Folterungen von Schweizer Bürgern in Argentinien

ShortId
98.1010
Id
19981010
Updated
24.06.2025 23:13
Language
de
Title
Folterungen von Schweizer Bürgern in Argentinien
AdditionalIndexing
Auslandschweizer/in;Rechtshilfe;Argentinien;Bankeinlage;Militärregime;Folter
1
  • L05K0305020101, Argentinien
  • L04K04030102, Folter
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L06K080701020301, Militärregime
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p></p><p>Wegen des Amtsgeheimnisses können bei hängigen Verfahren die Namen der Parteien nicht bekanntgegeben werden.</p><p></p><p></p><p></p><p>Es ist nicht die Aufgabe des Bundesrates, derartige Informationen weiterzugeben. Im Rahmen internationaler Rechtshilfeverfahren obliegt die Bekanntgabe solcher Informationen in erster Linie den ersuchenden Behörden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sechs Schweizer Bürger wurden während der argentinischen Militärdiktatur hingerichtet oder sind unter der Folter umgekommen. </p><p>In einer Mitteilung vom 21. Januar 1998 bestätigt das Bundesamt für Polizeiwesen, dass die Schweiz Argentinien Rechtshilfe zur Auffindung von Bankkonten gewährt, die einer Anzahl Militärpersonen gehören, welche mit der Diktatur zusammengearbeitet haben und des Mordes verdächtig sind.</p><p>Dokumente über zwei Kontoinhaber sind der Untersuchungsbehörde ausgehändigt worden. Die Dokumente, die vier andere Militärpersonen betreffen, werden noch von den Justizbehörden von Lugano, Zürich und Genf geprüft. </p><p>Es handelt sich in diesen Fällen um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die schweizerische und die internationale Öffentlichkeit haben deshalb ein Recht auf eine offene und klare Information.</p><p>Welches ist die Identität der argentinischen Militärpersonen, die Gegenstand der Rechtshilfe sind, welche das Bundesamt für Polizeiwesen den spanischen und argentinischen Justizbehörden gewährt?</p>
  • Folterungen von Schweizer Bürgern in Argentinien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p></p><p>Wegen des Amtsgeheimnisses können bei hängigen Verfahren die Namen der Parteien nicht bekanntgegeben werden.</p><p></p><p></p><p></p><p>Es ist nicht die Aufgabe des Bundesrates, derartige Informationen weiterzugeben. Im Rahmen internationaler Rechtshilfeverfahren obliegt die Bekanntgabe solcher Informationen in erster Linie den ersuchenden Behörden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sechs Schweizer Bürger wurden während der argentinischen Militärdiktatur hingerichtet oder sind unter der Folter umgekommen. </p><p>In einer Mitteilung vom 21. Januar 1998 bestätigt das Bundesamt für Polizeiwesen, dass die Schweiz Argentinien Rechtshilfe zur Auffindung von Bankkonten gewährt, die einer Anzahl Militärpersonen gehören, welche mit der Diktatur zusammengearbeitet haben und des Mordes verdächtig sind.</p><p>Dokumente über zwei Kontoinhaber sind der Untersuchungsbehörde ausgehändigt worden. Die Dokumente, die vier andere Militärpersonen betreffen, werden noch von den Justizbehörden von Lugano, Zürich und Genf geprüft. </p><p>Es handelt sich in diesen Fällen um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die schweizerische und die internationale Öffentlichkeit haben deshalb ein Recht auf eine offene und klare Information.</p><p>Welches ist die Identität der argentinischen Militärpersonen, die Gegenstand der Rechtshilfe sind, welche das Bundesamt für Polizeiwesen den spanischen und argentinischen Justizbehörden gewährt?</p>
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