MD-11. Fehlinformation durch einen Beamten des Amtes für Zivilluftfahrt
- ShortId
-
98.1203
- Id
-
19981203
- Updated
-
24.06.2025 23:05
- Language
-
de
- Title
-
MD-11. Fehlinformation durch einen Beamten des Amtes für Zivilluftfahrt
- AdditionalIndexing
-
Bundesamt für Zivilluftfahrt;Kontrolle;Zivilluftfahrt;Informationsverbreitung;Schadenersatz;Swissair
- 1
-
- L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K1801021104, Swissair
- L04K18040105, Zivilluftfahrt
- L05K0507020205, Schadenersatz
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Diese Frage betrifft die Information nach dem Unfall. Das Bazl verfügt über ein Kommunikationskonzept, welches u. a. die Auskunftstätigkeit seiner Beamten regelt. Im fraglichen Fall ist das Kommunikationskonzept nicht befolgt worden. Gegen den betreffenden Beamten ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.</p><p>2. Diese Frage betrifft die materielle Arbeit des Bazl bei der Flugzeugkontrolle. Die angeordnete Administrativuntersuchung zu diesem Thema hat deutlich gezeigt, dass die Beamten trotz relativ grossem Zeitdruck absolut korrekt und kompetent gehandelt haben. Es besteht deshalb kein Anlass, den Bund zur Verantwortung zu ziehen.</p><p>3. Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für eine Haftung des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aus Medienberichten wurde bekannt, dass ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) die "SonntagsZeitung" falsch informiert hat, so dass die Lektüre des auf diesen Informationen aufbauenden Zeitungsberichtes vom 22. November 1998 den Eindruck erwachsen lässt, das Bazl habe sich von der Swissair drängen lassen und dadurch seine Aufsichtsfunktionen im Falle des abgestürzten Flugzeuges nicht verantwortlich wahrgenommen. Inzwischen ist offenbar klargestellt worden, wenigstens durch Meldungen der "SonntagsZeitung", dass der Beamte bei seiner Aussage zwei Systeme miteinander verwechselt hat.</p><p>Derartige Aussagen eines Beamten des zuständigen Bundesamtes sind geeignet, Forderungen von potentiellen Klägern gegen die betroffene Luftfahrtgesellschaft zu provozieren, da ja möglicherweise noch Mitverantwortlichkeit einer staatlichen Stelle zum Tragen kommen kann.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie kann künftig verhindert werden, dass Beamte, deren Kompetenz umgekehrt proportional zu ihrem Geltungsbedürfnis ist, den Medien irgendwelche Auskünfte erteilen?</p><p>2. Hat der Bund mit ausreichender Deutlichkeit kundgetan, dass kein Anlass besteht, den Bund wegen angeblichem Fehlverhalten des Bazl zur Verantwortung zu ziehen?</p><p>3. Haftet der Bund gegenüber der SAir Group, falls dieser infolge der genannten Falschinformation zusätzliche Kosten zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche erwachsen?</p>
- MD-11. Fehlinformation durch einen Beamten des Amtes für Zivilluftfahrt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Diese Frage betrifft die Information nach dem Unfall. Das Bazl verfügt über ein Kommunikationskonzept, welches u. a. die Auskunftstätigkeit seiner Beamten regelt. Im fraglichen Fall ist das Kommunikationskonzept nicht befolgt worden. Gegen den betreffenden Beamten ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.</p><p>2. Diese Frage betrifft die materielle Arbeit des Bazl bei der Flugzeugkontrolle. Die angeordnete Administrativuntersuchung zu diesem Thema hat deutlich gezeigt, dass die Beamten trotz relativ grossem Zeitdruck absolut korrekt und kompetent gehandelt haben. Es besteht deshalb kein Anlass, den Bund zur Verantwortung zu ziehen.</p><p>3. Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für eine Haftung des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aus Medienberichten wurde bekannt, dass ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) die "SonntagsZeitung" falsch informiert hat, so dass die Lektüre des auf diesen Informationen aufbauenden Zeitungsberichtes vom 22. November 1998 den Eindruck erwachsen lässt, das Bazl habe sich von der Swissair drängen lassen und dadurch seine Aufsichtsfunktionen im Falle des abgestürzten Flugzeuges nicht verantwortlich wahrgenommen. Inzwischen ist offenbar klargestellt worden, wenigstens durch Meldungen der "SonntagsZeitung", dass der Beamte bei seiner Aussage zwei Systeme miteinander verwechselt hat.</p><p>Derartige Aussagen eines Beamten des zuständigen Bundesamtes sind geeignet, Forderungen von potentiellen Klägern gegen die betroffene Luftfahrtgesellschaft zu provozieren, da ja möglicherweise noch Mitverantwortlichkeit einer staatlichen Stelle zum Tragen kommen kann.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie kann künftig verhindert werden, dass Beamte, deren Kompetenz umgekehrt proportional zu ihrem Geltungsbedürfnis ist, den Medien irgendwelche Auskünfte erteilen?</p><p>2. Hat der Bund mit ausreichender Deutlichkeit kundgetan, dass kein Anlass besteht, den Bund wegen angeblichem Fehlverhalten des Bazl zur Verantwortung zu ziehen?</p><p>3. Haftet der Bund gegenüber der SAir Group, falls dieser infolge der genannten Falschinformation zusätzliche Kosten zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche erwachsen?</p>
- MD-11. Fehlinformation durch einen Beamten des Amtes für Zivilluftfahrt
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