Vorlage zu den nachrichtenlosen Vermögen

ShortId
98.1191
Id
19981191
Updated
24.06.2025 22:56
Language
de
Title
Vorlage zu den nachrichtenlosen Vermögen
AdditionalIndexing
nachrichtenlose Vermögen;Eigentumsübertragung;Berufliche Vorsorge;AHV;Gesetz
1
  • L05K1104020501, nachrichtenlose Vermögen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K05070107, Eigentumsübertragung
  • L05K0104010101, AHV
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Fragestellerin, dass die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit Anlass sein müssen, jene rechtlichen Regeln kritisch zu überprüfen, die in der Schweiz auf nachrichtenlose Vermögenswerte Anwendung finden. Es hiess deshalb nach der Überweisung der in der Einfachen Anfrage erwähnten Motion Plattner (96.3610) die Motionen Rechsteiner Paul (96.3606 und 97.3306) und Grobet (97.3401) gut und beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Analyse der heutigen Rechtslage und der Vorbereitung der nötigen Rechtsänderungen. Diese Arbeiten stehen heute kurz vor dem Abschluss. Der Bundesrat beabsichtigt, im Sommer 1999 ein Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Wintersession 1998 sind im Ständerat die Probleme betreffend die nachrichtenlosen Vermögen behandelt worden, welche im Rahmen der AHV und des BVG entstanden sind. Der Bundesrat hat zur Lösung der Frage einen Vorschlag zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes unterbreitet (98.062).</p><p>Die Schwierigkeiten, welche nachrichtenlose Vermögen verursachen können, haben wir mit Bezug auf die Banken in der jüngeren Vergangenheit schmerzlich erfahren müssen. Die sehr aufwendige Aufarbeitung dieses Problems nähert sich nun aber in diesem Bereich dem Abschluss. Damit bleiben aber Fragen mit Bezug auf die Zukunft offen. Es wird auch in Zukunft nicht zu vermeiden sein, dass bei Banken deponierte Vermögenswerte ohne Nachricht des Eigentümers bleiben. Um neue Probleme zu vermeiden, muss eine Anschlussregelung gefunden werden. Deren Ziel soll es sein, die Entstehung nachrichtenloser Vermögenswerte möglichst zu verhindern und dort, wo dies nicht möglich ist, die spätere Suche nach diesen Werten für die Berechtigten zu erleichtern.</p><p>Ständerat Plattner hat vor zwei Jahren eine entsprechende Motion eingereicht, die von beiden Räten überwiesen worden ist (96.3610). Es interessiert zu vernehmen, wieweit die Vorbereitungen für eine entsprechende Regelung bis heute gediehen sind und wann den Räten diesbezüglich ein konkreter Vorschlag unterbreitet werden kann.</p>
  • Vorlage zu den nachrichtenlosen Vermögen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Fragestellerin, dass die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit Anlass sein müssen, jene rechtlichen Regeln kritisch zu überprüfen, die in der Schweiz auf nachrichtenlose Vermögenswerte Anwendung finden. Es hiess deshalb nach der Überweisung der in der Einfachen Anfrage erwähnten Motion Plattner (96.3610) die Motionen Rechsteiner Paul (96.3606 und 97.3306) und Grobet (97.3401) gut und beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Analyse der heutigen Rechtslage und der Vorbereitung der nötigen Rechtsänderungen. Diese Arbeiten stehen heute kurz vor dem Abschluss. Der Bundesrat beabsichtigt, im Sommer 1999 ein Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Wintersession 1998 sind im Ständerat die Probleme betreffend die nachrichtenlosen Vermögen behandelt worden, welche im Rahmen der AHV und des BVG entstanden sind. Der Bundesrat hat zur Lösung der Frage einen Vorschlag zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes unterbreitet (98.062).</p><p>Die Schwierigkeiten, welche nachrichtenlose Vermögen verursachen können, haben wir mit Bezug auf die Banken in der jüngeren Vergangenheit schmerzlich erfahren müssen. Die sehr aufwendige Aufarbeitung dieses Problems nähert sich nun aber in diesem Bereich dem Abschluss. Damit bleiben aber Fragen mit Bezug auf die Zukunft offen. Es wird auch in Zukunft nicht zu vermeiden sein, dass bei Banken deponierte Vermögenswerte ohne Nachricht des Eigentümers bleiben. Um neue Probleme zu vermeiden, muss eine Anschlussregelung gefunden werden. Deren Ziel soll es sein, die Entstehung nachrichtenloser Vermögenswerte möglichst zu verhindern und dort, wo dies nicht möglich ist, die spätere Suche nach diesen Werten für die Berechtigten zu erleichtern.</p><p>Ständerat Plattner hat vor zwei Jahren eine entsprechende Motion eingereicht, die von beiden Räten überwiesen worden ist (96.3610). Es interessiert zu vernehmen, wieweit die Vorbereitungen für eine entsprechende Regelung bis heute gediehen sind und wann den Räten diesbezüglich ein konkreter Vorschlag unterbreitet werden kann.</p>
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