Radioaktive Verseuchung der Meere durch Wiederaufbereitungsanlagen
- ShortId
-
98.1206
- Id
-
19981206
- Updated
-
24.06.2025 21:19
- Language
-
de
- Title
-
Radioaktive Verseuchung der Meere durch Wiederaufbereitungsanlagen
- AdditionalIndexing
-
Umwelthaftung;Meeresverschmutzung;Wiederaufbereitung des Brennstoffs;radioaktive Verseuchung;Kernkraftwerk
- 1
-
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- L05K1703010306, Wiederaufbereitung des Brennstoffs
- L05K0602030402, Meeresverschmutzung
- L05K0507020206, Umwelthaftung
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Den schweizerischen Behörden liegen keine detaillierten Angaben über die Konzentration oder die Zusammensetzung der Radioaktivität im Meeresbereich von Murmansk vor. Es gibt jedoch verschiedene Untersuchungen über die grossräumige Verfrachtung von radioaktiven Isotopen aus der Wiederaufarbeitung, die u. a. auch im Rahmen von Ospar, dem Internationalen Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks, diskutiert werden. Das nahe zur Barentssee gelegene Norwegen beurteilt die festgestellten Aktivitätskonzentrationen und die für Meerestiere und das Meeresökosystem geschätzte Dosis als radiologisch unbedeutend. Die von einigen Vertragsparteien geäusserten Bedenken betreffend die kürzliche Zunahme der Technetium-Abgaben wurden an der Ospar-Ministerkonferenz vom Juli 1998 diskutiert. England wird diese Bedenken bei den künftigen Entscheidungen berücksichtigen und die Abgabelimiten für Sellafield entsprechend dem Stand der Technik weiter reduzieren.</p><p>4./5. Der Bundesrat hat in der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl Frankreich als auch England die Empfehlungen der ICRP (Internationale Strahlenschutzkommission) über die Strahlenexposition von Personal und Bevölkerung, welche auch in der Schweiz zur Anwendung kommen, einhalten. Die in Sellafield vorhandene anthropogene Radioaktivität ist zur Hauptsache auf die ehemaligen militärischen Programme zurückzuführen.</p><p>Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 haften die Inhaber schweizerischer Kernanlagen bzw. in Ausnahmefällen der Bund für Nuklearschäden, welche durch schweizerische Kernanlagen oder durch den Transport von Kernmaterialien aus schweizerischen Kernanlagen verursacht werden. Es kann ausgeschlossen werden, dass schweizerische Kernkraftwerkbetreiber oder der Bund im Zusammenhang mit dem Betrieb ausländischer Kernanlagen haftpflichtig werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie den Medien zu entnehmen war, soll die Barentssee - vor allem das östlich gelegene Meer um Murmansk - zum Teil radioaktiv verseucht sein. Offenbar sollen in dieser Meeresgegend mehrere atombetriebene russische Unterseeboote vor Anker liegen. Bisher ist man davon ausgegangen, dass die Verseuchung allein von diesen Unterseebooten stamme. Ich möchte in diesem Zusammenhang dem Bundesrat folgende Fragen unterbreiten:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Hälfte der radioaktiven Verseuchung in diesen Meeresbereichen von Strontium bzw. Cäsium 137 der atomaren Wiederaufbereitungsanlage von Sellafield in Grossbritannien stammt?</p><p>2. Wie hoch ist die radioaktive Verseuchung in diesem Gebiet, und welches sind die Folgen für die Meerestiere, die Flora, die Fauna und allenfalls bei einer Verdunstung des Meeres mit anschliessenden Regenfällen über dem Land? Kann ausgeschlossen werden, dass das Festland, das Trinkwasser und die Nahrungskette radioaktiv verseucht werden?</p><p>3. Offenbar hat man dort sogar radioaktive Materialien der atomaren Wiederaufbereitungsanlage von La Hague gefunden. Trifft dies zu? Wenn ja, kann der Bundesrat ausschliessen, dass es sich hier um radioaktive Abfälle handelt, die von Schweizer Atomkraftwerken (AKW) stammen?</p><p>4. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass die Schweiz allfällige Wiedergutmachungs- oder Schadenersatzzahlungen zu leisten hat, falls er nicht mit hundertprozentiger Sicherheit garantieren kann, dass keine Schweizer AKW an der radioaktiven Verseuchung des Golfstromes und der Meere in der nördlichen Hemisphäre beteiligt sind? Wenn nicht, was gedenkt der Bundesrat zu tun, um allfällige Schadenersatzzahlungen infolge einer eventuellen Verseuchung der Meere durch radioaktive Abfälle von Schweizer AKW verursachergerecht auf die AKW zu überwälzen?</p><p>5. Offenbar wurde ein Wellenenergiekraftwerk im Norden von England bzw. Schottland (Inverness) teilweise durch die EU finanziert. Dieses Kraftwerk wurde vor der Inbetriebnahme infolge hohen Wellengangs ins Meer gespült. Weil es versichert war, sollte es im Einvernehmen mit der Versicherung wieder herausgehoben werden. Eine Untersuchung ergab, dass dieses neue Werk allein vom Meer radioaktiv verseucht war. Die Versicherung lehnte in der Folge eine Entschädigung ab. Kann ausgeschlossen werden, dass die radioaktive Verseuchung z. B. in dieser Gegend von England von Schweizer AKW stammt und dass eines Tages Schadenersatzzahlungen gegenüber der Schweiz erhoben werden? Wenn nicht, was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit solche Schäden nicht auftreten?</p>
- Radioaktive Verseuchung der Meere durch Wiederaufbereitungsanlagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Den schweizerischen Behörden liegen keine detaillierten Angaben über die Konzentration oder die Zusammensetzung der Radioaktivität im Meeresbereich von Murmansk vor. Es gibt jedoch verschiedene Untersuchungen über die grossräumige Verfrachtung von radioaktiven Isotopen aus der Wiederaufarbeitung, die u. a. auch im Rahmen von Ospar, dem Internationalen Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks, diskutiert werden. Das nahe zur Barentssee gelegene Norwegen beurteilt die festgestellten Aktivitätskonzentrationen und die für Meerestiere und das Meeresökosystem geschätzte Dosis als radiologisch unbedeutend. Die von einigen Vertragsparteien geäusserten Bedenken betreffend die kürzliche Zunahme der Technetium-Abgaben wurden an der Ospar-Ministerkonferenz vom Juli 1998 diskutiert. England wird diese Bedenken bei den künftigen Entscheidungen berücksichtigen und die Abgabelimiten für Sellafield entsprechend dem Stand der Technik weiter reduzieren.</p><p>4./5. Der Bundesrat hat in der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl Frankreich als auch England die Empfehlungen der ICRP (Internationale Strahlenschutzkommission) über die Strahlenexposition von Personal und Bevölkerung, welche auch in der Schweiz zur Anwendung kommen, einhalten. Die in Sellafield vorhandene anthropogene Radioaktivität ist zur Hauptsache auf die ehemaligen militärischen Programme zurückzuführen.</p><p>Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 haften die Inhaber schweizerischer Kernanlagen bzw. in Ausnahmefällen der Bund für Nuklearschäden, welche durch schweizerische Kernanlagen oder durch den Transport von Kernmaterialien aus schweizerischen Kernanlagen verursacht werden. Es kann ausgeschlossen werden, dass schweizerische Kernkraftwerkbetreiber oder der Bund im Zusammenhang mit dem Betrieb ausländischer Kernanlagen haftpflichtig werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie den Medien zu entnehmen war, soll die Barentssee - vor allem das östlich gelegene Meer um Murmansk - zum Teil radioaktiv verseucht sein. Offenbar sollen in dieser Meeresgegend mehrere atombetriebene russische Unterseeboote vor Anker liegen. Bisher ist man davon ausgegangen, dass die Verseuchung allein von diesen Unterseebooten stamme. Ich möchte in diesem Zusammenhang dem Bundesrat folgende Fragen unterbreiten:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Hälfte der radioaktiven Verseuchung in diesen Meeresbereichen von Strontium bzw. Cäsium 137 der atomaren Wiederaufbereitungsanlage von Sellafield in Grossbritannien stammt?</p><p>2. Wie hoch ist die radioaktive Verseuchung in diesem Gebiet, und welches sind die Folgen für die Meerestiere, die Flora, die Fauna und allenfalls bei einer Verdunstung des Meeres mit anschliessenden Regenfällen über dem Land? Kann ausgeschlossen werden, dass das Festland, das Trinkwasser und die Nahrungskette radioaktiv verseucht werden?</p><p>3. Offenbar hat man dort sogar radioaktive Materialien der atomaren Wiederaufbereitungsanlage von La Hague gefunden. Trifft dies zu? Wenn ja, kann der Bundesrat ausschliessen, dass es sich hier um radioaktive Abfälle handelt, die von Schweizer Atomkraftwerken (AKW) stammen?</p><p>4. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass die Schweiz allfällige Wiedergutmachungs- oder Schadenersatzzahlungen zu leisten hat, falls er nicht mit hundertprozentiger Sicherheit garantieren kann, dass keine Schweizer AKW an der radioaktiven Verseuchung des Golfstromes und der Meere in der nördlichen Hemisphäre beteiligt sind? Wenn nicht, was gedenkt der Bundesrat zu tun, um allfällige Schadenersatzzahlungen infolge einer eventuellen Verseuchung der Meere durch radioaktive Abfälle von Schweizer AKW verursachergerecht auf die AKW zu überwälzen?</p><p>5. Offenbar wurde ein Wellenenergiekraftwerk im Norden von England bzw. Schottland (Inverness) teilweise durch die EU finanziert. Dieses Kraftwerk wurde vor der Inbetriebnahme infolge hohen Wellengangs ins Meer gespült. Weil es versichert war, sollte es im Einvernehmen mit der Versicherung wieder herausgehoben werden. Eine Untersuchung ergab, dass dieses neue Werk allein vom Meer radioaktiv verseucht war. Die Versicherung lehnte in der Folge eine Entschädigung ab. Kann ausgeschlossen werden, dass die radioaktive Verseuchung z. B. in dieser Gegend von England von Schweizer AKW stammt und dass eines Tages Schadenersatzzahlungen gegenüber der Schweiz erhoben werden? Wenn nicht, was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit solche Schäden nicht auftreten?</p>
- Radioaktive Verseuchung der Meere durch Wiederaufbereitungsanlagen
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