SBB-Gelände in Praille-Genf
- ShortId
-
98.1124
- Id
-
19981124
- Updated
-
24.06.2025 23:02
- Language
-
de
- Title
-
SBB-Gelände in Praille-Genf
- AdditionalIndexing
-
Grundeigentum;SBB;Bahnhof;Baugenehmigung;Genf (Kanton)
- 1
-
- L05K1801021103, SBB
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- L04K18030202, Bahnhof
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- L05K0507010901, Grundeigentum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Liegenschaftsverwaltung gehört bei den SBB zum marktwirtschaftlichen Bereich. Diesbezügliche Fragen betreffen einzig und allein die Unternehmung, die sich wie folgt äussert:</p><p></p><p>"Im Herbst 1997 gelangte das "Département de l'aménagement, de l'équipement et du logement de la République et canton de Genève' (DAEL) betreffend die Überlassung eines Teils der SBB-Grundstücken im näheren Umfeld des geplanten Fussballstadions an die SBB.</p><p></p><p>Nach einer Prüfung der mittel- und langfristigen Bedürfnissen der SBB und aufgrund der Ergebnisse der Studie "Schlanke Infrastruktur' erklärten sich die SBB bereit, ein Grundstück von etwa 30'000 m2 zur Verfügung zu stellen, davon:</p><p></p><p>~ 7'000 m2 östlich des Stadions für das eigentliche Projekt eines Stadions,</p><p></p><p>~ 6'000 m2 südlich des Stadions für einen späteren Ausbau dieser Zone,</p><p></p><p>~ 17'000 m2 nördlich des Stadions für den Bau eines Einkaufszentrums.</p><p></p><p>Die südlich und östlich des geplanten Stadions gelegenen Parzellen werden zur Zeit durch Dienste der SBB benutzt; sie können kurzfristig an andere Orte innerhalb des Bahnhofes verlegt werden.</p><p></p><p>Rund die Hälfte der 17'000 m2 grossen Parzelle nördlich des Stadions ist an die Firma Sauvin & Schmidt vermietet. Verhandlungen zwischen den SBB, dem Kanton und besagter Firma betreffend deren Verlegung in einen anderen Sektor innerhalb des Standortes von la Praille laufen derzeit. Der Rest der Parzelle wird von bahneigenen Aktivitäten benutzt; sie können anderswo innerhalb des Bahnhofes zusammengeführt werden.</p><p></p><p>Die Bedingungen für eine Freigabe und eine Überlassung der SBB-Grundstücke wurden dem DAEL durch die Direktion des Kreises 1 mit Brief vom 7. Oktober 1997 mitgeteilt:</p><p></p><p>"Die betroffenen Gebiete werden gegebenenfalls im Baurecht zur Verfügung gestellt; die Zinsen werden aufgrund einer Schätzung des Bodenwerts durch einen neutralen Experten ermittelt. Die durch die Überlassung des SBB-Geländes anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten einer Verlegung der Tätigkeiten und des Ersatzes von Anlagen werden entweder zum Wert des Bodens hinzugefügt oder den Gesuchstellern direkt auferlegt.'</p><p></p><p>Anlässlich einer Aussprache zwischen dem Genfer Staatsrat und dem Direktor des Kreises 1 der SBB wurde Folgendes vereinbart:</p><p></p><p>- Ein Abkommen zwischen der Stiftung für ein Stadion und den SBB betreffend die Freigabe der Grundstücke und ihre Überlassung sollte bis Ende des Sommers 1998 abgeschlossen sein,</p><p></p><p>- ein umfassendes Abkommen soll durch die Vertragspartner bis März 1999 unterzeichnet sein.</p><p></p><p>Die SBB haben vom in der Presse erwähnten Finanzierungssystem keine Kenntnis."</p><p></p><p>Im Übrigen sind die SBB und das Bundesamt für Verkehr an den vom Genfer Staatsrat und dem "Conseil Régional Rhône-Alpes' in Auftrag gegebenen Studien über eine Bahnverbindung ("Barreau Sud') zwischen dem Bahnhof von La Praille und der SNCF-Strecke am Fusse des Salève beteiligt. Die SBB haben somit den verschiedenen Entwicklungsszenarien für die regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Verkehre Rechnung getragen, bevor sie die Grundstücke ermittelt haben, welche sie entbehren können. Das für eine derartige Entwicklung in Frage kommende Land wurde bereits sichergestellt; es befindet sich nicht im Umfang des geplanten Stadions.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Presse hat neulich gemeldet, dass die SBB - im Rahmen eines Projektes für den Bau eines Fussballstadions auf dem Gelände von la Praille in Genf - angrenzende Grundstücke zur Errichtung eines Einkaufszentrums im Baurecht zur Verfügung stellen. Die vom Einkaufszentrum zu bezahlenden Baurechtzinsen sollen über eine Reihe von Jahren kapitalisiert und in der Höhe von ungefähr 20 Millionen Franken als Beitrag zur Finanzierung des Stadions verwendet werden.</p><p>Kann uns der Bundesrat - angesichts der finanziellen Schwierigkeiten, mit denen die SBB als Regiebetrieb des Bundes zu kämpfen haben - diese Meldung bestätigen und genauer angeben, welches die Verpflichtungen sind, die die SBB in bezug auf die Grundstücke, die sie in la Praille besitzen, eingegangen sind?</p><p>Stimmt es insbesondere, dass die vom Einkaufszentrum zu zahlenden Baurechtzinsen für ein Fussballstadion verwendet werden sollen? Zu welchen finanziellen Bedingungen stellen die SBB die erwähnten Grundstücke im Baurecht zur Verfügung (Wert des Grundstücks, Höhe der Baurechtzinsen usw.)?</p><p>Haben schliesslich die SBB im Hinblick auf eine Eisenbahnverbindung zwischen dem Bahnhof von la Praille und dem französischen Eisenbahnnetz südlich von Genf, wie sie der Genfer Staatsrat verlangt, untersucht, welche Anpassungen an der Bahninfrastruktur (einschliesslich des Baus eines Bahnhofs für den Personenverkehr zur Ergänzung des Bahnhofs für den Güterverkehr) vorzunehmen sind? Können die SBB angesichts der engen Verhältnisse auf dem Eisenbahngelände in Cornavin und des erwünschten Ausbaus der Eisenbahnverbindungen ab Genf (namentlich für den Huckepackverkehr und eine S-Bahn) garantieren, dass sie die in la Praille abgetretenen Grundstücke, die ihrem Zweck entfremdet würden, nicht mehr benötigen werden?</p>
- SBB-Gelände in Praille-Genf
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Liegenschaftsverwaltung gehört bei den SBB zum marktwirtschaftlichen Bereich. Diesbezügliche Fragen betreffen einzig und allein die Unternehmung, die sich wie folgt äussert:</p><p></p><p>"Im Herbst 1997 gelangte das "Département de l'aménagement, de l'équipement et du logement de la République et canton de Genève' (DAEL) betreffend die Überlassung eines Teils der SBB-Grundstücken im näheren Umfeld des geplanten Fussballstadions an die SBB.</p><p></p><p>Nach einer Prüfung der mittel- und langfristigen Bedürfnissen der SBB und aufgrund der Ergebnisse der Studie "Schlanke Infrastruktur' erklärten sich die SBB bereit, ein Grundstück von etwa 30'000 m2 zur Verfügung zu stellen, davon:</p><p></p><p>~ 7'000 m2 östlich des Stadions für das eigentliche Projekt eines Stadions,</p><p></p><p>~ 6'000 m2 südlich des Stadions für einen späteren Ausbau dieser Zone,</p><p></p><p>~ 17'000 m2 nördlich des Stadions für den Bau eines Einkaufszentrums.</p><p></p><p>Die südlich und östlich des geplanten Stadions gelegenen Parzellen werden zur Zeit durch Dienste der SBB benutzt; sie können kurzfristig an andere Orte innerhalb des Bahnhofes verlegt werden.</p><p></p><p>Rund die Hälfte der 17'000 m2 grossen Parzelle nördlich des Stadions ist an die Firma Sauvin & Schmidt vermietet. Verhandlungen zwischen den SBB, dem Kanton und besagter Firma betreffend deren Verlegung in einen anderen Sektor innerhalb des Standortes von la Praille laufen derzeit. Der Rest der Parzelle wird von bahneigenen Aktivitäten benutzt; sie können anderswo innerhalb des Bahnhofes zusammengeführt werden.</p><p></p><p>Die Bedingungen für eine Freigabe und eine Überlassung der SBB-Grundstücke wurden dem DAEL durch die Direktion des Kreises 1 mit Brief vom 7. Oktober 1997 mitgeteilt:</p><p></p><p>"Die betroffenen Gebiete werden gegebenenfalls im Baurecht zur Verfügung gestellt; die Zinsen werden aufgrund einer Schätzung des Bodenwerts durch einen neutralen Experten ermittelt. Die durch die Überlassung des SBB-Geländes anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten einer Verlegung der Tätigkeiten und des Ersatzes von Anlagen werden entweder zum Wert des Bodens hinzugefügt oder den Gesuchstellern direkt auferlegt.'</p><p></p><p>Anlässlich einer Aussprache zwischen dem Genfer Staatsrat und dem Direktor des Kreises 1 der SBB wurde Folgendes vereinbart:</p><p></p><p>- Ein Abkommen zwischen der Stiftung für ein Stadion und den SBB betreffend die Freigabe der Grundstücke und ihre Überlassung sollte bis Ende des Sommers 1998 abgeschlossen sein,</p><p></p><p>- ein umfassendes Abkommen soll durch die Vertragspartner bis März 1999 unterzeichnet sein.</p><p></p><p>Die SBB haben vom in der Presse erwähnten Finanzierungssystem keine Kenntnis."</p><p></p><p>Im Übrigen sind die SBB und das Bundesamt für Verkehr an den vom Genfer Staatsrat und dem "Conseil Régional Rhône-Alpes' in Auftrag gegebenen Studien über eine Bahnverbindung ("Barreau Sud') zwischen dem Bahnhof von La Praille und der SNCF-Strecke am Fusse des Salève beteiligt. Die SBB haben somit den verschiedenen Entwicklungsszenarien für die regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Verkehre Rechnung getragen, bevor sie die Grundstücke ermittelt haben, welche sie entbehren können. Das für eine derartige Entwicklung in Frage kommende Land wurde bereits sichergestellt; es befindet sich nicht im Umfang des geplanten Stadions.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Presse hat neulich gemeldet, dass die SBB - im Rahmen eines Projektes für den Bau eines Fussballstadions auf dem Gelände von la Praille in Genf - angrenzende Grundstücke zur Errichtung eines Einkaufszentrums im Baurecht zur Verfügung stellen. Die vom Einkaufszentrum zu bezahlenden Baurechtzinsen sollen über eine Reihe von Jahren kapitalisiert und in der Höhe von ungefähr 20 Millionen Franken als Beitrag zur Finanzierung des Stadions verwendet werden.</p><p>Kann uns der Bundesrat - angesichts der finanziellen Schwierigkeiten, mit denen die SBB als Regiebetrieb des Bundes zu kämpfen haben - diese Meldung bestätigen und genauer angeben, welches die Verpflichtungen sind, die die SBB in bezug auf die Grundstücke, die sie in la Praille besitzen, eingegangen sind?</p><p>Stimmt es insbesondere, dass die vom Einkaufszentrum zu zahlenden Baurechtzinsen für ein Fussballstadion verwendet werden sollen? Zu welchen finanziellen Bedingungen stellen die SBB die erwähnten Grundstücke im Baurecht zur Verfügung (Wert des Grundstücks, Höhe der Baurechtzinsen usw.)?</p><p>Haben schliesslich die SBB im Hinblick auf eine Eisenbahnverbindung zwischen dem Bahnhof von la Praille und dem französischen Eisenbahnnetz südlich von Genf, wie sie der Genfer Staatsrat verlangt, untersucht, welche Anpassungen an der Bahninfrastruktur (einschliesslich des Baus eines Bahnhofs für den Personenverkehr zur Ergänzung des Bahnhofs für den Güterverkehr) vorzunehmen sind? Können die SBB angesichts der engen Verhältnisse auf dem Eisenbahngelände in Cornavin und des erwünschten Ausbaus der Eisenbahnverbindungen ab Genf (namentlich für den Huckepackverkehr und eine S-Bahn) garantieren, dass sie die in la Praille abgetretenen Grundstücke, die ihrem Zweck entfremdet würden, nicht mehr benötigen werden?</p>
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