Panzerhaubitzenrohre L47. Wirtschaftskrieg der USA?

ShortId
98.1044
Id
19981044
Updated
24.06.2025 21:07
Language
de
Title
Panzerhaubitzenrohre L47. Wirtschaftskrieg der USA?
AdditionalIndexing
Panzer;Wirtschaftsbeziehungen;Rüstungsindustrie;sektorales Abkommen;USA;Waffenausfuhr
1
  • L05K0402040204, Panzer
  • L04K04020203, Rüstungsindustrie
  • L04K03050305, USA
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
  • L05K0701020308, Wirtschaftsbeziehungen
  • L05K0701020206, sektorales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Es ist geplant, in den USA eine Zwischenbearbeitung durchführen zu lassen. Diese besteht aus verschiedenen Teiloperationen (Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen usw.). Das endgültige Preisangebot der USA ist für diese Arbeiten noch nicht eingetroffen.</p><p>2. Die kalkulierten Transportkosten Thun-USA retour betragen für acht Rohre 22 600 Franken, d. h. pro Rohr 2825 Franken.</p><p>3. Kurzfristig hat die geplante Auslagerung Auswirkungen auf die Auslastung der Von Roll Betec. Die SW ist nur in geringem Masse davon betroffen, weil das Gros der Schlüsseloperationen auch weiterhin in Thun ausgeführt wird.</p><p>Mit dem geplanten Abkommen versucht die SW, weltweit ins M-109-Rohrgeschäft einzusteigen und damit via USA ein zusätzliches Marktpotential zu erschliessen. Damit verspricht sie sich eine mittelfristige Sicherung der Arbeitsplätze im Wehrbereich.</p><p>4. Das VBS ist bereit, die Vereinbarungen offenzulegen.</p><p>5. Beim Verkauf der 85 holländischen Panzerhaubitzen an die Arabischen Emirate ging die SW davon aus, dass bei der Herstellung und Lieferung der L47-Rohre an den holländischen Generalunternehmer keine amerikanische Technologie involviert war, da das Know-how von den von der SW für das Festungsgeschütz Bison entwickelten L52-Rohren stammte.</p><p>Die amerikanischen Behörden wurden im Sinne der langjährigen Zusammenarbeit im Bereich der Panzerhaubitze M-109 Anfang 1996 über dieses Geschäft informiert. Sie teilen die schweizerische Ansicht, dass bei diesem Geschäft kein amerikanisches Know-how involviert sei, nicht. Dies bildet die eigentliche Ursache der Auseinandersetzung.</p><p>Da die SW zu diesem Zeitpunkt bereits unterschriebene Verträge mit den Vereinigten Arabischen Emiraten vorliegen hatte, ging es darum, diese Verträge auch zu honorieren.</p><p>Die SW konnte aufgrund der in weiteren Verhandlungen aus dem amerikanischen Verteidigungsdepartement (DOD) gesandten Signale davon ausgehen, dass die Angelegenheit rasch einer gütlichen Lösung zugeführt werden könnte. In diesem Sinne wurde das Projekt ohne amerikanische Zustimmung weitergeführt.</p><p>6. Die Vorschriften des Kriegsmaterialgesetzes werden auch in Zukunft eingehalten, indem für Schweizer Exporte die gesetzlich notwendigen Exportbewilligungen eingeholt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rüstungsprogramm 1997 ist die Kampfwertsteigerung der Panzerhaubitzen M-109 enthalten, welche u. a. durch ein weiterreichendes Rohr erreicht werden soll. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die Generalunternehmerin SW (Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme, Thun) nur die Rohlinge für das Geschützrohr aus dem Ausland bezieht, alle weiteren Bearbeitungen aber selber ausführt. Nun wurde jedoch bekannt, dass ab Mitte 1998 jeweils acht L47-Rohre für 12 Wochen "zu einem Aufenthalt" in eine US-bundeseigene amerikanische Waffenfabrik geschickt werden. In der Fragestunde vom 9. März 1998 erläuterte Bundesrat Ogi, dass das US-State Department "aufgrund bestehender Vereinbarungen zwischen der Gruppe Rüstung und der US-Armee aus den Jahren 1988 und 1992 Widerstand" leiste, weil - anscheinend durch die Arbeiten der SW - "die amerikanische Rüstungsindustrie konkurrenziert" werde. Es sei vorgesehen, dass die USA und die Schweiz "durch vertraglich geregelte Kompensationen" den Weltmarkt gemeinsam bearbeiten würden (AB 1998 N 425).</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Arbeiten werden zu welchem Preis an den L47-Rohren in den USA vorgenommen?</p><p>2. Wie hoch sind die Transportkosten Thun-USA retour?</p><p>3. Welche Auswirkungen hat dieses Vorgehen auf die Arbeitsplätze bei der SW und der Von Roll Betec?</p><p>4. Ist das VBS bereit, sowohl die oben erwähnten Vereinbarungen aus den Jahren 1988 und 1992 als auch die neuesten Vereinbarungen offenzulegen?</p><p>5. Wie und mit welchen Mitteln wurde 1997 der Widerstand der US-Behörden beseitigt, als es um den Verkauf von 85 holländischen Panzerhaubitzen (mit längeren Geschützrohren aus der Schweiz) an die Vereinigten Arabischen Emirate ging?</p><p>6. Wie kann bei der "gemeinsamen Bearbeitung des Weltmarktes" sichergestellt werden, dass unsere Normen über den Kriegsmaterialexport eingehalten werden?</p>
  • Panzerhaubitzenrohre L47. Wirtschaftskrieg der USA?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es ist geplant, in den USA eine Zwischenbearbeitung durchführen zu lassen. Diese besteht aus verschiedenen Teiloperationen (Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen usw.). Das endgültige Preisangebot der USA ist für diese Arbeiten noch nicht eingetroffen.</p><p>2. Die kalkulierten Transportkosten Thun-USA retour betragen für acht Rohre 22 600 Franken, d. h. pro Rohr 2825 Franken.</p><p>3. Kurzfristig hat die geplante Auslagerung Auswirkungen auf die Auslastung der Von Roll Betec. Die SW ist nur in geringem Masse davon betroffen, weil das Gros der Schlüsseloperationen auch weiterhin in Thun ausgeführt wird.</p><p>Mit dem geplanten Abkommen versucht die SW, weltweit ins M-109-Rohrgeschäft einzusteigen und damit via USA ein zusätzliches Marktpotential zu erschliessen. Damit verspricht sie sich eine mittelfristige Sicherung der Arbeitsplätze im Wehrbereich.</p><p>4. Das VBS ist bereit, die Vereinbarungen offenzulegen.</p><p>5. Beim Verkauf der 85 holländischen Panzerhaubitzen an die Arabischen Emirate ging die SW davon aus, dass bei der Herstellung und Lieferung der L47-Rohre an den holländischen Generalunternehmer keine amerikanische Technologie involviert war, da das Know-how von den von der SW für das Festungsgeschütz Bison entwickelten L52-Rohren stammte.</p><p>Die amerikanischen Behörden wurden im Sinne der langjährigen Zusammenarbeit im Bereich der Panzerhaubitze M-109 Anfang 1996 über dieses Geschäft informiert. Sie teilen die schweizerische Ansicht, dass bei diesem Geschäft kein amerikanisches Know-how involviert sei, nicht. Dies bildet die eigentliche Ursache der Auseinandersetzung.</p><p>Da die SW zu diesem Zeitpunkt bereits unterschriebene Verträge mit den Vereinigten Arabischen Emiraten vorliegen hatte, ging es darum, diese Verträge auch zu honorieren.</p><p>Die SW konnte aufgrund der in weiteren Verhandlungen aus dem amerikanischen Verteidigungsdepartement (DOD) gesandten Signale davon ausgehen, dass die Angelegenheit rasch einer gütlichen Lösung zugeführt werden könnte. In diesem Sinne wurde das Projekt ohne amerikanische Zustimmung weitergeführt.</p><p>6. Die Vorschriften des Kriegsmaterialgesetzes werden auch in Zukunft eingehalten, indem für Schweizer Exporte die gesetzlich notwendigen Exportbewilligungen eingeholt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rüstungsprogramm 1997 ist die Kampfwertsteigerung der Panzerhaubitzen M-109 enthalten, welche u. a. durch ein weiterreichendes Rohr erreicht werden soll. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die Generalunternehmerin SW (Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme, Thun) nur die Rohlinge für das Geschützrohr aus dem Ausland bezieht, alle weiteren Bearbeitungen aber selber ausführt. Nun wurde jedoch bekannt, dass ab Mitte 1998 jeweils acht L47-Rohre für 12 Wochen "zu einem Aufenthalt" in eine US-bundeseigene amerikanische Waffenfabrik geschickt werden. In der Fragestunde vom 9. März 1998 erläuterte Bundesrat Ogi, dass das US-State Department "aufgrund bestehender Vereinbarungen zwischen der Gruppe Rüstung und der US-Armee aus den Jahren 1988 und 1992 Widerstand" leiste, weil - anscheinend durch die Arbeiten der SW - "die amerikanische Rüstungsindustrie konkurrenziert" werde. Es sei vorgesehen, dass die USA und die Schweiz "durch vertraglich geregelte Kompensationen" den Weltmarkt gemeinsam bearbeiten würden (AB 1998 N 425).</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Arbeiten werden zu welchem Preis an den L47-Rohren in den USA vorgenommen?</p><p>2. Wie hoch sind die Transportkosten Thun-USA retour?</p><p>3. Welche Auswirkungen hat dieses Vorgehen auf die Arbeitsplätze bei der SW und der Von Roll Betec?</p><p>4. Ist das VBS bereit, sowohl die oben erwähnten Vereinbarungen aus den Jahren 1988 und 1992 als auch die neuesten Vereinbarungen offenzulegen?</p><p>5. Wie und mit welchen Mitteln wurde 1997 der Widerstand der US-Behörden beseitigt, als es um den Verkauf von 85 holländischen Panzerhaubitzen (mit längeren Geschützrohren aus der Schweiz) an die Vereinigten Arabischen Emirate ging?</p><p>6. Wie kann bei der "gemeinsamen Bearbeitung des Weltmarktes" sichergestellt werden, dass unsere Normen über den Kriegsmaterialexport eingehalten werden?</p>
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