Aktionärswechsel bei Lokalradios

ShortId
98.1175
Id
19981175
Updated
24.06.2025 21:05
Language
de
Title
Aktionärswechsel bei Lokalradios
AdditionalIndexing
Aktionär/in;Aktiengesellschaft;Radio;Beteiligung an Unternehmen;lokales Massenmedium
1
  • L05K1202050104, lokales Massenmedium
  • L05K1202050103, Radio
  • L06K070304010101, Aktionär/in
  • L06K070303010101, Aktiengesellschaft
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragestellerin bezieht sich auf Radio Acidule. Dieser Lausanner Sender unterrichtete das UVEK am 28. Juli 1998 über die Beteiligung von drei neuen Aktionären am Aktienkapital. Das BAKOM bat das Radio deshalb um die Erteilung der folgenden Auskünfte: Anteil der neuen Aktionäre am gesamten Aktienkapital, Identität der neuen Aktionäre sowie Ziel dieser Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Radio Acidule gab in seiner Anwort an, dass in naher Zukunft weitere Änderungen erfolgen könnten, und dass es das BAKOM darüber auf dem Laufenden halten werde. Laut Presseberichten hat ausserdem die "Nostalgie"-Gruppe beschlossen, ihre Beteiligung aufzugeben. Nach unseren Informationen werden somit wahrscheinlich mehr als zwei Drittel der Aktien in naher Zukunft den Inhaber wechseln.</p><p></p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass der wirtschaftliche Übergang einer Konzession gemäss Artikel 13 RTVG nur mit vorheriger Genehmigung durch die Konzessionsbehörde möglich ist. Ein wirtschaftlicher Übergang liegt in der Regel dann vor, wenn mehr als 20 Prozent des Kapitals die Hand wechselt.</p><p></p><p>Die Konzessionsbehörde prüft sorgfältig, aus welchem Grund eine neue Beteiligung erfolgt und welche Auswirkungen sie auf den betreffenden Veranstalter sowie auf das schweizerische Mediensystem hat. Insbesondere wird festgestellt, ob Artikel 21 RTVG noch befolgt wird, d.h. ob ein schweizerisches Lokalradio auch mit einer neuen Kapitalbeteiligung vorrangig die Eigenheiten des Versorgungsgebietes berücksichtigt, indem es einen besonderen Beitrag zur Meinungsbildung über Fragen des lokalen und regionalen Zusammenlebens und zur Förderung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet leistet.</p><p></p><p>Die Konzessionsbehörde verfolgt die Situation derzeit sehr genau und wartet noch auf bestimmte Informationen, insbesondere über die neuen Aktionäre und die zukünftige Form des Lausanner Lokalradios, bevor sie Entscheide trifft (z.B. Konzessionsentzug). Die Konzessionsbehörde ist nicht gebunden durch Beteiligungsveränderungen, die ohne Genehmigung erfolgt sind, da ihre Zustimmung vor der Übertragung eingeholt werden muss. Bei Änderungen von Beteiligungsverhältnissen ohne vorherige Genehmigung durch das UVEK nehmen die neuen Aktionäre deshalb ein Risiko auf sich, da diese Änderungen medienrechtlich eventuell nicht zulässig sind.</p><p></p><p>Abschliessend sei nochmals betont, dass die Konzessionsbehörde auf jeden Fall gewährleisten wird, dass das Gleichgewicht der audiovisuellen Landschaft in der Schweiz beibehalten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein Lokalradio am Genfersee erlebt gegenwärtig bedeutende Transfers von Aktien und sonstigen Beteiligungen: Die Kantonalbank und ihr Tochterunternehmen haben ihre Aktien abgestossen. Laut Presse gibt Radio Nostalgie seine Beteiligung auf, desgleichen auch die Gründervereinigung der Radiostation.</p><p>Welche Mittel stehen dem Bundesrat zur Verfügung, um in einem solchen Fall, aber auch in andern Fällen, in denen elektronische Medien dem Radio- und Fernsehgesetz unterstehen, sicherzustellen, dass man nicht plötzlich vor der vollendeten Tatsache tief greifender Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen steht?</p>
  • Aktionärswechsel bei Lokalradios
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragestellerin bezieht sich auf Radio Acidule. Dieser Lausanner Sender unterrichtete das UVEK am 28. Juli 1998 über die Beteiligung von drei neuen Aktionären am Aktienkapital. Das BAKOM bat das Radio deshalb um die Erteilung der folgenden Auskünfte: Anteil der neuen Aktionäre am gesamten Aktienkapital, Identität der neuen Aktionäre sowie Ziel dieser Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Radio Acidule gab in seiner Anwort an, dass in naher Zukunft weitere Änderungen erfolgen könnten, und dass es das BAKOM darüber auf dem Laufenden halten werde. Laut Presseberichten hat ausserdem die "Nostalgie"-Gruppe beschlossen, ihre Beteiligung aufzugeben. Nach unseren Informationen werden somit wahrscheinlich mehr als zwei Drittel der Aktien in naher Zukunft den Inhaber wechseln.</p><p></p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass der wirtschaftliche Übergang einer Konzession gemäss Artikel 13 RTVG nur mit vorheriger Genehmigung durch die Konzessionsbehörde möglich ist. Ein wirtschaftlicher Übergang liegt in der Regel dann vor, wenn mehr als 20 Prozent des Kapitals die Hand wechselt.</p><p></p><p>Die Konzessionsbehörde prüft sorgfältig, aus welchem Grund eine neue Beteiligung erfolgt und welche Auswirkungen sie auf den betreffenden Veranstalter sowie auf das schweizerische Mediensystem hat. Insbesondere wird festgestellt, ob Artikel 21 RTVG noch befolgt wird, d.h. ob ein schweizerisches Lokalradio auch mit einer neuen Kapitalbeteiligung vorrangig die Eigenheiten des Versorgungsgebietes berücksichtigt, indem es einen besonderen Beitrag zur Meinungsbildung über Fragen des lokalen und regionalen Zusammenlebens und zur Förderung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet leistet.</p><p></p><p>Die Konzessionsbehörde verfolgt die Situation derzeit sehr genau und wartet noch auf bestimmte Informationen, insbesondere über die neuen Aktionäre und die zukünftige Form des Lausanner Lokalradios, bevor sie Entscheide trifft (z.B. Konzessionsentzug). Die Konzessionsbehörde ist nicht gebunden durch Beteiligungsveränderungen, die ohne Genehmigung erfolgt sind, da ihre Zustimmung vor der Übertragung eingeholt werden muss. Bei Änderungen von Beteiligungsverhältnissen ohne vorherige Genehmigung durch das UVEK nehmen die neuen Aktionäre deshalb ein Risiko auf sich, da diese Änderungen medienrechtlich eventuell nicht zulässig sind.</p><p></p><p>Abschliessend sei nochmals betont, dass die Konzessionsbehörde auf jeden Fall gewährleisten wird, dass das Gleichgewicht der audiovisuellen Landschaft in der Schweiz beibehalten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein Lokalradio am Genfersee erlebt gegenwärtig bedeutende Transfers von Aktien und sonstigen Beteiligungen: Die Kantonalbank und ihr Tochterunternehmen haben ihre Aktien abgestossen. Laut Presse gibt Radio Nostalgie seine Beteiligung auf, desgleichen auch die Gründervereinigung der Radiostation.</p><p>Welche Mittel stehen dem Bundesrat zur Verfügung, um in einem solchen Fall, aber auch in andern Fällen, in denen elektronische Medien dem Radio- und Fernsehgesetz unterstehen, sicherzustellen, dass man nicht plötzlich vor der vollendeten Tatsache tief greifender Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen steht?</p>
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