Französisch-schweizerische Luftverkehrskontrollzentrale in Genf

ShortId
98.1126
Id
19981126
Updated
24.06.2025 23:19
Language
de
Title
Französisch-schweizerische Luftverkehrskontrollzentrale in Genf
AdditionalIndexing
technische Zusammenarbeit;Standort des Betriebes;Frankreich;Arbeitsvertrag;Genf (Kanton);Luftverkehrskontrolle
1
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L04K10010214, technische Zusammenarbeit
  • L04K03010106, Frankreich
  • L05K0702010201, Arbeitsvertrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausgehend von einem Gespräch zwischen den damaligen Verkehrsministern Frankreichs und der Schweiz wurden 1995 auf Expertenebene Arbeiten für die Errichtung eines französisch-schweizerischen Flugsicherungszentrums in Genf (Centre Commun) aufgenommen mit dem Ziel, die Machbarkeit eines solchen Projektes abzuklären.</p><p></p><p></p><p></p><p>Nach Abschluss der fast zweijährigen intensiven Untersuchungen, welche gemeinsam von schweizerischen und französischen Experten durchgeführt wurden, stellten die Direktoren der beiden Luftfahrtbehörden anlässlich eines Treffens vom 25. November 1996 gemeinsam fest, dass die Errichtung eines Centre Commun in Genf machbar sei und eine 30 - 40 Prozent-ige Erhöhung der Flugsicherungskapazität im betroffenen Luftraum bewirken könnte.</p><p></p><p></p><p></p><p>Einige offene Punkte müssten zwar noch näher untersucht werden, stellten aber kein unüberwindbares Hindernis dar und beeinträchtigten die Machbarkeit nicht. Es handelte sich dabei hauptsächlich um die finanzielle Beteiligung am Centre Commun und um das Streikrecht. Ausserdem warfen der personalrechtliche Status, die Finanzierung des Gebäudes, das Strafverfahrenswesen, Zollrechte und die Modalitäten der Übergangsphase einige Fragen auf. Lösungsvorschläge zu diesen Punkten wurden 1997 in einer 2. Phase erarbeitet, in welcher die politische Akzeptanz des Projektes festgestellt werden sollte. Diese fanden allerdings noch nicht die volle Zustimmung beider Parteien. Deshalb dauern die Verhandlungen weiterhin an.</p><p></p><p></p><p></p><p>Mit Brief vom 20. März 1998 an den Vorsteher des UVEK teilte der französische Verkehrsminister offiziell mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Errichtung des Centre Commun, wie es von der gemeinsamen Expertengruppe vorgeschlagen wurde, zu unterstützen. </p><p></p><p></p><p></p><p>Der Vorsteher des UVEK beharrte in seiner Antwort auf dem gemeinsamen Projekt. Die Gespräche auf Regierungsebene werden von schweizerischer Seite mit dem Ziel fortgesetzt, eine Lösung für die Verwirklichung des gemeinsamen Projektes zu finden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann der Bundesrat sagen, wieweit die Verhandlungen mit der französischen Regierung bezüglich der Errichtung einer gemeinsamen Luftverkehrskontrollzentrale im Flughafen Genf-Cointrin sind?</p><p>Wo gibt es in dieser Angelegenheit Differenzen zwischen der Schweiz und Frankreich?</p><p>Betreffen sie den Status des Personals?</p><p>Wenn dies der Fall ist, haben die Parteien die Möglichkeit geprüft, dass die Angestellten beider Staaten, anstelle einer gemeinsamen rechtlichen Stellung, ihre nationalrechtliche Stellung weiter behalten?</p>
  • Französisch-schweizerische Luftverkehrskontrollzentrale in Genf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausgehend von einem Gespräch zwischen den damaligen Verkehrsministern Frankreichs und der Schweiz wurden 1995 auf Expertenebene Arbeiten für die Errichtung eines französisch-schweizerischen Flugsicherungszentrums in Genf (Centre Commun) aufgenommen mit dem Ziel, die Machbarkeit eines solchen Projektes abzuklären.</p><p></p><p></p><p></p><p>Nach Abschluss der fast zweijährigen intensiven Untersuchungen, welche gemeinsam von schweizerischen und französischen Experten durchgeführt wurden, stellten die Direktoren der beiden Luftfahrtbehörden anlässlich eines Treffens vom 25. November 1996 gemeinsam fest, dass die Errichtung eines Centre Commun in Genf machbar sei und eine 30 - 40 Prozent-ige Erhöhung der Flugsicherungskapazität im betroffenen Luftraum bewirken könnte.</p><p></p><p></p><p></p><p>Einige offene Punkte müssten zwar noch näher untersucht werden, stellten aber kein unüberwindbares Hindernis dar und beeinträchtigten die Machbarkeit nicht. Es handelte sich dabei hauptsächlich um die finanzielle Beteiligung am Centre Commun und um das Streikrecht. Ausserdem warfen der personalrechtliche Status, die Finanzierung des Gebäudes, das Strafverfahrenswesen, Zollrechte und die Modalitäten der Übergangsphase einige Fragen auf. Lösungsvorschläge zu diesen Punkten wurden 1997 in einer 2. Phase erarbeitet, in welcher die politische Akzeptanz des Projektes festgestellt werden sollte. Diese fanden allerdings noch nicht die volle Zustimmung beider Parteien. Deshalb dauern die Verhandlungen weiterhin an.</p><p></p><p></p><p></p><p>Mit Brief vom 20. März 1998 an den Vorsteher des UVEK teilte der französische Verkehrsminister offiziell mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Errichtung des Centre Commun, wie es von der gemeinsamen Expertengruppe vorgeschlagen wurde, zu unterstützen. </p><p></p><p></p><p></p><p>Der Vorsteher des UVEK beharrte in seiner Antwort auf dem gemeinsamen Projekt. Die Gespräche auf Regierungsebene werden von schweizerischer Seite mit dem Ziel fortgesetzt, eine Lösung für die Verwirklichung des gemeinsamen Projektes zu finden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann der Bundesrat sagen, wieweit die Verhandlungen mit der französischen Regierung bezüglich der Errichtung einer gemeinsamen Luftverkehrskontrollzentrale im Flughafen Genf-Cointrin sind?</p><p>Wo gibt es in dieser Angelegenheit Differenzen zwischen der Schweiz und Frankreich?</p><p>Betreffen sie den Status des Personals?</p><p>Wenn dies der Fall ist, haben die Parteien die Möglichkeit geprüft, dass die Angestellten beider Staaten, anstelle einer gemeinsamen rechtlichen Stellung, ihre nationalrechtliche Stellung weiter behalten?</p>
    • Französisch-schweizerische Luftverkehrskontrollzentrale in Genf

Back to List