Verurteilungen in Guatemala

ShortId
98.1147
Id
19981147
Updated
24.06.2025 21:08
Language
de
Title
Verurteilungen in Guatemala
AdditionalIndexing
Auslandschweizer/in;Guatemala;Gerichtswesen;diplomatischer Schutz;Gerichtsverfahren;Korruption
1
  • L05K0305020204, Guatemala
  • L02K0504, Gerichtswesen
  • L05K0501020104, Korruption
  • L03K050404, Gerichtsverfahren
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L05K1002010202, diplomatischer Schutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p></p><p>Die drei Schweizer Bürger Andreas und Nicolas Hänggi und Silvio Giovanoli werden seit ihrer Verhaftung in Guatemala anfangs August 1997 intensiv durch das EDA betreut; dies sowohl durch die schweizerische Botschaft in Guatemala als auch durch die zuständigen Mitarbeiter in Bern. Bis anhin wurden zahlreiche Interventionen und Demarchen - u.a. auf höchster Ebene - bei den zuständigen guatemaltekischen Behörden zu Gunsten der drei Inhaftierten durchgeführt. Diese Vorstösse fanden im Rahmen des konsularischen Schutzes in Sachen Haftbedingungen und Prozessführung statt.</p><p></p><p></p><p></p><p>Nach Vorliegen des erstinstanzlichen schriftlichen Urteils intervenierte unser Botschafter in Guatemala am 6. Oktober 1998 - unter dem Hinweis auf Verfahrensmängel - umgehendst beim guatemaltekischen Aussenminister. Bei dieser Gelegenheit wurde Guatemala auch über den schweizerischen Entscheid informiert, die für Mitte Oktober geplante Reise von Botschafter Nicolas Imboden des Bundesamtes für Aussenwirtschaft nach Guatemala, zur Unterzeichnung eines neuen Mischkredites von 10 Mio. SFr., bis auf weiteres aufzuschieben. </p><p></p><p></p><p></p><p>Am 16. Oktober 1998 nahm das EDA mit Befriedigung davon Kenntnis, dass die von der Schweiz in Frage gestellten Punkte vom guatemaltekischen Aussenminister schriftlich an die höchste juristische Autorität Guatemalas weitergeleitet worden waren, mit dem Hinweis, dass Bern eine Korrektur der erstinstanzlichen Mängel im Berufungsprozess erwarte.</p><p></p><p></p><p></p><p>Sowohl Andreas und Nicolas Hänggi als auch Silvio Giovanoli haben gegen das erstinstanzliche Urteil fristgerecht Berufung eingereicht. Der Prozessbeginn in zweiter Instanz wird auf anfangs 1999 erwartet. </p><p></p><p></p><p></p><p>Ziel des EDA ist es, durch eine weiterhin intensive Betreuung für die drei inhaftierten Schweizer Bürger akzeptable Haftbedingungen während der laufenden Untersuchung und eine Prozessführung zu erwirken, welche nationale und internationale Standards repektiert</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit seinem verrotteten Justizapparat ist Guatemala eines der korruptesten Länder Lateinamerikas.</p><p>Vor kurzem hat ein Gericht in Puerto Barrios die beiden Schweizer Andreas und Nicolas Hänggi - Vater und Sohn - nach einem höchst zweifelhaften Prozess zu massiven Gefängnisstrafen verurteilt. </p><p>Mit welchen dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat für Andreas und Nicolas Hänggi entweder die bedingte Freilassung, einen neuen, fairen Prozess oder die Erlaubnis zur Rückkehr in die Schweiz zu erwirken?</p>
  • Verurteilungen in Guatemala
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p></p><p>Die drei Schweizer Bürger Andreas und Nicolas Hänggi und Silvio Giovanoli werden seit ihrer Verhaftung in Guatemala anfangs August 1997 intensiv durch das EDA betreut; dies sowohl durch die schweizerische Botschaft in Guatemala als auch durch die zuständigen Mitarbeiter in Bern. Bis anhin wurden zahlreiche Interventionen und Demarchen - u.a. auf höchster Ebene - bei den zuständigen guatemaltekischen Behörden zu Gunsten der drei Inhaftierten durchgeführt. Diese Vorstösse fanden im Rahmen des konsularischen Schutzes in Sachen Haftbedingungen und Prozessführung statt.</p><p></p><p></p><p></p><p>Nach Vorliegen des erstinstanzlichen schriftlichen Urteils intervenierte unser Botschafter in Guatemala am 6. Oktober 1998 - unter dem Hinweis auf Verfahrensmängel - umgehendst beim guatemaltekischen Aussenminister. Bei dieser Gelegenheit wurde Guatemala auch über den schweizerischen Entscheid informiert, die für Mitte Oktober geplante Reise von Botschafter Nicolas Imboden des Bundesamtes für Aussenwirtschaft nach Guatemala, zur Unterzeichnung eines neuen Mischkredites von 10 Mio. SFr., bis auf weiteres aufzuschieben. </p><p></p><p></p><p></p><p>Am 16. Oktober 1998 nahm das EDA mit Befriedigung davon Kenntnis, dass die von der Schweiz in Frage gestellten Punkte vom guatemaltekischen Aussenminister schriftlich an die höchste juristische Autorität Guatemalas weitergeleitet worden waren, mit dem Hinweis, dass Bern eine Korrektur der erstinstanzlichen Mängel im Berufungsprozess erwarte.</p><p></p><p></p><p></p><p>Sowohl Andreas und Nicolas Hänggi als auch Silvio Giovanoli haben gegen das erstinstanzliche Urteil fristgerecht Berufung eingereicht. Der Prozessbeginn in zweiter Instanz wird auf anfangs 1999 erwartet. </p><p></p><p></p><p></p><p>Ziel des EDA ist es, durch eine weiterhin intensive Betreuung für die drei inhaftierten Schweizer Bürger akzeptable Haftbedingungen während der laufenden Untersuchung und eine Prozessführung zu erwirken, welche nationale und internationale Standards repektiert</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit seinem verrotteten Justizapparat ist Guatemala eines der korruptesten Länder Lateinamerikas.</p><p>Vor kurzem hat ein Gericht in Puerto Barrios die beiden Schweizer Andreas und Nicolas Hänggi - Vater und Sohn - nach einem höchst zweifelhaften Prozess zu massiven Gefängnisstrafen verurteilt. </p><p>Mit welchen dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat für Andreas und Nicolas Hänggi entweder die bedingte Freilassung, einen neuen, fairen Prozess oder die Erlaubnis zur Rückkehr in die Schweiz zu erwirken?</p>
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