Atomare AbrĂ¼stung

ShortId
98.1109
Id
19981109
Updated
24.06.2025 23:17
Language
de
Title
Atomare Abrüstung
AdditionalIndexing
nukleare Abrüstung
1
  • L06K040101010501, nukleare Abrüstung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz strebt die vollständige, weltweite und überprüfbare Abrüstung aller Massenvernichtungswaffen, einschliesslich deren Trägermittel, an. Der Bundesrat hat dies u. a. in seinem Bericht vom 31. Januar 1996 über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz (in Beantwortung des Postulates Haering Binder vom 13. Dezember 1993) in Erinnerung gerufen.</p><p>2. Der Bundesrat hat in offiziellen Demarchen und in Erklärungen im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz und der Internationalen Atomenergie-Agentur in Wien sowohl die indischen als auch die pakistanischen Kernwaffenversuche verurteilt. Er hat dabei seiner Besorgnis über den sich abzeichnenden Rüstungswettlauf in dieser Region Ausdruck gegeben.</p><p>3. Die Schweiz hat als einer der ganz wenigen Staaten in der Abrüstungskonferenz ausdrücklich erwähnt, dass mit diesen jüngsten Kernwaffenversuchen auch die Frage der Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung wieder aktuell wird. Sie hat darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Ungleichheit in den internationalen Beziehungen weiterhin stellt und dass die Nichtkernwaffenstaaten tief besorgt sind, dass die Kernwaffenstaaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich nuklearer Abrüstung nicht nachkommen. Diese Verpflichtungen wurden 1996 vom Internationalen Gerichtshof bestätigt.</p><p>4. Die Schweiz unterstützt sämtliche Bemühungen um nukleare Abrüstung und arbeitet auf diesem Gebiet mit allen Staaten zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Bei der nuklearen Abrüstung steht die Einlösung der diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtung der Kernwaffenstaaten im Vordergrund. Die nukleare Abrüstung hat jedoch in konkreten, überschaubaren und überprüfbaren Schritten zu erfolgen, die in jedem Stadium ein Höchstmass an Stabilität und Sicherheit garantieren. In diesem Sinne fordert die Schweiz eine rasche Inkraftsetzung von Start II, die Aufnahme von Start-III-Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Russland, den unverzüglichen Beginn von Verhandlungen über ein Verbot der Herstellung von Spaltmaterial für Waffenzwecke im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz sowie den Abschluss eines Abkommens über rechtlich verbindliche, sogenannte negative Sicherheitsgarantien, welche Nichtkernwaffenstaaten vor Androhungen des Einsatzes von Kernwaffen schützen. Das Ziel einer vollständigen, weltweiten und überprüfbaren nuklearen Abrüstung kann nur schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Kernwaffenstaaten erreicht werden, bei denen die Hauptverantwortung liegt. Ähnliche Positionen zur nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung werden in verschiedenen geographischen Gruppen vertreten.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in der Erklärung der acht Aussenminister vom 9. Juni 1998 enthaltenen konkreten nuklearen Abrüstungsschritte den Weg für weitere Fortschritte aufzeigen. Jene Erklärung wurde von Irland und Schweden initiiert und wegen der indischen und pakistanischen Kernwaffenversuche mit der Unterstützung von sechs weiteren Staaten (darunter vier Mitglieder der Blockfreienbewegung) vorzeitig veröffentlicht. Der Text soll in Form eines Entschliessungsentwurfes im Herbst 1998 in den ersten Ausschuss der Uno-Generalversammlung eingebracht werden. Als Nichtmitglied der Uno ist die Schweiz von Abstimmungen in der Generalversammlung jedoch ausgeschlossen und kann sich deshalb nicht aktiv an den Verhandlungen über den Inhalt und die Stossrichtung dieses Entschliessungsentwurfes beteiligen. Sie wird aber im Rahmen der Generaldebatte ihre grundsätzlichen Positionen zur nuklearen Abrüstung in Erinnerung rufen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 9. Juni 1998 haben die Aussenminister von Ägypten, Brasilien, Irland, Mexiko, Neuseeland, Slowenien, Südafrika und Schweden ihre seit längerem vorbereitete Initiative für konkrete Abrüstungsschritte im atomaren Bereich vorgestellt. Die gemeinsame Erklärung der acht Staaten verlangt von den neuen Atomwaffenstaaten Indien und Pakistan sowie von Israel den sofortigen Verzicht auf weitere Atomtests, den Beitritt zum Atomsperrvertrag und zum Atomteststopp-Abkommen. Auf der Grundlage der Verpflichtungen im Atomsperrvertrag und des Entscheids des Internationalen Gerichtshofes von 1996, der die Androhung und den Einsatz von Atomwaffen als völkerrechtswidrig erklärte, verlangt die Initiative auch von den fünf offiziellen Atomwaffenstaaten ein verbindliches Engagement für die rasche, totale und endgültige Abrüstung aller atomarer Waffen. Diese Initiative hat durch die neuesten Atomtests von Indien und Pakistan an Wichtigkeit noch gewonnen.</p><p>Die Positionen der Schweiz anlässlich der Konferenzen zum Atomsperrvertrag oder an der Genfer Abrüstungskonferenz decken sich weitgehend mit dieser Initiative der acht bündnisfreien Staaten. Die Erklärung des Bundesrates vom 15. Juni 1998 zu den indischen und pakistanischen Atomtests lässt jedoch jeglichen Hinweis auf ein breiteres Engagement für atomare Abrüstung vermissen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Welchen Stellenwert misst er der Zusammenarbeit der bündnisfreien Länder im Rahmen internationaler Friedensbemühungen und Abrüstungsbestrebungen, insbesondere atomarer Abrüstung, bei?</p><p>2. Ist er bereit, die von den acht erwähnten Ländern lancierte Initiative "für eine atomwaffenfreie Welt" zu unterstützen?</p>
  • Atomare Abrüstung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz strebt die vollständige, weltweite und überprüfbare Abrüstung aller Massenvernichtungswaffen, einschliesslich deren Trägermittel, an. Der Bundesrat hat dies u. a. in seinem Bericht vom 31. Januar 1996 über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz (in Beantwortung des Postulates Haering Binder vom 13. Dezember 1993) in Erinnerung gerufen.</p><p>2. Der Bundesrat hat in offiziellen Demarchen und in Erklärungen im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz und der Internationalen Atomenergie-Agentur in Wien sowohl die indischen als auch die pakistanischen Kernwaffenversuche verurteilt. Er hat dabei seiner Besorgnis über den sich abzeichnenden Rüstungswettlauf in dieser Region Ausdruck gegeben.</p><p>3. Die Schweiz hat als einer der ganz wenigen Staaten in der Abrüstungskonferenz ausdrücklich erwähnt, dass mit diesen jüngsten Kernwaffenversuchen auch die Frage der Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung wieder aktuell wird. Sie hat darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Ungleichheit in den internationalen Beziehungen weiterhin stellt und dass die Nichtkernwaffenstaaten tief besorgt sind, dass die Kernwaffenstaaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich nuklearer Abrüstung nicht nachkommen. Diese Verpflichtungen wurden 1996 vom Internationalen Gerichtshof bestätigt.</p><p>4. Die Schweiz unterstützt sämtliche Bemühungen um nukleare Abrüstung und arbeitet auf diesem Gebiet mit allen Staaten zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Bei der nuklearen Abrüstung steht die Einlösung der diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtung der Kernwaffenstaaten im Vordergrund. Die nukleare Abrüstung hat jedoch in konkreten, überschaubaren und überprüfbaren Schritten zu erfolgen, die in jedem Stadium ein Höchstmass an Stabilität und Sicherheit garantieren. In diesem Sinne fordert die Schweiz eine rasche Inkraftsetzung von Start II, die Aufnahme von Start-III-Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Russland, den unverzüglichen Beginn von Verhandlungen über ein Verbot der Herstellung von Spaltmaterial für Waffenzwecke im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz sowie den Abschluss eines Abkommens über rechtlich verbindliche, sogenannte negative Sicherheitsgarantien, welche Nichtkernwaffenstaaten vor Androhungen des Einsatzes von Kernwaffen schützen. Das Ziel einer vollständigen, weltweiten und überprüfbaren nuklearen Abrüstung kann nur schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Kernwaffenstaaten erreicht werden, bei denen die Hauptverantwortung liegt. Ähnliche Positionen zur nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung werden in verschiedenen geographischen Gruppen vertreten.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in der Erklärung der acht Aussenminister vom 9. Juni 1998 enthaltenen konkreten nuklearen Abrüstungsschritte den Weg für weitere Fortschritte aufzeigen. Jene Erklärung wurde von Irland und Schweden initiiert und wegen der indischen und pakistanischen Kernwaffenversuche mit der Unterstützung von sechs weiteren Staaten (darunter vier Mitglieder der Blockfreienbewegung) vorzeitig veröffentlicht. Der Text soll in Form eines Entschliessungsentwurfes im Herbst 1998 in den ersten Ausschuss der Uno-Generalversammlung eingebracht werden. Als Nichtmitglied der Uno ist die Schweiz von Abstimmungen in der Generalversammlung jedoch ausgeschlossen und kann sich deshalb nicht aktiv an den Verhandlungen über den Inhalt und die Stossrichtung dieses Entschliessungsentwurfes beteiligen. Sie wird aber im Rahmen der Generaldebatte ihre grundsätzlichen Positionen zur nuklearen Abrüstung in Erinnerung rufen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 9. Juni 1998 haben die Aussenminister von Ägypten, Brasilien, Irland, Mexiko, Neuseeland, Slowenien, Südafrika und Schweden ihre seit längerem vorbereitete Initiative für konkrete Abrüstungsschritte im atomaren Bereich vorgestellt. Die gemeinsame Erklärung der acht Staaten verlangt von den neuen Atomwaffenstaaten Indien und Pakistan sowie von Israel den sofortigen Verzicht auf weitere Atomtests, den Beitritt zum Atomsperrvertrag und zum Atomteststopp-Abkommen. Auf der Grundlage der Verpflichtungen im Atomsperrvertrag und des Entscheids des Internationalen Gerichtshofes von 1996, der die Androhung und den Einsatz von Atomwaffen als völkerrechtswidrig erklärte, verlangt die Initiative auch von den fünf offiziellen Atomwaffenstaaten ein verbindliches Engagement für die rasche, totale und endgültige Abrüstung aller atomarer Waffen. Diese Initiative hat durch die neuesten Atomtests von Indien und Pakistan an Wichtigkeit noch gewonnen.</p><p>Die Positionen der Schweiz anlässlich der Konferenzen zum Atomsperrvertrag oder an der Genfer Abrüstungskonferenz decken sich weitgehend mit dieser Initiative der acht bündnisfreien Staaten. Die Erklärung des Bundesrates vom 15. Juni 1998 zu den indischen und pakistanischen Atomtests lässt jedoch jeglichen Hinweis auf ein breiteres Engagement für atomare Abrüstung vermissen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Welchen Stellenwert misst er der Zusammenarbeit der bündnisfreien Länder im Rahmen internationaler Friedensbemühungen und Abrüstungsbestrebungen, insbesondere atomarer Abrüstung, bei?</p><p>2. Ist er bereit, die von den acht erwähnten Ländern lancierte Initiative "für eine atomwaffenfreie Welt" zu unterstützen?</p>
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