Volksinitiative "Wohneigentum für alle" und Steuerausfälle
- ShortId
-
98.1171
- Id
-
19981171
- Updated
-
24.06.2025 21:24
- Language
-
de
- Title
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Volksinitiative "Wohneigentum für alle" und Steuerausfälle
- AdditionalIndexing
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Eigenmietwertbesteuerung;Steuererhebung;Volksinitiative;Besteuerungsgrundlage;Wohneigentum
- 1
-
- L04K01020110, Wohneigentum
- L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
- L04K11070401, Eigenmietwertbesteuerung
- L04K08010204, Volksinitiative
- L04K11070602, Steuererhebung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat in ihrer Übersicht vom 17. September 1997 "Finanzielle Auswirkungen der Volksinitiative 'Wohneigentum für alle'" (nachfolgend "Übersicht") die finanziellen Folgen vor dem Hintergrund einer Festsetzung der Eigenmietwerte auf einem Niveau von 60 Prozent des Marktmietwertes für die direkte Bundessteuer berechnet. Bei diesen Schätzungen handelt es sich nicht um eine Relativierung der Ergebnisse, die in der Botschaft "Wohneigentum für alle" vom 24. Mai 1995 ausgewiesen werden, sondern um Berechnungen, welche von anderen Voraussetzungen ausgehen. Während die obengenannte "Übersicht" einen Eigenmietwert von 60 Prozent des Marktmietwertes berücksichtigt, geht die Botschaft von einer durchschnittlichen Reduktion des Eigenmietwertes von 3000 bzw. 5000 Franken aus. Dabei ist festzuhalten, dass die Reduktion des Eigenmietwertes, wie sie aus der Botschaft hervorgeht, ein höheres Ausmass annimmt als diejenige der "Übersicht", welche eine Reduktion von 70 auf 60 Prozent unterstellt.</p><p>Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Initiative "Wohneigentum für alle" sehr offen formuliert ist, d. h. verschiedene steuerliche Massnahmen postuliert, ohne sie jedoch quantitativ festzulegen. Aus diesem Grunde musste die Eidgenössische Steuerverwaltung seinerzeit bei der Abfassung der Botschaft an das Parlament verschiedene Annahmen über die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen selbst treffen, um überhaupt Schätzungen über die zu erwartenden Steuerausfälle vornehmen zu können. Unter welchen Annahmen sich welche Steuerausfälle ergeben, wurde in der Botschaft aufgeführt (siehe auch Antwort zu Frage 3).</p><p>Da sich jedoch in der Zwischenzeit herauskristallisiert hat, in welcher Grössenordnung sich die einzelnen Massnahmen nach Auffassung der Initianten bewegen sollten, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die in der Botschaft aufgeführten Schätzungen der Steuerertragsausfälle nochmals überprüft. Weil sich ferner gezeigt hat, dass ein rein statischer Berechnungsansatz, so wie er seinerzeit für die vom Fragesteller erwähnte "Übersicht" verwendet wurde, den Anliegen der Initiative nicht gerecht wird, basieren die neuen Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf einem dynamischen Modell, das der erwarteten Entwicklung von Einkommen, Zinsen und Preisen gebührend Rechnung trägt. Die Eckwerte entsprechen dabei voll und ganz jenen, die langfristig dem geltenden Finanzplan des Bundes zugrunde liegen, d. h.: Teuerung von 2 Prozent, nominales Einkommenswachstum von 4 Prozent, Rendite der Bundesobligationen von 4 Prozent und Hypothekarzins von 5 Prozent. Bei den Marktmietzinsen wird unterstellt, dass sie im Gleichschritt mit der erwarteten Teuerung von 2 Prozent wachsen.</p><p>Die neuesten Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben ergeben, dass sich die Steuerausfälle für den Bund bei einer Reduktion der Eigenmietwerte auf einen Richtwert von 60 Prozent der Marktmietzinse sowie deren "Einfrierung" in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten einer entsprechenden Gesetzgebung durchschnittlich auf rund 250 Millionen Franken pro Jahr belaufen würden. Längerfristig wäre indessen mit noch höheren Steuerausfällen zu rechnen, würden doch Marktmieten und Eigenmietwerte infolge der "Einfrierung" der letzteren immer mehr auseinandergehen. Insofern bestätigen die neuen Berechnungen die seinerzeitigen Schätzungen in der Botschaft, wo unter den beiden Titeln "Massvolle Eigenmietwerte" und "Einfrierung der Eigenmietwerte" Steuerausfälle für den Bund von 280 Millionen Franken ausgewiesen worden waren.</p><p>Eine Gesamtübersicht, welche die übrigen Forderungen der Initiative (zusätzliche Senkung der Eigenmietwerte während der ersten zehn Jahre nach dem Ersterwerb von Wohneigentum, Einführung neuer Bausparabzüge, Verzicht auf die Besteuerung von Kapitalleistungen für den Erwerb von Wohneigentum) mitberücksichtigt, zeigt nach wie vor, dass bei Annahme der Initiative für den Bund auf die Dauer jährliche Steuerausfälle zwischen 400 und 500 Millionen Franken resultieren würden.</p><p>Auf Stufe der Kantone und Gemeinden würden bei Annahme der Initiative die Steuerausfälle gemäss den neuen Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzgebung bis zu 1,4 Milliarden Franken betragen. Zu diesen Ertragsausfällen muss jedoch in dem Sinne ein Vorbehalt angebracht werden, dass nicht mit letzter Sicherheit feststeht, dass sämtliche Kantone die für die Staats- und Gemeindesteuern massgeblichen Eigenmietwerte im gleichen Ausmass wie für die direkte Bundessteuer reduzieren müssten, um der Forderung der Initiative nach "massvollen" Eigenmietwerten zu genügen. In diesem Sinne handelt es sich bei den Steuerausfällen von bis zu 1,4 Milliarden Franken für Kantone und Gemeinden um eine maximale Grössenordnung. Auf der anderen Seite gilt auch für Kantone und Gemeinden, dass wegen der "Einfrierung" der Eigenmietwerte längerfristig die Steuerausfälle noch höher ausfallen werden.</p><p>3. Die Schätzungen der Ertragsausfälle gemäss der Botschaft vom 24. Mai 1995 beruhen auf generellen Annahmen, die in der Botschaft über die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" klar ausgewiesen wurden (siehe die einzelnen Berechnungen für die Ertragsausfälle der vorgeschlagenen Massnahmen, Seite 23ff.). Die Annahmen wurden explizit festgehalten und so konzipiert, dass sie die Leserschaft ohne grossen Aufwand nachvollziehen, die Annahmen verändern und somit auch die Grössenordnung der Ertragsausfälle selbst schätzen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Botschaft vom 24. Mai 1995 zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle" (95.038) bezifferte der Bundesrat die bei Annahme der Initiative resultierenden Steuerertragsausfälle für den Bund auf zwischen 375 und 515 Millionen Franken und jene für die Kantone und Gemeinden auf 1050 bis 1430 Millionen Franken. Aufgrund der inzwischen veränderten Basisdaten (gesetzlich angeordnete Senkungen der Eigenmietwerte in den Kantonen ZH, SH, TG usw.) und der überarbeiteten Grundlagen der im Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag sind diese Schätzungen zu hinterfragen. Namentlich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrer Übersicht "Finanzielle Auswirkungen der Volksinitiative 'Wohneigentum für alle'" vom 17. September 1997 die finanziellen Folgen wesentlich relativiert. So beträgt etwa bei der massvollen Festsetzung der Eigenmietwerte auf einem Niveau von 60 Prozent des Marktmietwertes der geschätzte Ertragsausfall für den Bund nur mehr 100 Millionen Franken gegenüber den noch in der Botschaft vom 24. Mai 1995 unter diesem Titel angenommenen 250 Millionen Franken. Daraus resultieren folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Schätzung der Steuerausfälle aufgrund der neuen Umstände und im Hinblick auf die Abstimmung über die Volksinitiative zu aktualisieren?</p><p>2. Wie hoch schätzt er den Ertragsausfall im einzelnen und im gesamten für Bund, Kantone und Gemeinden, wenn als massvoller Eigenmietwert ein Niveau von 60 Prozent des Marktwertes angenommen wird? Wie wirken sich die in kantonalen Volksabstimmungen beschlossenen Reduktionen der Eigenmietwerte (z. B. in ZH, SH, TG usw.) auf die Schätzungen der Ertragsausfälle auf Stufe Kantone und Gemeinden aus?</p><p>3. Ist es richtig, dass die Schätzungen der Ertragsausfälle gemäss Botschaft vom 24. Mai 1995 zu einem grossen Teil auf generellen Annahmen beruhen, die weder aus dem Initiativtext hervorgehen noch von den Initianten jemals konkret gefordert wurden?</p>
- Volksinitiative "Wohneigentum für alle" und Steuerausfälle
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat in ihrer Übersicht vom 17. September 1997 "Finanzielle Auswirkungen der Volksinitiative 'Wohneigentum für alle'" (nachfolgend "Übersicht") die finanziellen Folgen vor dem Hintergrund einer Festsetzung der Eigenmietwerte auf einem Niveau von 60 Prozent des Marktmietwertes für die direkte Bundessteuer berechnet. Bei diesen Schätzungen handelt es sich nicht um eine Relativierung der Ergebnisse, die in der Botschaft "Wohneigentum für alle" vom 24. Mai 1995 ausgewiesen werden, sondern um Berechnungen, welche von anderen Voraussetzungen ausgehen. Während die obengenannte "Übersicht" einen Eigenmietwert von 60 Prozent des Marktmietwertes berücksichtigt, geht die Botschaft von einer durchschnittlichen Reduktion des Eigenmietwertes von 3000 bzw. 5000 Franken aus. Dabei ist festzuhalten, dass die Reduktion des Eigenmietwertes, wie sie aus der Botschaft hervorgeht, ein höheres Ausmass annimmt als diejenige der "Übersicht", welche eine Reduktion von 70 auf 60 Prozent unterstellt.</p><p>Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Initiative "Wohneigentum für alle" sehr offen formuliert ist, d. h. verschiedene steuerliche Massnahmen postuliert, ohne sie jedoch quantitativ festzulegen. Aus diesem Grunde musste die Eidgenössische Steuerverwaltung seinerzeit bei der Abfassung der Botschaft an das Parlament verschiedene Annahmen über die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen selbst treffen, um überhaupt Schätzungen über die zu erwartenden Steuerausfälle vornehmen zu können. Unter welchen Annahmen sich welche Steuerausfälle ergeben, wurde in der Botschaft aufgeführt (siehe auch Antwort zu Frage 3).</p><p>Da sich jedoch in der Zwischenzeit herauskristallisiert hat, in welcher Grössenordnung sich die einzelnen Massnahmen nach Auffassung der Initianten bewegen sollten, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die in der Botschaft aufgeführten Schätzungen der Steuerertragsausfälle nochmals überprüft. Weil sich ferner gezeigt hat, dass ein rein statischer Berechnungsansatz, so wie er seinerzeit für die vom Fragesteller erwähnte "Übersicht" verwendet wurde, den Anliegen der Initiative nicht gerecht wird, basieren die neuen Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf einem dynamischen Modell, das der erwarteten Entwicklung von Einkommen, Zinsen und Preisen gebührend Rechnung trägt. Die Eckwerte entsprechen dabei voll und ganz jenen, die langfristig dem geltenden Finanzplan des Bundes zugrunde liegen, d. h.: Teuerung von 2 Prozent, nominales Einkommenswachstum von 4 Prozent, Rendite der Bundesobligationen von 4 Prozent und Hypothekarzins von 5 Prozent. Bei den Marktmietzinsen wird unterstellt, dass sie im Gleichschritt mit der erwarteten Teuerung von 2 Prozent wachsen.</p><p>Die neuesten Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben ergeben, dass sich die Steuerausfälle für den Bund bei einer Reduktion der Eigenmietwerte auf einen Richtwert von 60 Prozent der Marktmietzinse sowie deren "Einfrierung" in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten einer entsprechenden Gesetzgebung durchschnittlich auf rund 250 Millionen Franken pro Jahr belaufen würden. Längerfristig wäre indessen mit noch höheren Steuerausfällen zu rechnen, würden doch Marktmieten und Eigenmietwerte infolge der "Einfrierung" der letzteren immer mehr auseinandergehen. Insofern bestätigen die neuen Berechnungen die seinerzeitigen Schätzungen in der Botschaft, wo unter den beiden Titeln "Massvolle Eigenmietwerte" und "Einfrierung der Eigenmietwerte" Steuerausfälle für den Bund von 280 Millionen Franken ausgewiesen worden waren.</p><p>Eine Gesamtübersicht, welche die übrigen Forderungen der Initiative (zusätzliche Senkung der Eigenmietwerte während der ersten zehn Jahre nach dem Ersterwerb von Wohneigentum, Einführung neuer Bausparabzüge, Verzicht auf die Besteuerung von Kapitalleistungen für den Erwerb von Wohneigentum) mitberücksichtigt, zeigt nach wie vor, dass bei Annahme der Initiative für den Bund auf die Dauer jährliche Steuerausfälle zwischen 400 und 500 Millionen Franken resultieren würden.</p><p>Auf Stufe der Kantone und Gemeinden würden bei Annahme der Initiative die Steuerausfälle gemäss den neuen Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzgebung bis zu 1,4 Milliarden Franken betragen. Zu diesen Ertragsausfällen muss jedoch in dem Sinne ein Vorbehalt angebracht werden, dass nicht mit letzter Sicherheit feststeht, dass sämtliche Kantone die für die Staats- und Gemeindesteuern massgeblichen Eigenmietwerte im gleichen Ausmass wie für die direkte Bundessteuer reduzieren müssten, um der Forderung der Initiative nach "massvollen" Eigenmietwerten zu genügen. In diesem Sinne handelt es sich bei den Steuerausfällen von bis zu 1,4 Milliarden Franken für Kantone und Gemeinden um eine maximale Grössenordnung. Auf der anderen Seite gilt auch für Kantone und Gemeinden, dass wegen der "Einfrierung" der Eigenmietwerte längerfristig die Steuerausfälle noch höher ausfallen werden.</p><p>3. Die Schätzungen der Ertragsausfälle gemäss der Botschaft vom 24. Mai 1995 beruhen auf generellen Annahmen, die in der Botschaft über die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" klar ausgewiesen wurden (siehe die einzelnen Berechnungen für die Ertragsausfälle der vorgeschlagenen Massnahmen, Seite 23ff.). Die Annahmen wurden explizit festgehalten und so konzipiert, dass sie die Leserschaft ohne grossen Aufwand nachvollziehen, die Annahmen verändern und somit auch die Grössenordnung der Ertragsausfälle selbst schätzen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Botschaft vom 24. Mai 1995 zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle" (95.038) bezifferte der Bundesrat die bei Annahme der Initiative resultierenden Steuerertragsausfälle für den Bund auf zwischen 375 und 515 Millionen Franken und jene für die Kantone und Gemeinden auf 1050 bis 1430 Millionen Franken. Aufgrund der inzwischen veränderten Basisdaten (gesetzlich angeordnete Senkungen der Eigenmietwerte in den Kantonen ZH, SH, TG usw.) und der überarbeiteten Grundlagen der im Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag sind diese Schätzungen zu hinterfragen. Namentlich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrer Übersicht "Finanzielle Auswirkungen der Volksinitiative 'Wohneigentum für alle'" vom 17. September 1997 die finanziellen Folgen wesentlich relativiert. So beträgt etwa bei der massvollen Festsetzung der Eigenmietwerte auf einem Niveau von 60 Prozent des Marktmietwertes der geschätzte Ertragsausfall für den Bund nur mehr 100 Millionen Franken gegenüber den noch in der Botschaft vom 24. Mai 1995 unter diesem Titel angenommenen 250 Millionen Franken. Daraus resultieren folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Schätzung der Steuerausfälle aufgrund der neuen Umstände und im Hinblick auf die Abstimmung über die Volksinitiative zu aktualisieren?</p><p>2. Wie hoch schätzt er den Ertragsausfall im einzelnen und im gesamten für Bund, Kantone und Gemeinden, wenn als massvoller Eigenmietwert ein Niveau von 60 Prozent des Marktwertes angenommen wird? Wie wirken sich die in kantonalen Volksabstimmungen beschlossenen Reduktionen der Eigenmietwerte (z. B. in ZH, SH, TG usw.) auf die Schätzungen der Ertragsausfälle auf Stufe Kantone und Gemeinden aus?</p><p>3. Ist es richtig, dass die Schätzungen der Ertragsausfälle gemäss Botschaft vom 24. Mai 1995 zu einem grossen Teil auf generellen Annahmen beruhen, die weder aus dem Initiativtext hervorgehen noch von den Initianten jemals konkret gefordert wurden?</p>
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