Asylantenbetreuung. Europäischer Vergleich
- ShortId
-
98.1038
- Id
-
19981038
- Updated
-
24.06.2025 23:28
- Language
-
de
- Title
-
Asylantenbetreuung. Europäischer Vergleich
- AdditionalIndexing
-
Flüchtlingsbetreuung;Ländervergleich;Europa
- 1
-
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L04K02022201, Ländervergleich
- L02K0301, Europa
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei den "Standards" geht es um die Frage, welche Personengruppe wann auf wieviel Sozialleistungen Anspruch hat. Ein europäischer Vergleich der Fürsorge- und Verfahrenskosten im Asylbereich fehlte bis vor kurzem gänzlich, da es nicht gelang, umfassende vergleichende Daten zu erheben. Im Auftrage des BFF untersuchte daher das Internationale Zentrum für Migrationspolitik-Entwicklung (ICMPD) in Wien 1995 die in verschiedenen europäischen Staaten durch die asylorientierte Wanderung entstandenen Fürsorge- und Verfahrenskosten.</p><p>Das Unterfangen der Kostenerhebung erwies sich als ausserordentlich schwierig. Zum einen fehlten direkt vergleichbare Zahlen. So ist der Empfängerkreis von Sozialleistungen von Land zu Land verschieden. In einigen Staaten werden nur die in Aufnahmezentren während des Verfahrens entstehenden Kosten aufgelistet, in anderen werden auch ganz oder teilweise die nach dem Anerkennungsverfahren entstehenden Kosten einbezogen. Ebenfalls variieren die in die Kostenstatistik aufgenommenen Kostenarten: In einigen Staaten werden nur Unterbringungs- und Sozialhilfekosten aufgelistet, in anderen Gesundheits- und Bildungskosten. In einigen Staaten bestehen überhaupt keine Zusammenstellungen der durch die asylorientierte Wanderung generierten Kosten. Dies ist beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland der Fall, wo sämtliche Kosten durch die Länder getragen werden, so dass ein Gesamtüberblick nicht besteht. Stark beeinflusst werden die Kosten auch dadurch, dass die erwähnten Personenkategorien unterschiedlichen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die Beschäftigungsquote unter Asylsuchenden, Flüchtlingen, Schutzsuchenden, humanitär oder fremdenrechtlich Geregelten ist eine der grossen Unbekannten. Demzufolge kann zwischen Teil- und Vollunterstützung nur ungenügend unterschieden werden.</p><p>Aus der Studie können - trotz der erwähnten Schwierigkeiten - folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:</p><p>- Die Fürsorgekosten bewegen sich in allen Ländern, in denen individualrechtliche Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen, auf einem vergleichbaren, hohen Niveau. Ein Handlungsspielraum besteht einzig in Österreich. Hier können ganze Kategorien von Personen aus der Bundesbetreuung und damit aus der Fürsorgestatistik ausgeklammert werden.</p><p>- Die Kosten in den nordischen Staaten fallen höher aus, da Gesundheits- und Bildungskosten einbezogen werden.</p><p>- Schweden geht den Weg einer konsequenten Pauschalierung im Anschluss an die Verteilung auf die lokalen Gebietskörperschaften. Ob dies jedoch zu kostengünstigen Lösungen führt, kann nicht gesagt werden.</p><p>- In verschiedenen nordischen Staaten, wie auch in Österreich für den Asylbereich, stellen die ausgewiesenen Kosten praktisch Vollunterstützungskosten dar, da entweder Arbeitsverbote bestehen oder die Personen mit der Verteilung auf die lokalen Wohnsitzgemeinden oder ihrer Integration in den Arbeitsmarkt aus der Fürsorgestatistik ausgeklammert werden.</p><p>- Die Verfahrenskosten bewegen sich in den meisten Staaten auf einem ähnlichen Niveau: Kostenmindernd wirken sich politische Globalentscheide und Allgemeinverfügungen aus, was zu vereinfachten Verfahren führt. Der Anwaltszwang im Verfahrensbereich führt stets zu wesentlich teureren Verfahren als die Präsenz der Hilfswerkevertreter in der schweizerischen Anhörung.</p><p>- Die Herauslösung der Schutzbedürftigen aus dem Asylsystem führt in allen Staaten zu Verfahrenserleichterungen. Im Fürsorgebereich wird ein Standard festgelegt, der über oder unter demjenigen für Asylbewerber liegt. Demzufolge ergeben sich wesentlich kostengünstigere (Österreich) oder aber teurere (Dänemark) Lösungen.</p><p>- Allgemein gilt, dass weder über Beschäftigungsgrad, Integration in den Arbeitsmarkt sowie mittel- und längerfristige Kosten der asylorientierten Einwanderung Angaben bestehen. Auch über die Relation zwischen Fürsorgestandard und Kosten sowie über die direkt und indirekt mit der asylorientierten Einwanderung verbundenen Kosten bestehen keine Statistiken.</p><p>Als vorläufiges Fazit kann festgehalten werden, dass die Schweiz, gemessen am nationalen Lebensstandard, nicht höhere Sozialleistungen ausrichtet als andere europäische Staaten, dass aber bezüglich der Anspruchsberechtigung weniger Einschränkungen bestehen als in gewissen anderen Staaten. Werden wie z. B. in Österreich ganze Personenkategorien völlig oder ab einem bestimmten Zeitpunkt als nicht anspruchsberechtigt erklärt, senkt dies natürlich die Kosten.</p><p>Da die Studie aus dem Jahre 1995 stammt und aufgrund der erwähnten Schwierigkeiten nicht aussagekräftig genug ist, plant das Bundesamt für Flüchtlinge zurzeit eine weitere Studie in Auftrag zu geben, die u. a. auch auf die Frage der Fürsorge- und Verfahrenskosten eingehen soll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bei der Aussprache zwischen Herrn Bundesrat Koller und Herrn Gerber, Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), und den Vertretern der Kantone, Städte und Gemeinden über die wachsenden Probleme im Asylwesen sowie anlässlich der Asylgesetzdebatte wurde seitens des Bundes immer wieder geltend gemacht, dass unsere Standards im Asylbereich gegenüber anderen Ländern zu hoch und damit zu attraktiv seien.</p><p>Ich ersuche nun den Bundesrat konkrete Angaben zu machen, welche Standards er damit meint und wie unsere diesbezüglichen Leistungen im europäischen (vor allem auch im österreichischen) Vergleich einzureihen sind.</p>
- Asylantenbetreuung. Europäischer Vergleich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei den "Standards" geht es um die Frage, welche Personengruppe wann auf wieviel Sozialleistungen Anspruch hat. Ein europäischer Vergleich der Fürsorge- und Verfahrenskosten im Asylbereich fehlte bis vor kurzem gänzlich, da es nicht gelang, umfassende vergleichende Daten zu erheben. Im Auftrage des BFF untersuchte daher das Internationale Zentrum für Migrationspolitik-Entwicklung (ICMPD) in Wien 1995 die in verschiedenen europäischen Staaten durch die asylorientierte Wanderung entstandenen Fürsorge- und Verfahrenskosten.</p><p>Das Unterfangen der Kostenerhebung erwies sich als ausserordentlich schwierig. Zum einen fehlten direkt vergleichbare Zahlen. So ist der Empfängerkreis von Sozialleistungen von Land zu Land verschieden. In einigen Staaten werden nur die in Aufnahmezentren während des Verfahrens entstehenden Kosten aufgelistet, in anderen werden auch ganz oder teilweise die nach dem Anerkennungsverfahren entstehenden Kosten einbezogen. Ebenfalls variieren die in die Kostenstatistik aufgenommenen Kostenarten: In einigen Staaten werden nur Unterbringungs- und Sozialhilfekosten aufgelistet, in anderen Gesundheits- und Bildungskosten. In einigen Staaten bestehen überhaupt keine Zusammenstellungen der durch die asylorientierte Wanderung generierten Kosten. Dies ist beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland der Fall, wo sämtliche Kosten durch die Länder getragen werden, so dass ein Gesamtüberblick nicht besteht. Stark beeinflusst werden die Kosten auch dadurch, dass die erwähnten Personenkategorien unterschiedlichen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die Beschäftigungsquote unter Asylsuchenden, Flüchtlingen, Schutzsuchenden, humanitär oder fremdenrechtlich Geregelten ist eine der grossen Unbekannten. Demzufolge kann zwischen Teil- und Vollunterstützung nur ungenügend unterschieden werden.</p><p>Aus der Studie können - trotz der erwähnten Schwierigkeiten - folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:</p><p>- Die Fürsorgekosten bewegen sich in allen Ländern, in denen individualrechtliche Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen, auf einem vergleichbaren, hohen Niveau. Ein Handlungsspielraum besteht einzig in Österreich. Hier können ganze Kategorien von Personen aus der Bundesbetreuung und damit aus der Fürsorgestatistik ausgeklammert werden.</p><p>- Die Kosten in den nordischen Staaten fallen höher aus, da Gesundheits- und Bildungskosten einbezogen werden.</p><p>- Schweden geht den Weg einer konsequenten Pauschalierung im Anschluss an die Verteilung auf die lokalen Gebietskörperschaften. Ob dies jedoch zu kostengünstigen Lösungen führt, kann nicht gesagt werden.</p><p>- In verschiedenen nordischen Staaten, wie auch in Österreich für den Asylbereich, stellen die ausgewiesenen Kosten praktisch Vollunterstützungskosten dar, da entweder Arbeitsverbote bestehen oder die Personen mit der Verteilung auf die lokalen Wohnsitzgemeinden oder ihrer Integration in den Arbeitsmarkt aus der Fürsorgestatistik ausgeklammert werden.</p><p>- Die Verfahrenskosten bewegen sich in den meisten Staaten auf einem ähnlichen Niveau: Kostenmindernd wirken sich politische Globalentscheide und Allgemeinverfügungen aus, was zu vereinfachten Verfahren führt. Der Anwaltszwang im Verfahrensbereich führt stets zu wesentlich teureren Verfahren als die Präsenz der Hilfswerkevertreter in der schweizerischen Anhörung.</p><p>- Die Herauslösung der Schutzbedürftigen aus dem Asylsystem führt in allen Staaten zu Verfahrenserleichterungen. Im Fürsorgebereich wird ein Standard festgelegt, der über oder unter demjenigen für Asylbewerber liegt. Demzufolge ergeben sich wesentlich kostengünstigere (Österreich) oder aber teurere (Dänemark) Lösungen.</p><p>- Allgemein gilt, dass weder über Beschäftigungsgrad, Integration in den Arbeitsmarkt sowie mittel- und längerfristige Kosten der asylorientierten Einwanderung Angaben bestehen. Auch über die Relation zwischen Fürsorgestandard und Kosten sowie über die direkt und indirekt mit der asylorientierten Einwanderung verbundenen Kosten bestehen keine Statistiken.</p><p>Als vorläufiges Fazit kann festgehalten werden, dass die Schweiz, gemessen am nationalen Lebensstandard, nicht höhere Sozialleistungen ausrichtet als andere europäische Staaten, dass aber bezüglich der Anspruchsberechtigung weniger Einschränkungen bestehen als in gewissen anderen Staaten. Werden wie z. B. in Österreich ganze Personenkategorien völlig oder ab einem bestimmten Zeitpunkt als nicht anspruchsberechtigt erklärt, senkt dies natürlich die Kosten.</p><p>Da die Studie aus dem Jahre 1995 stammt und aufgrund der erwähnten Schwierigkeiten nicht aussagekräftig genug ist, plant das Bundesamt für Flüchtlinge zurzeit eine weitere Studie in Auftrag zu geben, die u. a. auch auf die Frage der Fürsorge- und Verfahrenskosten eingehen soll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bei der Aussprache zwischen Herrn Bundesrat Koller und Herrn Gerber, Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), und den Vertretern der Kantone, Städte und Gemeinden über die wachsenden Probleme im Asylwesen sowie anlässlich der Asylgesetzdebatte wurde seitens des Bundes immer wieder geltend gemacht, dass unsere Standards im Asylbereich gegenüber anderen Ländern zu hoch und damit zu attraktiv seien.</p><p>Ich ersuche nun den Bundesrat konkrete Angaben zu machen, welche Standards er damit meint und wie unsere diesbezüglichen Leistungen im europäischen (vor allem auch im österreichischen) Vergleich einzureihen sind.</p>
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