Fusions- und Atomenergieforschung
- ShortId
-
98.1094
- Id
-
19981094
- Updated
-
24.06.2025 21:21
- Language
-
de
- Title
-
Fusions- und Atomenergieforschung
- AdditionalIndexing
-
sanfte Energie;Energieforschung;Kernphysik;Kerntechnologie;Forschungsförderung
- 1
-
- L04K17030103, Kerntechnologie
- L04K17010108, Energieforschung
- L05K1601020301, Kernphysik
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L02K1705, sanfte Energie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Atomenergie kann gewonnen werden durch Atomkernspaltung (Fission; Anwendung bei heutigen Kraftwerken) oder Atomkernverschmelzung (Fusion; noch keine Kraftwerke gebaut).</p><p>Fissionsforschung wird in der Schweiz seit 1956 betrieben; seither hat der Bund dafür 1008 Millionen Franken aufgewendet. Mit der Fusionsforschung wurde 1961 begonnen; dafür wurden seither 585 Millionen Franken ausgegeben. Für Fissions- und Fusionsforschung wurden insgesamt somit 1593 Millionen Franken aufgewendet. Dies ist der Nominalwert; rechnet man die jährlichen Aufwendungen um auf den Wert, den das Geld 1997 gehabt hätte, erhält man den gesamten, teuerungskorrigierten Wert von 2497 Millionen Franken. Im Mittel sind dies seit 1956 rund 60 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>2. Als Sonderorganisation der Uno obliegt der IAEA insbesondere die Überwachung der Garantieverträge, welche die Staaten ohne Atomwaffen abschliessen mussten, um dem Nonproliferationsabkommen für Atomwaffen beizutreten. Die Schweiz hat den Garantievertrag mit der IAEA am 6. September 1978 unterzeichnet. Die Finanzbeiträge an die IAEA basieren auf den Beitragstarifen der Uno, welche entsprechend auch auf Nichtmitgliedländer übertragen werden. Der Schweizer Beitrag bewegte sich in den letzten Jahren zwischen 1,19 und 1,21 Prozent der totalen IAEA-Beitragssumme.</p><p>Die vertraglich festgelegten Beiträge für 1996 waren 27 784 122 österreichische Schillinge und 1 246 493 US-Dollars, für 1998 betragen sie 29 069 137 österreichische Schillinge und 1 202 460 US-Dollars. Dies ergibt eine Steigerung von 11 Prozent (in Franken berechnet). Die in der Einfachen Anfrage erwähnte Beitragserhöhung von 24 Prozent ist für den Bundesrat nicht nachvollziehbar.</p><p>Die bereits erwähnte Hauptaufgabe der IAEA, die Kontrolle der Einhaltung der Nonproliferation, fällt klar in den Verantwortungsbereich des Staates und nicht der Industrie oder der Forschungszentren. Auch wenn die Schweiz auf die Nutzung der Kernenergie verzichten würde, hätte sie gleichwohl ihre Beiträge an die IAEA zu entrichten (wie im Fall von Österreich oder Dänemark), es sei denn, sie ziehe sich aus der IAEA zurück.</p><p>3. Die Aufwendungen des Bundes für die Kernenergieforschung (Fission und Fusion) betrugen in den letzten drei Jahren im Mittel 59,5 Millionen Franken pro Jahr (inklusive Kantons- und Neff-Beiträge 60,6 Millionen Franken pro Jahr).</p><p>Die Aufwendungen für die IAEA werden oben genannt und sind nicht mit Forschungsausgaben zu vermengen. Dasselbe gilt für die Beiträge an die Nagra. Als Verantwortlicher für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung ist der Bund Genossenschafter der Nagra. An den seit 1973 von der Nagra getätigten Aufwendungen von insgesamt 648,5 Millionen Franken beteiligte sich der Bund mit einem Beitrag von rund 26 Millionen Franken (gegenwärtig 1,5 Millionen Franken pro Jahr).</p><p>Die Schweiz ist auch an der Nuklear-Energie-Agentur (NEA) beteiligt. Diese bezweckt die Förderung der Zusammenarbeit der OECD-Länder auf dem Gebiet der Kernenergie und die Harmonisierung der diesbezüglichen nationalen Massnahmen. Der Schweizer Beitrag beläuft sich auf 1,61 Prozent des Jahresbudgets der NEA; in den letzten Jahren waren dies unverändert 960 587 französische Franken.</p><p>Des weiteren hat die Schweiz in den letzten Jahren einen Beitrag von 20 Millionen Franken zum Nuklearen Sicherheitsfonds der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung geleistet. Der Fonds wurde nach der politischen Öffnung Osteuropas eingerichtet. Aus diesem Fonds werden dringend notwendige Sicherheitsmassnahmen in den bestehenden Kernkraftwerken in Osteuropa, Russland und der Ukraine finanziert. Im Rahmen von gezielten Projekten werden Mitarbeiter der nuklearen Aufsichtsbehörden der Slowakei und Russlands in der Anwendung moderner Methoden zur Bewertung der Sicherheit von Kernanlagen ausgebildet. An praktischen Beispielen wird das Erlernte umgesetzt. Für das Projekt mit der Slowakei stehen insgesamt 800 000 Franken zur Verfügung. Das dreijährige Projekt wird im Jahre 2000 abgeschlossen sein. Für das Projekt mit der russischen Behörde stehen insgesamt 1 300 000 Franken zur Verfügung. Das dreijährige Projekt dauert noch bis Mitte 2000.</p><p>Gewisse Kürzungen können im Bereich der Forschung vorgenommen werden, was - soweit verantwortbar - in den letzten Jahren auch geschehen und auch zukünftig geplant ist.</p><p>Die jährlichen Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Fissionsforschung sind seit 1980 real um über 30 Millionen Franken gekürzt worden. In den nächsten fünf Jahren ist eine weitere Reduktion von 10 Millionen Franken vorgesehen, so dass die Aufwendungen noch etwa 20 Millionen Franken pro Jahr ausmachen werden. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen können. Zudem birgt ein Auseinanderfallen von erfahrenen Forschergruppen und Analytikern das Risiko eines Kompetenzverlustes und einer verringerten Fähigkeit, künftige Sicherheitsprobleme schnell und wirksam anzugehen. Die Fissionsforschung muss nicht nur eine unabhängige Expertise auf dem Gebiet der gängigen Reaktortechnik und Brennstoffkreisläufe gewährleisten, sondern sich auch mit fortschrittlichen Konzepten auseinandersetzen, um Nachrüstungen vollziehen zu können. Solange die Energiepolitik die Kernenergie als Option offenhält, sind ebenfalls neue, zukünftig auch in der Schweiz anwendbare Techniken zu erforschen. Hierbei muss sich die Schweiz an den internationalen Aktivitäten orientieren. Sie kann dabei - dank weltweit einmaliger Einrichtungen - qualitativ hochstehende Beiträge erbringen.</p><p>Auch die Fusionsforschung ist in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden (heute real über 10 Millionen Franken pro Jahr weniger als 1990). Der Aufwand beträgt zurzeit noch rund 30 Millionen Franken pro Jahr. Die Arbeiten werden im Rahmen der europäischen Programme Euratom und JET, welchen die Schweiz als Vollmitglied angehört, durchgeführt. Die Zusammenarbeitsabkommen der Schweiz haben eine unbeschränkte Laufzeit. Die einzelnen Verträge können aber mit einer Frist von sechs (Euratom) bzw. zwölf Monaten (JET) gekündigt werden, solange die integrale Beteiligung der Schweiz am EU-Forschungsrahmenprogramm noch nicht verwirklicht ist. Zu beachten ist, dass bei der Fusion fast ausschliesslich Grundlagenforschung betrieben wird. Dabei steht nicht unbedingt die zukünftige Energieerzeugung im Vordergrund, sondern Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Plasmaphysik - mit den damit verbundenen Technologiegebieten mit hohem Innovationspotential wie Plasma-(Heiz)-Techniken, Hochvakuumtechnik, Spulenbau inklusive Supraleitung, elektrische Hochleistungselemente, Materialentwicklung, Fernbedienungstechniken, Informatik und Elektronik, Kältetechnik u. a. Dass die Fusionsforschung der Energieforschung zugeordnet wird, beruht auf einer internationalen Übereinkunft.</p><p>Plasmaforschung ist zudem als ein Schwerpunktgebiet der ETH Lausanne festgelegt worden. Wesentliche Kürzungen wären somit auch unter regionalpolitischen Gesichtspunkten zu beurteilen.</p><p>In den nächsten fünf Jahren sind Kürzungen des Fusionsforschungsbudgets auf etwa 25 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Im übrigen wird der ETH-Rat - im Rahmen seiner strategischen Planung 2000-2003 - aufgrund wissenschaftlicher und finanzieller Kriterien sein Engagement für die Fusionsforschung neu überprüfen. Es gilt dabei zu beachten, dass unser Land mit der Entgegennahme grosser Investitionen der EU in schweizerische Anlagen (etwa 93 Millionen Franken seit 1979) auch eine gewisse Verpflichtung eingegangen ist. Ein massiver Einbruch der schweizerischen Arbeiten dürfte zu Problemen in unseren Forschungsbeziehungen zur EU führen.</p><p>Kernenergieforschung wird praktisch vollständig im ETH-Bereich (PSI, ETH Lausanne) durchgeführt. Gemäss ETH-Gesetz entscheidet der ETH-Rat in eigener Verantwortung über die Zuordnung von Mitteln in die einzelnen Forschungsgebiete.</p><p>4. Die Aufwendungen des Bundes für Forschung, Entwicklung und Demonstration für erneuerbare Energien betrugen im Mittel der letzten drei Jahre 47,1 Millionen Franken pro Jahr (werden auch die Kantons- und Neff-Beiträge mit einbezogen, so beläuft sich der Betrag auf 64,7 Millionen Franken pro Jahr). Dazu kommen Förderbeiträge des Bundesamtes für Energie im Rahmen des Aktionsprogrammes "Energie 2000" von 16,7 Millionen Franken pro Jahr (Durchschnitt der letzten drei Jahre). Die Aufwendungen anderer Bundesstellen (AFB, SBB, PTT) und der Kantone für das Programm "Energie 2000" sind nicht genau bezifferbar, betragen zusammen aber schätzungsweise weitere rund 40 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Biomasse-, Holz- und Solarenergienutzung allein nehmen bei der Forschung rund 85 Prozent und bei den Beiträgen für "Energie 2000" etwa 65 Prozent der obigen Mittelangaben in Anspruch.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Bund bisher rund 2,4 Milliarden Franken für Fusions- und Atomenergieforschung aufgewendet hat?</p><p>2. Zwischen 1996 und 1998 wurden die Schweizer Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien um 24 Prozent erhöht. Wie ist diese massive Ausgabensteigerung mit den Sparbemühungen des Bundes zu vereinbaren? Könnten diese Bundesbeiträge an internationale Vereinigungen nicht durch die AKW-Betreiber selbst bezahlt werden?</p><p>3. Für die KKW- und Fusionsforschung sowie für die IAEA bezahlt der Bund jährlich über 70 Millionen Franken. Leistet der Bund noch weitere KKW- und Fusionsenergiebeiträge? Wenn ja, welche? Wenn Prioritäten für allfällige Beitragskürzungen im Rahmen von 30 bis 40 Millionen Franken vorgenommen werden müssten, welche Bundesbudgetpositionen oder allenfalls Leistungsbeiträge erachtet er als am ehesten für Einsparungen geeignet?</p><p>4. Welche Beiträge leistet der Bund jährlich für die Biomasse-, Holz- und Solarenergienutzung, die gemäss Verfassungsauftrag vom 23. September 1990 zu fördern sind?</p>
- Fusions- und Atomenergieforschung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Atomenergie kann gewonnen werden durch Atomkernspaltung (Fission; Anwendung bei heutigen Kraftwerken) oder Atomkernverschmelzung (Fusion; noch keine Kraftwerke gebaut).</p><p>Fissionsforschung wird in der Schweiz seit 1956 betrieben; seither hat der Bund dafür 1008 Millionen Franken aufgewendet. Mit der Fusionsforschung wurde 1961 begonnen; dafür wurden seither 585 Millionen Franken ausgegeben. Für Fissions- und Fusionsforschung wurden insgesamt somit 1593 Millionen Franken aufgewendet. Dies ist der Nominalwert; rechnet man die jährlichen Aufwendungen um auf den Wert, den das Geld 1997 gehabt hätte, erhält man den gesamten, teuerungskorrigierten Wert von 2497 Millionen Franken. Im Mittel sind dies seit 1956 rund 60 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>2. Als Sonderorganisation der Uno obliegt der IAEA insbesondere die Überwachung der Garantieverträge, welche die Staaten ohne Atomwaffen abschliessen mussten, um dem Nonproliferationsabkommen für Atomwaffen beizutreten. Die Schweiz hat den Garantievertrag mit der IAEA am 6. September 1978 unterzeichnet. Die Finanzbeiträge an die IAEA basieren auf den Beitragstarifen der Uno, welche entsprechend auch auf Nichtmitgliedländer übertragen werden. Der Schweizer Beitrag bewegte sich in den letzten Jahren zwischen 1,19 und 1,21 Prozent der totalen IAEA-Beitragssumme.</p><p>Die vertraglich festgelegten Beiträge für 1996 waren 27 784 122 österreichische Schillinge und 1 246 493 US-Dollars, für 1998 betragen sie 29 069 137 österreichische Schillinge und 1 202 460 US-Dollars. Dies ergibt eine Steigerung von 11 Prozent (in Franken berechnet). Die in der Einfachen Anfrage erwähnte Beitragserhöhung von 24 Prozent ist für den Bundesrat nicht nachvollziehbar.</p><p>Die bereits erwähnte Hauptaufgabe der IAEA, die Kontrolle der Einhaltung der Nonproliferation, fällt klar in den Verantwortungsbereich des Staates und nicht der Industrie oder der Forschungszentren. Auch wenn die Schweiz auf die Nutzung der Kernenergie verzichten würde, hätte sie gleichwohl ihre Beiträge an die IAEA zu entrichten (wie im Fall von Österreich oder Dänemark), es sei denn, sie ziehe sich aus der IAEA zurück.</p><p>3. Die Aufwendungen des Bundes für die Kernenergieforschung (Fission und Fusion) betrugen in den letzten drei Jahren im Mittel 59,5 Millionen Franken pro Jahr (inklusive Kantons- und Neff-Beiträge 60,6 Millionen Franken pro Jahr).</p><p>Die Aufwendungen für die IAEA werden oben genannt und sind nicht mit Forschungsausgaben zu vermengen. Dasselbe gilt für die Beiträge an die Nagra. Als Verantwortlicher für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung ist der Bund Genossenschafter der Nagra. An den seit 1973 von der Nagra getätigten Aufwendungen von insgesamt 648,5 Millionen Franken beteiligte sich der Bund mit einem Beitrag von rund 26 Millionen Franken (gegenwärtig 1,5 Millionen Franken pro Jahr).</p><p>Die Schweiz ist auch an der Nuklear-Energie-Agentur (NEA) beteiligt. Diese bezweckt die Förderung der Zusammenarbeit der OECD-Länder auf dem Gebiet der Kernenergie und die Harmonisierung der diesbezüglichen nationalen Massnahmen. Der Schweizer Beitrag beläuft sich auf 1,61 Prozent des Jahresbudgets der NEA; in den letzten Jahren waren dies unverändert 960 587 französische Franken.</p><p>Des weiteren hat die Schweiz in den letzten Jahren einen Beitrag von 20 Millionen Franken zum Nuklearen Sicherheitsfonds der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung geleistet. Der Fonds wurde nach der politischen Öffnung Osteuropas eingerichtet. Aus diesem Fonds werden dringend notwendige Sicherheitsmassnahmen in den bestehenden Kernkraftwerken in Osteuropa, Russland und der Ukraine finanziert. Im Rahmen von gezielten Projekten werden Mitarbeiter der nuklearen Aufsichtsbehörden der Slowakei und Russlands in der Anwendung moderner Methoden zur Bewertung der Sicherheit von Kernanlagen ausgebildet. An praktischen Beispielen wird das Erlernte umgesetzt. Für das Projekt mit der Slowakei stehen insgesamt 800 000 Franken zur Verfügung. Das dreijährige Projekt wird im Jahre 2000 abgeschlossen sein. Für das Projekt mit der russischen Behörde stehen insgesamt 1 300 000 Franken zur Verfügung. Das dreijährige Projekt dauert noch bis Mitte 2000.</p><p>Gewisse Kürzungen können im Bereich der Forschung vorgenommen werden, was - soweit verantwortbar - in den letzten Jahren auch geschehen und auch zukünftig geplant ist.</p><p>Die jährlichen Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Fissionsforschung sind seit 1980 real um über 30 Millionen Franken gekürzt worden. In den nächsten fünf Jahren ist eine weitere Reduktion von 10 Millionen Franken vorgesehen, so dass die Aufwendungen noch etwa 20 Millionen Franken pro Jahr ausmachen werden. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen können. Zudem birgt ein Auseinanderfallen von erfahrenen Forschergruppen und Analytikern das Risiko eines Kompetenzverlustes und einer verringerten Fähigkeit, künftige Sicherheitsprobleme schnell und wirksam anzugehen. Die Fissionsforschung muss nicht nur eine unabhängige Expertise auf dem Gebiet der gängigen Reaktortechnik und Brennstoffkreisläufe gewährleisten, sondern sich auch mit fortschrittlichen Konzepten auseinandersetzen, um Nachrüstungen vollziehen zu können. Solange die Energiepolitik die Kernenergie als Option offenhält, sind ebenfalls neue, zukünftig auch in der Schweiz anwendbare Techniken zu erforschen. Hierbei muss sich die Schweiz an den internationalen Aktivitäten orientieren. Sie kann dabei - dank weltweit einmaliger Einrichtungen - qualitativ hochstehende Beiträge erbringen.</p><p>Auch die Fusionsforschung ist in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden (heute real über 10 Millionen Franken pro Jahr weniger als 1990). Der Aufwand beträgt zurzeit noch rund 30 Millionen Franken pro Jahr. Die Arbeiten werden im Rahmen der europäischen Programme Euratom und JET, welchen die Schweiz als Vollmitglied angehört, durchgeführt. Die Zusammenarbeitsabkommen der Schweiz haben eine unbeschränkte Laufzeit. Die einzelnen Verträge können aber mit einer Frist von sechs (Euratom) bzw. zwölf Monaten (JET) gekündigt werden, solange die integrale Beteiligung der Schweiz am EU-Forschungsrahmenprogramm noch nicht verwirklicht ist. Zu beachten ist, dass bei der Fusion fast ausschliesslich Grundlagenforschung betrieben wird. Dabei steht nicht unbedingt die zukünftige Energieerzeugung im Vordergrund, sondern Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Plasmaphysik - mit den damit verbundenen Technologiegebieten mit hohem Innovationspotential wie Plasma-(Heiz)-Techniken, Hochvakuumtechnik, Spulenbau inklusive Supraleitung, elektrische Hochleistungselemente, Materialentwicklung, Fernbedienungstechniken, Informatik und Elektronik, Kältetechnik u. a. Dass die Fusionsforschung der Energieforschung zugeordnet wird, beruht auf einer internationalen Übereinkunft.</p><p>Plasmaforschung ist zudem als ein Schwerpunktgebiet der ETH Lausanne festgelegt worden. Wesentliche Kürzungen wären somit auch unter regionalpolitischen Gesichtspunkten zu beurteilen.</p><p>In den nächsten fünf Jahren sind Kürzungen des Fusionsforschungsbudgets auf etwa 25 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Im übrigen wird der ETH-Rat - im Rahmen seiner strategischen Planung 2000-2003 - aufgrund wissenschaftlicher und finanzieller Kriterien sein Engagement für die Fusionsforschung neu überprüfen. Es gilt dabei zu beachten, dass unser Land mit der Entgegennahme grosser Investitionen der EU in schweizerische Anlagen (etwa 93 Millionen Franken seit 1979) auch eine gewisse Verpflichtung eingegangen ist. Ein massiver Einbruch der schweizerischen Arbeiten dürfte zu Problemen in unseren Forschungsbeziehungen zur EU führen.</p><p>Kernenergieforschung wird praktisch vollständig im ETH-Bereich (PSI, ETH Lausanne) durchgeführt. Gemäss ETH-Gesetz entscheidet der ETH-Rat in eigener Verantwortung über die Zuordnung von Mitteln in die einzelnen Forschungsgebiete.</p><p>4. Die Aufwendungen des Bundes für Forschung, Entwicklung und Demonstration für erneuerbare Energien betrugen im Mittel der letzten drei Jahre 47,1 Millionen Franken pro Jahr (werden auch die Kantons- und Neff-Beiträge mit einbezogen, so beläuft sich der Betrag auf 64,7 Millionen Franken pro Jahr). Dazu kommen Förderbeiträge des Bundesamtes für Energie im Rahmen des Aktionsprogrammes "Energie 2000" von 16,7 Millionen Franken pro Jahr (Durchschnitt der letzten drei Jahre). Die Aufwendungen anderer Bundesstellen (AFB, SBB, PTT) und der Kantone für das Programm "Energie 2000" sind nicht genau bezifferbar, betragen zusammen aber schätzungsweise weitere rund 40 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Biomasse-, Holz- und Solarenergienutzung allein nehmen bei der Forschung rund 85 Prozent und bei den Beiträgen für "Energie 2000" etwa 65 Prozent der obigen Mittelangaben in Anspruch.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Bund bisher rund 2,4 Milliarden Franken für Fusions- und Atomenergieforschung aufgewendet hat?</p><p>2. Zwischen 1996 und 1998 wurden die Schweizer Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien um 24 Prozent erhöht. Wie ist diese massive Ausgabensteigerung mit den Sparbemühungen des Bundes zu vereinbaren? Könnten diese Bundesbeiträge an internationale Vereinigungen nicht durch die AKW-Betreiber selbst bezahlt werden?</p><p>3. Für die KKW- und Fusionsforschung sowie für die IAEA bezahlt der Bund jährlich über 70 Millionen Franken. Leistet der Bund noch weitere KKW- und Fusionsenergiebeiträge? Wenn ja, welche? Wenn Prioritäten für allfällige Beitragskürzungen im Rahmen von 30 bis 40 Millionen Franken vorgenommen werden müssten, welche Bundesbudgetpositionen oder allenfalls Leistungsbeiträge erachtet er als am ehesten für Einsparungen geeignet?</p><p>4. Welche Beiträge leistet der Bund jährlich für die Biomasse-, Holz- und Solarenergienutzung, die gemäss Verfassungsauftrag vom 23. September 1990 zu fördern sind?</p>
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