Schliessung des Konsulates in Besançon. Konsequenzen für das Ansehen der Schweiz

ShortId
98.1033
Id
19981033
Updated
14.11.2025 06:42
Language
de
Title
Schliessung des Konsulates in Besançon. Konsequenzen für das Ansehen der Schweiz
AdditionalIndexing
Konsulat;Auslandschweizer/in;Burgund;Politik der Zusammenarbeit;Gleichbehandlung;Frankreich;Grenzgebiet
1
  • L06K100201020106, Konsulat
  • L04K03010106, Frankreich
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L04K03020605, Burgund
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p></p><p>1. Die im letzten Jahr beschlossene Umstrukturierung des schweizerischen Vertretungsnetzes in Frankreich wird nun effektiv. Dabei werden die heutigen Berufsvertretungen in Annecy, Besançon und Nizza umgewandelt und künftig von einem Honorarkonsul geleitet werden. Das Konsulat in Mülhausen wird bis Ende des Jahres 2000 ebenfalls in ein Konsulat unter der Leitung eines Honorarkonsuls umgewandelt.</p><p></p><p></p><p></p><p>2. Mit Besançon und Dijon wird die Schweiz auch in Zukunft in dieser Region noch mit zwei Konsulaten vertreten sein. Die Honorarpostenchefs werden sich schwergewichtig der Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Auslandschweizer sowie deren Verbundenheit mit der Heimat widmen. Darüber hinaus sind sie generell die möglichen Ansprechpartner für die lokalen Behörden, Wirtschaftsvertreter und Schweizer Bürger. Hingegen werden weder in Dijon noch in Besançon konsularisch-administrative Dienstleistungen (Passverlängerungen, Militärkontrolle, Immatrikulation etc.) erbracht werden. Die Rolle der Konsulate hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Der überwiegende Teil der administrativen Angelegenheiten wird heute bereits per Post oder Telefon mit der zuständigen Vertretung geregelt. Aus diesem Grunde und dank der gestiegenen Mobilität ist die Distanz vom Wohnort zur nächsten Vertretung kaum mehr von Bedeutung.</p><p></p><p></p><p></p><p>3. Im ursprünglichen Konzept zur Umstrukturierung des Vertretungsnetzes in Frankreich war in der Tat vorgesehen, wie in der Antwort auf die Anfrage Rennwald vom 3. März 1997 erläutert, in Besançon weiterhin einen Berufskonsul zu belassen. Mitte September letzten Jahres sprach jedoch eine Delegation von Auslandschweizern aus der Region Besançon beim Vorsteher des EDA vor. Diese argumentierte, dass eine Zentralisierung der Dienstleistungen in Besançon (anstatt wie ursprünglich vorgesehen in Strassburg) eine kostengünstigere Lösung darstellen würde als die vom Departement vorgesehene. Der Vorsteher des EDA erklärte sich daraufhin bereit, das Restrukturierungskonzept unter dem Kostengesichtspunkt nochmals zu überprüfen mit dem Ziel, die kostengünstigste und effizienteste Lösung zu realisieren. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nahm diese Überprüfung vor und kam zum Schluss, dass eine Vertretungsstruktur mit einem konsularisch-administrativen Zentrum in Lyon, Honorarvertretungen in Annecy, Besançon und Mülhausen sowie einem Generalkonsulat in Strassburg die für die Region Nordostfrankreich effizienteste und billigste Lösung darstellt.</p><p></p><p></p><p></p><p>4. Eine Trübung des Bildes der Schweiz in Frankreich ist auf Grund der Massnahmen im Zusammenhang mit der Restrukturierung des Vertretungsnetzes kaum zu erwarten. Im übrigen hat auch Frankreich sein Vertretungsnetz in den letzten Jahren restrukturiert und dabei verschiedene Vertretungen in der Schweiz umgewandelt (z.B. Generalkonsulat Basel in ein Vizekonsulat, 1997) oder geschlossen (z.B. Konsularagentur Wil, 1994). Die angesprochenen Boykottmassnahmen werden, wenn überhaupt, nur von einer verschwindend kleinen Minderheit der in der Region Besançon ansässigen Auslandschweizer unterstützt. </p><p></p><p></p><p></p><p>5. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird durch die Restrukturierung des schweizerischen Vertretungsnetzes in Frankreich nicht gefährdet, da diese grösstenteils durch andere Organe als die Konsulate wahrgenommen wird.</p><p></p><p></p><p></p><p>6. In Deutschland unterhält die Schweiz neben der Botschaft in Bonn und der Aussenstelle in Berlin 7 Vertretungen: Generalkonsulate in Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München und Stuttgart sowie ein Konsulat in Freiburg i. Br., wobei letzteres von einem Honorarkonsul geleitet wird. Die konsularisch-administrativen Dienstleistungen sind seit 1996 im Dienstleistungszentrum (DLZ) in Bonn konzentriert. In Frankreich werden nach der Umstrukturierung neben der Botschaft in Paris 17 Vertretungen verbleiben: Generalkonsulate mit Berufspersonal in Bordeaux, Lyon, Marseille und Strassburg sowie die Konsulate unter der Leitung eines Honorarkonsuls in Ajaccio, Annecy, Besançon, Dijon, Le Havre, Lille, Montpellier, Mülhausen, Nantes, Nizza und Toulouse. Ferner werden in Nouméa (Neukaledonien) und Lamentin (Martinique) neu ebenfalls Konsulate errichtet. Das Vertretungsnetz in Frankreich ist damit nach wie vor das mit Abstand dichteste.</p><p></p><p></p><p></p><p>7. Von einer Ungleichbehandlung kann unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Punkt 6 nicht gesprochen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut verschiedenen, übereinstimmenden Informationsquellen, sollen die zuständigen Bundesbehörden beschlossen haben, das Schweizer Konsulat in Besançon zu schliessen. Sie hätten ausserdem darauf verzichtet, in Doubs weiterhin einen Berufskonsul zu belassen. Wir ersuchen daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Kann der Bundesrat diese Informationen bestätigen?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Massnahmen unverhältniss-mässig sind, angesichts der Tatsache, dass 18'000 Schweizer sowie Doppelbürger im Burgund ansässig sind?</p><p>Weshalb hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nicht weiterhin in Besançon einen festen Konsul belassen, wohingegen doch der Bundesrat in seiner Antwort vom 16.06.1997 auf die Einfache Anfrage Rennwald vom 03.03.1997 (Schliessung des Schweizer Konsulates in Mülhausen, Nr. 97.1002 ) erklärte, in Besançon werde auch künftig ein Berufskonsul im Amt bleiben?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass derartige Beschlüsse das Bild unseres Landes im Ausland und in Frankreich trüben, umso mehr als die Schweizer Unternehmen im Burgund einen Boykott der Schweiz in Erwägung ziehen (anlässlich des regionalen Kongresses in Dijon im April soll die Schweizer Fahne auf halbmast gesetzt werden; es sollen keine 1. August-Abzeichen verkauft werden und die während des Nationalfeiertags aufgezeichnete Ansprache des Bundespräsidenten soll nicht ausgestrahlt werden; usw.)?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass derartige Bestimmungen die An-strengungen gefährden, die auf beiden Seiten der französisch-schweizerischen Grenze im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unternom-menen werden?</p><p>Kann der Bundesrat die Information bestätigen, wonach in Deutschland 66'000 Schweizer Bürger ansässig sind, und die Schweiz dort 7 Konsulate unterhält, während in Frankreich bei 141000 registrierten Schweizer Bürgern bald nur noch 4 Konsulate zu finden sein werden? </p><p>Wenn ja, wie ist diese unterschiedliche Behandlung zu erklären?</p>
  • Schliessung des Konsulates in Besançon. Konsequenzen für das Ansehen der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p></p><p>1. Die im letzten Jahr beschlossene Umstrukturierung des schweizerischen Vertretungsnetzes in Frankreich wird nun effektiv. Dabei werden die heutigen Berufsvertretungen in Annecy, Besançon und Nizza umgewandelt und künftig von einem Honorarkonsul geleitet werden. Das Konsulat in Mülhausen wird bis Ende des Jahres 2000 ebenfalls in ein Konsulat unter der Leitung eines Honorarkonsuls umgewandelt.</p><p></p><p></p><p></p><p>2. Mit Besançon und Dijon wird die Schweiz auch in Zukunft in dieser Region noch mit zwei Konsulaten vertreten sein. Die Honorarpostenchefs werden sich schwergewichtig der Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Auslandschweizer sowie deren Verbundenheit mit der Heimat widmen. Darüber hinaus sind sie generell die möglichen Ansprechpartner für die lokalen Behörden, Wirtschaftsvertreter und Schweizer Bürger. Hingegen werden weder in Dijon noch in Besançon konsularisch-administrative Dienstleistungen (Passverlängerungen, Militärkontrolle, Immatrikulation etc.) erbracht werden. Die Rolle der Konsulate hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Der überwiegende Teil der administrativen Angelegenheiten wird heute bereits per Post oder Telefon mit der zuständigen Vertretung geregelt. Aus diesem Grunde und dank der gestiegenen Mobilität ist die Distanz vom Wohnort zur nächsten Vertretung kaum mehr von Bedeutung.</p><p></p><p></p><p></p><p>3. Im ursprünglichen Konzept zur Umstrukturierung des Vertretungsnetzes in Frankreich war in der Tat vorgesehen, wie in der Antwort auf die Anfrage Rennwald vom 3. März 1997 erläutert, in Besançon weiterhin einen Berufskonsul zu belassen. Mitte September letzten Jahres sprach jedoch eine Delegation von Auslandschweizern aus der Region Besançon beim Vorsteher des EDA vor. Diese argumentierte, dass eine Zentralisierung der Dienstleistungen in Besançon (anstatt wie ursprünglich vorgesehen in Strassburg) eine kostengünstigere Lösung darstellen würde als die vom Departement vorgesehene. Der Vorsteher des EDA erklärte sich daraufhin bereit, das Restrukturierungskonzept unter dem Kostengesichtspunkt nochmals zu überprüfen mit dem Ziel, die kostengünstigste und effizienteste Lösung zu realisieren. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nahm diese Überprüfung vor und kam zum Schluss, dass eine Vertretungsstruktur mit einem konsularisch-administrativen Zentrum in Lyon, Honorarvertretungen in Annecy, Besançon und Mülhausen sowie einem Generalkonsulat in Strassburg die für die Region Nordostfrankreich effizienteste und billigste Lösung darstellt.</p><p></p><p></p><p></p><p>4. Eine Trübung des Bildes der Schweiz in Frankreich ist auf Grund der Massnahmen im Zusammenhang mit der Restrukturierung des Vertretungsnetzes kaum zu erwarten. Im übrigen hat auch Frankreich sein Vertretungsnetz in den letzten Jahren restrukturiert und dabei verschiedene Vertretungen in der Schweiz umgewandelt (z.B. Generalkonsulat Basel in ein Vizekonsulat, 1997) oder geschlossen (z.B. Konsularagentur Wil, 1994). Die angesprochenen Boykottmassnahmen werden, wenn überhaupt, nur von einer verschwindend kleinen Minderheit der in der Region Besançon ansässigen Auslandschweizer unterstützt. </p><p></p><p></p><p></p><p>5. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird durch die Restrukturierung des schweizerischen Vertretungsnetzes in Frankreich nicht gefährdet, da diese grösstenteils durch andere Organe als die Konsulate wahrgenommen wird.</p><p></p><p></p><p></p><p>6. In Deutschland unterhält die Schweiz neben der Botschaft in Bonn und der Aussenstelle in Berlin 7 Vertretungen: Generalkonsulate in Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München und Stuttgart sowie ein Konsulat in Freiburg i. Br., wobei letzteres von einem Honorarkonsul geleitet wird. Die konsularisch-administrativen Dienstleistungen sind seit 1996 im Dienstleistungszentrum (DLZ) in Bonn konzentriert. In Frankreich werden nach der Umstrukturierung neben der Botschaft in Paris 17 Vertretungen verbleiben: Generalkonsulate mit Berufspersonal in Bordeaux, Lyon, Marseille und Strassburg sowie die Konsulate unter der Leitung eines Honorarkonsuls in Ajaccio, Annecy, Besançon, Dijon, Le Havre, Lille, Montpellier, Mülhausen, Nantes, Nizza und Toulouse. Ferner werden in Nouméa (Neukaledonien) und Lamentin (Martinique) neu ebenfalls Konsulate errichtet. Das Vertretungsnetz in Frankreich ist damit nach wie vor das mit Abstand dichteste.</p><p></p><p></p><p></p><p>7. Von einer Ungleichbehandlung kann unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Punkt 6 nicht gesprochen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut verschiedenen, übereinstimmenden Informationsquellen, sollen die zuständigen Bundesbehörden beschlossen haben, das Schweizer Konsulat in Besançon zu schliessen. Sie hätten ausserdem darauf verzichtet, in Doubs weiterhin einen Berufskonsul zu belassen. Wir ersuchen daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Kann der Bundesrat diese Informationen bestätigen?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Massnahmen unverhältniss-mässig sind, angesichts der Tatsache, dass 18'000 Schweizer sowie Doppelbürger im Burgund ansässig sind?</p><p>Weshalb hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nicht weiterhin in Besançon einen festen Konsul belassen, wohingegen doch der Bundesrat in seiner Antwort vom 16.06.1997 auf die Einfache Anfrage Rennwald vom 03.03.1997 (Schliessung des Schweizer Konsulates in Mülhausen, Nr. 97.1002 ) erklärte, in Besançon werde auch künftig ein Berufskonsul im Amt bleiben?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass derartige Beschlüsse das Bild unseres Landes im Ausland und in Frankreich trüben, umso mehr als die Schweizer Unternehmen im Burgund einen Boykott der Schweiz in Erwägung ziehen (anlässlich des regionalen Kongresses in Dijon im April soll die Schweizer Fahne auf halbmast gesetzt werden; es sollen keine 1. August-Abzeichen verkauft werden und die während des Nationalfeiertags aufgezeichnete Ansprache des Bundespräsidenten soll nicht ausgestrahlt werden; usw.)?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass derartige Bestimmungen die An-strengungen gefährden, die auf beiden Seiten der französisch-schweizerischen Grenze im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unternom-menen werden?</p><p>Kann der Bundesrat die Information bestätigen, wonach in Deutschland 66'000 Schweizer Bürger ansässig sind, und die Schweiz dort 7 Konsulate unterhält, während in Frankreich bei 141000 registrierten Schweizer Bürgern bald nur noch 4 Konsulate zu finden sein werden? </p><p>Wenn ja, wie ist diese unterschiedliche Behandlung zu erklären?</p>
    • Schliessung des Konsulates in Besançon. Konsequenzen für das Ansehen der Schweiz

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