Unterstellung des Büros für Konsumentenfragen unter das BWA
- ShortId
-
98.1180
- Id
-
19981180
- Updated
-
24.06.2025 21:07
- Language
-
de
- Title
-
Unterstellung des Büros für Konsumentenfragen unter das BWA
- AdditionalIndexing
-
Interessenvertretung;Konsumenteninformation;Verwaltungsreform;Konsumentenorganisation
- 1
-
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L06K070106030102, Konsumentenorganisation
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L04K08020311, Interessenvertretung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Büro für Konsumentenfragen verfügt im neuen Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit über den gleichen Status wie vorher, als es dem Generalsekretariat unterstellt war.</p><p>Im Rahmen der Reorganisation des Volkswirtschaftsdepartementes und insbesondere mit der Schaffung des neuen Bundesamtes für Wirtschaft wird der Status des Büros für Konsumentenfragen selbstverständlich nochmals überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 04.12.1997 habe ich eine Interpellation betreffend den Wechsel des Büros für Konsumentenfragen vom Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartements zum Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) eingereicht.</p><p>In dieser Interpellation wollte ich vom Bundesrat insbesondere wissen, ob die neue Unterstellung rein administrativ oder auch hierarchisch sei. Diese Frage beschäftigte und beschäftigt die Konsumentenverbände immer noch. Sie wollen sicher sein, dass Neutralität und Unabhängigkeit des Büros auch in den neuen Strukturen gewährleistet sind.</p><p>In seiner Antwort vom 11.02.1998 schrieb der Bundesrat, .dass die Zuweisung an das BWA keine hierarchische, sondern hauptsächlich eine administrative Angliederung darstellt. Die Neutralität und die Unabhängigkeit des Büros für Konsumentenfragen bleibt auch in der neuen Struktur bewahrt. Das Büro profitiert - im Sinne des neuen Bundesamtes - von der selben Autonomie wie bei der Angliederung an das Generalsekretariat..</p><p>Diese Tatsache wurde übrigens vom damaligen Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements in einem Brief vom 29.12.1997 an die .Fédération Romande des Consommateurs. schriftlich bestätigt.</p><p>Nun haben die Konsumentenverbände aber soeben erfahren, dass diese Verwaltungsstelle seit Anfang Oktober nicht mehr nur administrativ und organisatorisch, sondern auch hierarchisch dem BWA unterstellt sei.</p><p>Ich möchte nun vom Bundesrat wissen, ob er seinen Standpunkt in dieser Frage geändert hat und, wenn ja, mit welcher Begründung.</p>
- Unterstellung des Büros für Konsumentenfragen unter das BWA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Büro für Konsumentenfragen verfügt im neuen Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit über den gleichen Status wie vorher, als es dem Generalsekretariat unterstellt war.</p><p>Im Rahmen der Reorganisation des Volkswirtschaftsdepartementes und insbesondere mit der Schaffung des neuen Bundesamtes für Wirtschaft wird der Status des Büros für Konsumentenfragen selbstverständlich nochmals überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 04.12.1997 habe ich eine Interpellation betreffend den Wechsel des Büros für Konsumentenfragen vom Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartements zum Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) eingereicht.</p><p>In dieser Interpellation wollte ich vom Bundesrat insbesondere wissen, ob die neue Unterstellung rein administrativ oder auch hierarchisch sei. Diese Frage beschäftigte und beschäftigt die Konsumentenverbände immer noch. Sie wollen sicher sein, dass Neutralität und Unabhängigkeit des Büros auch in den neuen Strukturen gewährleistet sind.</p><p>In seiner Antwort vom 11.02.1998 schrieb der Bundesrat, .dass die Zuweisung an das BWA keine hierarchische, sondern hauptsächlich eine administrative Angliederung darstellt. Die Neutralität und die Unabhängigkeit des Büros für Konsumentenfragen bleibt auch in der neuen Struktur bewahrt. Das Büro profitiert - im Sinne des neuen Bundesamtes - von der selben Autonomie wie bei der Angliederung an das Generalsekretariat..</p><p>Diese Tatsache wurde übrigens vom damaligen Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements in einem Brief vom 29.12.1997 an die .Fédération Romande des Consommateurs. schriftlich bestätigt.</p><p>Nun haben die Konsumentenverbände aber soeben erfahren, dass diese Verwaltungsstelle seit Anfang Oktober nicht mehr nur administrativ und organisatorisch, sondern auch hierarchisch dem BWA unterstellt sei.</p><p>Ich möchte nun vom Bundesrat wissen, ob er seinen Standpunkt in dieser Frage geändert hat und, wenn ja, mit welcher Begründung.</p>
- Unterstellung des Büros für Konsumentenfragen unter das BWA
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