Swisslex II

ShortId
98.1032
Id
19981032
Updated
14.11.2025 07:13
Language
de
Title
Swisslex II
AdditionalIndexing
Vertrag mit der EU;EU-Vertrag;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Eurolex
1
  • L05K0901010301, Eurolex
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L03K090103, EU-Vertrag
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bereits 1988 hat der Bundesrat entschieden, dass künftig in den Botschaften an das Parlament, welche Gesetzesänderungen vorschlagen, und in den Anträgen an den Bundesrat für den Erlass von Verordnungen ein Abschnitt mit dem Titel "Verhältnis zum europäischen Recht" eingefügt wird, sobald es sich um Vorlagen von grenzüberschreitender Relevanz handelt.</p><p>Mit diesem Entscheid sollte ein Europareflex geschaffen werden. Das heisst, ab Beginn des Gesetz- oder Verordnungsgebungsprozesses werden die geltenden oder in Ausarbeitung befindlichen Regelungen der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates oder anderer europäischer Organisationen und Konferenzen systematisch untersucht. Seit zehn Jahren werden somit die neuen schweizerischen Regeln in Kenntnis des juristischen Umfeldes in Europa erlassen. Sie sind im allgemeinen eurokompatibel, ausnahmsweise nicht.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dieser permanente Prozess des Vergleiches schweizerischer Rechtsetzungsprojekte mit den europäischen Regeln durch die gesetz- und verordnungsgebenden Instanzen genau den vom Verfasser der Frage angestrebten Zielen entspricht. Dieser Prozess muss weiterverfolgt werden.</p><p>Einzelne der sieben in Verhandlung stehenden sektoriellen Abkommen werden zu Gesetzesänderungen führen, welche dem Parlament wenn möglich gleichzeitig mit den Abkommen unterbreitet werden. Die Ausarbeitung eines Paketes von Gesetzesänderungen rechtfertigt sich nicht. Die heutige Situation ist nicht mit dem Swisslex-Paket von 1993 vergleichbar, mit welchem auf autonomer Basis 27 oder 50 aufgrund des EWR-Abkommens zu ändernde Erlasse übernommen wurden. Der umfassende Charakter des EWR unterscheidet sich beträchtlich von den in Verhandlung stehenden sektoriellen Abkommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nachdem sich die bilateralen Verhandlungen mit schwer absehbarem Ausgang in die Länge ziehen, stellt sich immer dringender die Frage, ob es nicht klug wäre, unabhängig vom Ergebnis der derzeitigen Verhandlungen ein Gesetzgebungspaket mit den fälligen Anpassungen des Schweizer Rechtes vorzubereiten und den eidgenössischen Räten zuzuleiten. Für ein solches Vorgehen sprechen nicht nur die positiven Erfahrungen mit dem ersten Swisslex-Paket, sondern auch die Risiken, die sich aus einem zunehmenden Abstand der Gesetzgebungen ergeben. Im Einzelfall bleibt natürlich sorgfältig abzuwägen, ob eine Anpassung der Schweizer Gesetzgebung politisch angezeigt ist oder nicht.</p><p>Ich fragen den Bundesrat deshalb:</p><p>1. Wie beurteilt er die Frage eines Swisslex-II-Paketes?</p><p>2. Welche Projekte wären gegebenenfalls Bestandteil eines solchen Paketes?</p>
  • Swisslex II
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits 1988 hat der Bundesrat entschieden, dass künftig in den Botschaften an das Parlament, welche Gesetzesänderungen vorschlagen, und in den Anträgen an den Bundesrat für den Erlass von Verordnungen ein Abschnitt mit dem Titel "Verhältnis zum europäischen Recht" eingefügt wird, sobald es sich um Vorlagen von grenzüberschreitender Relevanz handelt.</p><p>Mit diesem Entscheid sollte ein Europareflex geschaffen werden. Das heisst, ab Beginn des Gesetz- oder Verordnungsgebungsprozesses werden die geltenden oder in Ausarbeitung befindlichen Regelungen der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates oder anderer europäischer Organisationen und Konferenzen systematisch untersucht. Seit zehn Jahren werden somit die neuen schweizerischen Regeln in Kenntnis des juristischen Umfeldes in Europa erlassen. Sie sind im allgemeinen eurokompatibel, ausnahmsweise nicht.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dieser permanente Prozess des Vergleiches schweizerischer Rechtsetzungsprojekte mit den europäischen Regeln durch die gesetz- und verordnungsgebenden Instanzen genau den vom Verfasser der Frage angestrebten Zielen entspricht. Dieser Prozess muss weiterverfolgt werden.</p><p>Einzelne der sieben in Verhandlung stehenden sektoriellen Abkommen werden zu Gesetzesänderungen führen, welche dem Parlament wenn möglich gleichzeitig mit den Abkommen unterbreitet werden. Die Ausarbeitung eines Paketes von Gesetzesänderungen rechtfertigt sich nicht. Die heutige Situation ist nicht mit dem Swisslex-Paket von 1993 vergleichbar, mit welchem auf autonomer Basis 27 oder 50 aufgrund des EWR-Abkommens zu ändernde Erlasse übernommen wurden. Der umfassende Charakter des EWR unterscheidet sich beträchtlich von den in Verhandlung stehenden sektoriellen Abkommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nachdem sich die bilateralen Verhandlungen mit schwer absehbarem Ausgang in die Länge ziehen, stellt sich immer dringender die Frage, ob es nicht klug wäre, unabhängig vom Ergebnis der derzeitigen Verhandlungen ein Gesetzgebungspaket mit den fälligen Anpassungen des Schweizer Rechtes vorzubereiten und den eidgenössischen Räten zuzuleiten. Für ein solches Vorgehen sprechen nicht nur die positiven Erfahrungen mit dem ersten Swisslex-Paket, sondern auch die Risiken, die sich aus einem zunehmenden Abstand der Gesetzgebungen ergeben. Im Einzelfall bleibt natürlich sorgfältig abzuwägen, ob eine Anpassung der Schweizer Gesetzgebung politisch angezeigt ist oder nicht.</p><p>Ich fragen den Bundesrat deshalb:</p><p>1. Wie beurteilt er die Frage eines Swisslex-II-Paketes?</p><p>2. Welche Projekte wären gegebenenfalls Bestandteil eines solchen Paketes?</p>
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