Schweizerische Nationalbank. Goldgeschäfte im Zweiten Weltkrieg

ShortId
98.1174
Id
19981174
Updated
24.06.2025 22:59
Language
de
Title
Schweizerische Nationalbank. Goldgeschäfte im Zweiten Weltkrieg
AdditionalIndexing
Geschichtswissenschaft;Tschechoslowakei;Gold;Zweiter Weltkrieg;Nationalbank;Nationalsozialismus
1
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L05K1101010301, Gold
  • L04K11030103, Nationalbank
  • L04K08020418, Nationalsozialismus
  • L04K03010407, Tschechoslowakei
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zwischenbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg (UEK) über die Goldtransaktionen geht an mehreren Stellen auf die Umstände der Auflösung des Golddepots ein, das die tschechoslowakische Zentralbank Anfang 1939 bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) unterhielt. Gemäss dem Bericht bestand das tschechoslowakische Depot bei der SNB aus 1013 Goldbarren (d. h. rund 12,5 Tonnen) im damaligen Wert von 61,4 Millionen Schweizerfranken. Das Depot wurde am 8. März 1939 vollumfänglich auf das Depot der Reichsbank transferiert. Das Gold wurde anschliessend in drei Lieferungen - am 15., 20. und 21. März 1939 - nach Deutschland gebracht.</p><p>Eine sorgfältige Prüfung der Umstände dieser Operationen zeigt, dass sich die SNB strikt an die damals üblichen Gepflogenheiten hielt. Als Verwalterin von Depots mehrerer Zentralbanken war sie, nicht gehalten, die Gründe zu überprüfen, welche den Transaktionen, um deren Ausführung diese Banken sie ersuchten, zu Grunde lagen.</p><p>Was den Transfer des tschechoslowakischen Goldes auf das Depot der Reichsbank betrifft, so muss man wissen, dass die tschechoslowakische Nationalbank diesen Transfer am 7. März 1939, also eine Woche vor dem deutschen Einmarsch in die Tschechoslowakei, selber angeordnet hat. Es hat sich herausgestellt, dass dieser Transfer im Zusammenhang mit Verhandlungen stand, die Deutschland und die Tschechoslowakei in letzter Minute führten, um gewisse Modalitäten des Münchener Abkommens vom 29. September 1938 zu regeln.</p><p>Ebensowenig konnte sich die SNB dem Transport des tschechoslowakischen Goldes nach Deutschland widersetzen, denn dieses lag seit dem 8. März auf dem Golddepot der Reichsbank und die Schweiz hatte keine Massnahme zur Sperrung deutscher Guthaben ergriffen. In dieser Hinsicht verhielt sich unser Land keineswegs anders als die übrige Welt: Kein einziges Land ergriff im Anschluss an die Besetzung der Tschechoslowakei derartige Massnahmen.</p><p>Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Zentralbanken anderer Länder bezüglich des tschechoslowakischen Goldes ähnliche Entscheide trafen wie die SNB. Auf Anordnung der tschechoslowakischen Zentralbank transferierte die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) am 8. März 1939 580 kg Gold, die in Brüssel lagerten, an die Deutsche Reichsbank. Eine ähnliche Transaktion wurde am 20. März, d. h. fünf Tage nach der Besetzung der Tschechoslowakei, von London aus getätigt und verschaffte der Reichsbank weitere 23 Tonnen tschechoslowakischen Goldes. Weder die belgische Nationalbank noch die Bank von England widersetzten sich diesen Transaktionen.</p><p>Schliesslich ist zu bemerken, dass die Alliierten nach Kriegsende weder von den neutralen Ländern noch von der BIZ Rechenschaft über das von ihnen allenfalls erworbene tschechoslowakische Gold oder über die von ihnen allenfalls bewilligten Transaktionen mit solchem Gold verlangten. Trotzdem hatte die Tripartite Commission for the Restitution of Monetary Gold, welche die Alliierten eingesetzt hatte, um die von Deutschland ihrer Goldreserven beraubten Länder zu entschädigen, der Tschechoslowakei das Recht auf Entschädigung zuerkannt. Wie andere Länder auch, erhielt sie etwa 2/3 ihrer Verluste, d. h. rund 28 Tonnen Gold, gedeckt.</p><p>Im Ergebnis ist der Bundesrat der Auffassung, dass die SNB nicht befugt war, die Ausführung des Überweisungsauftrags zu verweigern, den ihr die tschechoslowakische Zentralbank am 7. März 1939, eine Woche vor dem deutschen Einmarsch, übermittelt hatte. Da die Schweiz keine Massnahmen zur Sperrung deutscher Guthaben in unserem Land ergriffen hatte, konnte sich die SNB auch nicht dem Verlangen der Reichsbank widersetzen, das auf ihrem Depot in Bern lagernde Gold nach Deutschland zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Bericht vom Mai 1998 der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg zum Thema Nazi-Gold steht auf Seite 72 (Fussnote 15) Folgendes: </p><p>- Am 8. März 1939, eine Woche vor dem Einmarsch deutscher Truppen in die Tschechoslowakei, wurden 1013 Goldbarren im Wert von 61,4 Millionen Franken vom Depot der Prager Nationalbank bei der SNB auf jenes der Reichsbank übertragen. </p><p>- In den Tagen nach dem Einmarsch hat die SNB dieses Gold in drei Lieferungen -am 15., 20. und 21. März 1939 - nach Berlin verbringen lassen.</p><p>Diese Vorgänge sind, gelinde gesagt, beunruhigend. Als die Wehrmacht in die Tschechoslowakei einmarschiert war, hätte die Transaktion vom 8. März 1939 der SNB sofort verdächtig und unrechtmässig vorkommen müssen. Mit seinem übereilten Antrag zur umgehenden Lieferung dieses Goldes bekannte sich Deutschland ja regelrecht zu seinen Plünderungen. Dennoch hat die SNB der Reichsbank die (geraubten) Goldbarren geliefert.</p><p>Trifft es nicht zu, dass sich die SNB ganz bewusst an der Plünderung der tschechoslowakischen Staatskasse durch Deutschland beteiligt hat?</p>
  • Schweizerische Nationalbank. Goldgeschäfte im Zweiten Weltkrieg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zwischenbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg (UEK) über die Goldtransaktionen geht an mehreren Stellen auf die Umstände der Auflösung des Golddepots ein, das die tschechoslowakische Zentralbank Anfang 1939 bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) unterhielt. Gemäss dem Bericht bestand das tschechoslowakische Depot bei der SNB aus 1013 Goldbarren (d. h. rund 12,5 Tonnen) im damaligen Wert von 61,4 Millionen Schweizerfranken. Das Depot wurde am 8. März 1939 vollumfänglich auf das Depot der Reichsbank transferiert. Das Gold wurde anschliessend in drei Lieferungen - am 15., 20. und 21. März 1939 - nach Deutschland gebracht.</p><p>Eine sorgfältige Prüfung der Umstände dieser Operationen zeigt, dass sich die SNB strikt an die damals üblichen Gepflogenheiten hielt. Als Verwalterin von Depots mehrerer Zentralbanken war sie, nicht gehalten, die Gründe zu überprüfen, welche den Transaktionen, um deren Ausführung diese Banken sie ersuchten, zu Grunde lagen.</p><p>Was den Transfer des tschechoslowakischen Goldes auf das Depot der Reichsbank betrifft, so muss man wissen, dass die tschechoslowakische Nationalbank diesen Transfer am 7. März 1939, also eine Woche vor dem deutschen Einmarsch in die Tschechoslowakei, selber angeordnet hat. Es hat sich herausgestellt, dass dieser Transfer im Zusammenhang mit Verhandlungen stand, die Deutschland und die Tschechoslowakei in letzter Minute führten, um gewisse Modalitäten des Münchener Abkommens vom 29. September 1938 zu regeln.</p><p>Ebensowenig konnte sich die SNB dem Transport des tschechoslowakischen Goldes nach Deutschland widersetzen, denn dieses lag seit dem 8. März auf dem Golddepot der Reichsbank und die Schweiz hatte keine Massnahme zur Sperrung deutscher Guthaben ergriffen. In dieser Hinsicht verhielt sich unser Land keineswegs anders als die übrige Welt: Kein einziges Land ergriff im Anschluss an die Besetzung der Tschechoslowakei derartige Massnahmen.</p><p>Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Zentralbanken anderer Länder bezüglich des tschechoslowakischen Goldes ähnliche Entscheide trafen wie die SNB. Auf Anordnung der tschechoslowakischen Zentralbank transferierte die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) am 8. März 1939 580 kg Gold, die in Brüssel lagerten, an die Deutsche Reichsbank. Eine ähnliche Transaktion wurde am 20. März, d. h. fünf Tage nach der Besetzung der Tschechoslowakei, von London aus getätigt und verschaffte der Reichsbank weitere 23 Tonnen tschechoslowakischen Goldes. Weder die belgische Nationalbank noch die Bank von England widersetzten sich diesen Transaktionen.</p><p>Schliesslich ist zu bemerken, dass die Alliierten nach Kriegsende weder von den neutralen Ländern noch von der BIZ Rechenschaft über das von ihnen allenfalls erworbene tschechoslowakische Gold oder über die von ihnen allenfalls bewilligten Transaktionen mit solchem Gold verlangten. Trotzdem hatte die Tripartite Commission for the Restitution of Monetary Gold, welche die Alliierten eingesetzt hatte, um die von Deutschland ihrer Goldreserven beraubten Länder zu entschädigen, der Tschechoslowakei das Recht auf Entschädigung zuerkannt. Wie andere Länder auch, erhielt sie etwa 2/3 ihrer Verluste, d. h. rund 28 Tonnen Gold, gedeckt.</p><p>Im Ergebnis ist der Bundesrat der Auffassung, dass die SNB nicht befugt war, die Ausführung des Überweisungsauftrags zu verweigern, den ihr die tschechoslowakische Zentralbank am 7. März 1939, eine Woche vor dem deutschen Einmarsch, übermittelt hatte. Da die Schweiz keine Massnahmen zur Sperrung deutscher Guthaben in unserem Land ergriffen hatte, konnte sich die SNB auch nicht dem Verlangen der Reichsbank widersetzen, das auf ihrem Depot in Bern lagernde Gold nach Deutschland zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Bericht vom Mai 1998 der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg zum Thema Nazi-Gold steht auf Seite 72 (Fussnote 15) Folgendes: </p><p>- Am 8. März 1939, eine Woche vor dem Einmarsch deutscher Truppen in die Tschechoslowakei, wurden 1013 Goldbarren im Wert von 61,4 Millionen Franken vom Depot der Prager Nationalbank bei der SNB auf jenes der Reichsbank übertragen. </p><p>- In den Tagen nach dem Einmarsch hat die SNB dieses Gold in drei Lieferungen -am 15., 20. und 21. März 1939 - nach Berlin verbringen lassen.</p><p>Diese Vorgänge sind, gelinde gesagt, beunruhigend. Als die Wehrmacht in die Tschechoslowakei einmarschiert war, hätte die Transaktion vom 8. März 1939 der SNB sofort verdächtig und unrechtmässig vorkommen müssen. Mit seinem übereilten Antrag zur umgehenden Lieferung dieses Goldes bekannte sich Deutschland ja regelrecht zu seinen Plünderungen. Dennoch hat die SNB der Reichsbank die (geraubten) Goldbarren geliefert.</p><p>Trifft es nicht zu, dass sich die SNB ganz bewusst an der Plünderung der tschechoslowakischen Staatskasse durch Deutschland beteiligt hat?</p>
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