Sicherheitspolitischer Bericht 1999

ShortId
98.1164
Id
19981164
Updated
24.06.2025 23:19
Language
de
Title
Sicherheitspolitischer Bericht 1999
AdditionalIndexing
Bericht;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Zentralstelle für Gesamtverteidigung;Sicherheitspolitik
1
  • L01K04, Sicherheitspolitik
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0804030304, Zentralstelle für Gesamtverteidigung
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss Leitlinien des Bundesrates vom 9. September 1998 soll der neue sicherheitspolitische Bericht (Sipol B 2000), wie der Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz, von einem umfassenden und integralen Begriff der Sicherheitspolitik ausgehen. Die behandelten Bereiche sollten aber - unter gebührender Berücksichtigung der Schnittstellen - an den machtpolitischen Gefahren und Risiken orientiert werden.</p><p>Angesichts des abnehmenden Gewichtes des machtpolitisch-militärischen Anteils der Bedrohung und der weiter zunehmenden Interdependenz der verschiedenen sicherheitspolitischen Bereiche wird der neue Bericht nicht die "Machtpolitik", sondern die "Gewalt" in ihren verschiedenen Spielarten als Quelle nationaler Gefährdung zum Ausgangspunkt seiner Betrachtungen nehmen.</p><p>Damit und auch durch den Einbezug zahlreicher ziviler Partner in die Ausarbeitung des Sipol B 2000 ist gewährleistet, dass sich dieser nicht - wie die Fragestellerin befürchtet - auf eine "verengte militärische Sichtweise" der sicherheitspolitischen Perspektiven beschränken wird. Ausgehend vom gesamten Gewaltspektrum, das eine künftige Gefahrenlage für unser Land mit sich bringen könnte, und von der Analyse der internationalen Sicherheitsstrukturen werden die sicherheitspolitischen Interessen und Ziele der Schweiz abgeleitet. Dazu gehören neben dem Frieden in Freiheit, dem Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen auch die Dauerhaftigkeit von Demokratie, Stabilität und Frieden in unserem Umfeld. Somit werden sich die aufzuzeigenden Strategien an einer absolut offenen - und nicht nur militärischen - Lageanalyse orientieren, wobei die Streitkräfte für deren Umsetzung - wie schon im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz - nur ein Mittel unter anderen sein werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat eine Projektorganisation eingesetzt, in der auf verschiedenen Ebenen eine gleichberechtigte interdepartementale Zusammenarbeit sichergestellt ist. Im Redaktionsteam sind bei der inhaltlichen und formellen Ausarbeitung des Berichtes neben VBS, EDA und EJPD auch EDI, EVD, UVEK, BK und Integrationsbüro (EDA/EVD) mit je einem oder mehreren Vertretern beteiligt. Das Team wird von einem hochrangigen Beraterausschuss begleitet, der sich zur Hälfte aus Entscheidungsträgern zusammensetzt, die ausserhalb des VBS stehen.</p><p>3. Die Projektleitung zog die mit der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz" betraute Zentralstelle für Gesamtverteidigung schon zur Beratung der konzeptionellen Vorbereitungsarbeiten bei. Derzeit ist die ZGV sowohl im Beraterausschuss als auch im Redaktionsteam vertreten. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ergebnisse ihrer Grundlagenstudien (Risikoanalyse-Berichte, Studien zur Sicherheitspolitik) wie auch die Erfahrungen hinsichtlich vorbereitender Massnahmen/Koordination der Mittel (im Hinblick auf die Ablösung der Gesamtverteidigungsstrukturen durch ein von den Leitlinien vorgeschlagenes "Umfassendes Flexibles Sicherheitssystem") in den neuen Bericht direkt einfliessen können.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz" um ein departementsübergreifendes Projekt handelt, bei dem sämtliche Resultate und Empfehlungen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesämtern und Fachstellen erarbeitet werden. Damit sind die Ergebnisse für die ganze Bundesverwaltung - nicht nur für die Sicherheitspolitik - von Bedeutung. Sie werden bereits heute zur Planung der Vorbereitungen in verschiedenen Bundesstellen eingesetzt.</p><p>Einzelne Kantone haben auf der Grundlage der Risikoanalyse die Gefahren in ihrem Bereich untersucht und ihre Einsatzorganisation danach ausgerichtet. Auf die Risikoanalyse als mögliche Methode zur Überprüfung der Mittelverteilung hat z. B. auch der "Interdepartementale Ausschuss Rio" (Idario; Federführung EDA) in seinem Aktionsplan über "Nachhaltige Entwicklung" hingewiesen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb überzeugt, dass die Resultate der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz" zur Entscheidfindung in der Weiterentwicklung der schweizerischen Sicherheitspolitik beitragen, die Koordination der Aufgaben erleichtern und den Vollzug unterstützen können. Angesichts der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Mittel kann die Risikoanalyse eine Grundlage sein, auch die Ziele einer neuen Sicherheitspolitik möglichst risikogerecht und kostenwirksam zu verwirklichen.</p><p>Die Projektträgerin der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz", die Zentralstelle für Gesamtverteidigung, wird auf 31. Dezember 1998 aufgelöst; ihre Aufgaben werden innerhalb des Generalsekretariates VBS und des Bundesamtes für Zivilschutz aufgeteilt. Mit dem Transfer der Sektion "Grundlagenstudien" in die Abteilung "Sicherheits- und Militärpolitik" im Generalsekretariat des VBS ist die Schnittstelle zwischen den Arbeiten der Projektleitungen des Sipol B 2000 und der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz" sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seinem Analyseteil hob der Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz die zunehmende Bedeutung nichtmilitärischer Risiken für unsere Welt und unsere Gesellschaft hervor. Diese Ausweitung des sicherheitspolitischen Horizonts fand breite Anerkennung. In seinem Strategieteil zog der Sicherheitsbericht allerdings nicht die adäquaten Konsequenzen aus dieser Analyse, sondern konzentrierte sich in alter Manier auf überholte Dissuasionsstrategien aus der Zeit des kalten Krieges. In der Folge dieses Berichtes und im Auftrag des Parlamentes erarbeite die Zentralstelle für Gesamtverteidigung eine umfassende Risikoanalyse für die Schweiz. Auch diese Arbeiten unterstrichen die Tatsache, dass militärische Bedrohungen im Vergleich zu den nichtmilitärischen, den sogenannten "existentiellen" Bedrohungen erheblich an Relevanz verloren haben.</p><p>Die heute vorliegenden sicherheitspolitischen Richtlinien des VBS lassen nun allerdings befürchten, dass sich der Bundesrat in seinem neuen Sicherheitsbericht wieder auf eine enge militärische Sichtweise der sicherheits- und friedenspolitischen Perspektiven unseres Landes beschränken wird. Mit anderen Worten: Statt dass die Strategien der erweiterten Bedrohungsanalyse angepasst werden, wird der Blickwinkel der Analyse wieder eingeschränkt, um damit rein militärische Strategien zu legitimieren. Innerhalb dieses militärischen Territoriums wird dann der sicherheitspolitische "Umbau" mit einer Öffnung hin zur Staatengemeinschaft skizziert.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass die umfassende Bedrohungsanalyse, die bereits im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz als zielführend anerkannt wurde, auch im sicherheitspolitischen Bericht 1999 ihren Niederschlag findet?</p><p>2. Wie wird bei der Erarbeitung dieses Berichtes die gleichberechtigte Zusammenarbeit des VBS mit den anderen Departementen, insbesondere mit dem EDA, sichergestellt?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse der umfassenden Risikoanalyse der Zentralstelle für Gesamtverteidigung im sicherheitspolitischen Bericht 1999 ihren Niederschlag finden?</p>
  • Sicherheitspolitischer Bericht 1999
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss Leitlinien des Bundesrates vom 9. September 1998 soll der neue sicherheitspolitische Bericht (Sipol B 2000), wie der Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz, von einem umfassenden und integralen Begriff der Sicherheitspolitik ausgehen. Die behandelten Bereiche sollten aber - unter gebührender Berücksichtigung der Schnittstellen - an den machtpolitischen Gefahren und Risiken orientiert werden.</p><p>Angesichts des abnehmenden Gewichtes des machtpolitisch-militärischen Anteils der Bedrohung und der weiter zunehmenden Interdependenz der verschiedenen sicherheitspolitischen Bereiche wird der neue Bericht nicht die "Machtpolitik", sondern die "Gewalt" in ihren verschiedenen Spielarten als Quelle nationaler Gefährdung zum Ausgangspunkt seiner Betrachtungen nehmen.</p><p>Damit und auch durch den Einbezug zahlreicher ziviler Partner in die Ausarbeitung des Sipol B 2000 ist gewährleistet, dass sich dieser nicht - wie die Fragestellerin befürchtet - auf eine "verengte militärische Sichtweise" der sicherheitspolitischen Perspektiven beschränken wird. Ausgehend vom gesamten Gewaltspektrum, das eine künftige Gefahrenlage für unser Land mit sich bringen könnte, und von der Analyse der internationalen Sicherheitsstrukturen werden die sicherheitspolitischen Interessen und Ziele der Schweiz abgeleitet. Dazu gehören neben dem Frieden in Freiheit, dem Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen auch die Dauerhaftigkeit von Demokratie, Stabilität und Frieden in unserem Umfeld. Somit werden sich die aufzuzeigenden Strategien an einer absolut offenen - und nicht nur militärischen - Lageanalyse orientieren, wobei die Streitkräfte für deren Umsetzung - wie schon im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz - nur ein Mittel unter anderen sein werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat eine Projektorganisation eingesetzt, in der auf verschiedenen Ebenen eine gleichberechtigte interdepartementale Zusammenarbeit sichergestellt ist. Im Redaktionsteam sind bei der inhaltlichen und formellen Ausarbeitung des Berichtes neben VBS, EDA und EJPD auch EDI, EVD, UVEK, BK und Integrationsbüro (EDA/EVD) mit je einem oder mehreren Vertretern beteiligt. Das Team wird von einem hochrangigen Beraterausschuss begleitet, der sich zur Hälfte aus Entscheidungsträgern zusammensetzt, die ausserhalb des VBS stehen.</p><p>3. Die Projektleitung zog die mit der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz" betraute Zentralstelle für Gesamtverteidigung schon zur Beratung der konzeptionellen Vorbereitungsarbeiten bei. Derzeit ist die ZGV sowohl im Beraterausschuss als auch im Redaktionsteam vertreten. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ergebnisse ihrer Grundlagenstudien (Risikoanalyse-Berichte, Studien zur Sicherheitspolitik) wie auch die Erfahrungen hinsichtlich vorbereitender Massnahmen/Koordination der Mittel (im Hinblick auf die Ablösung der Gesamtverteidigungsstrukturen durch ein von den Leitlinien vorgeschlagenes "Umfassendes Flexibles Sicherheitssystem") in den neuen Bericht direkt einfliessen können.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz" um ein departementsübergreifendes Projekt handelt, bei dem sämtliche Resultate und Empfehlungen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesämtern und Fachstellen erarbeitet werden. Damit sind die Ergebnisse für die ganze Bundesverwaltung - nicht nur für die Sicherheitspolitik - von Bedeutung. Sie werden bereits heute zur Planung der Vorbereitungen in verschiedenen Bundesstellen eingesetzt.</p><p>Einzelne Kantone haben auf der Grundlage der Risikoanalyse die Gefahren in ihrem Bereich untersucht und ihre Einsatzorganisation danach ausgerichtet. Auf die Risikoanalyse als mögliche Methode zur Überprüfung der Mittelverteilung hat z. B. auch der "Interdepartementale Ausschuss Rio" (Idario; Federführung EDA) in seinem Aktionsplan über "Nachhaltige Entwicklung" hingewiesen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb überzeugt, dass die Resultate der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz" zur Entscheidfindung in der Weiterentwicklung der schweizerischen Sicherheitspolitik beitragen, die Koordination der Aufgaben erleichtern und den Vollzug unterstützen können. Angesichts der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Mittel kann die Risikoanalyse eine Grundlage sein, auch die Ziele einer neuen Sicherheitspolitik möglichst risikogerecht und kostenwirksam zu verwirklichen.</p><p>Die Projektträgerin der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz", die Zentralstelle für Gesamtverteidigung, wird auf 31. Dezember 1998 aufgelöst; ihre Aufgaben werden innerhalb des Generalsekretariates VBS und des Bundesamtes für Zivilschutz aufgeteilt. Mit dem Transfer der Sektion "Grundlagenstudien" in die Abteilung "Sicherheits- und Militärpolitik" im Generalsekretariat des VBS ist die Schnittstelle zwischen den Arbeiten der Projektleitungen des Sipol B 2000 und der "Umfassenden Risikoanalyse Schweiz" sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seinem Analyseteil hob der Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz die zunehmende Bedeutung nichtmilitärischer Risiken für unsere Welt und unsere Gesellschaft hervor. Diese Ausweitung des sicherheitspolitischen Horizonts fand breite Anerkennung. In seinem Strategieteil zog der Sicherheitsbericht allerdings nicht die adäquaten Konsequenzen aus dieser Analyse, sondern konzentrierte sich in alter Manier auf überholte Dissuasionsstrategien aus der Zeit des kalten Krieges. In der Folge dieses Berichtes und im Auftrag des Parlamentes erarbeite die Zentralstelle für Gesamtverteidigung eine umfassende Risikoanalyse für die Schweiz. Auch diese Arbeiten unterstrichen die Tatsache, dass militärische Bedrohungen im Vergleich zu den nichtmilitärischen, den sogenannten "existentiellen" Bedrohungen erheblich an Relevanz verloren haben.</p><p>Die heute vorliegenden sicherheitspolitischen Richtlinien des VBS lassen nun allerdings befürchten, dass sich der Bundesrat in seinem neuen Sicherheitsbericht wieder auf eine enge militärische Sichtweise der sicherheits- und friedenspolitischen Perspektiven unseres Landes beschränken wird. Mit anderen Worten: Statt dass die Strategien der erweiterten Bedrohungsanalyse angepasst werden, wird der Blickwinkel der Analyse wieder eingeschränkt, um damit rein militärische Strategien zu legitimieren. Innerhalb dieses militärischen Territoriums wird dann der sicherheitspolitische "Umbau" mit einer Öffnung hin zur Staatengemeinschaft skizziert.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass die umfassende Bedrohungsanalyse, die bereits im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz als zielführend anerkannt wurde, auch im sicherheitspolitischen Bericht 1999 ihren Niederschlag findet?</p><p>2. Wie wird bei der Erarbeitung dieses Berichtes die gleichberechtigte Zusammenarbeit des VBS mit den anderen Departementen, insbesondere mit dem EDA, sichergestellt?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse der umfassenden Risikoanalyse der Zentralstelle für Gesamtverteidigung im sicherheitspolitischen Bericht 1999 ihren Niederschlag finden?</p>
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