Medikamentenpreise. Verhandlungen
- ShortId
-
98.1069
- Id
-
19981069
- Updated
-
14.11.2025 08:19
- Language
-
de
- Title
-
Medikamentenpreise. Verhandlungen
- AdditionalIndexing
-
Rechtsschutz;Krankenversicherung;pharmazeutische Industrie;Arzneikosten;Verkaufspreis;Medikament
- 1
-
- L05K0105030102, Medikament
- L04K11050211, Verkaufspreis
- L03K010503, pharmazeutische Industrie
- L03K050402, Rechtsschutz
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K0105050101, Arzneikosten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Das BSV und Vertretungen der Interpharma (Verband der in der Schweiz forschenden Industrie, d. h. Novartis, Roche und Ares-Serono), der Vereinigung der Importeure pharmazeutischer Spezialitäten (Vips), des Verbandes Schweizerischer Spezialitäten-Grossisten (VSSG) und des Schweizerischen Apothekervereins (SAV) haben in den letzten Monaten in der Tat Verhandlungen geführt, welche die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der zur Krankenversicherung zugelassenen Medikamente, deren Patent abgelaufen ist, zum Gegenstand hatten. Die Verhandlungen sind allerdings Anfang März als gescheitert erklärt worden, nachdem die Zustimmungsvoraussetzungen auf seiten der Pharmaunternehmen als nicht erfüllt betrachtet werden mussten. Auch wenn die Dialogbereitschaft der beiden Verhandlungspartner weiterhin gegeben ist, so schreiten die Preissenkungsarbeiten nach Verordnungsrecht doch planmässig voran: Das BSV hat im März 1998 die Pharmaunternehmen aufgefordert, die Unterlagen für die dritte Überprüfungsrunde (rund 400 Medikamente, die zwischen 1974 und 1980 zur Krankenversicherung zugelassen wurden) einzureichen. Inzwischen hat es am 11. Juni 1998 auf 113 Medikamenten Preissenkungen von bis zu 70 Prozent per 15. September 1998 verfügt.</p><p>Unzutreffend ist zudem die Vermutung des Fragestellers, das Verhandlungsziel bestehe in einer deutlichen Entschärfung der Preisvergleichsregeln, hätte mit der Verhandlungslösung das angestrebte Einsparungsziel doch zumindest erreicht, allenfalls gar übertroffen werden können.</p><p>3. Die Rekurskommission für die Spezialitätenliste hat bei den Parteien einen doppelten Schriftenwechsel durchgeführt. Wenn materielle Entscheide auch noch ausstehen, so haben die Entscheide der Rekurskommission zur aufschiebenden Wirkung doch eine sofortige Inkraftsetzung angefochtener Preisanpassungen ermöglicht.</p><p>4. Die Interpharma und die Vips haben dem BSV Umsatzschätzungen für die Medikamente, für welche ein Auslandpreisvergleich möglich ist, vorgelegt. Diese stützen sich auf die Umsätze 1996. Es ist jedoch denkbar, dass die Preissenkungen oder die Zulassung neuer Medikamente zu Umsatzverschiebungen führen. Aufgrund der dem BSV vorliegenden Unterlagen kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Vereinbarung zu einer Senkung des Preisniveaus bei den patentabgelaufenen Medikamenten von durchschnittlich nicht ganz 20 Prozent geführt hätte. Damit läge die Schweiz im Verhältnis zum entsprechenden Preisniveau in den Vergleichsländern Deutschland, Dänemark und Niederlande etwa gleichauf.</p><p>Aufgrund des Verhandlungsergebnisses hätten die gesenkten Preise bis zu höchstens einem Drittel über dem durchschnittlichen Auslandpreis der Vergleichsländer Deutschland, Dänemark und Niederlande liegen dürfen. Diese Regelung hätte aber nur einzelne wenige Medikamente betroffen.</p><p>5. Von einer Derogation von Verordnungsrecht kann nicht gesprochen werden, weil der verankerte Preisanpassungsmechanismus in jedem Fall erhalten bliebe, allerdings um die Möglichkeit ergänzt würde, die Prüfung der zahlreichen patentabgelaufenen Medikamente (rund 1200 Medikamente) mit einer pauschalen Vereinbarungslösung zu erledigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anfang 1996 sind nach langjährigen Verhandlungen mit der betroffenen Branche neue Regeln der Preisbestimmung bei Medikamenten, die auf der Spezialitätenliste (SL) figurieren und von den Krankenkassen übernommen werden müssen, in Kraft getreten. Danach müssen die Preise von Medikamenten, welche länger als 15 Jahre auf der SL figurieren, vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Liegt ein Preis über dem Durchschnitt der Preise in den drei Hochpreisländern Deutschland, Holland und Dänemark, so muss er vom BSV in der Regel entsprechend gesenkt werden.</p><p>Gestützt auf diese Bestimmungen hat das BSV in bisher zwei Etappen die Preise der Medikamente, die vor 1974 in die SL aufgenommen wurden, gesenkt. Gegen die verfügten Preisherabsetzungen hat die Branche auf breiter Front Beschwerden eingereicht, die alle noch bei der ersten Beschwerdeinstanz hängig sind. Gemäss Medienberichten sind seit einiger Zeit Verhandlungen mit der betroffenen Branche im Gang, die das Ziel haben, die geltenden Preisvergleichsregeln über den Weg einer Vereinbarung zu entschärfen und so die Branche zu einem Rückzug ihrer Beschwerden zu bewegen. Dem Vernehmen nach müssen die Preise gemäss dem angestrebten "Deal" nicht mehr auf den Durchschnittspreis der drei Höchstpreisländer gesenkt werden und dürften statt dessen bis rund 40 Prozent darüber liegen. Gemäss Preisüberwacher würde dadurch das Sparpotential praktisch halbiert.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass noch immer Bestrebungen mit dem Ziel im Gang sind, die Preisvergleichsregeln deutlich zu entschärfen und so die Branche zu einem Rückzug der Beschwerden zu bewegen?</p><p>2. Wenn ja, weshalb werden - unter dem Druck einer Beschwerdeflut - während hängiger Rekursverfahren die Regeln geändert, statt die Entscheide der Beschwerdeinstanzen abzuwarten und die "Altlastenbereinigung" zügig fortzusetzen?</p><p>3. Weshalb hat die zuständige Rekurskommission für die Spezialitätenliste nach rund zwei Jahren noch immer keinen einzigen materiellen Entscheid gefällt?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass es keinen Grund gibt, einer bestimmten Branche im Gesundheitswesen ungerechtfertigte Zugeständnisse zu machen und ein Preisniveau zu zementieren, welches noch immer bis zu rund 40 Prozent über dem europäischen Höchstpreisniveau liegen würde?</p><p>5. Wie beurteilt er den angestrebten "Deal" unter juristischen Gesichtspunkten? Erachtet er es als zulässig, zwingendes Verordnungsrecht über eine Vereinbarung zu derogieren?</p>
- Medikamentenpreise. Verhandlungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Das BSV und Vertretungen der Interpharma (Verband der in der Schweiz forschenden Industrie, d. h. Novartis, Roche und Ares-Serono), der Vereinigung der Importeure pharmazeutischer Spezialitäten (Vips), des Verbandes Schweizerischer Spezialitäten-Grossisten (VSSG) und des Schweizerischen Apothekervereins (SAV) haben in den letzten Monaten in der Tat Verhandlungen geführt, welche die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der zur Krankenversicherung zugelassenen Medikamente, deren Patent abgelaufen ist, zum Gegenstand hatten. Die Verhandlungen sind allerdings Anfang März als gescheitert erklärt worden, nachdem die Zustimmungsvoraussetzungen auf seiten der Pharmaunternehmen als nicht erfüllt betrachtet werden mussten. Auch wenn die Dialogbereitschaft der beiden Verhandlungspartner weiterhin gegeben ist, so schreiten die Preissenkungsarbeiten nach Verordnungsrecht doch planmässig voran: Das BSV hat im März 1998 die Pharmaunternehmen aufgefordert, die Unterlagen für die dritte Überprüfungsrunde (rund 400 Medikamente, die zwischen 1974 und 1980 zur Krankenversicherung zugelassen wurden) einzureichen. Inzwischen hat es am 11. Juni 1998 auf 113 Medikamenten Preissenkungen von bis zu 70 Prozent per 15. September 1998 verfügt.</p><p>Unzutreffend ist zudem die Vermutung des Fragestellers, das Verhandlungsziel bestehe in einer deutlichen Entschärfung der Preisvergleichsregeln, hätte mit der Verhandlungslösung das angestrebte Einsparungsziel doch zumindest erreicht, allenfalls gar übertroffen werden können.</p><p>3. Die Rekurskommission für die Spezialitätenliste hat bei den Parteien einen doppelten Schriftenwechsel durchgeführt. Wenn materielle Entscheide auch noch ausstehen, so haben die Entscheide der Rekurskommission zur aufschiebenden Wirkung doch eine sofortige Inkraftsetzung angefochtener Preisanpassungen ermöglicht.</p><p>4. Die Interpharma und die Vips haben dem BSV Umsatzschätzungen für die Medikamente, für welche ein Auslandpreisvergleich möglich ist, vorgelegt. Diese stützen sich auf die Umsätze 1996. Es ist jedoch denkbar, dass die Preissenkungen oder die Zulassung neuer Medikamente zu Umsatzverschiebungen führen. Aufgrund der dem BSV vorliegenden Unterlagen kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Vereinbarung zu einer Senkung des Preisniveaus bei den patentabgelaufenen Medikamenten von durchschnittlich nicht ganz 20 Prozent geführt hätte. Damit läge die Schweiz im Verhältnis zum entsprechenden Preisniveau in den Vergleichsländern Deutschland, Dänemark und Niederlande etwa gleichauf.</p><p>Aufgrund des Verhandlungsergebnisses hätten die gesenkten Preise bis zu höchstens einem Drittel über dem durchschnittlichen Auslandpreis der Vergleichsländer Deutschland, Dänemark und Niederlande liegen dürfen. Diese Regelung hätte aber nur einzelne wenige Medikamente betroffen.</p><p>5. Von einer Derogation von Verordnungsrecht kann nicht gesprochen werden, weil der verankerte Preisanpassungsmechanismus in jedem Fall erhalten bliebe, allerdings um die Möglichkeit ergänzt würde, die Prüfung der zahlreichen patentabgelaufenen Medikamente (rund 1200 Medikamente) mit einer pauschalen Vereinbarungslösung zu erledigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anfang 1996 sind nach langjährigen Verhandlungen mit der betroffenen Branche neue Regeln der Preisbestimmung bei Medikamenten, die auf der Spezialitätenliste (SL) figurieren und von den Krankenkassen übernommen werden müssen, in Kraft getreten. Danach müssen die Preise von Medikamenten, welche länger als 15 Jahre auf der SL figurieren, vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Liegt ein Preis über dem Durchschnitt der Preise in den drei Hochpreisländern Deutschland, Holland und Dänemark, so muss er vom BSV in der Regel entsprechend gesenkt werden.</p><p>Gestützt auf diese Bestimmungen hat das BSV in bisher zwei Etappen die Preise der Medikamente, die vor 1974 in die SL aufgenommen wurden, gesenkt. Gegen die verfügten Preisherabsetzungen hat die Branche auf breiter Front Beschwerden eingereicht, die alle noch bei der ersten Beschwerdeinstanz hängig sind. Gemäss Medienberichten sind seit einiger Zeit Verhandlungen mit der betroffenen Branche im Gang, die das Ziel haben, die geltenden Preisvergleichsregeln über den Weg einer Vereinbarung zu entschärfen und so die Branche zu einem Rückzug ihrer Beschwerden zu bewegen. Dem Vernehmen nach müssen die Preise gemäss dem angestrebten "Deal" nicht mehr auf den Durchschnittspreis der drei Höchstpreisländer gesenkt werden und dürften statt dessen bis rund 40 Prozent darüber liegen. Gemäss Preisüberwacher würde dadurch das Sparpotential praktisch halbiert.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass noch immer Bestrebungen mit dem Ziel im Gang sind, die Preisvergleichsregeln deutlich zu entschärfen und so die Branche zu einem Rückzug der Beschwerden zu bewegen?</p><p>2. Wenn ja, weshalb werden - unter dem Druck einer Beschwerdeflut - während hängiger Rekursverfahren die Regeln geändert, statt die Entscheide der Beschwerdeinstanzen abzuwarten und die "Altlastenbereinigung" zügig fortzusetzen?</p><p>3. Weshalb hat die zuständige Rekurskommission für die Spezialitätenliste nach rund zwei Jahren noch immer keinen einzigen materiellen Entscheid gefällt?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass es keinen Grund gibt, einer bestimmten Branche im Gesundheitswesen ungerechtfertigte Zugeständnisse zu machen und ein Preisniveau zu zementieren, welches noch immer bis zu rund 40 Prozent über dem europäischen Höchstpreisniveau liegen würde?</p><p>5. Wie beurteilt er den angestrebten "Deal" unter juristischen Gesichtspunkten? Erachtet er es als zulässig, zwingendes Verordnungsrecht über eine Vereinbarung zu derogieren?</p>
- Medikamentenpreise. Verhandlungen
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