Waffenhändler in Genf
- ShortId
-
98.1125
- Id
-
19981125
- Updated
-
24.06.2025 21:19
- Language
-
de
- Title
-
Waffenhändler in Genf
- AdditionalIndexing
-
Strafverfahren;Waffenhandel;Strafbarkeit;Legalität;Korruption;Waffenausfuhr
- 1
-
- L04K04020205, Waffenhandel
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L04K08020502, Legalität
- L05K0501020104, Korruption
- L04K05010110, Strafbarkeit
- L04K05040402, Strafverfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p></p><p></p><p>Die in der vorliegenden Einfachen Anfrage aufgeführten Vorwürfe gegen einen Genfer Rechtsanwalt sind Gegenstand einer bei der Bundesanwaltschaft im Juni 1998 eingereichten anonymen Anzeige. Die Bundesanwaltschaft hat bereits am 23. Juni 1998 bekanntgegeben, dass dieser anonymen Anzeige keine Folge gegeben werde. Eine trotzdem erfolgte rechtliche Ueberprüfung der eingereichten Unterlagen ergab keinen hinreichenden Verdacht auf eine strafbare Handlung. Die Bundesanwaltschaft setzt selbstverständlich alles daran, damit dem Kriegsmaterial- und dem Güterkontrollgesetz Nachachtung verschafft wird.</p><p></p><p>Seitens des Bundes wurden mit dem am 1. April 1998 in Kraft getretenen revidierten Kriegsmaterialgesetz die rechtlichen Grundlagen zur Kontrolle des Kriegsmaterialhandels erweitert. Mit der Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Vermittlungsgeschäfte wurden zudem bisherige Lücken geschlossen.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat keine Veranlassung aufgrund einer anonymen Anzeige gegen den betroffenen Anwalt Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Genfer Rechtsanwalt soll nach Presseberichten nachweisbar:</p><p>1. Klienten über Möglichkeiten beraten, das Kriegsmaterialgesetz zu umgehen;</p><p>2. damit prahlen, dass er bei "kooperativen" Beamten der Bundesverwaltung die Länder in Erfahrung bringen könne, für welche eine Exporterlaubnis für Kriegsmaterial leicht erhältlich sei;</p><p>3. Aufträge entgegennehmen, um in diesen Ländern korrupte Beamte ausfindig zu machen, welche bereit sind, Nichtwiederausfuhrerklärungen (end-user certificates) auszustellen;</p><p>4. den Ankauf derartiger Erklärungen und die Zahlung von Bestechungsgeldern betreiben;</p><p>5. seine Dienste anbieten, um Kontakte mit Herstellern von Kriegsmaterial zu knüpfen, welche Waffen produzieren, von denen er weiss, dass sie für ein Land bestimmt sind, für welches eine Ausfuhrsperre gilt;</p><p>6. auf seine lange Erfahrung im illegalen Waffenhandel hinweisen.</p><p>Was tut der Bundesrat, damit dem Gesetz Nachachtung verschafft und den Machenschaften dieses Rechtsanwalts unverzüglich ein Ende gesetzt wird?</p>
- Waffenhändler in Genf
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p></p><p></p><p>Die in der vorliegenden Einfachen Anfrage aufgeführten Vorwürfe gegen einen Genfer Rechtsanwalt sind Gegenstand einer bei der Bundesanwaltschaft im Juni 1998 eingereichten anonymen Anzeige. Die Bundesanwaltschaft hat bereits am 23. Juni 1998 bekanntgegeben, dass dieser anonymen Anzeige keine Folge gegeben werde. Eine trotzdem erfolgte rechtliche Ueberprüfung der eingereichten Unterlagen ergab keinen hinreichenden Verdacht auf eine strafbare Handlung. Die Bundesanwaltschaft setzt selbstverständlich alles daran, damit dem Kriegsmaterial- und dem Güterkontrollgesetz Nachachtung verschafft wird.</p><p></p><p>Seitens des Bundes wurden mit dem am 1. April 1998 in Kraft getretenen revidierten Kriegsmaterialgesetz die rechtlichen Grundlagen zur Kontrolle des Kriegsmaterialhandels erweitert. Mit der Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Vermittlungsgeschäfte wurden zudem bisherige Lücken geschlossen.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat keine Veranlassung aufgrund einer anonymen Anzeige gegen den betroffenen Anwalt Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Genfer Rechtsanwalt soll nach Presseberichten nachweisbar:</p><p>1. Klienten über Möglichkeiten beraten, das Kriegsmaterialgesetz zu umgehen;</p><p>2. damit prahlen, dass er bei "kooperativen" Beamten der Bundesverwaltung die Länder in Erfahrung bringen könne, für welche eine Exporterlaubnis für Kriegsmaterial leicht erhältlich sei;</p><p>3. Aufträge entgegennehmen, um in diesen Ländern korrupte Beamte ausfindig zu machen, welche bereit sind, Nichtwiederausfuhrerklärungen (end-user certificates) auszustellen;</p><p>4. den Ankauf derartiger Erklärungen und die Zahlung von Bestechungsgeldern betreiben;</p><p>5. seine Dienste anbieten, um Kontakte mit Herstellern von Kriegsmaterial zu knüpfen, welche Waffen produzieren, von denen er weiss, dass sie für ein Land bestimmt sind, für welches eine Ausfuhrsperre gilt;</p><p>6. auf seine lange Erfahrung im illegalen Waffenhandel hinweisen.</p><p>Was tut der Bundesrat, damit dem Gesetz Nachachtung verschafft und den Machenschaften dieses Rechtsanwalts unverzüglich ein Ende gesetzt wird?</p>
- Waffenhändler in Genf
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