Verbrauchszielwerte von Elektrogeräten
- ShortId
-
98.1208
- Id
-
19981208
- Updated
-
24.06.2025 23:24
- Language
-
de
- Title
-
Verbrauchszielwerte von Elektrogeräten
- AdditionalIndexing
-
elektrotechnische Industrie;Energieverbrauch;Elektrohaushaltsgerät;Energienutzung
- 1
-
- L05K1701010604, Energienutzung
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L04K07050602, elektrotechnische Industrie
- L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zwischen August 1993 und Juli 1995 hat der Bundesrat im Rahmen der Energienutzungsverordnung vom 22. Januar 1992 (SR 730.01) Verbrauchszielwerte für verschiedene Gerätekategorien in den Bereichen Haushalt, Büro und Unterhaltungselektronik in Kraft gesetzt. Die Fristen für die meisten Verbrauchszielwerte sind abgelaufen.</p><p>Die Kontrolle der Zielerreichung erfolgt aufgrund der von den Herstellern bzw. Importeuren jährlich gemeldeten Verkaufszahlen. Aufgrund der Auswertung dieser Daten können die Verbrauchszielwerte für Gefrierschränke, Vier-Stern-Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kopierer als erreicht angesehen werden. Die übrigen Verbrauchszielwerte (Null-Stern- bis Drei-Stern-Kühlschränke, Gefriertruhen, Wäschetrockner, Backöfen, Fernsehgeräte, Videorecorder, Arbeitsplatzrechner, Monitore, Drucker und Faxgeräte) sind mit sehr unterschiedlichen Abweichungen nicht erfüllt worden, obwohl die Anstrengungen der Industrie in den meisten Produktekategorien zu deutlichen Reduktionen des Energieverbrauches geführt haben. Einzelne Verbrauchszielwerte waren zudem sehr ambitiös angesetzt, vor allem bei den Bürogeräten, wobei die zunehmende Vernetzung ein effizientes Energiemanagement in den Geräten teilweise stark behinderte. Die Verbrauchszielwerte gerade im Bürogerätebereich haben auch im Ausland zu erheblichen Einsparungen geführt, da sie zum Teil in die Produkteentwicklungsvorschriften namhafter Firmen aufgenommen worden sind.</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) wird die drei Verbände FEA (Haushaltgeräte), SCEA (Unterhaltungselektronikgeräte) und Swico (Bürogeräte) auffordern, die Zielerreichung ihrer Produkte zu kommentieren. Anschliessend werden mit diesen Verbänden Gespräche über weitere Massnahmen und den Zeitrahmen aufgenommen. Dabei stehen die folgenden Mittel im Vordergrund:</p><p>1. Vorschriften betreffend Anforderungen an das Inverkehrbringen:</p><p>a. Übernahme der Mindestanforderungen der EU für das Inverkehrbringen von Kühl- und Gefriergeräten;</p><p>b. Prüfung von Mindestanforderungen (zusammen mit den betroffenen Branchen) für allfällige Produktekategorien, welche die Verbrauchszielwerte nicht erreicht haben;</p><p>c. Übernahme der Vereinbarungen zwischen den europäischen Herstellern von Unterhaltungselektronikgeräten (Fernsehgeräte und Videorecorder) und der Europäischen Kommission (eventuell auch als freiwillige Massnahme denkbar).</p><p>2. Freiwillige Massnahmen:</p><p>a. Selbstverpflichtung der Hersteller und Importeure, ein freiwilliges Bonus-Malus-System zu etablieren, bei welchem energieeffiziente Geräte zu Lasten energieineffizienter Geräte kostenmässig wesentlich begünstigt werden sollen;</p><p>b. Selbstverpflichtung der Hersteller zur Elimination der ineffizientesten Geräte (z. B. Verpflichtung, keine Haushaltgeräte auf den Schweizer Markt zu bringen, welche den Energieeffizienzklassen E bis G der in der EU obligatorischen Energiedeklaration entsprechen).</p><p>3. Weitere Massnahmen des Bundes:</p><p>a. Fortführen der Marktuntersuchung zwecks Kontrolle der erreichten Resultate sowie allfälliger Einführung neuer Verbrauchszielwerte für weitere Gerätekategorien;</p><p>b. im Falle einer Energieabgabe eventuell Subventionen und Preisvorteile für energieeffiziente Geräte;</p><p>c. verstärkte Aktivitäten im Bereich des Label ("Energie 2000"-Label, E-Deklaration) und zusätzliche Erweiterung auf neue Produktekategorien (z. B. Hi-Fi-Anlagen, Batterieladestationen, Steckernetzteile, Beleuchtungskörper, unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Raumluftwäschetrockner usw.).</p><p>Für diejenigen Produktekategorien, welche die Verbrauchszielwerte nicht erfüllt haben, beabsichtigt das BFE, Selbstverpflichtungen oder Vorschriften einzuführen. Bei den übrigen wird abgeklärt, ob verschärfte Verbrauchszielwerte festgelegt oder Selbstverpflichtungen eingeführt werden können. Die Arbeiten werden auf weitere neue Produktekategorien ausgedehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gestützt auf den Energienutzungsbeschluss bzw. die Energienutzungsverordnung sind vom Bund in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen Verbrauchszielwerte mit Fristen für Elektrogeräte festgelegt worden. Diese Zielwerte sollten von mindestens 95 Prozent der verkauften Geräte nicht überschritten werden.</p><p>Per Ende 1997 sind nun die Fristen für die Verbrauchszielwerte für alle Gerätekategorien (Haushaltgeräte, Unterhaltungselektronik, Bürogeräte) abgelaufen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, wie hoch die Erfolgsquote der Zielwertvereinbarung ist und ob zwingende Vorschriften für Verbrauchswerte eingeführt werden müssen, falls die vorgegebenen Werte nicht überall erreicht worden sind.</p>
- Verbrauchszielwerte von Elektrogeräten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zwischen August 1993 und Juli 1995 hat der Bundesrat im Rahmen der Energienutzungsverordnung vom 22. Januar 1992 (SR 730.01) Verbrauchszielwerte für verschiedene Gerätekategorien in den Bereichen Haushalt, Büro und Unterhaltungselektronik in Kraft gesetzt. Die Fristen für die meisten Verbrauchszielwerte sind abgelaufen.</p><p>Die Kontrolle der Zielerreichung erfolgt aufgrund der von den Herstellern bzw. Importeuren jährlich gemeldeten Verkaufszahlen. Aufgrund der Auswertung dieser Daten können die Verbrauchszielwerte für Gefrierschränke, Vier-Stern-Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kopierer als erreicht angesehen werden. Die übrigen Verbrauchszielwerte (Null-Stern- bis Drei-Stern-Kühlschränke, Gefriertruhen, Wäschetrockner, Backöfen, Fernsehgeräte, Videorecorder, Arbeitsplatzrechner, Monitore, Drucker und Faxgeräte) sind mit sehr unterschiedlichen Abweichungen nicht erfüllt worden, obwohl die Anstrengungen der Industrie in den meisten Produktekategorien zu deutlichen Reduktionen des Energieverbrauches geführt haben. Einzelne Verbrauchszielwerte waren zudem sehr ambitiös angesetzt, vor allem bei den Bürogeräten, wobei die zunehmende Vernetzung ein effizientes Energiemanagement in den Geräten teilweise stark behinderte. Die Verbrauchszielwerte gerade im Bürogerätebereich haben auch im Ausland zu erheblichen Einsparungen geführt, da sie zum Teil in die Produkteentwicklungsvorschriften namhafter Firmen aufgenommen worden sind.</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) wird die drei Verbände FEA (Haushaltgeräte), SCEA (Unterhaltungselektronikgeräte) und Swico (Bürogeräte) auffordern, die Zielerreichung ihrer Produkte zu kommentieren. Anschliessend werden mit diesen Verbänden Gespräche über weitere Massnahmen und den Zeitrahmen aufgenommen. Dabei stehen die folgenden Mittel im Vordergrund:</p><p>1. Vorschriften betreffend Anforderungen an das Inverkehrbringen:</p><p>a. Übernahme der Mindestanforderungen der EU für das Inverkehrbringen von Kühl- und Gefriergeräten;</p><p>b. Prüfung von Mindestanforderungen (zusammen mit den betroffenen Branchen) für allfällige Produktekategorien, welche die Verbrauchszielwerte nicht erreicht haben;</p><p>c. Übernahme der Vereinbarungen zwischen den europäischen Herstellern von Unterhaltungselektronikgeräten (Fernsehgeräte und Videorecorder) und der Europäischen Kommission (eventuell auch als freiwillige Massnahme denkbar).</p><p>2. Freiwillige Massnahmen:</p><p>a. Selbstverpflichtung der Hersteller und Importeure, ein freiwilliges Bonus-Malus-System zu etablieren, bei welchem energieeffiziente Geräte zu Lasten energieineffizienter Geräte kostenmässig wesentlich begünstigt werden sollen;</p><p>b. Selbstverpflichtung der Hersteller zur Elimination der ineffizientesten Geräte (z. B. Verpflichtung, keine Haushaltgeräte auf den Schweizer Markt zu bringen, welche den Energieeffizienzklassen E bis G der in der EU obligatorischen Energiedeklaration entsprechen).</p><p>3. Weitere Massnahmen des Bundes:</p><p>a. Fortführen der Marktuntersuchung zwecks Kontrolle der erreichten Resultate sowie allfälliger Einführung neuer Verbrauchszielwerte für weitere Gerätekategorien;</p><p>b. im Falle einer Energieabgabe eventuell Subventionen und Preisvorteile für energieeffiziente Geräte;</p><p>c. verstärkte Aktivitäten im Bereich des Label ("Energie 2000"-Label, E-Deklaration) und zusätzliche Erweiterung auf neue Produktekategorien (z. B. Hi-Fi-Anlagen, Batterieladestationen, Steckernetzteile, Beleuchtungskörper, unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Raumluftwäschetrockner usw.).</p><p>Für diejenigen Produktekategorien, welche die Verbrauchszielwerte nicht erfüllt haben, beabsichtigt das BFE, Selbstverpflichtungen oder Vorschriften einzuführen. Bei den übrigen wird abgeklärt, ob verschärfte Verbrauchszielwerte festgelegt oder Selbstverpflichtungen eingeführt werden können. Die Arbeiten werden auf weitere neue Produktekategorien ausgedehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gestützt auf den Energienutzungsbeschluss bzw. die Energienutzungsverordnung sind vom Bund in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen Verbrauchszielwerte mit Fristen für Elektrogeräte festgelegt worden. Diese Zielwerte sollten von mindestens 95 Prozent der verkauften Geräte nicht überschritten werden.</p><p>Per Ende 1997 sind nun die Fristen für die Verbrauchszielwerte für alle Gerätekategorien (Haushaltgeräte, Unterhaltungselektronik, Bürogeräte) abgelaufen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, wie hoch die Erfolgsquote der Zielwertvereinbarung ist und ob zwingende Vorschriften für Verbrauchswerte eingeführt werden müssen, falls die vorgegebenen Werte nicht überall erreicht worden sind.</p>
- Verbrauchszielwerte von Elektrogeräten
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