Lage in Kosovo. Reaktion
- ShortId
-
98.1076
- Id
-
19981076
- Updated
-
24.06.2025 21:23
- Language
-
de
- Title
-
Lage in Kosovo. Reaktion
- AdditionalIndexing
-
Bürgerkrieg;Flüchtling;Ausschaffung;Kosovo;Grenzkontrolle;Flüchtlingshilfe im Ausland;Beilegung der Streitigkeiten
- 1
-
- L06K030102040101, Kosovo
- L05K0401020202, Bürgerkrieg
- L04K01080101, Flüchtling
- L04K10010701, Flüchtlingshilfe im Ausland
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L05K0701040402, Grenzkontrolle
- L04K04010301, Beilegung der Streitigkeiten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat unterstützt alle Bemühungen, die dazu führen können, dass Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimat betreut werden können und nicht in weiter entfernte Länder weiterreisen. Das Schwergewicht liegt dabei auf der Unterbringung in Gastfamilien. Eine wichtige Alternative ist die Unterbringung in öffentlichen Gebäuden. Wie bereits in den verschiedenen Regionen Ex-Jugoslawiens praktiziert, ist die Schweiz bereit, öffentliche Gebäude für diesen Zweck herzurichten. Das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) prüft bereits, welche öffentlichen Gebäude dafür benutzt werden können. Dies entspräche gleichzeitig dem Wunsch der albanischen Regierung, ihr bei der Instandstellung der Infrastruktur behilflich zu sein.</p><p>Zusammen mit allen in Albanien tätigen Organisationen ist der Bundesrat der Auffassung, dass im heutigen Zeitpunkt von der Errichtung von eigentlichen Auffanglagern (auch im Sinne von Zeltstädten) abzusehen ist, weil dafür noch keine Notwendigkeit besteht. Sollte sich der Strom der Flüchtlinge indessen massiv verstärken, ist der Bundesrat bereit, in Absprache mit den anderen Organisationen sofort Notbehausungen zur Verfügung zu stellen.</p><p>2. Der Vollzug von Wegweisungen abgewiesener Asylsuchender aus der Provinz Kosovo wird im Rahmen des Rückübernahmeabkommens zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien vom 3. Juli 1997 durchgeführt. Das Abkommen sieht vor, dass Rückführungen im Einzelfall mit der jugoslawischen Fluggesellschaft JAT nach Belgrad erfolgen. Unter der Koordination des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) können die Kantone im Rahmen von Sonderflügen kollektive Rückführungen nach Pristina organisieren.</p><p>An seiner Sitzung vom 8. Juni 1998 hat der Bundesrat im Sinne einer Sofortmassnahme beschlossen, auf weitere Sonderflüge in die Bundesrepublik Jugoslawien zu verzichten. Gleichzeitig beauftragte er das BFF, verschiedene Optionen in bezug auf die Behandlung abgewiesener Asylsuchender zu prüfen und dem Bundesrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Zudem sollte die Politik der Schweiz mit den Nachbarstaaten koordiniert werden. Am 12. Juni 1998 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes entschieden, die Ausreisefristen für abgewiesene Asylsuchende aus der Provinz Kosovo bis Ende Juli 1998 zu erstrecken. Der Entscheid erfolgte gestützt auf die Einschätzung, dass eine erhebliche Gefahr einer weiteren Eskalation des Konflikts besteht. Diese Einschätzung wurde von unseren Nachbarstaaten und der Nato geteilt und hat sich inzwischen bestätigt. Mit der Erstreckung der Ausreisefristen wird einer möglichen Gefährdung von ausreisepflichtigen Personen aus der Provinz Kosovo Rechnung getragen. Ausgenommen von der Fristerstreckung sind Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.</p><p>3. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat eine vorsorgliche Einsatzplanung zur Verstärkung des Grenzwachtkorps (GWK), namentlich an der Südgrenze, abgeschlossen. Zurzeit wird zudem eine Machbarkeitsstudie zu den Möglichkeiten der Unterstützung der Zivilbehörden bei der Betreuung Schutzsuchender durch Angehörige der Armee erstellt. Nach Auffassung des Bundesrates ist ein Truppeneinsatz allerdings erst in Betracht zu ziehen, wenn die Situation an der Grenze mit den ordentlichen Mitteln der Grenzpolizeiorgane - einschliesslich allfälliger zusätzlicher professioneller Mittel wie z. B. Angehörige des Festungswachtkorps (FWK) - ausser Kontrolle geraten würde. Angesichts der Situation an der Südgrenze hat der Bundesrat am 22. Juni 1998 beschlossen, das GWK auch weiterhin - vorerst bis Ende 1998 - mit 100 Personen (Angehörige des FWK und des VBS) zu verstärken.</p><p>4. Die Möglichkeiten der Schweiz, eine Eskalation der Gewalttätigkeiten in Kosovo im Rahmen internationaler Zusammenarbeit einzudämmen, sind begrenzt. Mit der zunehmend gewalttätigen Form des Konflikts konzentrieren sich die Hauptaktivitäten der internationalen Gemeinschaft auf internationale Organisationen und Gremien wie Uno, Nato, EU und Kontaktgruppe, welchen die Schweiz nicht angehört. In der OSZE, die sich seit Jahren darum bemüht, eine politische Lösung der Kosovo-Frage zu erreichen, hat die Schweiz Anfang März 1998 den Vorschlag eingebracht, eine internationale Kosovo-Konferenz unter Mitwirkung der Bundesrepublik Jugoslawien durchzuführen. Obschon der schweizerische Vorschlag trotz Interesse als verfrüht beurteilt wurde, hält die Schweiz ihr Angebot der Guten Dienste nach wie vor aufrecht. Auch trägt sie die Sanktionen der internationalen Staatengemeinschaft mit, um mittels Druckausübung auf Belgrad die jugoslawische Regierung zum Dialog mit Pristina anzuhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Leider spitzt sich die Lage in Kosovo so zu, dass mit einer Eskalation der Gewalt gerechnet werden muss. Die aggressive Politik der verantwortlichen Regierung in Belgrad provoziert eine Konfrontation, die in bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen ausmünden kann. Die Verschärfung des Konflikts bewirkt jetzt schon Flüchtlingsströme, die auch unser Land erfassen und humanitäre Hilfe notwendig machen. Angesichts dieses Handlungsbedarfs wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen trifft er, um in Albanien und Mazedonien durch Hilfe vor Ort die Flüchtlinge in Auffanglagern unterzubringen und zu betreuen?</p><p>2. Wie gestaltet er die Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern in die gewaltfreien Gebiete von Kosovo?</p><p>3. Welche Vorkehren plant er an den Landesgrenzen, um einen verstärkten Ansturm von Flüchtlingen zu meistern?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, um eine Eskalation der Gewalttätigkeiten in Kosovo im Rahmen internationaler Zusammenarbeit einzudämmen?</p>
- Lage in Kosovo. Reaktion
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat unterstützt alle Bemühungen, die dazu führen können, dass Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimat betreut werden können und nicht in weiter entfernte Länder weiterreisen. Das Schwergewicht liegt dabei auf der Unterbringung in Gastfamilien. Eine wichtige Alternative ist die Unterbringung in öffentlichen Gebäuden. Wie bereits in den verschiedenen Regionen Ex-Jugoslawiens praktiziert, ist die Schweiz bereit, öffentliche Gebäude für diesen Zweck herzurichten. Das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) prüft bereits, welche öffentlichen Gebäude dafür benutzt werden können. Dies entspräche gleichzeitig dem Wunsch der albanischen Regierung, ihr bei der Instandstellung der Infrastruktur behilflich zu sein.</p><p>Zusammen mit allen in Albanien tätigen Organisationen ist der Bundesrat der Auffassung, dass im heutigen Zeitpunkt von der Errichtung von eigentlichen Auffanglagern (auch im Sinne von Zeltstädten) abzusehen ist, weil dafür noch keine Notwendigkeit besteht. Sollte sich der Strom der Flüchtlinge indessen massiv verstärken, ist der Bundesrat bereit, in Absprache mit den anderen Organisationen sofort Notbehausungen zur Verfügung zu stellen.</p><p>2. Der Vollzug von Wegweisungen abgewiesener Asylsuchender aus der Provinz Kosovo wird im Rahmen des Rückübernahmeabkommens zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien vom 3. Juli 1997 durchgeführt. Das Abkommen sieht vor, dass Rückführungen im Einzelfall mit der jugoslawischen Fluggesellschaft JAT nach Belgrad erfolgen. Unter der Koordination des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) können die Kantone im Rahmen von Sonderflügen kollektive Rückführungen nach Pristina organisieren.</p><p>An seiner Sitzung vom 8. Juni 1998 hat der Bundesrat im Sinne einer Sofortmassnahme beschlossen, auf weitere Sonderflüge in die Bundesrepublik Jugoslawien zu verzichten. Gleichzeitig beauftragte er das BFF, verschiedene Optionen in bezug auf die Behandlung abgewiesener Asylsuchender zu prüfen und dem Bundesrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Zudem sollte die Politik der Schweiz mit den Nachbarstaaten koordiniert werden. Am 12. Juni 1998 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes entschieden, die Ausreisefristen für abgewiesene Asylsuchende aus der Provinz Kosovo bis Ende Juli 1998 zu erstrecken. Der Entscheid erfolgte gestützt auf die Einschätzung, dass eine erhebliche Gefahr einer weiteren Eskalation des Konflikts besteht. Diese Einschätzung wurde von unseren Nachbarstaaten und der Nato geteilt und hat sich inzwischen bestätigt. Mit der Erstreckung der Ausreisefristen wird einer möglichen Gefährdung von ausreisepflichtigen Personen aus der Provinz Kosovo Rechnung getragen. Ausgenommen von der Fristerstreckung sind Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.</p><p>3. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat eine vorsorgliche Einsatzplanung zur Verstärkung des Grenzwachtkorps (GWK), namentlich an der Südgrenze, abgeschlossen. Zurzeit wird zudem eine Machbarkeitsstudie zu den Möglichkeiten der Unterstützung der Zivilbehörden bei der Betreuung Schutzsuchender durch Angehörige der Armee erstellt. Nach Auffassung des Bundesrates ist ein Truppeneinsatz allerdings erst in Betracht zu ziehen, wenn die Situation an der Grenze mit den ordentlichen Mitteln der Grenzpolizeiorgane - einschliesslich allfälliger zusätzlicher professioneller Mittel wie z. B. Angehörige des Festungswachtkorps (FWK) - ausser Kontrolle geraten würde. Angesichts der Situation an der Südgrenze hat der Bundesrat am 22. Juni 1998 beschlossen, das GWK auch weiterhin - vorerst bis Ende 1998 - mit 100 Personen (Angehörige des FWK und des VBS) zu verstärken.</p><p>4. Die Möglichkeiten der Schweiz, eine Eskalation der Gewalttätigkeiten in Kosovo im Rahmen internationaler Zusammenarbeit einzudämmen, sind begrenzt. Mit der zunehmend gewalttätigen Form des Konflikts konzentrieren sich die Hauptaktivitäten der internationalen Gemeinschaft auf internationale Organisationen und Gremien wie Uno, Nato, EU und Kontaktgruppe, welchen die Schweiz nicht angehört. In der OSZE, die sich seit Jahren darum bemüht, eine politische Lösung der Kosovo-Frage zu erreichen, hat die Schweiz Anfang März 1998 den Vorschlag eingebracht, eine internationale Kosovo-Konferenz unter Mitwirkung der Bundesrepublik Jugoslawien durchzuführen. Obschon der schweizerische Vorschlag trotz Interesse als verfrüht beurteilt wurde, hält die Schweiz ihr Angebot der Guten Dienste nach wie vor aufrecht. Auch trägt sie die Sanktionen der internationalen Staatengemeinschaft mit, um mittels Druckausübung auf Belgrad die jugoslawische Regierung zum Dialog mit Pristina anzuhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Leider spitzt sich die Lage in Kosovo so zu, dass mit einer Eskalation der Gewalt gerechnet werden muss. Die aggressive Politik der verantwortlichen Regierung in Belgrad provoziert eine Konfrontation, die in bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen ausmünden kann. Die Verschärfung des Konflikts bewirkt jetzt schon Flüchtlingsströme, die auch unser Land erfassen und humanitäre Hilfe notwendig machen. Angesichts dieses Handlungsbedarfs wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen trifft er, um in Albanien und Mazedonien durch Hilfe vor Ort die Flüchtlinge in Auffanglagern unterzubringen und zu betreuen?</p><p>2. Wie gestaltet er die Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern in die gewaltfreien Gebiete von Kosovo?</p><p>3. Welche Vorkehren plant er an den Landesgrenzen, um einen verstärkten Ansturm von Flüchtlingen zu meistern?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, um eine Eskalation der Gewalttätigkeiten in Kosovo im Rahmen internationaler Zusammenarbeit einzudämmen?</p>
- Lage in Kosovo. Reaktion
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