Bericht über die Rechtsstituation gleichgeschlechtlicher Paare

ShortId
98.1186
Id
19981186
Updated
24.06.2025 23:01
Language
de
Title
Bericht über die Rechtsstituation gleichgeschlechtlicher Paare
AdditionalIndexing
sexuelle Freiheit;Konkubinat;Eherecht;Gleichbehandlung;sexuelle Minderheit
1
  • L05K0502040802, sexuelle Minderheit
  • L05K0103010302, Eherecht
  • L04K01030504, Konkubinat
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K05020510, sexuelle Freiheit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Anschluss an die am 13. Juni 1996 beschlossene Überweisung des Postulates der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wurde das Bundesamt für Justiz mit der Erstellung eines Berichtes beauftragt, welcher die rechtlichen Probleme gleichgeschlechtlicher Paare analysieren und unter Berücksichtigung ausländischer Erfahrungen mögliche Lösungen aufzeigen soll. Der Bericht wurde materiell im Dezember 1998 abgeschlossen und wird zurzeit redaktionell bereinigt. Anschliessend wird er noch ins Französische und ins Italienische zu übersetzen sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der bestehenden anderweitigen Arbeitslast ist damit zu rechnen, dass die Veröffentlichung des Berichtes vor den Sommerferien 1999 erfolgen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit einer Einfachen Anfrage hat alt Ständerat Gilles Petitpierre den Bundesrat am 15. März 1994 angefragt, ob er die rechtliche Situation der gleichgeschlechtlichen Paare eingehender prüfen und über seine Absichten orientieren wolle. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom Mai 1994 bestätigt, dass dies getan werden sollte.</p><p>Am 9. Januar 1995 wurde eine Petition "Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare" mit 85 181 Unterschriften eingereicht, welche in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates behandelt wurde. Mit Schreiben vom 4. April und 28. August 1995 an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates bestätigte der Vorsteher des EJPD, dass sich der Bundesrat der aufgeworfenen Probleme bewusst ist, er hielt jedoch fest, dass die Prüfung der mit der Petition vorgebrachten Anliegen eingehende und umfangreiche Abklärungen erfordere. Die Erstellung eines entsprechenden Grundlagenberichtes dürfte deshalb etwa eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Gestützt auf diesen Bericht werde der Bundesrat dann das weitere Vorgehen festlegen und unter Umständen eine Expertenkommission für die Ausarbeitung formulierter Anträge einsetzen. Am 13. Juni 1996 hat der Nationalrat beschlossen, die Petition abzuschreiben, hat aber ein Postulat überwiesen (96.3173), welches verlangt, die rechtlichen Probleme aufzulisten und darzulegen, wie diese beseitigt werden könnten.</p><p>Nachdem die Räte bei der Behandlung der neuen Bundesverfassung beschlossen haben, in Artikel 7 Absatz 2 explizit aufzuführen, dass Diskriminierungen aufgrund der Lebensformen verboten sind, möchte ich den Bundesrat anfragen, bis wann mit der Fertigstellung des in Aussicht gestellten Berichtes gerechnet werden darf.</p>
  • Bericht über die Rechtsstituation gleichgeschlechtlicher Paare
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Anschluss an die am 13. Juni 1996 beschlossene Überweisung des Postulates der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wurde das Bundesamt für Justiz mit der Erstellung eines Berichtes beauftragt, welcher die rechtlichen Probleme gleichgeschlechtlicher Paare analysieren und unter Berücksichtigung ausländischer Erfahrungen mögliche Lösungen aufzeigen soll. Der Bericht wurde materiell im Dezember 1998 abgeschlossen und wird zurzeit redaktionell bereinigt. Anschliessend wird er noch ins Französische und ins Italienische zu übersetzen sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der bestehenden anderweitigen Arbeitslast ist damit zu rechnen, dass die Veröffentlichung des Berichtes vor den Sommerferien 1999 erfolgen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit einer Einfachen Anfrage hat alt Ständerat Gilles Petitpierre den Bundesrat am 15. März 1994 angefragt, ob er die rechtliche Situation der gleichgeschlechtlichen Paare eingehender prüfen und über seine Absichten orientieren wolle. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom Mai 1994 bestätigt, dass dies getan werden sollte.</p><p>Am 9. Januar 1995 wurde eine Petition "Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare" mit 85 181 Unterschriften eingereicht, welche in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates behandelt wurde. Mit Schreiben vom 4. April und 28. August 1995 an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates bestätigte der Vorsteher des EJPD, dass sich der Bundesrat der aufgeworfenen Probleme bewusst ist, er hielt jedoch fest, dass die Prüfung der mit der Petition vorgebrachten Anliegen eingehende und umfangreiche Abklärungen erfordere. Die Erstellung eines entsprechenden Grundlagenberichtes dürfte deshalb etwa eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Gestützt auf diesen Bericht werde der Bundesrat dann das weitere Vorgehen festlegen und unter Umständen eine Expertenkommission für die Ausarbeitung formulierter Anträge einsetzen. Am 13. Juni 1996 hat der Nationalrat beschlossen, die Petition abzuschreiben, hat aber ein Postulat überwiesen (96.3173), welches verlangt, die rechtlichen Probleme aufzulisten und darzulegen, wie diese beseitigt werden könnten.</p><p>Nachdem die Räte bei der Behandlung der neuen Bundesverfassung beschlossen haben, in Artikel 7 Absatz 2 explizit aufzuführen, dass Diskriminierungen aufgrund der Lebensformen verboten sind, möchte ich den Bundesrat anfragen, bis wann mit der Fertigstellung des in Aussicht gestellten Berichtes gerechnet werden darf.</p>
    • Bericht über die Rechtsstituation gleichgeschlechtlicher Paare

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