Änderung des Avig zur Verbesserung der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

ShortId
98.3000
Id
19983000
Updated
25.06.2025 02:11
Language
de
Title
Änderung des Avig zur Verbesserung der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
AdditionalIndexing
Gesetz;selbstständige Tätigkeit;Arbeitslosenversicherung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0702030212, selbstständige Tätigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in der Antwort auf die Motion Gysin Remo 97.3512 vom 10. Oktober 1997 betont, dass eine umfassende Revision der Artikel 71a bis 71d Avig vor Abschluss einer Untersuchung über die Wirksamkeit der Massnahme während der ersten zwei Jahre verfrüht sei.</p><p>Was sich im gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings bereits feststellen lässt, ist die geringe Inanspruchnahme der Möglichkeit einer Verlustrisikoübernahme durch die Bürgschaftsgenossenschaften. Im Jahre 1996 wurden nur gerade 61 Gesuche an eine Bürgschaftsgenossenschaft gestellt. 1997 waren es deren 115. Ein Hauptgrund für die geringe Resonanz ist die Frist von nur sechs Monaten kontrollierter Arbeitslosigkeit zur Einreichung eines entsprechenden Gesuches (Art. 71b Abs. 2 Avig).</p><p>Der Bundesrat wird diese Frist, wie bereits in der Antwort auf die Motion Gysin versprochen, bei der nächsten Avig-Revision angemessen erhöhen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) vorzunehmen, so dass die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit erleichtert wird.</p>
  • Änderung des Avig zur Verbesserung der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19970424
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in der Antwort auf die Motion Gysin Remo 97.3512 vom 10. Oktober 1997 betont, dass eine umfassende Revision der Artikel 71a bis 71d Avig vor Abschluss einer Untersuchung über die Wirksamkeit der Massnahme während der ersten zwei Jahre verfrüht sei.</p><p>Was sich im gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings bereits feststellen lässt, ist die geringe Inanspruchnahme der Möglichkeit einer Verlustrisikoübernahme durch die Bürgschaftsgenossenschaften. Im Jahre 1996 wurden nur gerade 61 Gesuche an eine Bürgschaftsgenossenschaft gestellt. 1997 waren es deren 115. Ein Hauptgrund für die geringe Resonanz ist die Frist von nur sechs Monaten kontrollierter Arbeitslosigkeit zur Einreichung eines entsprechenden Gesuches (Art. 71b Abs. 2 Avig).</p><p>Der Bundesrat wird diese Frist, wie bereits in der Antwort auf die Motion Gysin versprochen, bei der nächsten Avig-Revision angemessen erhöhen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) vorzunehmen, so dass die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit erleichtert wird.</p>
    • Änderung des Avig zur Verbesserung der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Back to List