IOK. Steuerprivilegierung

ShortId
98.1138
Id
19981138
Updated
24.06.2025 23:00
Language
de
Title
IOK. Steuerprivilegierung
AdditionalIndexing
Steuerbefreiung;internationale Organisation;Vereinigung;Olympische Spiele;Mehrwertsteuer;Gleichheit vor dem Gesetz
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L05K0101010205, Olympische Spiele
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
  • L04K10020103, internationale Organisation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p></p><p>Es trifft zu, dass der Bundesrat am 16. September 1998 entschieden hat, den Status des IOK zu verbessern, indem er dieses weitgehend von der Mehrwertsteuerpflicht befreite. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat dem Umstand Rechnung tragen wollen, dass das IOK in seiner Funktion als höchste Instanz der Olympischen Bewegung, welcher 34 internationale Verbände, 198 nationale Olympische Komitees und 3 Organisationskomitees für die Olympischen Spiele angehören, eine weltumspannende Bedeutung erlangt hat. Das IOK nimmt eine universelle Rolle in einem bedeutenden Bereich der internationalen Beziehungen wahr, hat mit zahlreichen zwischenstaatlichen Organisationen Abkommen abgeschlossen und geniesst weltweite Bekanntheit. Diese ausserordentliche Konstellation sowie die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz an einem längerfristigen Verbleib des IOK in unserem Land haben den Bundesrat dazu bewogen, diesem einen Sonderstatus einzuräumen, wie ihn in der Regel nur zwischenstaatliche Organisationen geniessen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Anlässlich der Beratung des Entwurfs zu einem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer hat der Ständerat als Zweitrat beschlossen, eine Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, welche es dem Bundesrat erlaubt, in besonderen Fällen für Organisationen, welchen die Führung der internationalen olympischen Bewegung obliegt, die Befreiung von der subjektiven Steuerpflicht, verbunden mit dem Anspruch auf Entlastung von der Vorsteuer, vorzusehen (s. Art. 86 Abs. 2 Bst. b des Entwurfs zum Mehrwertsteuergesetz; E-MWSTG). Die Verabschiedung der fraglichen Delegationsnorm zeigt, dass auch der Ständerat der Präsenz des IOK eine besondere Bedeutung für die Schweiz beimisst. Mit der sehr engen Fassung hat er jedoch gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass das IOK in den Genuss der hier zur Diskussion stehenden mehrwertsteuerlichen Privilegierung gelangen soll; dies entspricht auch der Auffassung des Bundesrates.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat dem Internationalen Olympischen Komitee in Lausanne vor wenigen Tagen die Mehrwertsteuer erlassen, was einem jährlichen Geschenk von mindestens 2 Millionen Franken entspricht.</p><p>Ausser den Vereinten Nationen haben noch 110 Nichtregierungsorganisationen mit einem ähnlichen Rechtsstatus wie das IOK ihren Sitz in Genf. </p><p>Weshalb zögert der Bundesrat noch, die Rechtsgleichheit wiederherzustellen und die internationalen Organisationen in Genf von der Schweizer Mehrwertsteuer zu befreien?</p>
  • IOK. Steuerprivilegierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p></p><p>Es trifft zu, dass der Bundesrat am 16. September 1998 entschieden hat, den Status des IOK zu verbessern, indem er dieses weitgehend von der Mehrwertsteuerpflicht befreite. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat dem Umstand Rechnung tragen wollen, dass das IOK in seiner Funktion als höchste Instanz der Olympischen Bewegung, welcher 34 internationale Verbände, 198 nationale Olympische Komitees und 3 Organisationskomitees für die Olympischen Spiele angehören, eine weltumspannende Bedeutung erlangt hat. Das IOK nimmt eine universelle Rolle in einem bedeutenden Bereich der internationalen Beziehungen wahr, hat mit zahlreichen zwischenstaatlichen Organisationen Abkommen abgeschlossen und geniesst weltweite Bekanntheit. Diese ausserordentliche Konstellation sowie die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz an einem längerfristigen Verbleib des IOK in unserem Land haben den Bundesrat dazu bewogen, diesem einen Sonderstatus einzuräumen, wie ihn in der Regel nur zwischenstaatliche Organisationen geniessen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Anlässlich der Beratung des Entwurfs zu einem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer hat der Ständerat als Zweitrat beschlossen, eine Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, welche es dem Bundesrat erlaubt, in besonderen Fällen für Organisationen, welchen die Führung der internationalen olympischen Bewegung obliegt, die Befreiung von der subjektiven Steuerpflicht, verbunden mit dem Anspruch auf Entlastung von der Vorsteuer, vorzusehen (s. Art. 86 Abs. 2 Bst. b des Entwurfs zum Mehrwertsteuergesetz; E-MWSTG). Die Verabschiedung der fraglichen Delegationsnorm zeigt, dass auch der Ständerat der Präsenz des IOK eine besondere Bedeutung für die Schweiz beimisst. Mit der sehr engen Fassung hat er jedoch gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass das IOK in den Genuss der hier zur Diskussion stehenden mehrwertsteuerlichen Privilegierung gelangen soll; dies entspricht auch der Auffassung des Bundesrates.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat dem Internationalen Olympischen Komitee in Lausanne vor wenigen Tagen die Mehrwertsteuer erlassen, was einem jährlichen Geschenk von mindestens 2 Millionen Franken entspricht.</p><p>Ausser den Vereinten Nationen haben noch 110 Nichtregierungsorganisationen mit einem ähnlichen Rechtsstatus wie das IOK ihren Sitz in Genf. </p><p>Weshalb zögert der Bundesrat noch, die Rechtsgleichheit wiederherzustellen und die internationalen Organisationen in Genf von der Schweizer Mehrwertsteuer zu befreien?</p>
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