Atomare Wiederaufbereitung

ShortId
98.1209
Id
19981209
Updated
24.06.2025 21:02
Language
de
Title
Atomare Wiederaufbereitung
AdditionalIndexing
stranded investments;Wiederaufbereitung des Brennstoffs;Bundesamt für Energie;radioaktive Verseuchung
1
  • L05K1703010306, Wiederaufbereitung des Brennstoffs
  • L04K06020312, radioaktive Verseuchung
  • L04K11090110, stranded investments
  • L04K08040701, Bundesamt für Energie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach der Atomgesetzgebung ist das BFE Bewilligungsbehörde für die im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung nötigen Exporte von abgebrannten Brennelementen und späteren Importe der radioaktiven Abfälle. In diesem Zusammenhang führt das BFE zurzeit Vorabklärungen über die Zulässigkeit eines Austausches von verschiedenen Abfallkategorien aus der Wiederaufbereitung durch. Anlass dazu ist eine Offerte von British Nuclear Fuel Limited, die bei der Wiederaufbereitung entstehenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wegen ihres grossen Volumens in England zurückzubehalten und an deren Stelle eine grössere Menge (etwa 15 Prozent) hochradioaktive Abfälle in die Vertragsländer zurückzuschicken.</p><p>2./4. Das BFE war und ist nicht in die Ausarbeitung der Wiederaufbereitungsverträge mit einbezogen. Die Schweiz hat jedoch in einem Notenaustausch mit Grossbritannien erklärt, keine Anstalten zu treffen oder Massnahmen zu ergreifen, die einer Rücknahme der Abfälle oder, wenn es nicht zur Wiederaufbereitung kommt, einer Rücknahme der unbehandelten abgebrannten Brennelemente entgegenstehen. Die heute bestehenden Verträge regeln nach Angaben der Betreiber die Grundmenge der wiederaufzubereitenden Brennelemente, die Möglichkeit für eine Erhöhung der vertraglich festgelegten Mengen sowie die sich daraus ergebenden technischen und finanziellen Fragen. Die Verträge sind privatrechtlicher Natur und der Öffentlichkeit nicht zugänglich.</p><p>3./5. Die Wiederaufbereitungsverträge beziehen sich auf eine bestimmte Tonnage abgebrannter Brennelemente. Nach Aussage der Kernkraftwerkbetreiber dürften diese Verträge bis zum Jahr 2000 ausgeschöpft sein. Neue Verträge stehen derzeit nicht in Verhandlung. Die bestehenden Verträge sehen jedoch die Möglichkeit für die Erhöhung der vertraglich festgelegten Mengen vor, welche vom Kernkraftwerk Gösgen teilweise schon ausgenutzt worden ist.</p><p>Gemäss Beschluss vom 21. Oktober 1998 sieht der Bundesrat im neuen Elektrizitätsmarktgesetz keine Entschädigungen für die nichtamortisierbaren Investitionen von Kernkraftwerken vor.</p><p>6. Der Bundesrat hat in der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl Frankreich als auch England die Empfehlungen der ICRP (Internationale Strahlenschutzkommission) über die Strahlenexposition von Personal und Bevölkerung, welche auch in der Schweiz zur Anwendung kommen, einhalten. Die ausschlaggebende Tätigkeit für die in Sellafield (Nordengland) vorhandene radiologische Verseuchung ist auf die ehemaligen militärischen Programme zurückzuführen. Ein Vergleich der Auswirkungen der Wiederaufbereitung mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl ist nicht angebracht.</p><p>7. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufbereitung wurden im Energiedialog Entsorgung diskutiert und sind auch Inhalt der Gespräche von UVEK und EVD mit den Standortkantonen, den Kernkraftwerkbetreibern und den Kernkraftwerkgegnern. Die Frage, ob in Zukunft auf die Wiederaufbereitung verzichtet werden soll, wird im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision der Atomgesetzgebung zu beantworten sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Energie (BFE) hat bisher nach aussen die Auffassung vertreten, die Wiederaufbereitung von Brennstäben sei eine privatrechtliche Vertragssache zwischen den Atomkraftwerkbetreibern und den ausländischen Nuklearfirmen. In einem Schreiben an Mitglieder des Parlamentes behauptet Greenpeace, der Rechtsdienst des BFE erarbeite die rechtlichen Grundlagen für den Austausch von Atommüll mit den englischen Wiederaufbereitern. Dabei gehe es auch um neue Wiederaufarbeitungsverträge.</p><p>1. Stimmt die Behauptung, dass das BFE in rechtliche Fragen der Wiederaufbereitung involviert ist?</p><p>2. Um was für Verträge handelt es sich, und welche Tätigkeiten nimmt das BFE wahr?</p><p>3. Wann laufen die geltenden Wiederaufbereitungsverträge aus, und wann wird über Verlängerungen entschieden?</p><p>4. Kann man heute bestehende Verträge betreffend die Wiederaufbereitung, die angesichts der Sicherheitsaspekte und der im Raum stehenden Abgeltung von nichtamortisierbaren Investitionen (NAI) der Atomwirtschaft von allgemeinem Interesse sind, öffentlich einsehen? Wenn ja, wie?</p><p>5. Die Wiederaufbereitung generiert Verluste, d. h., sie ist teurer als die Beschaffung konventioneller Brennstäbe aus Uran.</p><p>a. Wird von irgendeiner Seite die Weiterführung der Wiederaufbereitung über die bestehenden Verträge hinaus vorbereitet?</p><p>b. Wenn ja, von welchen Stellen?</p><p>c. Wer kommt für die Mehrkosten, die dabei entstehen, auf? Wer bezahlt später die NAI?</p><p>6. Im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung in England (Sellafield, Dounreay) und Frankreich (La Hague) sind grossflächige radioaktive Verschmutzungen entstanden, ähnlich wie in Tschernobyl. Wie beurteilt der Bundesrat diese Schäden im Hinblick auf den Abschluss neuer Wiederaufbereitungsverträge?</p><p>7. Serge Prêtre, Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, hat sich für eine Einstellung der Wiederaufbereitung ausgesprochen. Ist das BFE bisher aktiv geworden, um auf eine Beendigung der Wiederaufbereitung hinzuwirken?</p>
  • Atomare Wiederaufbereitung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach der Atomgesetzgebung ist das BFE Bewilligungsbehörde für die im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung nötigen Exporte von abgebrannten Brennelementen und späteren Importe der radioaktiven Abfälle. In diesem Zusammenhang führt das BFE zurzeit Vorabklärungen über die Zulässigkeit eines Austausches von verschiedenen Abfallkategorien aus der Wiederaufbereitung durch. Anlass dazu ist eine Offerte von British Nuclear Fuel Limited, die bei der Wiederaufbereitung entstehenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wegen ihres grossen Volumens in England zurückzubehalten und an deren Stelle eine grössere Menge (etwa 15 Prozent) hochradioaktive Abfälle in die Vertragsländer zurückzuschicken.</p><p>2./4. Das BFE war und ist nicht in die Ausarbeitung der Wiederaufbereitungsverträge mit einbezogen. Die Schweiz hat jedoch in einem Notenaustausch mit Grossbritannien erklärt, keine Anstalten zu treffen oder Massnahmen zu ergreifen, die einer Rücknahme der Abfälle oder, wenn es nicht zur Wiederaufbereitung kommt, einer Rücknahme der unbehandelten abgebrannten Brennelemente entgegenstehen. Die heute bestehenden Verträge regeln nach Angaben der Betreiber die Grundmenge der wiederaufzubereitenden Brennelemente, die Möglichkeit für eine Erhöhung der vertraglich festgelegten Mengen sowie die sich daraus ergebenden technischen und finanziellen Fragen. Die Verträge sind privatrechtlicher Natur und der Öffentlichkeit nicht zugänglich.</p><p>3./5. Die Wiederaufbereitungsverträge beziehen sich auf eine bestimmte Tonnage abgebrannter Brennelemente. Nach Aussage der Kernkraftwerkbetreiber dürften diese Verträge bis zum Jahr 2000 ausgeschöpft sein. Neue Verträge stehen derzeit nicht in Verhandlung. Die bestehenden Verträge sehen jedoch die Möglichkeit für die Erhöhung der vertraglich festgelegten Mengen vor, welche vom Kernkraftwerk Gösgen teilweise schon ausgenutzt worden ist.</p><p>Gemäss Beschluss vom 21. Oktober 1998 sieht der Bundesrat im neuen Elektrizitätsmarktgesetz keine Entschädigungen für die nichtamortisierbaren Investitionen von Kernkraftwerken vor.</p><p>6. Der Bundesrat hat in der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl Frankreich als auch England die Empfehlungen der ICRP (Internationale Strahlenschutzkommission) über die Strahlenexposition von Personal und Bevölkerung, welche auch in der Schweiz zur Anwendung kommen, einhalten. Die ausschlaggebende Tätigkeit für die in Sellafield (Nordengland) vorhandene radiologische Verseuchung ist auf die ehemaligen militärischen Programme zurückzuführen. Ein Vergleich der Auswirkungen der Wiederaufbereitung mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl ist nicht angebracht.</p><p>7. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufbereitung wurden im Energiedialog Entsorgung diskutiert und sind auch Inhalt der Gespräche von UVEK und EVD mit den Standortkantonen, den Kernkraftwerkbetreibern und den Kernkraftwerkgegnern. Die Frage, ob in Zukunft auf die Wiederaufbereitung verzichtet werden soll, wird im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision der Atomgesetzgebung zu beantworten sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Energie (BFE) hat bisher nach aussen die Auffassung vertreten, die Wiederaufbereitung von Brennstäben sei eine privatrechtliche Vertragssache zwischen den Atomkraftwerkbetreibern und den ausländischen Nuklearfirmen. In einem Schreiben an Mitglieder des Parlamentes behauptet Greenpeace, der Rechtsdienst des BFE erarbeite die rechtlichen Grundlagen für den Austausch von Atommüll mit den englischen Wiederaufbereitern. Dabei gehe es auch um neue Wiederaufarbeitungsverträge.</p><p>1. Stimmt die Behauptung, dass das BFE in rechtliche Fragen der Wiederaufbereitung involviert ist?</p><p>2. Um was für Verträge handelt es sich, und welche Tätigkeiten nimmt das BFE wahr?</p><p>3. Wann laufen die geltenden Wiederaufbereitungsverträge aus, und wann wird über Verlängerungen entschieden?</p><p>4. Kann man heute bestehende Verträge betreffend die Wiederaufbereitung, die angesichts der Sicherheitsaspekte und der im Raum stehenden Abgeltung von nichtamortisierbaren Investitionen (NAI) der Atomwirtschaft von allgemeinem Interesse sind, öffentlich einsehen? Wenn ja, wie?</p><p>5. Die Wiederaufbereitung generiert Verluste, d. h., sie ist teurer als die Beschaffung konventioneller Brennstäbe aus Uran.</p><p>a. Wird von irgendeiner Seite die Weiterführung der Wiederaufbereitung über die bestehenden Verträge hinaus vorbereitet?</p><p>b. Wenn ja, von welchen Stellen?</p><p>c. Wer kommt für die Mehrkosten, die dabei entstehen, auf? Wer bezahlt später die NAI?</p><p>6. Im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung in England (Sellafield, Dounreay) und Frankreich (La Hague) sind grossflächige radioaktive Verschmutzungen entstanden, ähnlich wie in Tschernobyl. Wie beurteilt der Bundesrat diese Schäden im Hinblick auf den Abschluss neuer Wiederaufbereitungsverträge?</p><p>7. Serge Prêtre, Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, hat sich für eine Einstellung der Wiederaufbereitung ausgesprochen. Ist das BFE bisher aktiv geworden, um auf eine Beendigung der Wiederaufbereitung hinzuwirken?</p>
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