Einsatz der Nationalbank-Währungsreserven für die Grossbanken
- ShortId
-
98.1145
- Id
-
19981145
- Updated
-
24.06.2025 23:18
- Language
-
de
- Title
-
Einsatz der Nationalbank-Währungsreserven für die Grossbanken
- AdditionalIndexing
-
finanzielle Intervention;Spekulationskapital;Staatsgarantie;Goldreserve;Finanzplatz Schweiz;Grossbank;Nationalbank
- 1
-
- L06K110101030101, Goldreserve
- L04K11030103, Nationalbank
- L05K1104010104, Grossbank
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L06K050702010102, Staatsgarantie
- L04K11060109, finanzielle Intervention
- L05K1106020110, Spekulationskapital
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Damit der Stellenwert, welcher heute dem Finanzplatz zukommt, auch in der Zukunft gehalten werden kann, müssen die Banken ihre Wettbewerbsfähigkeit durch eine Steigerung der Effizienz, Innovation und Zuverlässigkeit beibehalten. Es liegt an den Behörden, die legitimen Standortvorteile wie politische Stabilität, rechtliche Sicherheit, gesunde Wirtschaft zu stärken. Über ein modernes Regelwerk mit einer effizienten Finanzmarktaufsicht ist den Interessen der Anleger und der Stabilität des Finanzplatzes Rechnung zu tragen. Es liegt in der Eigenverantwortung der Banken, ihr Risikomanagement laufend zu überprüfen und den Marktentwicklungen anzupassen.</p><p>1. Schnelle Veränderungen auf den Märkten, Überhitzung der Börsen sowie irrationales Verhalten von Anlegern können zu abnormalen Kursschwankungen führen. Je nach Anlagestrategie einer Bank führen solche Kursveränderungen zu grossen Gewinnen oder entsprechenden Verlusten. Nachdem über mehrere Jahre hinweg die Banken überdurchschnittlich grosse Gewinne im Handelsgeschäft erwirtschaftet haben, ist es nicht überraschend, dass bei einer Korrektur der Märkte nun auch Verluste ausgewiesen werden. Im Vergleich zu der Kreditkrise im Hypothekarmarkt zu Beginn der neunziger Jahre, welche bei den Banken zu Wertberichtigungen zwischen 30 und 40 Milliarden Franken geführt hat, nehmen sich die von den Schweizer Grossbanken in letzter Zeit ausgewiesenen Verluste nicht allzu dramatisch aus. Von einer Existenzgefährdung kann nicht die Rede sein.</p><p>Finanzmärkte verhalten sich nicht immer rational, entsprechend können auch in der Zukunft Verluste nicht ausgeschlossen werden.</p><p>2. Das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen verpflichtet die Banken, den eingegangenen Markt- und Gegenparteienrisiken angemessen Rechnung zu tragen und diese mit genügend Eigenmitteln zu unterlegen. Aufgrund der Empfehlungen des Basler Ausschusses wurden die Eigenmittelvorschriften revidiert, um die Marktrisiken, insbesondere im Derivatgeschäft, noch besser zu erfassen. Die entsprechende Änderung der Bankenverordnung ist auf den 31. Dezember 1997 in Kraft getreten und ist von den Banken spätestens ab dem 31. Dezember 1999 anzuwenden. Die Eidgenössische Bankenkommission hat bereits im November 1997 einem Grobkonzept zur verstärkten Grossbankenüberwachung zugestimmt. In Umsetzung dieses Konzeptes wurde eine neue Abteilung "Grossbanken" geschaffen, welche nebst der bisherigen Aufsichtstätigkeit vermehrte Gespräche mit den Konzernspitzen der beiden Grossbanken führt und intensivere Kontakte zur internen Konzernrevisionsstelle hat.</p><p>Gerade die Ereignisse bei den Grossbanken haben aufgezeigt, wie wichtig eine angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln ist. Eine adäquate Unterlegung von Markt- und Gegenparteienrisiken mit genügend Eigenmitteln ist neben einem effizienten Controlling der wichtigste Garant für die Stabilität und das Vertrauen in einen Finanzplatz. Dass hier kein Defizit vorhanden ist, haben die Entwicklungen der letzten paar Monate bewiesen. Trotz ausgewiesener Buchverluste wurde die Geschäftsfähigkeit der Banken nicht beeinträchtigt.</p><p>3./4. In der Marktwirtschaft wird unternehmerisches Scheitern, ungeachtet seiner Ursachen, letztlich durch den Konkurs sanktioniert. Dies muss auch im Fall von Banken so bleiben. Keine private Bank, und sei ihre Wettbewerbsstellung noch so bedeutend, soll auf implizite staatliche Rettungsgarantien vertrauen dürfen. Es gibt grundsätzlich keine Banken, welche "too big to fail" sind. In einem marktwirtschaftlichen System sind die Verluste, welche sich aus einem Bankzusammenbruch ergeben, von deren Eigentümern und allenfalls von ihren Gläubigern zu tragen. Eine Sozialisierung von Verlusten wäre systemfremd. Eine staatliche Hilfe kann höchstens dann in Frage kommen, wenn über den Einzelfall hinaus erhebliche Risiken für die Stabilität des Bankensystems insgesamt bestehen und die volkswirtschaftlichen Kosten einer Liquidation diejenigen einer staatlichen Stützung eindeutig übersteigen (vgl. Antwort auf die Interpellation Schmid Samuel, 98.3008).</p><p>Die Schweizerische Nationalbank trägt mit ihren Währungsreserven zur Stabilität und zum Vertrauen in den gesamten Finanzplatz Schweiz bei. Die Nationalbank hat ein grosses Interesse an einem stabilen Finanzsystem. Geldpolitische Impulse werden über das Finanzsystem auf die Realwirtschaft übertragen. Werden einzelne - insbesondere grosse - Finanzmarktteilnehmer instabil, so kann sich dies infolge der gegenseitigen Verflechtungen auf weitere Institute übertragen; die Geldpolitik wird dadurch gestört. Dies bedeutet aber nicht, dass die Notenbank für die Rettung einzelner, insolventer Institute sorgen muss. Es ist Aufgabe der Bankenaufsicht, sicherzustellen, dass die Banken genügend Eigenmittel ausweisen, um die eingegangenen Risiken tragen zu können. Die Nationalbank ist für die Liquiditätsversorgung des Bankensystems verantwortlich. Beim Auftreten von krisenhaften Erscheinungen hat sie primär das Bankensystem, nötigenfalls eine einzelne Bank, soweit sie solvent ist, mit Liquidität zu versorgen. Insolvente Banken dürfen nicht mit Hilfe der Notenbank im Markt gehalten werden. Das Einstehen einer staatlichen Institution in einem solchen Fall wäre gefährlich. Es würden Anreize zu risikoreichem Handeln ("moral hazard") geschaffen und die Qualität des Bankensystems insgesamt verschlechtert.</p><p>5. Die Entwicklung auf den internationalen Märkten hat nach irrationalen Übertreibungen in den letzten Monaten zu - zum Teil massiven - Korrekturen an den Börsen und auf den internationalen Finanzmärkten geführt. Hiervon waren mehr oder weniger alle Institute betroffen. Solche Marktkorrekturen wird es auch in der Zukunft weiter geben. Der Bundesrat erachtet jedoch das schweizerische Bankensystem weiterhin als solide.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die jüngsten Verluste der UBS haben in aller Deutlichkeit gezeigt, dass unsere international tätigen Grossbanken nicht davor gefeit sind, bedrohlich grosse Verluste einzufahren. Die Turbulenzen im Währungs- und Börsenbereich sowie die enge Verknüpfung der beiden schweizerischen Grossbanken UBS und CSG mit dem Image des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz werfen Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte.</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass bei den heute feststellbaren schnellen Veränderungen an den Finanzmärkten auch weiterhin grosse Verluste der beiden Bankinstitute - und einer damit verbundenen Existenzgefährdung derselben - nicht gänzlich auszuschliessen sind?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass eine existenzgefährdende Entwicklung der beiden oder eines der beiden Finanzinstitute unweigerlich das Image des gesamten Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz in Mitleidenschaft ziehen und belasten würde?</p><p>3. Kann er sich eine derart dramatische Entwicklung vorstellen, dass die Nationalbank, aus Gründen der Erhaltung der Glaubwürdigkeit und der Kreditwürdigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz sowie zum Schutz der Anleger, gezwungen sein könnte, eine oder beide Grossbanken mit Reserven stützen zu müssen?</p><p>4. Kann er sich vorstellen, dass solche Stützungsaktionen ein Ausmass annehmen könnten, das es notwendig machen würde, dass auf die Gold-/Währungsreserven der Nationalbank zurückgegriffen werden müsste?</p><p>5. Kann er mit Sicherheit ausschliessen, dass ein derartiges Szenario, wie oben aufgezeigt, eintreten könnte?</p>
- Einsatz der Nationalbank-Währungsreserven für die Grossbanken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Damit der Stellenwert, welcher heute dem Finanzplatz zukommt, auch in der Zukunft gehalten werden kann, müssen die Banken ihre Wettbewerbsfähigkeit durch eine Steigerung der Effizienz, Innovation und Zuverlässigkeit beibehalten. Es liegt an den Behörden, die legitimen Standortvorteile wie politische Stabilität, rechtliche Sicherheit, gesunde Wirtschaft zu stärken. Über ein modernes Regelwerk mit einer effizienten Finanzmarktaufsicht ist den Interessen der Anleger und der Stabilität des Finanzplatzes Rechnung zu tragen. Es liegt in der Eigenverantwortung der Banken, ihr Risikomanagement laufend zu überprüfen und den Marktentwicklungen anzupassen.</p><p>1. Schnelle Veränderungen auf den Märkten, Überhitzung der Börsen sowie irrationales Verhalten von Anlegern können zu abnormalen Kursschwankungen führen. Je nach Anlagestrategie einer Bank führen solche Kursveränderungen zu grossen Gewinnen oder entsprechenden Verlusten. Nachdem über mehrere Jahre hinweg die Banken überdurchschnittlich grosse Gewinne im Handelsgeschäft erwirtschaftet haben, ist es nicht überraschend, dass bei einer Korrektur der Märkte nun auch Verluste ausgewiesen werden. Im Vergleich zu der Kreditkrise im Hypothekarmarkt zu Beginn der neunziger Jahre, welche bei den Banken zu Wertberichtigungen zwischen 30 und 40 Milliarden Franken geführt hat, nehmen sich die von den Schweizer Grossbanken in letzter Zeit ausgewiesenen Verluste nicht allzu dramatisch aus. Von einer Existenzgefährdung kann nicht die Rede sein.</p><p>Finanzmärkte verhalten sich nicht immer rational, entsprechend können auch in der Zukunft Verluste nicht ausgeschlossen werden.</p><p>2. Das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen verpflichtet die Banken, den eingegangenen Markt- und Gegenparteienrisiken angemessen Rechnung zu tragen und diese mit genügend Eigenmitteln zu unterlegen. Aufgrund der Empfehlungen des Basler Ausschusses wurden die Eigenmittelvorschriften revidiert, um die Marktrisiken, insbesondere im Derivatgeschäft, noch besser zu erfassen. Die entsprechende Änderung der Bankenverordnung ist auf den 31. Dezember 1997 in Kraft getreten und ist von den Banken spätestens ab dem 31. Dezember 1999 anzuwenden. Die Eidgenössische Bankenkommission hat bereits im November 1997 einem Grobkonzept zur verstärkten Grossbankenüberwachung zugestimmt. In Umsetzung dieses Konzeptes wurde eine neue Abteilung "Grossbanken" geschaffen, welche nebst der bisherigen Aufsichtstätigkeit vermehrte Gespräche mit den Konzernspitzen der beiden Grossbanken führt und intensivere Kontakte zur internen Konzernrevisionsstelle hat.</p><p>Gerade die Ereignisse bei den Grossbanken haben aufgezeigt, wie wichtig eine angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln ist. Eine adäquate Unterlegung von Markt- und Gegenparteienrisiken mit genügend Eigenmitteln ist neben einem effizienten Controlling der wichtigste Garant für die Stabilität und das Vertrauen in einen Finanzplatz. Dass hier kein Defizit vorhanden ist, haben die Entwicklungen der letzten paar Monate bewiesen. Trotz ausgewiesener Buchverluste wurde die Geschäftsfähigkeit der Banken nicht beeinträchtigt.</p><p>3./4. In der Marktwirtschaft wird unternehmerisches Scheitern, ungeachtet seiner Ursachen, letztlich durch den Konkurs sanktioniert. Dies muss auch im Fall von Banken so bleiben. Keine private Bank, und sei ihre Wettbewerbsstellung noch so bedeutend, soll auf implizite staatliche Rettungsgarantien vertrauen dürfen. Es gibt grundsätzlich keine Banken, welche "too big to fail" sind. In einem marktwirtschaftlichen System sind die Verluste, welche sich aus einem Bankzusammenbruch ergeben, von deren Eigentümern und allenfalls von ihren Gläubigern zu tragen. Eine Sozialisierung von Verlusten wäre systemfremd. Eine staatliche Hilfe kann höchstens dann in Frage kommen, wenn über den Einzelfall hinaus erhebliche Risiken für die Stabilität des Bankensystems insgesamt bestehen und die volkswirtschaftlichen Kosten einer Liquidation diejenigen einer staatlichen Stützung eindeutig übersteigen (vgl. Antwort auf die Interpellation Schmid Samuel, 98.3008).</p><p>Die Schweizerische Nationalbank trägt mit ihren Währungsreserven zur Stabilität und zum Vertrauen in den gesamten Finanzplatz Schweiz bei. Die Nationalbank hat ein grosses Interesse an einem stabilen Finanzsystem. Geldpolitische Impulse werden über das Finanzsystem auf die Realwirtschaft übertragen. Werden einzelne - insbesondere grosse - Finanzmarktteilnehmer instabil, so kann sich dies infolge der gegenseitigen Verflechtungen auf weitere Institute übertragen; die Geldpolitik wird dadurch gestört. Dies bedeutet aber nicht, dass die Notenbank für die Rettung einzelner, insolventer Institute sorgen muss. Es ist Aufgabe der Bankenaufsicht, sicherzustellen, dass die Banken genügend Eigenmittel ausweisen, um die eingegangenen Risiken tragen zu können. Die Nationalbank ist für die Liquiditätsversorgung des Bankensystems verantwortlich. Beim Auftreten von krisenhaften Erscheinungen hat sie primär das Bankensystem, nötigenfalls eine einzelne Bank, soweit sie solvent ist, mit Liquidität zu versorgen. Insolvente Banken dürfen nicht mit Hilfe der Notenbank im Markt gehalten werden. Das Einstehen einer staatlichen Institution in einem solchen Fall wäre gefährlich. Es würden Anreize zu risikoreichem Handeln ("moral hazard") geschaffen und die Qualität des Bankensystems insgesamt verschlechtert.</p><p>5. Die Entwicklung auf den internationalen Märkten hat nach irrationalen Übertreibungen in den letzten Monaten zu - zum Teil massiven - Korrekturen an den Börsen und auf den internationalen Finanzmärkten geführt. Hiervon waren mehr oder weniger alle Institute betroffen. Solche Marktkorrekturen wird es auch in der Zukunft weiter geben. Der Bundesrat erachtet jedoch das schweizerische Bankensystem weiterhin als solide.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die jüngsten Verluste der UBS haben in aller Deutlichkeit gezeigt, dass unsere international tätigen Grossbanken nicht davor gefeit sind, bedrohlich grosse Verluste einzufahren. Die Turbulenzen im Währungs- und Börsenbereich sowie die enge Verknüpfung der beiden schweizerischen Grossbanken UBS und CSG mit dem Image des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz werfen Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte.</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass bei den heute feststellbaren schnellen Veränderungen an den Finanzmärkten auch weiterhin grosse Verluste der beiden Bankinstitute - und einer damit verbundenen Existenzgefährdung derselben - nicht gänzlich auszuschliessen sind?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass eine existenzgefährdende Entwicklung der beiden oder eines der beiden Finanzinstitute unweigerlich das Image des gesamten Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz in Mitleidenschaft ziehen und belasten würde?</p><p>3. Kann er sich eine derart dramatische Entwicklung vorstellen, dass die Nationalbank, aus Gründen der Erhaltung der Glaubwürdigkeit und der Kreditwürdigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz sowie zum Schutz der Anleger, gezwungen sein könnte, eine oder beide Grossbanken mit Reserven stützen zu müssen?</p><p>4. Kann er sich vorstellen, dass solche Stützungsaktionen ein Ausmass annehmen könnten, das es notwendig machen würde, dass auf die Gold-/Währungsreserven der Nationalbank zurückgegriffen werden müsste?</p><p>5. Kann er mit Sicherheit ausschliessen, dass ein derartiges Szenario, wie oben aufgezeigt, eintreten könnte?</p>
- Einsatz der Nationalbank-Währungsreserven für die Grossbanken
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