Bundeshilfe für Ausstellungszentren

ShortId
98.1176
Id
19981176
Updated
24.06.2025 23:05
Language
de
Title
Bundeshilfe für Ausstellungszentren
AdditionalIndexing
Subvention;sozio-kulturelle Einrichtung
1
  • L05K0102040902, sozio-kulturelle Einrichtung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Kanton Genf hat dem Bundesrat Mitte 1998 ein Gesuch für einen Bundesbeitrag an die Erweiterungskosten des PALEXPO-Gebäudes eingereicht, mit dem Ziel, die weltweit grösste Telekommunikationsausstellung TELECOM in Genf zu halten. Der Bundesrat hat am 11. November 1998 darüber eine Aussprache geführt und beschlossen, die Möglichkeiten eines solchen Beitrags näher zu prüfen. </p><p></p><p>Inzwischen hat der Kanton Genf dieses Gesuch, das der Bund hätte ablehnen müssen, zurückgezogen. Die Prüfung hat ergeben, dass die verfassungsmässigen Grundlagen es dem Bund nicht erlaubt hätten, auf den Antrag des Kantons Genf einzutreten und einen finanziellen Beitrag für die PALEXPO-Erweiterung zu sprechen. Die Unterstützung des Messewesen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Zudem wäre mit einem Bundesbeitrag an den Messestandort Genf eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen schweizerischen Standorten entstanden und hätte wettbewerbsverzerrend gewirkt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Presse hat angekündigt, der Bund werde sich zu einem Drittel an der Finanzierung der Erweiterung des .Palais des Expositions. in Genf beteiligen. Die Kosten dieses Projekts belaufen sich schätzungsweise auf 120 - 150 Millionen Franken.</p><p>Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Subvention nicht in den Zuständigkeitsbereich der FIPOI fällt, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Anfrage vom 26.06.1998 festhält.</p><p>Wenn dies nicht der Fall ist, stelle ich die Frage, auf welcher Grundlage der Bund dieses Projekt finanzieren kann und ob andere Kantone für ihre Ausstellungszentren ebenfalls in den Genuss von Finanzhilfen des Bundes kommen können.</p>
  • Bundeshilfe für Ausstellungszentren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Kanton Genf hat dem Bundesrat Mitte 1998 ein Gesuch für einen Bundesbeitrag an die Erweiterungskosten des PALEXPO-Gebäudes eingereicht, mit dem Ziel, die weltweit grösste Telekommunikationsausstellung TELECOM in Genf zu halten. Der Bundesrat hat am 11. November 1998 darüber eine Aussprache geführt und beschlossen, die Möglichkeiten eines solchen Beitrags näher zu prüfen. </p><p></p><p>Inzwischen hat der Kanton Genf dieses Gesuch, das der Bund hätte ablehnen müssen, zurückgezogen. Die Prüfung hat ergeben, dass die verfassungsmässigen Grundlagen es dem Bund nicht erlaubt hätten, auf den Antrag des Kantons Genf einzutreten und einen finanziellen Beitrag für die PALEXPO-Erweiterung zu sprechen. Die Unterstützung des Messewesen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Zudem wäre mit einem Bundesbeitrag an den Messestandort Genf eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen schweizerischen Standorten entstanden und hätte wettbewerbsverzerrend gewirkt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Presse hat angekündigt, der Bund werde sich zu einem Drittel an der Finanzierung der Erweiterung des .Palais des Expositions. in Genf beteiligen. Die Kosten dieses Projekts belaufen sich schätzungsweise auf 120 - 150 Millionen Franken.</p><p>Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Subvention nicht in den Zuständigkeitsbereich der FIPOI fällt, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Anfrage vom 26.06.1998 festhält.</p><p>Wenn dies nicht der Fall ist, stelle ich die Frage, auf welcher Grundlage der Bund dieses Projekt finanzieren kann und ob andere Kantone für ihre Ausstellungszentren ebenfalls in den Genuss von Finanzhilfen des Bundes kommen können.</p>
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