Erhöhte Zollkosten im Falle eines EU-Beitrittes

ShortId
98.1046
Id
19981046
Updated
24.06.2025 21:15
Language
de
Title
Erhöhte Zollkosten im Falle eines EU-Beitrittes
AdditionalIndexing
Zoll;Beitritt zur Gemeinschaft;chemische Industrie
1
  • L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
  • L05K0701040301, Zoll
  • L04K07050103, chemische Industrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zusammenfassung: Ausgehend von der gegenwärtigen Importstruktur der Schweiz erwartet der Bundesrat im Falle eines EU-Beitrittes keine Erhöhung der totalen Zollbelastung. Den aufgrund der bei zahlreichen Industrieprodukten höheren EU-Zölle zu erwartenden Mehrerträgen stehen Minderbelastungen in etwa derselben Grössenordnung gegenüber. Zudem gilt es zu bedenken, dass die bestehenden Unterschiede in der Zollbelastung in der Schweiz und der EU mit jedem Zollabbauschritt im multilateralen Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geringer werden. Ausserdem würde bei einem Beitritt der Schweiz zur EU und damit zum Binnenmarkt der Wegfall der bisher durch die Zollabfertigung bedingten administrativen Kosten erhebliche Ersparnisse für unsere Unternehmen und die Konsumentinnen und Konsumenten bewirken.</p><p>Vergleichsanlagen: Aufgrund der unterschiedlichen Importpalette und Tarifstruktur der Schweiz und der EU sowie des Umstandes, dass die Schweiz praktisch ausschliesslich Gewichtszölle, die EU hingegen vorwiegend Wertzölle anwendet, können die Zollbelastungen nur in einer groben Gesamtrechnung miteinander verglichen werden. Ein Vergleich der Zolltarife wird zusätzlich durch die Tatsache erschwert, dass die Schweiz nicht durchwegs mit den gleichen Ländern Freihandelsabkommen abgeschlossen hat und auch den Entwicklungsländern nicht im gleichen Umfang allgemeine Zollpräferenzen gewährt wie die EU. Darüber hinaus wenden sowohl die Schweiz als auch die EU verschiedene Grenzmassnahmen an, welche die Importe belasten, beschränken oder gar praktisch verhindern, die sich jedoch nicht als Zollerträge beziffern lassen. Dazu gehören die verschiedenen Zollkontingents-Bewirtschaftungsmethoden der Schweiz und der EU im Agrarbereich sowie die Textilkontingente und Antidumpingmassnahmen der EU.</p><p>Vergleich der Zollbelastungen: Von den Importen aus der EU (1997 total 85 Milliarden Franken) resultierten 1997 Zolleinnahmen in der Höhe von 730 Millionen Franken. Davon entfielen 575 Millionen Franken auf landwirtschaftliche Produkte (Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs). Die verbleibenden 155 Millionen Franken resultierten aus eingeführten Industriewaren (Kapitel 25 bis 97; Einfuhren aus der EU 1997 im Wert von 79 Milliarden Franken), obwohl zwischen der Schweiz und der EU ein Freihandelsabkommen besteht. Dies erklärt sich zu einem grossen Teil dadurch, dass angesichts der tiefen Zollbelastung und des hohen administrativen Aufwands die Importeure häufig auf die Erbringung eines Ursprungsnachweises und damit auf die Zollfreiheit im Rahmen des Freihandelsabkommens verzichten und die Normalzollabgabe in Kauf nehmen. Bei einem EU-Beitritt würden alle diese Zollbelastungen aufgrund des gemeinsamen Binnenmarktes wegfallen.</p><p>Die Industrieimporte aus Nicht-EU-Staaten (1997 total 23 Milliarden Franken) würden bei einem EU-Beitritt dem EU-Aussenhandelsregime unterstellt. Bei Waren aus Nicht-EU-Ländern, denen die Schweiz heute eine Präferenzbehandlung gewährt (Efta, Mittel- und Osteuropa, Türkei, Israel, Entwicklungsländer) würde die Zollbelastung in etwa gleich hoch bleiben, weil die EU diese Länder ebenfalls präferentiell behandelt (in vielen Fällen gehen die EU-Präferenzen weiter als die schweizerischen; in einigen Fällen aber auch weniger weit).</p><p>Bei Industriewaren aus Ländern, welchen die Schweiz keine Präferenzbehandlung gewährt (1997 total 14 101 Millionen Franken) - z. B. USA, Japan, Russische Föderation, Taiwan, Kanada -, würde die durchschnittliche, handelsgewichtete Zollbelastung von 1,3 auf 3,2 Prozent steigen (diese Durchschnittswerte entsprechen dem Stand 1995, da für die EU keine aktuelleren Daten verfügbar sind; EU-Wert gemäss Sekretariat der WTO). Unter der Annahme, dass sich die Importstruktur nicht ändern würde, wäre dadurch eine Mehrbelastung dieser Industrieeinfuhren von etwa 270 Millionen Franken zu erwarten.</p><p>Der Bundesrat schätzt die Mehrbelastung im Chemiesektor, sofern dabei chemische Grund- und Rohstoffe (ohne Halb- und Fertigfabrikate) gemeint sind, tiefer ein als dies in der Einfachen Anfrage angegeben wird: Die Schweiz importierte 1995 anorganische und organische chemische Erzeugnisse (Kapitel 28 und 29 des Zolltarifs) im Wert von 21 bzw. 711 Millionen Franken (1997: 32 bzw. 796 Millionen Franken) praktisch zollfrei aus nichtpräferenzbegünstigten Ländern. Als EU-Mitglied hätte die Schweiz diese Einfuhren 1995 zu Zollansätzen von 3,7 bzw. 2,7 Prozent anstelle von 0,5 bzw. 0,2 Prozent belastet gehabt (durchschnittliche, handelsgewichtete Belastungen der EU und der Schweiz für diese beiden Kapitel im Jahre 1995; EU-Werte gemäss Sekretariat der WTO). Dies entspricht einer Mehrbelastung von lediglich 19 Millionen Franken. Was die pharmazeutischen Produkte betrifft, sind seit Mitte 1995 alle Einfuhren sowohl in die Schweiz wie auch in die EU zollfrei. Dies aufgrund des Sektorabkommens der WTO über Pharmaprodukte, das im Rahmen der Uruguay-Runde ausgehandelt wurde.</p><p>Schlussfolgerung: Diese Darlegungen zeigen, dass ein EU-Beitritt keine Erhöhung der totalen Zollbelastung zur Folge hätte. Zudem gilt es zu bedenken, dass sich die bestehenden Unterschiede in den Zollbelastungen mit jedem weiteren Liberalisierungsschritt in der WTO verringern.</p><p>Ferner ist zu beachten, dass die Zollbelastung nur einen Aspekt der beim Grenzübertritt anfallenden Kosten darstellt. Die durch die Zollabfertigung bedingten administrativen Kosten (Erstellen der Zollformulare, Beschaffen der Ursprungszeugnisse usw.) werden heute, wo die durchschnittliche Zollbelastung bei Industrieprodukten allgemein sehr tief ist, als bedeutender eingestuft als die direkte Zollbelastung. Gemäss einer von der EU publizierten Studie wurden die Kosten des grenzüberschreitenden Güterverkehrs durch die Schaffung des EU-Binnenmarktes um zwei Drittel verringert. Die Studie schätzt die Ersparnisse auf 0,7 Prozent des Wertes des innergemeinschaftlichen Handels. Bei den schweizerischen Einfuhren aus der EU (1997 in der Höhe von 85 Milliarden Franken) sind die administrativen Kosten somit auf etwa 600 Millionen Franken zu schätzen. Diese Kosten würden für unsere Unternehmen und die Konsumentinnen und Konsumenten bei einem EU-Beitritt weitgehend wegfallen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz hat mit den EU- und Efta-Staaten seit 1972 ein Freihandelsabkommen, welches - mit wenigen Ausnahmen, vor allem aus dem landwirtschaftlichen Produktebereich - den zollfreien Handel ermöglicht. Für Einfuhren ausserhalb dieser Länder bezahlen die Schweizer im Vergleich zu anderen Ländern einen sehr geringen Zollsatz. Für die Chemie beispielsweise beträgt dieser im Durchschnitt 0,8 Prozent, für pharmazeutische Produkte sogar 0 Prozent.</p><p>Die EU hingegen erhebt für Waren für die chemische Industrie von ausserhalb der EU einen Zollsatz von 4,7 Prozent. Für 1996 kann errechnet werden, dass die chemische Industrie der Schweiz allein für chemisch-pharmazeutische Rohstoffe von ausserhalb der EU-Staaten 62 Millionen Franken pro Jahr mehr hätte bezahlen müssen, wenn die Schweiz Mitglied der EU gewesen wäre. Dies hätte die Standortqualität für die chemische Industrie bedeutend vermindert.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, wieviel mehr Zölle die schweizerische Wirtschaft bzw. die schweizerischen Konsumenten - allein durch die Tatsache, dass die Schweiz heute mit den EU-Staaten ein Freihandelsabkommen hat und für Waren ausserhalb der EU einen wesentlich tieferen Einfuhrzoll hat als die EU selbst - bezahlen müssten, wenn die Schweiz in der EU wäre.</p>
  • Erhöhte Zollkosten im Falle eines EU-Beitrittes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zusammenfassung: Ausgehend von der gegenwärtigen Importstruktur der Schweiz erwartet der Bundesrat im Falle eines EU-Beitrittes keine Erhöhung der totalen Zollbelastung. Den aufgrund der bei zahlreichen Industrieprodukten höheren EU-Zölle zu erwartenden Mehrerträgen stehen Minderbelastungen in etwa derselben Grössenordnung gegenüber. Zudem gilt es zu bedenken, dass die bestehenden Unterschiede in der Zollbelastung in der Schweiz und der EU mit jedem Zollabbauschritt im multilateralen Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geringer werden. Ausserdem würde bei einem Beitritt der Schweiz zur EU und damit zum Binnenmarkt der Wegfall der bisher durch die Zollabfertigung bedingten administrativen Kosten erhebliche Ersparnisse für unsere Unternehmen und die Konsumentinnen und Konsumenten bewirken.</p><p>Vergleichsanlagen: Aufgrund der unterschiedlichen Importpalette und Tarifstruktur der Schweiz und der EU sowie des Umstandes, dass die Schweiz praktisch ausschliesslich Gewichtszölle, die EU hingegen vorwiegend Wertzölle anwendet, können die Zollbelastungen nur in einer groben Gesamtrechnung miteinander verglichen werden. Ein Vergleich der Zolltarife wird zusätzlich durch die Tatsache erschwert, dass die Schweiz nicht durchwegs mit den gleichen Ländern Freihandelsabkommen abgeschlossen hat und auch den Entwicklungsländern nicht im gleichen Umfang allgemeine Zollpräferenzen gewährt wie die EU. Darüber hinaus wenden sowohl die Schweiz als auch die EU verschiedene Grenzmassnahmen an, welche die Importe belasten, beschränken oder gar praktisch verhindern, die sich jedoch nicht als Zollerträge beziffern lassen. Dazu gehören die verschiedenen Zollkontingents-Bewirtschaftungsmethoden der Schweiz und der EU im Agrarbereich sowie die Textilkontingente und Antidumpingmassnahmen der EU.</p><p>Vergleich der Zollbelastungen: Von den Importen aus der EU (1997 total 85 Milliarden Franken) resultierten 1997 Zolleinnahmen in der Höhe von 730 Millionen Franken. Davon entfielen 575 Millionen Franken auf landwirtschaftliche Produkte (Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs). Die verbleibenden 155 Millionen Franken resultierten aus eingeführten Industriewaren (Kapitel 25 bis 97; Einfuhren aus der EU 1997 im Wert von 79 Milliarden Franken), obwohl zwischen der Schweiz und der EU ein Freihandelsabkommen besteht. Dies erklärt sich zu einem grossen Teil dadurch, dass angesichts der tiefen Zollbelastung und des hohen administrativen Aufwands die Importeure häufig auf die Erbringung eines Ursprungsnachweises und damit auf die Zollfreiheit im Rahmen des Freihandelsabkommens verzichten und die Normalzollabgabe in Kauf nehmen. Bei einem EU-Beitritt würden alle diese Zollbelastungen aufgrund des gemeinsamen Binnenmarktes wegfallen.</p><p>Die Industrieimporte aus Nicht-EU-Staaten (1997 total 23 Milliarden Franken) würden bei einem EU-Beitritt dem EU-Aussenhandelsregime unterstellt. Bei Waren aus Nicht-EU-Ländern, denen die Schweiz heute eine Präferenzbehandlung gewährt (Efta, Mittel- und Osteuropa, Türkei, Israel, Entwicklungsländer) würde die Zollbelastung in etwa gleich hoch bleiben, weil die EU diese Länder ebenfalls präferentiell behandelt (in vielen Fällen gehen die EU-Präferenzen weiter als die schweizerischen; in einigen Fällen aber auch weniger weit).</p><p>Bei Industriewaren aus Ländern, welchen die Schweiz keine Präferenzbehandlung gewährt (1997 total 14 101 Millionen Franken) - z. B. USA, Japan, Russische Föderation, Taiwan, Kanada -, würde die durchschnittliche, handelsgewichtete Zollbelastung von 1,3 auf 3,2 Prozent steigen (diese Durchschnittswerte entsprechen dem Stand 1995, da für die EU keine aktuelleren Daten verfügbar sind; EU-Wert gemäss Sekretariat der WTO). Unter der Annahme, dass sich die Importstruktur nicht ändern würde, wäre dadurch eine Mehrbelastung dieser Industrieeinfuhren von etwa 270 Millionen Franken zu erwarten.</p><p>Der Bundesrat schätzt die Mehrbelastung im Chemiesektor, sofern dabei chemische Grund- und Rohstoffe (ohne Halb- und Fertigfabrikate) gemeint sind, tiefer ein als dies in der Einfachen Anfrage angegeben wird: Die Schweiz importierte 1995 anorganische und organische chemische Erzeugnisse (Kapitel 28 und 29 des Zolltarifs) im Wert von 21 bzw. 711 Millionen Franken (1997: 32 bzw. 796 Millionen Franken) praktisch zollfrei aus nichtpräferenzbegünstigten Ländern. Als EU-Mitglied hätte die Schweiz diese Einfuhren 1995 zu Zollansätzen von 3,7 bzw. 2,7 Prozent anstelle von 0,5 bzw. 0,2 Prozent belastet gehabt (durchschnittliche, handelsgewichtete Belastungen der EU und der Schweiz für diese beiden Kapitel im Jahre 1995; EU-Werte gemäss Sekretariat der WTO). Dies entspricht einer Mehrbelastung von lediglich 19 Millionen Franken. Was die pharmazeutischen Produkte betrifft, sind seit Mitte 1995 alle Einfuhren sowohl in die Schweiz wie auch in die EU zollfrei. Dies aufgrund des Sektorabkommens der WTO über Pharmaprodukte, das im Rahmen der Uruguay-Runde ausgehandelt wurde.</p><p>Schlussfolgerung: Diese Darlegungen zeigen, dass ein EU-Beitritt keine Erhöhung der totalen Zollbelastung zur Folge hätte. Zudem gilt es zu bedenken, dass sich die bestehenden Unterschiede in den Zollbelastungen mit jedem weiteren Liberalisierungsschritt in der WTO verringern.</p><p>Ferner ist zu beachten, dass die Zollbelastung nur einen Aspekt der beim Grenzübertritt anfallenden Kosten darstellt. Die durch die Zollabfertigung bedingten administrativen Kosten (Erstellen der Zollformulare, Beschaffen der Ursprungszeugnisse usw.) werden heute, wo die durchschnittliche Zollbelastung bei Industrieprodukten allgemein sehr tief ist, als bedeutender eingestuft als die direkte Zollbelastung. Gemäss einer von der EU publizierten Studie wurden die Kosten des grenzüberschreitenden Güterverkehrs durch die Schaffung des EU-Binnenmarktes um zwei Drittel verringert. Die Studie schätzt die Ersparnisse auf 0,7 Prozent des Wertes des innergemeinschaftlichen Handels. Bei den schweizerischen Einfuhren aus der EU (1997 in der Höhe von 85 Milliarden Franken) sind die administrativen Kosten somit auf etwa 600 Millionen Franken zu schätzen. Diese Kosten würden für unsere Unternehmen und die Konsumentinnen und Konsumenten bei einem EU-Beitritt weitgehend wegfallen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz hat mit den EU- und Efta-Staaten seit 1972 ein Freihandelsabkommen, welches - mit wenigen Ausnahmen, vor allem aus dem landwirtschaftlichen Produktebereich - den zollfreien Handel ermöglicht. Für Einfuhren ausserhalb dieser Länder bezahlen die Schweizer im Vergleich zu anderen Ländern einen sehr geringen Zollsatz. Für die Chemie beispielsweise beträgt dieser im Durchschnitt 0,8 Prozent, für pharmazeutische Produkte sogar 0 Prozent.</p><p>Die EU hingegen erhebt für Waren für die chemische Industrie von ausserhalb der EU einen Zollsatz von 4,7 Prozent. Für 1996 kann errechnet werden, dass die chemische Industrie der Schweiz allein für chemisch-pharmazeutische Rohstoffe von ausserhalb der EU-Staaten 62 Millionen Franken pro Jahr mehr hätte bezahlen müssen, wenn die Schweiz Mitglied der EU gewesen wäre. Dies hätte die Standortqualität für die chemische Industrie bedeutend vermindert.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, wieviel mehr Zölle die schweizerische Wirtschaft bzw. die schweizerischen Konsumenten - allein durch die Tatsache, dass die Schweiz heute mit den EU-Staaten ein Freihandelsabkommen hat und für Waren ausserhalb der EU einen wesentlich tieferen Einfuhrzoll hat als die EU selbst - bezahlen müssten, wenn die Schweiz in der EU wäre.</p>
    • Erhöhte Zollkosten im Falle eines EU-Beitrittes

Back to List