Swisscontrol. Personalpolitik

ShortId
98.1107
Id
19981107
Updated
24.06.2025 21:16
Language
de
Title
Swisscontrol. Personalpolitik
AdditionalIndexing
Personalverwaltung;Ausbildung am Arbeitsplatz;Stellenangebot;Stellenbeschreibung;öffentliches Unternehmen;Luftverkehrskontrolle
1
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L05K0702010211, Stellenbeschreibung
  • L04K13020201, Ausbildung am Arbeitsplatz
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Swisscontrol ist als Aktiengesellschaft für ihre Personalpolitik selber verantwortlich, auch wenn der Bund Hauptaktionär ist. Der Bundesrat nimmt deshalb zu den Fragen nicht Stellung. Diese sind jedoch der Swisscontrol weitergeleitet worden, welche darauf folgende Antworten gibt:</p><p>1. Wegen der Verkehrszunahme von rund 5 Prozent pro Jahr und gleichzeitig grösseren Abgängen von Flugverkehrsleitern (FVL) wegen Pensionierungen hat die Swisscontrol in den nächsten Jahren einen Bedarf an lizenzierten FVL, den die Swisscontrol-eigene Schule aus Kapazitätsgründen nicht zu decken vermag. Die Schule der Swisscontrol kann maximal 36 Schüler pro Jahr aufnehmen. Die Ausbildungszeit inklusive Rekrutierung dauert vier Jahre, d. h., dass 1998 rekrutierte Schüler nicht vor dem Jahr 2002 voll einsatzfähig sind. Die Swisscontrol sieht sich deshalb kurzfristig gezwungen, für den optimalen Flugsicherungsbetrieb lizenzierte ausländische FVL zu rekrutieren.</p><p>2. Der Swisscontrol geht es bei dieser Massnahme nicht um Einsparungen von Ausbildungskosten, sondern um die geordnete Aufrechterhaltung des Betriebes. Diskriminierende Massnahmen werden keine getroffen, und die ausländischen FVL werden wie Schweizer FVL gemäss gültigem Gesamtarbeitsvertrag angestellt.</p><p>3. Auch Piloten können sich für die Ausbildung zum FVL melden. Sie müssen jedoch das Ausbildungsprogramm bis zur Lizenzierung als FVL durchlaufen. Was die Swisscontrol heute dringend benötigt, sind bereits lizenzierte FVL. Diese Lücke lässt sich mit arbeitslosen Berufspilotinnen und -piloten nicht füllen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit einem auffälligen Inserat in der bekanntesten internationalen Flugzeitschrift ("Flight International", 17, June 23, 1998) sucht die Swisscontrol lizenzierte Air Traffic Control Officers, die unter anderem nicht nur über eine zweijährige, einschlägige Berufserfahrung verfügen müssen, sondern auch noch nicht älter als 35 Jahre alt sein dürfen.</p><p>Die Tatsache, dass die Swisscontrol zwar aus dem Bundeshaushalt ausgegliedert und damit finanziell selbständig ist, aber weiterhin als Monopolbetrieb mit hoheitlichen Funktionen tätig ist (der Bund als Hauptaktionär zu 99,85 Prozent), veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Warum sucht die Swisscontrol Fluglotsen in aller Welt, obwohl sie nach Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst eigentlich einen Ausbildungsauftrag hätte?</p><p>2. Damit spart die Swisscontrol nicht nur Ausbildungskosten. Will sie auch mit diskriminierenden Massnahmen Kosten der beruflichen Vorsorge vermeiden?</p><p>3. Wäre es nicht möglich - und auch angezeigt -, zumindest einige der derzeit arbeitslosen Berufspiloten umzuschulen?</p>
  • Swisscontrol. Personalpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Swisscontrol ist als Aktiengesellschaft für ihre Personalpolitik selber verantwortlich, auch wenn der Bund Hauptaktionär ist. Der Bundesrat nimmt deshalb zu den Fragen nicht Stellung. Diese sind jedoch der Swisscontrol weitergeleitet worden, welche darauf folgende Antworten gibt:</p><p>1. Wegen der Verkehrszunahme von rund 5 Prozent pro Jahr und gleichzeitig grösseren Abgängen von Flugverkehrsleitern (FVL) wegen Pensionierungen hat die Swisscontrol in den nächsten Jahren einen Bedarf an lizenzierten FVL, den die Swisscontrol-eigene Schule aus Kapazitätsgründen nicht zu decken vermag. Die Schule der Swisscontrol kann maximal 36 Schüler pro Jahr aufnehmen. Die Ausbildungszeit inklusive Rekrutierung dauert vier Jahre, d. h., dass 1998 rekrutierte Schüler nicht vor dem Jahr 2002 voll einsatzfähig sind. Die Swisscontrol sieht sich deshalb kurzfristig gezwungen, für den optimalen Flugsicherungsbetrieb lizenzierte ausländische FVL zu rekrutieren.</p><p>2. Der Swisscontrol geht es bei dieser Massnahme nicht um Einsparungen von Ausbildungskosten, sondern um die geordnete Aufrechterhaltung des Betriebes. Diskriminierende Massnahmen werden keine getroffen, und die ausländischen FVL werden wie Schweizer FVL gemäss gültigem Gesamtarbeitsvertrag angestellt.</p><p>3. Auch Piloten können sich für die Ausbildung zum FVL melden. Sie müssen jedoch das Ausbildungsprogramm bis zur Lizenzierung als FVL durchlaufen. Was die Swisscontrol heute dringend benötigt, sind bereits lizenzierte FVL. Diese Lücke lässt sich mit arbeitslosen Berufspilotinnen und -piloten nicht füllen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit einem auffälligen Inserat in der bekanntesten internationalen Flugzeitschrift ("Flight International", 17, June 23, 1998) sucht die Swisscontrol lizenzierte Air Traffic Control Officers, die unter anderem nicht nur über eine zweijährige, einschlägige Berufserfahrung verfügen müssen, sondern auch noch nicht älter als 35 Jahre alt sein dürfen.</p><p>Die Tatsache, dass die Swisscontrol zwar aus dem Bundeshaushalt ausgegliedert und damit finanziell selbständig ist, aber weiterhin als Monopolbetrieb mit hoheitlichen Funktionen tätig ist (der Bund als Hauptaktionär zu 99,85 Prozent), veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Warum sucht die Swisscontrol Fluglotsen in aller Welt, obwohl sie nach Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst eigentlich einen Ausbildungsauftrag hätte?</p><p>2. Damit spart die Swisscontrol nicht nur Ausbildungskosten. Will sie auch mit diskriminierenden Massnahmen Kosten der beruflichen Vorsorge vermeiden?</p><p>3. Wäre es nicht möglich - und auch angezeigt -, zumindest einige der derzeit arbeitslosen Berufspiloten umzuschulen?</p>
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