Galerie "Schweizerhalle". Stopp des Umbaus
- ShortId
-
98.1092
- Id
-
19981092
- Updated
-
24.06.2025 21:20
- Language
-
de
- Title
-
Galerie "Schweizerhalle". Stopp des Umbaus
- AdditionalIndexing
-
Nationalstrassenbau;Basel-Land;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L06K030101010301, Basel-Land
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ausgangslage für die Sanierung der Galerie Schweizerhalle war nicht der Chemieunfall, sondern ein tödlicher Unfall auf dem SBB-Areal als Folge der Lärmsituation sowie die ungenügende Verkehrssicherheit in der Galerie selber.</p><p>Die N 2 im Bereich der Galerie Schweizerhalle weist folgende Mängel auf:</p><p>- die Mittel- und Randstützpfeiler sind stark salzgeschädigt;</p><p>- heute fehlt der aus Sicherheitsgründen notwendige Anprallschutz;</p><p>- SBB-Abwässer fliessen unerlaubterweise in Strassenwässer; bei einem Bahnunfall auslaufendes Benzin würde direkt in die Galerie gelangen (Sicherheitsproblem);</p><p>- das Industriegebiet ist lärmmässig ungenügend geschützt, da die Alarmwerte für die Empfindlichkeitsstufe IV (75 dB) überschritten sind;</p><p>- aus Brandschutzgründen ist in jedem Fall eine Rauchgasabsauganlage zu installieren, welche bei übermässigen Luftschadstoffbelastungen auch als normale Lüftung betrieben werden kann.</p><p>Das auf 64 Millionen Franken veranschlagte Projekt behebt alle diese teilweise schwerwiegenden Mängel. Es sieht im wesentlichen vor, einen Leitungs- und Fluchtstollen zu erstellen, die Mittel- und Aussenwände in Fertigelementform zu bauen, die als Anprallschutz dienen und gleichzeitig das Lärmschutzproblem lösen, eine ausreichende Lüftung und die Beleuchtung zu installieren sowie die Tunnelentwässerung auf modernen Stand zu bringen.</p><p>Der Leitungs- und Fluchtstollen sowie das technische Gebäude sind weitgehend erstellt, die Nordfassade einschliesslich Stützensanierung ist vergeben und zurzeit im Bau. Bis Mitte 1998 wurden Arbeiten für 33 Millionen Franken vergeben. Die noch nicht verbauten oder vergebenen 31 Millionen Franken umfassen die Stützensanierung Mitte, die Mittelwand, Schlitzrinnen für die korrekte Entwässerung, Sanierung der Rückenwand sowie die Lüftungszentrale (insgesamt 15 Millionen Franken). Dazu kommen alle elektromechanischen Einrichtungen als unverzichtbarer Bestandteil auch für das Verkehrsbeeinflussungssystem Basel-Stadt/Basel-Landschaft (14 Millionen Franken) sowie Honorare von 2 Millionen Franken. Es ist unbestreitbar, dass diese Arbeiten in jedem Fall gemacht werden müssen. Es kann deshalb nicht einfach der Bau gestoppt und nichts mehr gemacht werden. Ein Baustopp müsste also zumindest zu einem geänderten Projekt führen, soweit dies technisch überhaupt noch machbar ist. Dadurch könnten aber praktisch keine Aufwendungen eingespart werden. Die ohnehin erforderlichen Sanierungsarbeiten bedingten zudem ebenfalls einen Spurabbau (in Richtung Basel), so dass auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsbehinderungen kein Vorteil entstünde.</p><p>Alles in allem genommen ist das in Ausführung begriffene Projekt die richtige und zweckmässige Lösung der oben aufgelisteten, komplexen Probleme. Ein Baustopp würde daneben auch verfahrensmässige Schwierigkeiten bereiten: Die Nationalstrassen sind ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen. Beide Gemeinwesen haben nach Gesetz und Verordnung je eigene Kompetenzen. Der Kanton ist Bauherr, und der Bund ist nicht befugt, einseitig einen Baustopp zu verfügen. Ob der Bund über die Finanzierung Druck ausüben könnte, ist sehr zweifelhaft, zumal der Kanton gestützt auf ein rechtmässig vom UVEK genehmigtes Ausführungsprojekt baut. Der Baustopp käme dem Widerruf einer Bewilligung gleich. Dessen rechtliche Zulässigkeit im heutigen Zeitpunkt wäre sehr fraglich. Zudem würde ein Baustopp in der jetzigen Phase zu mehreren Vertragsbrüchen und in der Folge zu Schadenersatzforderungen in nicht quantifizierbarem Umfang führen. Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, die Ausführung des Projektes stoppen zu lassen. Er hat aber mit Befriedigung die Haltung der Baselbieter Regierung zur Kenntnis genommen, wonach organisatorisch alles Mögliche getan werden soll, um die Behinderungen zeitlich zu verkürzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor rund fünf Jahren erteilte der Bund auf Antrag des Kantons Basel-Landschaft die Genehmigung für ein Sanierungsprojekt der Galerie Schweizerhalle.</p><p>Der grosse Chemiebrand vor zehn Jahren und Benzinunfälle auf den über der Galerie verlaufenden Rangiergeleisen sowie der Lärm des Strassen- und Bahnverkehrs führten zum Vorschlag, die Galerie einzuwanden, sie mit einem Tunnel mit zwei Röhren von je drei Spuren (ohne Standstreifen), mit künstlicher Belüftung, auszubauen. In einem ersten Schritt wurde ein Leitungstunnel von einem Kilometer Länge hinter der Galerie, unter den Rangiergeleisen, erstellt. Er soll gleichzeitig als Fluchtweg benutzt werden können.</p><p>Seit der Kreditzuteilung (Unterhalt und Erneuerung der Nationalstrassen) sind nicht nur die verfügbaren Mittel des Bundes enger geworden, auch das Gefahrenpotential der Chemieanlagen in der Schweizerhalle hat sich grundsätzlich verringert. Die Verantwortlichen dieser Betriebe, welche damals die an sie gestellten hohen Sicherheits- und Umweltaspekte umgekehrt auch an die Betreiber der Strasse und der Bahnen gestellt hatten, erachten derart weitgehende Schutzmassnahmen heute nicht mehr als angezeigt (die Bahnen waren gar nicht auf diese Risikofälle eingetreten).</p><p>Die Bauarbeiten zum Umbau als Tunnel erfordern über Monate die Sperrung einzelner Spuren im ohnehin engen Strassenprofil, Umleitungen über das Grundwasseranreicherungsgebiet Hardwald und erfahrungsgemäss auch Umwegfahrten auf den Kantonsstrassen durch die Wohngebiete der Vorortsgemeinden. Der unwesentlichen Verminderung des Chemie- und Lärmrisikos in Schweizerhalle stehen damit neue zusätzliche Risikopotentiale im Strassenverkehr gegenüber.</p><p>Die vorhersehbaren negativen Auswirkungen in diesem Flaschenhals des ganzen Nord-Süd-Verkehrs (A 2 und A 3) werden sich - zusätzlich zu denjenigen der Bauarbeiten im Belchen und den anderen Tunnelstrecken der A 2 nördlich des Juras - auch volkswirtschaftlich nachteilig auswirken. Im Gegensatz zu jenen kann aber auf den Umbau der Galerie zum Tunnel ohne nachteilige Folgen verzichtet werden, womit auch langfristig hohe Betriebskosten entfallen werden: Ventilation, Beleuchtung.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, welche Massnahmen zu treffen sind, um den Umbau der Galerie Schweizerhalle (A 2/A 3 Basel-Pratteln) zu stoppen.</p>
- Galerie "Schweizerhalle". Stopp des Umbaus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ausgangslage für die Sanierung der Galerie Schweizerhalle war nicht der Chemieunfall, sondern ein tödlicher Unfall auf dem SBB-Areal als Folge der Lärmsituation sowie die ungenügende Verkehrssicherheit in der Galerie selber.</p><p>Die N 2 im Bereich der Galerie Schweizerhalle weist folgende Mängel auf:</p><p>- die Mittel- und Randstützpfeiler sind stark salzgeschädigt;</p><p>- heute fehlt der aus Sicherheitsgründen notwendige Anprallschutz;</p><p>- SBB-Abwässer fliessen unerlaubterweise in Strassenwässer; bei einem Bahnunfall auslaufendes Benzin würde direkt in die Galerie gelangen (Sicherheitsproblem);</p><p>- das Industriegebiet ist lärmmässig ungenügend geschützt, da die Alarmwerte für die Empfindlichkeitsstufe IV (75 dB) überschritten sind;</p><p>- aus Brandschutzgründen ist in jedem Fall eine Rauchgasabsauganlage zu installieren, welche bei übermässigen Luftschadstoffbelastungen auch als normale Lüftung betrieben werden kann.</p><p>Das auf 64 Millionen Franken veranschlagte Projekt behebt alle diese teilweise schwerwiegenden Mängel. Es sieht im wesentlichen vor, einen Leitungs- und Fluchtstollen zu erstellen, die Mittel- und Aussenwände in Fertigelementform zu bauen, die als Anprallschutz dienen und gleichzeitig das Lärmschutzproblem lösen, eine ausreichende Lüftung und die Beleuchtung zu installieren sowie die Tunnelentwässerung auf modernen Stand zu bringen.</p><p>Der Leitungs- und Fluchtstollen sowie das technische Gebäude sind weitgehend erstellt, die Nordfassade einschliesslich Stützensanierung ist vergeben und zurzeit im Bau. Bis Mitte 1998 wurden Arbeiten für 33 Millionen Franken vergeben. Die noch nicht verbauten oder vergebenen 31 Millionen Franken umfassen die Stützensanierung Mitte, die Mittelwand, Schlitzrinnen für die korrekte Entwässerung, Sanierung der Rückenwand sowie die Lüftungszentrale (insgesamt 15 Millionen Franken). Dazu kommen alle elektromechanischen Einrichtungen als unverzichtbarer Bestandteil auch für das Verkehrsbeeinflussungssystem Basel-Stadt/Basel-Landschaft (14 Millionen Franken) sowie Honorare von 2 Millionen Franken. Es ist unbestreitbar, dass diese Arbeiten in jedem Fall gemacht werden müssen. Es kann deshalb nicht einfach der Bau gestoppt und nichts mehr gemacht werden. Ein Baustopp müsste also zumindest zu einem geänderten Projekt führen, soweit dies technisch überhaupt noch machbar ist. Dadurch könnten aber praktisch keine Aufwendungen eingespart werden. Die ohnehin erforderlichen Sanierungsarbeiten bedingten zudem ebenfalls einen Spurabbau (in Richtung Basel), so dass auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsbehinderungen kein Vorteil entstünde.</p><p>Alles in allem genommen ist das in Ausführung begriffene Projekt die richtige und zweckmässige Lösung der oben aufgelisteten, komplexen Probleme. Ein Baustopp würde daneben auch verfahrensmässige Schwierigkeiten bereiten: Die Nationalstrassen sind ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen. Beide Gemeinwesen haben nach Gesetz und Verordnung je eigene Kompetenzen. Der Kanton ist Bauherr, und der Bund ist nicht befugt, einseitig einen Baustopp zu verfügen. Ob der Bund über die Finanzierung Druck ausüben könnte, ist sehr zweifelhaft, zumal der Kanton gestützt auf ein rechtmässig vom UVEK genehmigtes Ausführungsprojekt baut. Der Baustopp käme dem Widerruf einer Bewilligung gleich. Dessen rechtliche Zulässigkeit im heutigen Zeitpunkt wäre sehr fraglich. Zudem würde ein Baustopp in der jetzigen Phase zu mehreren Vertragsbrüchen und in der Folge zu Schadenersatzforderungen in nicht quantifizierbarem Umfang führen. Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, die Ausführung des Projektes stoppen zu lassen. Er hat aber mit Befriedigung die Haltung der Baselbieter Regierung zur Kenntnis genommen, wonach organisatorisch alles Mögliche getan werden soll, um die Behinderungen zeitlich zu verkürzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor rund fünf Jahren erteilte der Bund auf Antrag des Kantons Basel-Landschaft die Genehmigung für ein Sanierungsprojekt der Galerie Schweizerhalle.</p><p>Der grosse Chemiebrand vor zehn Jahren und Benzinunfälle auf den über der Galerie verlaufenden Rangiergeleisen sowie der Lärm des Strassen- und Bahnverkehrs führten zum Vorschlag, die Galerie einzuwanden, sie mit einem Tunnel mit zwei Röhren von je drei Spuren (ohne Standstreifen), mit künstlicher Belüftung, auszubauen. In einem ersten Schritt wurde ein Leitungstunnel von einem Kilometer Länge hinter der Galerie, unter den Rangiergeleisen, erstellt. Er soll gleichzeitig als Fluchtweg benutzt werden können.</p><p>Seit der Kreditzuteilung (Unterhalt und Erneuerung der Nationalstrassen) sind nicht nur die verfügbaren Mittel des Bundes enger geworden, auch das Gefahrenpotential der Chemieanlagen in der Schweizerhalle hat sich grundsätzlich verringert. Die Verantwortlichen dieser Betriebe, welche damals die an sie gestellten hohen Sicherheits- und Umweltaspekte umgekehrt auch an die Betreiber der Strasse und der Bahnen gestellt hatten, erachten derart weitgehende Schutzmassnahmen heute nicht mehr als angezeigt (die Bahnen waren gar nicht auf diese Risikofälle eingetreten).</p><p>Die Bauarbeiten zum Umbau als Tunnel erfordern über Monate die Sperrung einzelner Spuren im ohnehin engen Strassenprofil, Umleitungen über das Grundwasseranreicherungsgebiet Hardwald und erfahrungsgemäss auch Umwegfahrten auf den Kantonsstrassen durch die Wohngebiete der Vorortsgemeinden. Der unwesentlichen Verminderung des Chemie- und Lärmrisikos in Schweizerhalle stehen damit neue zusätzliche Risikopotentiale im Strassenverkehr gegenüber.</p><p>Die vorhersehbaren negativen Auswirkungen in diesem Flaschenhals des ganzen Nord-Süd-Verkehrs (A 2 und A 3) werden sich - zusätzlich zu denjenigen der Bauarbeiten im Belchen und den anderen Tunnelstrecken der A 2 nördlich des Juras - auch volkswirtschaftlich nachteilig auswirken. Im Gegensatz zu jenen kann aber auf den Umbau der Galerie zum Tunnel ohne nachteilige Folgen verzichtet werden, womit auch langfristig hohe Betriebskosten entfallen werden: Ventilation, Beleuchtung.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, welche Massnahmen zu treffen sind, um den Umbau der Galerie Schweizerhalle (A 2/A 3 Basel-Pratteln) zu stoppen.</p>
- Galerie "Schweizerhalle". Stopp des Umbaus
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