Visa-Erteilung in Togo

ShortId
98.1013
Id
19981013
Updated
24.06.2025 22:55
Language
de
Title
Visa-Erteilung in Togo
AdditionalIndexing
Botschaft im Ausland;Präsenz der Schweiz im Ausland;Einreise von Ausländern/-innen;Togo;Vereinfachung von Verfahren;Ghana
1
  • L04K03040513, Togo
  • L06K100201020103, Botschaft im Ausland
  • L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K10010602, Präsenz der Schweiz im Ausland
  • L04K03040505, Ghana
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizerische Berufsgeneralkonsulat in Lomé musste im Mai 1993 infolge bürgerkriegsähnlichen Unruhen geschlossen und die Wahrnehmung der schweizerischen Interessen unserer Botschaft in Akkra übertragen werden.</p><p></p><p>Togoische Staatsbürger/innen werden bei der Schweizerischen Botschaft in Akkra selbstverständlich in gleicher Art und Weise bedient, wie alle visumpflichtigen Ausländer/innen. Gesuchsteller/innen, die eine längere Anreise bewältigen müssen - in Ghana Distanzen bis zu 900 km -, geniessen bei unserer Mission entgegenkommenderweise gegenüber den vor Ort wohnenden Besucher/innen den Vorrang. </p><p></p><p>Nach Massgabe der Weisungen des Bundesamtes für Ausländerfragen erteilen die schweizerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter gewissen Voraussetzungen Sichtvermerke in eigener Kompetenz. Wenn die ausländischen Antragsteller/innen die erforderlichen Einreisebedingungen erfüllen und die notwendigen Dokumente vorlegen, werden die Visa innert Stunden gleichentags abgegeben. Leider werden indessen durch Vorsprechende mitunter Visumgesuche eingereicht, welche wegen fehlender vorheriger Kontaktnahme mit der Botschaft unvollständig dokumentiert sind und deshalb zurückgestellt werden müssen. Eine erneute persönliche Vorsprache der Antragsteller/innen zur Ergänzung des Begehrens wird indessen nach dem ersten aufklärenden Besuch nicht verlangt. Im Jahre 1997 erteilte unsere Mission in Akkra 178 Sichtvermerke für togoische Staatsangehörige. Eine Arbeitsüberlastung in dieser Beziehung besteht nicht.</p><p></p><p>Bei Visagesuchen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Vertretungen fallen, dauert das über das Bundesamt für Ausländerfragen bzw. die kantonalen fremdenpolizeilichen Behörden abzuwickelnde Verfahren verständlicherweise länger. </p><p></p><p>Im Hinblick auf eine Verstärkung der schweizerischen Präsenz in Togo hat der Departementsvorsteher des EDA kürzlich beschlossen, einen Honorarkonsul zu ernennen. Das togoische Anerkennungsverfahren ist allerdings noch im Gange. Unser Amtsträger in Lomé wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Ausländerfragen ausschliesslich offizielle Visa in eigener Kompetenz erteilen können. Für die Einschränkung der Visabefugnisse ist vor allem die berufliche Beanspruchung des Honorarvertreters ausschlaggebend.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit mehreren Jahren hat die Schweiz in Togo keine diplomatische Vertretung mehr, weshalb sich togolesische Staatsangehörige, die ein Visum für die Schweiz beantragen wollen, nach Accra (Ghana) begeben müssen. Die Entfernung zwischen den beiden Hauptstädten (Lome-Accra) beträgt mehr als 200 km. Die Hin- und Rückreise im Buschtaxi dauert mindestens sieben Stunden. Hat eine Person einmal alle erforderlichen Dokumente beisammen, muss sie persönlich auf der Schweizer Botschaft in Accra vorsprechen. Gemäss vertrauenswürdigen Quellen wird sie dort allerdings nur gebeten, ihre Unterlagen abzugeben und in einer Woche wiederzukommen. Wer also ein Visum für die Schweiz braucht, muss insgesamt 14 Stunden Reise in Kauf nehmen. </p><p>Daher stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Weshalb hat sich eine Togolesin oder ein Togolese zweimal nach Accra zu begeben, um ein Visum für die Schweiz zu erlangen?</p><p>- Beantragen wirklich so viele Togolesinnen und Togolesen ein Visum, dass die Schweizer Botschaft in Accra dadurch überlastet wird?</p><p>- Könnte eine bessere Behandlung dieser Togolesinnen und Togolesen nicht den Ruf der Schweiz verbessern, in Togo und auf dem ganzen afrikanischen Kontinent?</p>
  • Visa-Erteilung in Togo
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizerische Berufsgeneralkonsulat in Lomé musste im Mai 1993 infolge bürgerkriegsähnlichen Unruhen geschlossen und die Wahrnehmung der schweizerischen Interessen unserer Botschaft in Akkra übertragen werden.</p><p></p><p>Togoische Staatsbürger/innen werden bei der Schweizerischen Botschaft in Akkra selbstverständlich in gleicher Art und Weise bedient, wie alle visumpflichtigen Ausländer/innen. Gesuchsteller/innen, die eine längere Anreise bewältigen müssen - in Ghana Distanzen bis zu 900 km -, geniessen bei unserer Mission entgegenkommenderweise gegenüber den vor Ort wohnenden Besucher/innen den Vorrang. </p><p></p><p>Nach Massgabe der Weisungen des Bundesamtes für Ausländerfragen erteilen die schweizerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter gewissen Voraussetzungen Sichtvermerke in eigener Kompetenz. Wenn die ausländischen Antragsteller/innen die erforderlichen Einreisebedingungen erfüllen und die notwendigen Dokumente vorlegen, werden die Visa innert Stunden gleichentags abgegeben. Leider werden indessen durch Vorsprechende mitunter Visumgesuche eingereicht, welche wegen fehlender vorheriger Kontaktnahme mit der Botschaft unvollständig dokumentiert sind und deshalb zurückgestellt werden müssen. Eine erneute persönliche Vorsprache der Antragsteller/innen zur Ergänzung des Begehrens wird indessen nach dem ersten aufklärenden Besuch nicht verlangt. Im Jahre 1997 erteilte unsere Mission in Akkra 178 Sichtvermerke für togoische Staatsangehörige. Eine Arbeitsüberlastung in dieser Beziehung besteht nicht.</p><p></p><p>Bei Visagesuchen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Vertretungen fallen, dauert das über das Bundesamt für Ausländerfragen bzw. die kantonalen fremdenpolizeilichen Behörden abzuwickelnde Verfahren verständlicherweise länger. </p><p></p><p>Im Hinblick auf eine Verstärkung der schweizerischen Präsenz in Togo hat der Departementsvorsteher des EDA kürzlich beschlossen, einen Honorarkonsul zu ernennen. Das togoische Anerkennungsverfahren ist allerdings noch im Gange. Unser Amtsträger in Lomé wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Ausländerfragen ausschliesslich offizielle Visa in eigener Kompetenz erteilen können. Für die Einschränkung der Visabefugnisse ist vor allem die berufliche Beanspruchung des Honorarvertreters ausschlaggebend.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit mehreren Jahren hat die Schweiz in Togo keine diplomatische Vertretung mehr, weshalb sich togolesische Staatsangehörige, die ein Visum für die Schweiz beantragen wollen, nach Accra (Ghana) begeben müssen. Die Entfernung zwischen den beiden Hauptstädten (Lome-Accra) beträgt mehr als 200 km. Die Hin- und Rückreise im Buschtaxi dauert mindestens sieben Stunden. Hat eine Person einmal alle erforderlichen Dokumente beisammen, muss sie persönlich auf der Schweizer Botschaft in Accra vorsprechen. Gemäss vertrauenswürdigen Quellen wird sie dort allerdings nur gebeten, ihre Unterlagen abzugeben und in einer Woche wiederzukommen. Wer also ein Visum für die Schweiz braucht, muss insgesamt 14 Stunden Reise in Kauf nehmen. </p><p>Daher stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Weshalb hat sich eine Togolesin oder ein Togolese zweimal nach Accra zu begeben, um ein Visum für die Schweiz zu erlangen?</p><p>- Beantragen wirklich so viele Togolesinnen und Togolesen ein Visum, dass die Schweizer Botschaft in Accra dadurch überlastet wird?</p><p>- Könnte eine bessere Behandlung dieser Togolesinnen und Togolesen nicht den Ruf der Schweiz verbessern, in Togo und auf dem ganzen afrikanischen Kontinent?</p>
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