franken.</p><p></p><p></p><p></p><p>Sämtliche eingereichten Gesuche des Kantons Genf wurden vom Bundesamt geprüft, selbst jene, welche in den letzten Dezembertagen bei der kantonalen Koordinationsstelle eingereicht und an das Bundesamt weitergeleitet wurden.</p><p></p><p></p><p></p><p>2.Die verbleibenden Mittel des Kantons Genf wurden auf die übrigen französischsprachigen Gebiete der Schweiz umverteilt. Angesichts der Tatsache, dass der Gesuchsüberhang in den Kantonen der Westschweiz - wie übrigens auch in der übrigen Schweiz - unterschiedlich ausfiel, orientierte sich das Bundesamt bei der Umverteilung im wesentlichen am Gesuchsüberhang. Damit konnte gewährleistet bleiben, dass die Anzahl der Gesuche, welche mangels verfügbarer Mittel abgelehnt werden müssen, sich ungefähr gleich verteilt. </p><p></p><p></p><p></p><p>Zusätzliche Investitioonshilfe erhielten die Kantone, Jura, Freiburg, Waadt, Neuenburg sowie der Kanton Bern für Vorhaben, welche im Bernerjura realisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine Analyse der Verteilung der 200 Millionen Franken, die vom Parlament für den Investionsbonus bewilligt worden sind, zeigt, dass dieser Betrag die Nachfrage bei weitem nicht zu befriedigen vermochte. Der Kanton Genf hat trotzdem als einziger seinen Anteil nicht ausgeschöpft.</p><p>Wir fragen deshalb den Bundesrat:</p><p>- Wie ist es zu erklären, das der Kanton Genf, der ja stark von der Arbeitslosigkeit betroffen ist, nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die ihm geboten waren?</p><p>- Die 2,5 Millionen Franken, die vom Kanton Genf nicht beansprucht worden sind, sind Projekten in andern Kantonen der Westschweiz zugesprochen worden. Wie und aufgrund welcher Kriterien wurde diese Summe unter die anderen Westschweizer Kantone verteilt?</p>
  • Investitionsbonus. Mangelnde Ausschöpfung durch den Kanton Genf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p></p><p>1.Der Kanton Genf hat 78 Gesuche eingereicht. Diese vereinigten auf sich eine Investitionszulage von 17'541'405.- Franken. Ein Gesuch wurde zurückgezogen. Weitere 18 Gesuche wurden wegen Nichterfüllung der vom Bundesbeschluss vorgeschriebenen Bedingungen abgelehnt. </p><p></p><p></p><p></p><p>Damit verblieben 59 Gesuche, an welche einen Finanzhilfe gewährt wurde. Der Kanton Genf schöpfte als Schlussergebnis rund 12 Mio. der gewährten Quote von 14,5 Mio. aus. </p><p></p><p></p><p></p><p>Weil die Bedingungen des Bundesbeschluss nicht erfüllt wurden, mussten im gesamtschweizerischen Mittel rund 1/4 der Gesuche abgelehnt werden. Mit 23 Prozent abgelehnter Gesuche liegt der Kanton Genf leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die pro Gesuch zugesicherte Finanzhilfe lag im Kanton Genf mit rund 200'000.- Franken über dem schweizerischen Durchschnitt von rund 120'000.- Franken.</p><p></p><p></p><p></p><p>Sämtliche eingereichten Gesuche des Kantons Genf wurden vom Bundesamt geprüft, selbst jene, welche in den letzten Dezembertagen bei der kantonalen Koordinationsstelle eingereicht und an das Bundesamt weitergeleitet wurden.</p><p></p><p></p><p></p><p>2.Die verbleibenden Mittel des Kantons Genf wurden auf die übrigen französischsprachigen Gebiete der Schweiz umverteilt. Angesichts der Tatsache, dass der Gesuchsüberhang in den Kantonen der Westschweiz - wie übrigens auch in der übrigen Schweiz - unterschiedlich ausfiel, orientierte sich das Bundesamt bei der Umverteilung im wesentlichen am Gesuchsüberhang. Damit konnte gewährleistet bleiben, dass die Anzahl der Gesuche, welche mangels verfügbarer Mittel abgelehnt werden müssen, sich ungefähr gleich verteilt. </p><p></p><p></p><p></p><p>Zusätzliche Investitioonshilfe erhielten die Kantone, Jura, Freiburg, Waadt, Neuenburg sowie der Kanton Bern für Vorhaben, welche im Bernerjura realisiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine Analyse der Verteilung der 200 Millionen Franken, die vom Parlament für den Investionsbonus bewilligt worden sind, zeigt, dass dieser Betrag die Nachfrage bei weitem nicht zu befriedigen vermochte. Der Kanton Genf hat trotzdem als einziger seinen Anteil nicht ausgeschöpft.</p><p>Wir fragen deshalb den Bundesrat:</p><p>- Wie ist es zu erklären, das der Kanton Genf, der ja stark von der Arbeitslosigkeit betroffen ist, nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die ihm geboten waren?</p><p>- Die 2,5 Millionen Franken, die vom Kanton Genf nicht beansprucht worden sind, sind Projekten in andern Kantonen der Westschweiz zugesprochen worden. Wie und aufgrund welcher Kriterien wurde diese Summe unter die anderen Westschweizer Kantone verteilt?</p>
    • Investitionsbonus. Mangelnde Ausschöpfung durch den Kanton Genf

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