Laser-Pointer. Gefahr für Kinder

ShortId
98.1121
Id
19981121
Updated
24.06.2025 21:26
Language
de
Title
Laser-Pointer. Gefahr für Kinder
AdditionalIndexing
Produktesicherheit;Konsumenteninformation;Jugendschutz;Strahlengerät;Gesundheitspolitik
1
  • L05K0705060106, Strahlengerät
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L05K0706010306, Produktesicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p></p><p>Taschenlaser bzw. Laserpointer sind Demonstrationsinstrumente, welche beispielsweise bei der Präsentation von Dias eingesetzt werden. Die Kommerzialisierung dieser Laserpointer unterliegt der Verordnung über elektrische Niedrigspannungserzeugnisse (NEV), der Norm EN 60 825-1, welche die auf Laserinstallationen anwendbaren Sicherheitsbedingungen definiert. Die Kontrolle der Vorschriften gemäss NEV betreffend der Sicherheit dieser Laserpointer obliegt dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI). Im weiteren ist, was den Verkauf dieser Geräte betrifft, das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtsgesetz, PrHG) anwendbar.</p><p></p><p></p><p></p><p>Laserpointer der Klasse 2 stellen beinahe keine Gefahr dar, da der Lidreflex eine zu hohe Exposition verhindert. Jedoch gibt es seit kurzem Laserpointer der Klasse 3a, welche gefährlich sind, sobald der Strahl direkt auf das Auge gerichtet wird.</p><p></p><p></p><p></p><p>Zwei Länder Grossbritannien und Frankreich haben den Verkauf von Laserpointern der Klasse 3 verboten. In der Schweiz wie auch in Deutschland wurde eine weit gestreute Information bevorzugt, um Eltern sowie Lehrern allfällige Gefahren von Laserpointern bewusst zu machen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Um die Bevölkerung auf mögliche Gefahren von Laserpointern sowie den nicht bestimmungsgemässen Gebrauch, insbesondere durch Kinder, aufmerksam zu machen, hat das Bundesamt für Gesundheit am 3. April 1998 den kantonalen Erziehungsdirektoren in einem Brief empfohlen, das Spielen mit Laserpointern an Schulen zu verbieten. Dem Schreiben war ein Merkblatt beigelegt. Diese Warnung sowie ein Pressecommuniqué wurden in den Medien verbreitet und fanden grosses Echo. Zudem hat das ESTI in Zusammenarbeit mit dem BAG die Vertreiber von Laserpointern aufgefordert, ihren Vorrat an Laserpointern der Klasse 3 zurückzuziehen sowie keine Laserpointer an Kinder unter 14 Jahren abzugeben. Das BAG seinerseits hat die Spielwarenvertreiber mit einem Schreiben gemahnt, dass es sich bei Laserpointern in keinem Fall um Spielzeuge handelt. Seit dem 1. August 1998 kann im Internet unter BAG eine Information über Laserpointer konsultiert werden. Zudem beabsichtigt das BAG, in diesem Herbst eine Informationsbroschüre über Gefahren im Umgang mit Laserpointern herauszugeben. </p><p></p><p></p><p></p><p>Zahlreiche Artikel in der Presse sowie das Echo, welches das BAG zur Informationskampagne erhalten hat, zeigen, dass die Öffentlichkeit betreffend die Gefährdung der Augen im Umgang mit Laserpointern sensibilisiert wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Taschenlaser sind bei Kindern sehr beliebt. Diese Spielzeuge können sowohl in grossen Warenhäusern als auch in Spezialgeschäften zu Tiefstpreisen gekauft werden, ohne dass notwendigerweise auf die Gefahren hingewiesen wird. Die Strahlung kann aber vor allem für die Augen sehr gefährlich sein, da die Kraft der Laserstrahlen durch die Entfernung nichts an Intensität verliert.</p><p>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass diese Gegenstände gefährlich sind, und was beabsichtigt er zu unternehmen, damit Unfälle verhütet werden können?</p>
  • Laser-Pointer. Gefahr für Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p></p><p>Taschenlaser bzw. Laserpointer sind Demonstrationsinstrumente, welche beispielsweise bei der Präsentation von Dias eingesetzt werden. Die Kommerzialisierung dieser Laserpointer unterliegt der Verordnung über elektrische Niedrigspannungserzeugnisse (NEV), der Norm EN 60 825-1, welche die auf Laserinstallationen anwendbaren Sicherheitsbedingungen definiert. Die Kontrolle der Vorschriften gemäss NEV betreffend der Sicherheit dieser Laserpointer obliegt dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI). Im weiteren ist, was den Verkauf dieser Geräte betrifft, das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtsgesetz, PrHG) anwendbar.</p><p></p><p></p><p></p><p>Laserpointer der Klasse 2 stellen beinahe keine Gefahr dar, da der Lidreflex eine zu hohe Exposition verhindert. Jedoch gibt es seit kurzem Laserpointer der Klasse 3a, welche gefährlich sind, sobald der Strahl direkt auf das Auge gerichtet wird.</p><p></p><p></p><p></p><p>Zwei Länder Grossbritannien und Frankreich haben den Verkauf von Laserpointern der Klasse 3 verboten. In der Schweiz wie auch in Deutschland wurde eine weit gestreute Information bevorzugt, um Eltern sowie Lehrern allfällige Gefahren von Laserpointern bewusst zu machen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Um die Bevölkerung auf mögliche Gefahren von Laserpointern sowie den nicht bestimmungsgemässen Gebrauch, insbesondere durch Kinder, aufmerksam zu machen, hat das Bundesamt für Gesundheit am 3. April 1998 den kantonalen Erziehungsdirektoren in einem Brief empfohlen, das Spielen mit Laserpointern an Schulen zu verbieten. Dem Schreiben war ein Merkblatt beigelegt. Diese Warnung sowie ein Pressecommuniqué wurden in den Medien verbreitet und fanden grosses Echo. Zudem hat das ESTI in Zusammenarbeit mit dem BAG die Vertreiber von Laserpointern aufgefordert, ihren Vorrat an Laserpointern der Klasse 3 zurückzuziehen sowie keine Laserpointer an Kinder unter 14 Jahren abzugeben. Das BAG seinerseits hat die Spielwarenvertreiber mit einem Schreiben gemahnt, dass es sich bei Laserpointern in keinem Fall um Spielzeuge handelt. Seit dem 1. August 1998 kann im Internet unter BAG eine Information über Laserpointer konsultiert werden. Zudem beabsichtigt das BAG, in diesem Herbst eine Informationsbroschüre über Gefahren im Umgang mit Laserpointern herauszugeben. </p><p></p><p></p><p></p><p>Zahlreiche Artikel in der Presse sowie das Echo, welches das BAG zur Informationskampagne erhalten hat, zeigen, dass die Öffentlichkeit betreffend die Gefährdung der Augen im Umgang mit Laserpointern sensibilisiert wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Taschenlaser sind bei Kindern sehr beliebt. Diese Spielzeuge können sowohl in grossen Warenhäusern als auch in Spezialgeschäften zu Tiefstpreisen gekauft werden, ohne dass notwendigerweise auf die Gefahren hingewiesen wird. Die Strahlung kann aber vor allem für die Augen sehr gefährlich sein, da die Kraft der Laserstrahlen durch die Entfernung nichts an Intensität verliert.</p><p>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass diese Gegenstände gefährlich sind, und was beabsichtigt er zu unternehmen, damit Unfälle verhütet werden können?</p>
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