Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Ein Hickhack um Nullen

ShortId
98.1085
Id
19981085
Updated
24.06.2025 23:25
Language
de
Title
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Ein Hickhack um Nullen
AdditionalIndexing
Schwerverkehrsabgabe;Fracht;Abstimmungskampf
1
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
  • L05K1802010103, Fracht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Einführung der LSVA ist auf das Jahr 2001 geplant. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich ein Tarif von 1,6 Rappen pro Tonnenkilometer (Rp./tkm) zur Anwendung kommen. Spätere Erhöhungen sind u. a. abhängig von der Verkehrsentwicklung, der volkswirtschaftlichen Belastung sowie dem Zustandekommen der bilateralen Abkommen mit der EU.</p><p>Der in Zürich-Kloten ausgehandelte Kompromiss sieht für das Jahr 2005 einen Transitpreis für "40-Tönner" von 330 Franken vor. Das entspricht einer LSVA von 2,7 Rappen. Maximal 15 Prozent des Transitpreises können in Form einer Alpentransitabgabe (ATA) erhoben werden, was zu einer weiteren Senkung des LSVA-Tarifs führen würde.</p><p>Bei der Zulassung der 40-Tonnen-Limite hat der Bundesrat überdies die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, für Fahrzeuge bis 28 Tonnen einen reduzierten Abgabesatz (Reduktion um höchstens einen Fünftel) festzulegen.</p><p>Sämtliche Berechnungen zu allfälligen Verteuerungen der Transporte oder zu den LSVA-Erträgen gehen also von Tarifen aus, die politisch noch nicht endgültig gesichert sind. Auf jeden Fall ist es aber irreführend und falsch, bei Berechnungen den gesetzlichen Höchsttarif von 3 Rp./tkm zugrunde zu legen, da dieser aufgrund des erwähnten Kompromisses mit der EU nicht realisierbar ist.</p><p>Im Jahr 2001 wird die Abgabenhöhe voraussichtlich 1,6 Rp./tkm ausmachen. Die durchschnittlichen Transportkosten eines 28-Tonnen-Fahrzeugs mit 100 000 Kilometern pro Jahr erhöhen sich bei diesem Tarif um rund 16 Prozent. Bei 50 000 Kilometern jährlich verteuern sie sich um knapp 14 Prozent.</p><p>Mit der Einführung der LSVA geht aber auch eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts auf 34 Tonnen einher. Die Umstellung auf "34-Tönner" bedeutet eine Erhöhung der Nutzlast von rund 25 Prozent (von 16 Tonnen auf 20 Tonnen). Damit wird die Kostensteigerung weitgehend kompensiert.</p><p>Im Jahre 2005 besteht die Möglichkeit, von einem "28-Tönner" auf einen "40-Tönner" umzusteigen, was mit einem Produktivitätsgewinn von durchschnittlich 18 Prozent verbunden ist. Dieser beträgt in etwa so viel wie die zu leistende LSVA, welche die Transporte durchschnittlich um 19 Prozent verteuert. Die Erhöhung der Transportkosten beläuft sich somit netto auf 1 Prozent.</p><p>2. Der Gesamtertrag aus der LSVA wird im Jahre 2005 insgesamt 1,5 Milliarden Franken ausmachen (Annahme: über 28 Tonnen LSVA von 2,7 Rp./tkm, bis 28 Tonnen 2,2 Rp./tkm). Die Verteilung auf die verschiedenen Kostenträger sieht folgendermassen aus (Grundlagen: "Auswirkungen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Ablösung der Gewichtslimite im Strassengüterverkehr", Schlussbericht Ecoplan, Bern/Altdorf, Juni 1997; Berechnungen des Dienstes GVF im GS UVEK):</p><p>- Einen Drittel des Ertrages (33 Prozent) - rund 500 Millionen Franken - erbringen die ausländischen Transporteure. Sie bezahlen schon heute einen Anteil von rund 25 Prozent an die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).</p><p>- Der Anteil der verladenden Wirtschaft an der LSVA beträgt insgesamt 850 Millionen Franken (57 Prozent). Davon sind jedoch die bereits heute bezahlten 180 Millionen Franken PSVA abzuziehen, da die PSVA mit der Einführung der LSVA entfällt. Somit ergibt sich ein Betrag in der Höhe von 670 Millionen Franken. Dies entspricht aber in etwa dem Umfang der Kosteneinsparungen (sogenannter Produktivitätsgewinn), welche die Wirtschaft durch die Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen erzielt. Somit entsteht gegenüber heute keine Mehrbelastung für die verladende Wirtschaft.</p><p>- Damit verbleiben 150 Millionen Franken (10 Prozent), die von der Volkswirtschaft zu tragen sind. Das heisst, ein durchschnittlicher Haushalt wird - bei voller Überwälzung der erhöhten Transportkosten - mit maximal 55 Franken pro Jahr belastet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Vorfeld der kommenden eidgenössischen Abstimmung über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) werden von den Befürwortern wie auch von den Gegnern der LSVA weit auseinanderklaffende Behauptungen bezüglich der Höhe der Belastungen der Lastwagen und der Schweizer Haushalte aufgestellt.</p><p>Schlagzeilen wie "LSVA: ein Hickhack um Nullen" sind in der Tages- sowie Fachpresse ein Dauerbrenner. Dabei werden die unterschiedlichsten Zahlen herumgeboten.</p><p>Zur Klärung der undurchsichtigen und gereizten Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Um wie viele Prozente im Durchschnitt werden sich im Jahr 2000 die Transportkosten eines Lastwagens mit 28 bzw. 40 Tonnen Gesamtgewicht bei einer Leistung von etwa 100 000 Kilometern pro Jahr verteuern?</p><p>2. Wer genau bezahlt die aus der LSVA resultierenden Erträge, die sich gemäss Schätzungen im Jahr 2001 auf 750 Millionen Franken und im Jahr 2005 auf 1,5 Milliarden Franken belaufen werden?</p><p>Zu welchen Teilen (in Prozenten sowie in absoluten Zahlen) verteilen sich die Belastungen auf diese einzelnen Kostenträger?</p>
  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Ein Hickhack um Nullen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Einführung der LSVA ist auf das Jahr 2001 geplant. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich ein Tarif von 1,6 Rappen pro Tonnenkilometer (Rp./tkm) zur Anwendung kommen. Spätere Erhöhungen sind u. a. abhängig von der Verkehrsentwicklung, der volkswirtschaftlichen Belastung sowie dem Zustandekommen der bilateralen Abkommen mit der EU.</p><p>Der in Zürich-Kloten ausgehandelte Kompromiss sieht für das Jahr 2005 einen Transitpreis für "40-Tönner" von 330 Franken vor. Das entspricht einer LSVA von 2,7 Rappen. Maximal 15 Prozent des Transitpreises können in Form einer Alpentransitabgabe (ATA) erhoben werden, was zu einer weiteren Senkung des LSVA-Tarifs führen würde.</p><p>Bei der Zulassung der 40-Tonnen-Limite hat der Bundesrat überdies die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, für Fahrzeuge bis 28 Tonnen einen reduzierten Abgabesatz (Reduktion um höchstens einen Fünftel) festzulegen.</p><p>Sämtliche Berechnungen zu allfälligen Verteuerungen der Transporte oder zu den LSVA-Erträgen gehen also von Tarifen aus, die politisch noch nicht endgültig gesichert sind. Auf jeden Fall ist es aber irreführend und falsch, bei Berechnungen den gesetzlichen Höchsttarif von 3 Rp./tkm zugrunde zu legen, da dieser aufgrund des erwähnten Kompromisses mit der EU nicht realisierbar ist.</p><p>Im Jahr 2001 wird die Abgabenhöhe voraussichtlich 1,6 Rp./tkm ausmachen. Die durchschnittlichen Transportkosten eines 28-Tonnen-Fahrzeugs mit 100 000 Kilometern pro Jahr erhöhen sich bei diesem Tarif um rund 16 Prozent. Bei 50 000 Kilometern jährlich verteuern sie sich um knapp 14 Prozent.</p><p>Mit der Einführung der LSVA geht aber auch eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts auf 34 Tonnen einher. Die Umstellung auf "34-Tönner" bedeutet eine Erhöhung der Nutzlast von rund 25 Prozent (von 16 Tonnen auf 20 Tonnen). Damit wird die Kostensteigerung weitgehend kompensiert.</p><p>Im Jahre 2005 besteht die Möglichkeit, von einem "28-Tönner" auf einen "40-Tönner" umzusteigen, was mit einem Produktivitätsgewinn von durchschnittlich 18 Prozent verbunden ist. Dieser beträgt in etwa so viel wie die zu leistende LSVA, welche die Transporte durchschnittlich um 19 Prozent verteuert. Die Erhöhung der Transportkosten beläuft sich somit netto auf 1 Prozent.</p><p>2. Der Gesamtertrag aus der LSVA wird im Jahre 2005 insgesamt 1,5 Milliarden Franken ausmachen (Annahme: über 28 Tonnen LSVA von 2,7 Rp./tkm, bis 28 Tonnen 2,2 Rp./tkm). Die Verteilung auf die verschiedenen Kostenträger sieht folgendermassen aus (Grundlagen: "Auswirkungen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Ablösung der Gewichtslimite im Strassengüterverkehr", Schlussbericht Ecoplan, Bern/Altdorf, Juni 1997; Berechnungen des Dienstes GVF im GS UVEK):</p><p>- Einen Drittel des Ertrages (33 Prozent) - rund 500 Millionen Franken - erbringen die ausländischen Transporteure. Sie bezahlen schon heute einen Anteil von rund 25 Prozent an die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).</p><p>- Der Anteil der verladenden Wirtschaft an der LSVA beträgt insgesamt 850 Millionen Franken (57 Prozent). Davon sind jedoch die bereits heute bezahlten 180 Millionen Franken PSVA abzuziehen, da die PSVA mit der Einführung der LSVA entfällt. Somit ergibt sich ein Betrag in der Höhe von 670 Millionen Franken. Dies entspricht aber in etwa dem Umfang der Kosteneinsparungen (sogenannter Produktivitätsgewinn), welche die Wirtschaft durch die Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen erzielt. Somit entsteht gegenüber heute keine Mehrbelastung für die verladende Wirtschaft.</p><p>- Damit verbleiben 150 Millionen Franken (10 Prozent), die von der Volkswirtschaft zu tragen sind. Das heisst, ein durchschnittlicher Haushalt wird - bei voller Überwälzung der erhöhten Transportkosten - mit maximal 55 Franken pro Jahr belastet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Vorfeld der kommenden eidgenössischen Abstimmung über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) werden von den Befürwortern wie auch von den Gegnern der LSVA weit auseinanderklaffende Behauptungen bezüglich der Höhe der Belastungen der Lastwagen und der Schweizer Haushalte aufgestellt.</p><p>Schlagzeilen wie "LSVA: ein Hickhack um Nullen" sind in der Tages- sowie Fachpresse ein Dauerbrenner. Dabei werden die unterschiedlichsten Zahlen herumgeboten.</p><p>Zur Klärung der undurchsichtigen und gereizten Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Um wie viele Prozente im Durchschnitt werden sich im Jahr 2000 die Transportkosten eines Lastwagens mit 28 bzw. 40 Tonnen Gesamtgewicht bei einer Leistung von etwa 100 000 Kilometern pro Jahr verteuern?</p><p>2. Wer genau bezahlt die aus der LSVA resultierenden Erträge, die sich gemäss Schätzungen im Jahr 2001 auf 750 Millionen Franken und im Jahr 2005 auf 1,5 Milliarden Franken belaufen werden?</p><p>Zu welchen Teilen (in Prozenten sowie in absoluten Zahlen) verteilen sich die Belastungen auf diese einzelnen Kostenträger?</p>
    • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Ein Hickhack um Nullen

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