Militärische Anlagen im Oberwallis
- ShortId
-
98.1090
- Id
-
19981090
- Updated
-
10.04.2024 18:41
- Language
-
de
- Title
-
Militärische Anlagen im Oberwallis
- AdditionalIndexing
-
militärische Anlage;Wallis;Militärflugplatz;Informationsverbreitung;Bodenverseuchung
- 1
-
- L04K04020105, militärische Anlage
- L05K0301010121, Wallis
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K0402010501, Militärflugplatz
- L04K06020301, Bodenverseuchung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die militärische Planung sieht im Raume Goms den Bau einer klassifizierten Anlage vor. Das VBS hat mögliche Standorte geprüft und die betroffenen Gemeindebehörden entsprechend informiert. Ferner wurde der bauliche Zustand des Truppenlagers auf dem Flabschiessplatz Gluringen abgeklärt, da dieses im Falle einer weiteren Verwendung saniert werden muss. Beide Projekte werden im Rahmen der nächsten Armeereform ("Armee 200X") auf ihre Notwendigkeit über prüft. Ihre Verwirklichung ist deshalb zurzeit offen.</p><p>2. Eine Orientierung der Bevölkerung der betroffenen Gomser Gemeinden kann vor Beginn der konkreten Projektierung der genannten Anlage nicht vorgesehen werden. Der Umfang der Information wird die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen (SR 510.518) und dessen Anlageschutzverordnung vom 2. Mai 1990 (SR 510.518.1) zu berücksichtigen haben.</p><p>3. Die Verhandlungen sind noch im Gang.</p><p>4. Während die Flugplätze Raron und Münster seit 1995 nicht mehr militärisch genutzt werden, bleibt Ulrichen bis Ende 1999 Militärflugplatz. Die Realisierung von militärischen Bauvorhaben soll nicht mit der Liquidation von ehemaligen Militärflugplätzen verknüpft werden. Militärische Bauten und Anlagen unterstehen dem militärischen Baubewilligungsverfahren gemäss Artikel 126 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (SR 510.10), während die Rahmenbedingungen für die Veräusserung der ehemals militärisch genutzten Infrastrukturen vom zivilen Recht vorgegeben sind. Eine zeitliche Verknüpfung von Neubauten und der Veräusserung von Liegenschaften ist deshalb nicht realisierbar. Der Bundesrat ist überzeugt, dass trotzdem eine vertragliche Lösung mit dem Kanton Wallis getroffen werden kann.</p><p>5. Gestützt auf Artikel 32c des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 erstellte das VBS den Verdachtsflächenkataster über die militärisch genutzten Grundstücke. Die Erhebung der Daten ist vor kurzem abgeschlossen worden. Er enthält alle Standorte, die mit Abfällen belastet sind, auch die Flugplätze im Oberwallis. Die ausgewiesenen Verdachtsflächen sind noch nicht untersucht worden, so dass die kontaminierten Standorte, die als sogenannte Altlasten zu sanieren wären, noch nicht bekannt sind. Das VBS wird vor der Veräusserung eines Grundstücks in allen Fällen die Altlastensituation klären.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Bericht einer Oberwalliser Zeitung plant das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Goms den Bau einer neuen militärischen Anlage. Die betroffene Bevölkerung ist über diese Pläne vom VBS bis anhin nicht informiert worden.</p><p>Auf der anderen Seite sind die Verhandlungen zwischen dem VBS einerseits sowie dem Kanton Wallis und den betroffenen Gemeinden andererseits betreffend die Militärflugplätze noch am laufen. Eine vernünftige Lösung im Interesse der bis anhin durch die militärischen Anlagen belasteten Region ist noch nicht gefunden worden.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Epiney (97.3292) stellte der Bundesrat die Erarbeitung eines Verdachtsflächenkatasters für alle Grundstücke des VBS in Aussicht. Der Kataster soll dazu dienen, die Altlastensituation zu beurteilen und die sanierungspflichtigen Altlasten zu ermitteln.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welcher Art sind die militärischen Anlagen, die das VBS im Goms plant?</p><p>2. Weshalb wurde und wird die betroffene Bevölkerung betreffend die Planung des Baus neuer militärischer Anlagen im genannten Gebiet nicht informiert?</p><p>3. Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Kanton Wallis und den betroffenen Gemeinden betreffend die Frage der Militärflugplätze gediehen?</p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass vor dem Bau neuer Anlagen die offene und dringende Frage der Militärflugplätze nunmehr einer Lösung zugeführt werden muss, die den berechtigten Anliegen des Kantons Wallis und der betroffenen Gemeinden Rechnung trägt?</p><p>5. Wie weit sind die Arbeiten betreffend den Verdachtsflächenkataster gediehen? Sind bei den Militärflugplätzen im Oberwallis kontaminierte Flächen erfasst worden?</p>
- Militärische Anlagen im Oberwallis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die militärische Planung sieht im Raume Goms den Bau einer klassifizierten Anlage vor. Das VBS hat mögliche Standorte geprüft und die betroffenen Gemeindebehörden entsprechend informiert. Ferner wurde der bauliche Zustand des Truppenlagers auf dem Flabschiessplatz Gluringen abgeklärt, da dieses im Falle einer weiteren Verwendung saniert werden muss. Beide Projekte werden im Rahmen der nächsten Armeereform ("Armee 200X") auf ihre Notwendigkeit über prüft. Ihre Verwirklichung ist deshalb zurzeit offen.</p><p>2. Eine Orientierung der Bevölkerung der betroffenen Gomser Gemeinden kann vor Beginn der konkreten Projektierung der genannten Anlage nicht vorgesehen werden. Der Umfang der Information wird die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen (SR 510.518) und dessen Anlageschutzverordnung vom 2. Mai 1990 (SR 510.518.1) zu berücksichtigen haben.</p><p>3. Die Verhandlungen sind noch im Gang.</p><p>4. Während die Flugplätze Raron und Münster seit 1995 nicht mehr militärisch genutzt werden, bleibt Ulrichen bis Ende 1999 Militärflugplatz. Die Realisierung von militärischen Bauvorhaben soll nicht mit der Liquidation von ehemaligen Militärflugplätzen verknüpft werden. Militärische Bauten und Anlagen unterstehen dem militärischen Baubewilligungsverfahren gemäss Artikel 126 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (SR 510.10), während die Rahmenbedingungen für die Veräusserung der ehemals militärisch genutzten Infrastrukturen vom zivilen Recht vorgegeben sind. Eine zeitliche Verknüpfung von Neubauten und der Veräusserung von Liegenschaften ist deshalb nicht realisierbar. Der Bundesrat ist überzeugt, dass trotzdem eine vertragliche Lösung mit dem Kanton Wallis getroffen werden kann.</p><p>5. Gestützt auf Artikel 32c des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 erstellte das VBS den Verdachtsflächenkataster über die militärisch genutzten Grundstücke. Die Erhebung der Daten ist vor kurzem abgeschlossen worden. Er enthält alle Standorte, die mit Abfällen belastet sind, auch die Flugplätze im Oberwallis. Die ausgewiesenen Verdachtsflächen sind noch nicht untersucht worden, so dass die kontaminierten Standorte, die als sogenannte Altlasten zu sanieren wären, noch nicht bekannt sind. Das VBS wird vor der Veräusserung eines Grundstücks in allen Fällen die Altlastensituation klären.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Bericht einer Oberwalliser Zeitung plant das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Goms den Bau einer neuen militärischen Anlage. Die betroffene Bevölkerung ist über diese Pläne vom VBS bis anhin nicht informiert worden.</p><p>Auf der anderen Seite sind die Verhandlungen zwischen dem VBS einerseits sowie dem Kanton Wallis und den betroffenen Gemeinden andererseits betreffend die Militärflugplätze noch am laufen. Eine vernünftige Lösung im Interesse der bis anhin durch die militärischen Anlagen belasteten Region ist noch nicht gefunden worden.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Epiney (97.3292) stellte der Bundesrat die Erarbeitung eines Verdachtsflächenkatasters für alle Grundstücke des VBS in Aussicht. Der Kataster soll dazu dienen, die Altlastensituation zu beurteilen und die sanierungspflichtigen Altlasten zu ermitteln.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welcher Art sind die militärischen Anlagen, die das VBS im Goms plant?</p><p>2. Weshalb wurde und wird die betroffene Bevölkerung betreffend die Planung des Baus neuer militärischer Anlagen im genannten Gebiet nicht informiert?</p><p>3. Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Kanton Wallis und den betroffenen Gemeinden betreffend die Frage der Militärflugplätze gediehen?</p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass vor dem Bau neuer Anlagen die offene und dringende Frage der Militärflugplätze nunmehr einer Lösung zugeführt werden muss, die den berechtigten Anliegen des Kantons Wallis und der betroffenen Gemeinden Rechnung trägt?</p><p>5. Wie weit sind die Arbeiten betreffend den Verdachtsflächenkataster gediehen? Sind bei den Militärflugplätzen im Oberwallis kontaminierte Flächen erfasst worden?</p>
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