Dringlicher Truppeneinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps
- ShortId
-
98.1066
- Id
-
19981066
- Updated
-
24.06.2025 23:40
- Language
-
de
- Title
-
Dringlicher Truppeneinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps
- AdditionalIndexing
-
Flüchtling;Grenzwachtkorps;Eindämmung der Kriminalität;illegale Zuwanderung;Armeeangehöriger
- 1
-
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L04K04020303, Armeeangehöriger
- L04K01080101, Flüchtling
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nach Auffassung des Bundesrates kommt der Einsatz von Truppen an der Grenze zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane nach seriöser Vorbereitung in Frage, wenn andere Mittel zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen. Ein derartiger Einsatz ist aufgrund der Bestimmungen des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 jederzeit möglich. Er ist in der Verordnung vom 3. September 1997 über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst geregelt.</p><p>Bereits seit dem 15. Juni 1997 wird das Grenzwachtkorps im Tessin durch Festungswächter subsidiär unterstützt. Angesichts der Situation an der Südgrenze hat der Bundesrat am 16. März 1998 beschlossen, zusätzliche 80 Angehörige des Festungswachtkorps zur Verstärkung des Grenzwachtkorps vorerst bis Ende Juni 1998 zur Verfügung zu stellen.</p><p>2. Der Bundesrat wird Ende Juni 1998 erneut prüfen, ob die Bedingungen für einen Einsatz von Milizverbänden zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane erfüllt sind.</p><p>3. Gegenwärtig prüft die mit Bundesratsbeschluss vom 28. Januar 1998 eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe "Ressourcenplanung im Sicherheitsbereich" die Möglichkeiten einer Lösung.</p><p>Um dem steigenden Migrationsdruck insbesondere zu Beginn dieses Jahres zu begegnen und um erkannte Missbräuche zu bekämpfen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen: Mit Beschluss vom 13. Mai 1998 hat er zuhanden des Parlamentes Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich verabschiedet. Damit sollen insbesondere die vom Parlament im Rahmen seiner Debatten zum totalrevidierten Asylgesetz und zur Änderung des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer eingefügten zusätzlichen Nichteintretenstatbestände bei Nichtabgabe von Reisepapieren und bei missbräuchlicher Nachreichung eines Asylgesuches dringlich in Kraft gesetzt werden können.</p><p>Überdies legte die vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und des Bundes - ihren Bericht Ende März vor. Darin sind mehrere Vorschläge für eine effiziente und effektive Zusammenarbeit von Bund und Kantonen beim Vollzug von Wegweisungen enthalten. Schliesslich hat der Bundesrat im März dieses Jahres das EJPD beauftragt, mit den Kantonen die nötigen Vorkehren zur personellen und instrumentellen Verstärkung der Grenzpolizei, insbesondere der Zugskontrollen an der Südgrenze, zu treffen.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Einsatz der Festungswächter als subsidiäres Unterstützungselement des Grenzwachtkorps zweckmässig und lagegerecht ist. Die Festungswächter sind gut ausgebildet und erledigen ihren Auftrag professionell. Die bisherigen Erfahrungen in diesem Einsatz sind positiv.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf meine Anfrage vom 22. Januar 1998 betreffend "Militärische Ausbildungsdienste zur Unterstützung des Grenzwachtkorps" stellt der Bundesrat fest: "Ein solcher Einsatz ist als Assistenzdienst möglich." Eine solche Massnahme (die laut früheren bundesrätlichen Stellungnahmen nur als letztes Mittel in Frage kommt) dränge sich zurzeit aber nicht auf.</p><p>Aufgrund der dramatischen Zunahme der Asylgesuche und der illegalen Einwanderung sowie des massiven Anstieges der Kriminalität von Ausländern und Asylanten in den vergangenen Monaten drängt sich heute - neben weiteren Massnahmen - ein rascher Militäreinsatz zugunsten des Grenzwachtkorps vor allem an der Tessiner Südgrenze zwingend auf.</p><p>Die Zahl der Asylgesuche ist im Januar 1998 gegenüber der gleichen Vorjahresperiode um rund 40 Prozent, im Februar um rund 60 Prozent und im März um rund 80 Prozent gestiegen. EJPD-Chef Arnold Koller hat öffentlich von mehr als 30 000 erwarteten Asylgesuchen für das Jahr 1998 gesprochen.</p><p>Von Januar bis März 1998 wurden im Tessin 1707 illegale Einwanderer gegenüber 579 in der gleichen Vorjahresperiode aufgegriffen. Die Dunkelziffer beträgt erfahrungsgemäss ein Mehrfaches davon. Von den gesamtschweizerisch rund 60 000 ermittelten Straftätern im Jahre 1997 waren erstmals mehr als die Hälfte, nämlich 51,5 Prozent, Ausländer, darunter eine grosse Zahl von Asylanten.</p><p>Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung drängt sich heute ein Militäreinsatz zwingend auf.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um rasche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er aufgrund der neuen Lage bereit, unverzüglich Truppen zugunsten des Grenzwachtkorps vor allem im Tessin einzusetzen?</p><p>2. Wenn ja, wann wird dieser Einsatz erfolgen?</p><p>3. Wenn nein, mit welchen anderen dringlichen Massnahmen will der Bundesrat die dramatische Situation in den Griff bekommen?</p><p>4. Ist er auch der Auffassung, dass die 80 zusätzlichen Festungswächter zugunsten des Grenzwachtkorps bei weitem nicht genügen und dass sie ohnehin zweckentfremdet eingesetzt sind?</p>
- Dringlicher Truppeneinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Nach Auffassung des Bundesrates kommt der Einsatz von Truppen an der Grenze zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane nach seriöser Vorbereitung in Frage, wenn andere Mittel zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen. Ein derartiger Einsatz ist aufgrund der Bestimmungen des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 jederzeit möglich. Er ist in der Verordnung vom 3. September 1997 über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst geregelt.</p><p>Bereits seit dem 15. Juni 1997 wird das Grenzwachtkorps im Tessin durch Festungswächter subsidiär unterstützt. Angesichts der Situation an der Südgrenze hat der Bundesrat am 16. März 1998 beschlossen, zusätzliche 80 Angehörige des Festungswachtkorps zur Verstärkung des Grenzwachtkorps vorerst bis Ende Juni 1998 zur Verfügung zu stellen.</p><p>2. Der Bundesrat wird Ende Juni 1998 erneut prüfen, ob die Bedingungen für einen Einsatz von Milizverbänden zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane erfüllt sind.</p><p>3. Gegenwärtig prüft die mit Bundesratsbeschluss vom 28. Januar 1998 eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe "Ressourcenplanung im Sicherheitsbereich" die Möglichkeiten einer Lösung.</p><p>Um dem steigenden Migrationsdruck insbesondere zu Beginn dieses Jahres zu begegnen und um erkannte Missbräuche zu bekämpfen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen: Mit Beschluss vom 13. Mai 1998 hat er zuhanden des Parlamentes Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich verabschiedet. Damit sollen insbesondere die vom Parlament im Rahmen seiner Debatten zum totalrevidierten Asylgesetz und zur Änderung des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer eingefügten zusätzlichen Nichteintretenstatbestände bei Nichtabgabe von Reisepapieren und bei missbräuchlicher Nachreichung eines Asylgesuches dringlich in Kraft gesetzt werden können.</p><p>Überdies legte die vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und des Bundes - ihren Bericht Ende März vor. Darin sind mehrere Vorschläge für eine effiziente und effektive Zusammenarbeit von Bund und Kantonen beim Vollzug von Wegweisungen enthalten. Schliesslich hat der Bundesrat im März dieses Jahres das EJPD beauftragt, mit den Kantonen die nötigen Vorkehren zur personellen und instrumentellen Verstärkung der Grenzpolizei, insbesondere der Zugskontrollen an der Südgrenze, zu treffen.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Einsatz der Festungswächter als subsidiäres Unterstützungselement des Grenzwachtkorps zweckmässig und lagegerecht ist. Die Festungswächter sind gut ausgebildet und erledigen ihren Auftrag professionell. Die bisherigen Erfahrungen in diesem Einsatz sind positiv.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf meine Anfrage vom 22. Januar 1998 betreffend "Militärische Ausbildungsdienste zur Unterstützung des Grenzwachtkorps" stellt der Bundesrat fest: "Ein solcher Einsatz ist als Assistenzdienst möglich." Eine solche Massnahme (die laut früheren bundesrätlichen Stellungnahmen nur als letztes Mittel in Frage kommt) dränge sich zurzeit aber nicht auf.</p><p>Aufgrund der dramatischen Zunahme der Asylgesuche und der illegalen Einwanderung sowie des massiven Anstieges der Kriminalität von Ausländern und Asylanten in den vergangenen Monaten drängt sich heute - neben weiteren Massnahmen - ein rascher Militäreinsatz zugunsten des Grenzwachtkorps vor allem an der Tessiner Südgrenze zwingend auf.</p><p>Die Zahl der Asylgesuche ist im Januar 1998 gegenüber der gleichen Vorjahresperiode um rund 40 Prozent, im Februar um rund 60 Prozent und im März um rund 80 Prozent gestiegen. EJPD-Chef Arnold Koller hat öffentlich von mehr als 30 000 erwarteten Asylgesuchen für das Jahr 1998 gesprochen.</p><p>Von Januar bis März 1998 wurden im Tessin 1707 illegale Einwanderer gegenüber 579 in der gleichen Vorjahresperiode aufgegriffen. Die Dunkelziffer beträgt erfahrungsgemäss ein Mehrfaches davon. Von den gesamtschweizerisch rund 60 000 ermittelten Straftätern im Jahre 1997 waren erstmals mehr als die Hälfte, nämlich 51,5 Prozent, Ausländer, darunter eine grosse Zahl von Asylanten.</p><p>Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung drängt sich heute ein Militäreinsatz zwingend auf.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um rasche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er aufgrund der neuen Lage bereit, unverzüglich Truppen zugunsten des Grenzwachtkorps vor allem im Tessin einzusetzen?</p><p>2. Wenn ja, wann wird dieser Einsatz erfolgen?</p><p>3. Wenn nein, mit welchen anderen dringlichen Massnahmen will der Bundesrat die dramatische Situation in den Griff bekommen?</p><p>4. Ist er auch der Auffassung, dass die 80 zusätzlichen Festungswächter zugunsten des Grenzwachtkorps bei weitem nicht genügen und dass sie ohnehin zweckentfremdet eingesetzt sind?</p>
- Dringlicher Truppeneinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps
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