Genetische Ressourcen. Gerechte Abgeltung

ShortId
98.3006
Id
19983006
Updated
10.04.2024 08:59
Language
de
Title
Genetische Ressourcen. Gerechte Abgeltung
AdditionalIndexing
Entwicklungsland;Patentierung von Lebewesen;biologische Vielfalt;Nutzung der Ressourcen;Biotechnologie;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L05K0601030101, Nutzung der Ressourcen
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L05K0706010501, Biotechnologie
  • L06K160204020202, Patentierung von Lebewesen
  • L05K0704020103, Entwicklungsland
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Allgemeines</p><p>Die Frage einer gerechten Aufteilung der Erträge aus der Nutzung genetischer Ressourcen wird hauptsächlich auf internationaler Ebene behandelt, und zwar im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie der Verhandlungen im Hinblick auf die Revision des Internationalen Engagements über pflanzengenetische Ressourcen der Uno-Welternährungsorganisation (FAO).</p><p>Das von der Schweiz 1994 ratifizierte Übereinkommen über die biologische Vielfalt anerkennt grundsätzlich die Souveränität eines Staates über seine genetischen Ressourcen. Danach hängt der Zugang zu den genetischen Ressourcen von der vorherigen Zustimmung des Landes ab, das über die Ressourcen verfügt, und ist von den Partnern nach Bedingungen zu regeln, die in beiderseitigem Einverständnis festgelegt worden sind. Die Regierungen werden ermutigt, die nötigen Massnahmen zu treffen, um den Zugang zu den genetischen Ressourcen zu erleichtern und die Aufteilung der Erträge aus der Nutzung genetischer Ressourcen aus Entwicklungsländern zu fördern. Dies nicht nur über den Weg finanzieller Entschädigung, sondern auch durch den Transfer von Technologien und Wissen sowie durch die Vermittlung nötiger Informationen zur Entwicklung des Potentials der genetischen Ressourcen in den Ursprungsländern selber.</p><p>Es bestehen jedoch deutliche Gegensätze zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bei der Beurteilung einer angemessenen Abgeltung. Dies gilt insbesondere für genetische Ressourcen, die in pharmazeutischen oder industriellen Anwendungen genutzt werden. Die Entwicklungsländer, die einerseits eine grosszügigere Abgeltung verlangen, tendieren andererseits dazu, den Zugang zu ihren Ressourcen restriktiven Bedingungen zu unterwerfen. Sowohl die Industrie als auch Universitäten und Forschungsinstitute legen aber grossen Wert auf einen möglichst freien Zugang zu den genetischen Ressourcen. Eine allzu restriktive Gewährung des Zugangs könnte die Forschungsfreiheit in Frage stellen, das Interesse an Naturstoffen, vor allem im pharmazeutischen Bereich, verringern und sich so auch negativ auf den Wissens- und Technologietransfer auswirken, der mit der nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen verbunden ist.</p><p>Im internationalen Engagement über pflanzengenetische Ressourcen geht es spezifischer um pflanzengenetische Ressourcen für die Landwirtschaft und die Ernährung (ressources phytogénétiques pour l'agriculture et l'alimentation, RPGAA). Im Rahmen seiner Überarbeitung prüfen die Parteien ein multilaterales Vorgehen, das den freien Zugang und den Austausch von pflanzengenetischen Ressourcen weiterhin sichert. Gleichzeitig sollen aber die Ziele der Konvention über die biologische Vielfalt bezüglich einer gerechten Aufteilung der Erträge aus den genetischen Ressourcen konkretisiert werden, indem der Beitrag der Landwirte zur Erhaltung und Nutzung der RPGAA gewürdigt wird (Recht der Landwirte, lokales Wissen). Die Schweiz unterstützt die Schaffung eines solchen multilateralen Systems.</p><p>Antworten auf die spezifischen Fragen</p><p>1. In Ermangelung multilateraler Abmachungen sind die Ursprungsländer zuständig für die Bedingungen, die den Zugang zu den genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Erträge regeln. Nur wenige Länder des Südens haben aber bis heute für diesen Bereich Bestimmungen erlassen. Die Schweiz als Importland hat die erforderlichen Massnahmen zu treffen für einen transparenten Informationsaustausch, für die Anwendung des Prinzips der Zustimmung des Ursprungslandes und für die Förderung einer gerechten Aufteilung der Erträge aus der Nutzung der genetischen Ressourcen.</p><p>Wie diese Massnahmen aussehen sollen, ist noch offen. Erste Vorbereitungsarbeiten sind im Rahmen der Ausarbeitung der zwei Verordnungen über den Umgang mit Organismen in Angriff genommen worden. Die interessierten Kreise hatten Gelegenheit, im Rahmen der Vernehmlassung bis Ende März zu den zwei Verordnungen Stellung zu nehmen. Parallel dazu ist eine Untersuchung an Hochschulen sowie in Unternehmen durchgeführt worden, die im Bereich der Biotechnologie tätig sind und Interesse an jenen genetischen Ressourcen aus Entwicklungsländern haben könnten, die nicht zu den RPGAA gehören. Ziel war es, eine Bestandesaufnahme der Aktivitäten in diesem Bereich zu machen und die dabei verwendeten Vereinbarungen zu identifizieren. Die Resultate dieser Untersuchung zeigen folgendes:</p><p>- Die Aufteilung der Vorteile, welche sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, ist heute weit verbreitet, insbesondere zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen auf vertraglicher Basis. Die Abgeltung für die genetischen Ressourcen richtet sich dabei grundsätzlich nach den Bedürfnissen der beteiligten Partner. Sie beinhaltet sowohl die Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und den Zugang zu deren Resultaten als auch den Technologietransfer und die Ausbildung von Fachkräften. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung an allfälligen finanziellen Vorteilen, die sich aus der kommerziellen Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben. Damit erweist sich der von den Interpellanten erhobene Vorwurf der "Biopiraterie", zumindest was die schweizerischen Unternehmen und Universitäten anbelangt, als unzutreffend.</p><p>- Alle an der Umfrage beteiligten Unternehmen und Hochschulen anerkennen das Bedürfnis, auf internationaler Ebene zusätzliche Anstrengungen für einen erleichterten Zugang zu den natürlichen Ressourcen und für eine ausgewogene Aufteilung der sich daraus ergebenden Vorteile zu unternehmen. Als direkte Benutzer dieser Ressourcen und privatrechtliche Parteien in internationalen Kooperationsvereinbarungen sehen sowohl Vertreter der Industrie als auch Hochschulprofessoren ihre Rolle darin, die internationalen Rahmenbedingungen für den Transfer von genetischem Material verbessern zu helfen. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass eine sowohl für Entwicklungs- als auch für Industrieländer akzeptable Lösung gefunden wird. Gegenwärtig wird sondiert, inwiefern die Ausarbeitung eines "Code of Conduct" die festgefahrenen Positionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern deblockieren könnte.</p><p>Im weiteren engagierte sich die Schweiz anlässlich der vierten Parteienkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Bratislava, Mai 1998) nachdrücklich für die finanzielle Unterstützung nationaler oder regionaler Programme durch den globalen Umweltfonds (Global Environnement Facility, GEF). Diese Programme sollen die institutionellen und technischen Voraussetzungen in den Entwicklungsländern stärken und ihnen insbesondere erlauben, ihre eigene biologische Vielfalt nutzbar zu machen. Ebenso sollen die Entwicklungsländer in die Lage versetzt werden, Abkommen zu entwickeln, die ihnen eine gerechte Aufteilung der Erträge aus der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen sichern.</p><p>2. Bis heute ist keine spezifische Anfrage für eine staatliche Lizenzfinanzierung - eine Möglichkeit, die der Bericht "Biotechnologie und Patentrecht" des EJPD zur Förderung des Technologietransfers vorschlägt - bei den Bundesbehörden eingegangen. Der Wissens- und Technologietransfer ist jedoch, ebenso wie die Aus- und Weiterbildung, grundsätzlich ein Vorhaben der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Es sind denn auch Initiativen ergriffen worden, um den Technologietransfer von der Schweiz und anderen Industrieländern in die Entwicklungsländer zu erleichtern. Ein Beispiel betrifft die Zusammenarbeit der ETH Zürich mit verschiedenen Forschungsinstitutionen und privaten Partnern in Indien. Das Programm befasst sich im speziellen mit der Entwicklung von Impfstoffen für Haustiere, der Herstellung von Biopestiziden, der Verbesserung der Methoden für die Diagnose von Krankheiten bei Haustieren sowie der Entwicklung von Prozessen für den Abbau von giftigen Abfällen.</p><p>Aufgrund der Komplexität des angesprochenen Bereichs, ebenso wie der juristischen, wirtschaftlichen und politischen Implikationen im Zusammenhang mit den im Bericht des EJPD dargestellten Möglichkeiten - im besonderen bezüglich der Einlösung von Lizenzen durch den Staat - hat die Bundesverwaltung entschieden, dass die Arbeit in der Schweiz in Form eines "fact-findings" weiterzuführen sei. Aus der schon erwähnten Studie zur Problematik des Zugangs zu den genetischen Ressourcen und zur Aufteilung der Vorteile (s. Ziff. 1) sind Daten zum Technologietransfer hervorgegangen, die es erlauben, die Überlegungen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen zu vertiefen bzw. konkrete und anwendbare Problemlösungen vorzuschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gezielt wird heute durch Gentechunternehmen und -forscher bei Lebewesen nach verwert- und patentierbarem Erbmaterial gesucht. Das von den Völkern des Südens über Generationen gepflegte und weitergegebene Wissen, ihre Leistung zum Schutz der Artenvielfalt, wird dabei nicht honoriert. Man bezeichnet dies auch als "Biopiraterie", weil dabei besonders die Länder der Dritten Welt zu unbezahlten Rohstofflieferanten werden. Einmal mehr ist dadurch eine gewaltige Umverteilung auf Kosten der Bevölkerung des Südens zugunsten der Gentechmultis des Nordens im Gange. Einschneidende Massnahmen zur Erreichung einer sozialverträglichen Lösung sind deshalb vordringlich.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Ergebnisse wurden bisher erreicht, oder welche Strategien verfolgt der Bundesrat für die Regelung bei der industriellen Nutzung der biologischen Vielfalt, insbesondere:</p><p>a. in bezug auf vertragliche Abmachungen über Ausgleichszahlungen;</p><p>b. in bezug auf Auskunftspflichten gegenüber der betroffenen Bevölkerung;</p><p>c. bei der Erfassung und Offenlegung der Herkunft von gentechnischen Ressourcen.</p><p>2. Gemäss Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) "Biotechnologie und Patentrecht" will der Bundesrat "die Technologiekooperation unter Einschluss staatlicher Lizenzfinanzierung als Mittel des Technologietransfers im Rahmen der Ziele der schweizerischen Entwicklungsarbeit fördern". Der Bundesrat wird gebeten, Auskunft zu geben, woher diese Mittel zur Lizenzfinanzierung stammen sollen, insbesondere</p><p>a. in welcher Höhe er solche Lizenzfinanzierungen vorzusehen gedenkt;</p><p>b. ob diese aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden sollen;</p><p>c. ob die Gentechindustrie selbst verpflichtet wird, einen solchen Fonds zu äufnen;</p><p>d. ob dadurch die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit generell erhöht werden sollen;</p><p>e. ob allenfalls dazu Mittel in anderen Bereichen zur Entwicklungszusammenarbeit gekürzt werden sollen;</p><p>f. wem solche Lizenzfinanzierungen zufliessen sollen?</p>
  • Genetische Ressourcen. Gerechte Abgeltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allgemeines</p><p>Die Frage einer gerechten Aufteilung der Erträge aus der Nutzung genetischer Ressourcen wird hauptsächlich auf internationaler Ebene behandelt, und zwar im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie der Verhandlungen im Hinblick auf die Revision des Internationalen Engagements über pflanzengenetische Ressourcen der Uno-Welternährungsorganisation (FAO).</p><p>Das von der Schweiz 1994 ratifizierte Übereinkommen über die biologische Vielfalt anerkennt grundsätzlich die Souveränität eines Staates über seine genetischen Ressourcen. Danach hängt der Zugang zu den genetischen Ressourcen von der vorherigen Zustimmung des Landes ab, das über die Ressourcen verfügt, und ist von den Partnern nach Bedingungen zu regeln, die in beiderseitigem Einverständnis festgelegt worden sind. Die Regierungen werden ermutigt, die nötigen Massnahmen zu treffen, um den Zugang zu den genetischen Ressourcen zu erleichtern und die Aufteilung der Erträge aus der Nutzung genetischer Ressourcen aus Entwicklungsländern zu fördern. Dies nicht nur über den Weg finanzieller Entschädigung, sondern auch durch den Transfer von Technologien und Wissen sowie durch die Vermittlung nötiger Informationen zur Entwicklung des Potentials der genetischen Ressourcen in den Ursprungsländern selber.</p><p>Es bestehen jedoch deutliche Gegensätze zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bei der Beurteilung einer angemessenen Abgeltung. Dies gilt insbesondere für genetische Ressourcen, die in pharmazeutischen oder industriellen Anwendungen genutzt werden. Die Entwicklungsländer, die einerseits eine grosszügigere Abgeltung verlangen, tendieren andererseits dazu, den Zugang zu ihren Ressourcen restriktiven Bedingungen zu unterwerfen. Sowohl die Industrie als auch Universitäten und Forschungsinstitute legen aber grossen Wert auf einen möglichst freien Zugang zu den genetischen Ressourcen. Eine allzu restriktive Gewährung des Zugangs könnte die Forschungsfreiheit in Frage stellen, das Interesse an Naturstoffen, vor allem im pharmazeutischen Bereich, verringern und sich so auch negativ auf den Wissens- und Technologietransfer auswirken, der mit der nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen verbunden ist.</p><p>Im internationalen Engagement über pflanzengenetische Ressourcen geht es spezifischer um pflanzengenetische Ressourcen für die Landwirtschaft und die Ernährung (ressources phytogénétiques pour l'agriculture et l'alimentation, RPGAA). Im Rahmen seiner Überarbeitung prüfen die Parteien ein multilaterales Vorgehen, das den freien Zugang und den Austausch von pflanzengenetischen Ressourcen weiterhin sichert. Gleichzeitig sollen aber die Ziele der Konvention über die biologische Vielfalt bezüglich einer gerechten Aufteilung der Erträge aus den genetischen Ressourcen konkretisiert werden, indem der Beitrag der Landwirte zur Erhaltung und Nutzung der RPGAA gewürdigt wird (Recht der Landwirte, lokales Wissen). Die Schweiz unterstützt die Schaffung eines solchen multilateralen Systems.</p><p>Antworten auf die spezifischen Fragen</p><p>1. In Ermangelung multilateraler Abmachungen sind die Ursprungsländer zuständig für die Bedingungen, die den Zugang zu den genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Erträge regeln. Nur wenige Länder des Südens haben aber bis heute für diesen Bereich Bestimmungen erlassen. Die Schweiz als Importland hat die erforderlichen Massnahmen zu treffen für einen transparenten Informationsaustausch, für die Anwendung des Prinzips der Zustimmung des Ursprungslandes und für die Förderung einer gerechten Aufteilung der Erträge aus der Nutzung der genetischen Ressourcen.</p><p>Wie diese Massnahmen aussehen sollen, ist noch offen. Erste Vorbereitungsarbeiten sind im Rahmen der Ausarbeitung der zwei Verordnungen über den Umgang mit Organismen in Angriff genommen worden. Die interessierten Kreise hatten Gelegenheit, im Rahmen der Vernehmlassung bis Ende März zu den zwei Verordnungen Stellung zu nehmen. Parallel dazu ist eine Untersuchung an Hochschulen sowie in Unternehmen durchgeführt worden, die im Bereich der Biotechnologie tätig sind und Interesse an jenen genetischen Ressourcen aus Entwicklungsländern haben könnten, die nicht zu den RPGAA gehören. Ziel war es, eine Bestandesaufnahme der Aktivitäten in diesem Bereich zu machen und die dabei verwendeten Vereinbarungen zu identifizieren. Die Resultate dieser Untersuchung zeigen folgendes:</p><p>- Die Aufteilung der Vorteile, welche sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, ist heute weit verbreitet, insbesondere zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen auf vertraglicher Basis. Die Abgeltung für die genetischen Ressourcen richtet sich dabei grundsätzlich nach den Bedürfnissen der beteiligten Partner. Sie beinhaltet sowohl die Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und den Zugang zu deren Resultaten als auch den Technologietransfer und die Ausbildung von Fachkräften. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung an allfälligen finanziellen Vorteilen, die sich aus der kommerziellen Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben. Damit erweist sich der von den Interpellanten erhobene Vorwurf der "Biopiraterie", zumindest was die schweizerischen Unternehmen und Universitäten anbelangt, als unzutreffend.</p><p>- Alle an der Umfrage beteiligten Unternehmen und Hochschulen anerkennen das Bedürfnis, auf internationaler Ebene zusätzliche Anstrengungen für einen erleichterten Zugang zu den natürlichen Ressourcen und für eine ausgewogene Aufteilung der sich daraus ergebenden Vorteile zu unternehmen. Als direkte Benutzer dieser Ressourcen und privatrechtliche Parteien in internationalen Kooperationsvereinbarungen sehen sowohl Vertreter der Industrie als auch Hochschulprofessoren ihre Rolle darin, die internationalen Rahmenbedingungen für den Transfer von genetischem Material verbessern zu helfen. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass eine sowohl für Entwicklungs- als auch für Industrieländer akzeptable Lösung gefunden wird. Gegenwärtig wird sondiert, inwiefern die Ausarbeitung eines "Code of Conduct" die festgefahrenen Positionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern deblockieren könnte.</p><p>Im weiteren engagierte sich die Schweiz anlässlich der vierten Parteienkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Bratislava, Mai 1998) nachdrücklich für die finanzielle Unterstützung nationaler oder regionaler Programme durch den globalen Umweltfonds (Global Environnement Facility, GEF). Diese Programme sollen die institutionellen und technischen Voraussetzungen in den Entwicklungsländern stärken und ihnen insbesondere erlauben, ihre eigene biologische Vielfalt nutzbar zu machen. Ebenso sollen die Entwicklungsländer in die Lage versetzt werden, Abkommen zu entwickeln, die ihnen eine gerechte Aufteilung der Erträge aus der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen sichern.</p><p>2. Bis heute ist keine spezifische Anfrage für eine staatliche Lizenzfinanzierung - eine Möglichkeit, die der Bericht "Biotechnologie und Patentrecht" des EJPD zur Förderung des Technologietransfers vorschlägt - bei den Bundesbehörden eingegangen. Der Wissens- und Technologietransfer ist jedoch, ebenso wie die Aus- und Weiterbildung, grundsätzlich ein Vorhaben der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Es sind denn auch Initiativen ergriffen worden, um den Technologietransfer von der Schweiz und anderen Industrieländern in die Entwicklungsländer zu erleichtern. Ein Beispiel betrifft die Zusammenarbeit der ETH Zürich mit verschiedenen Forschungsinstitutionen und privaten Partnern in Indien. Das Programm befasst sich im speziellen mit der Entwicklung von Impfstoffen für Haustiere, der Herstellung von Biopestiziden, der Verbesserung der Methoden für die Diagnose von Krankheiten bei Haustieren sowie der Entwicklung von Prozessen für den Abbau von giftigen Abfällen.</p><p>Aufgrund der Komplexität des angesprochenen Bereichs, ebenso wie der juristischen, wirtschaftlichen und politischen Implikationen im Zusammenhang mit den im Bericht des EJPD dargestellten Möglichkeiten - im besonderen bezüglich der Einlösung von Lizenzen durch den Staat - hat die Bundesverwaltung entschieden, dass die Arbeit in der Schweiz in Form eines "fact-findings" weiterzuführen sei. Aus der schon erwähnten Studie zur Problematik des Zugangs zu den genetischen Ressourcen und zur Aufteilung der Vorteile (s. Ziff. 1) sind Daten zum Technologietransfer hervorgegangen, die es erlauben, die Überlegungen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen zu vertiefen bzw. konkrete und anwendbare Problemlösungen vorzuschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gezielt wird heute durch Gentechunternehmen und -forscher bei Lebewesen nach verwert- und patentierbarem Erbmaterial gesucht. Das von den Völkern des Südens über Generationen gepflegte und weitergegebene Wissen, ihre Leistung zum Schutz der Artenvielfalt, wird dabei nicht honoriert. Man bezeichnet dies auch als "Biopiraterie", weil dabei besonders die Länder der Dritten Welt zu unbezahlten Rohstofflieferanten werden. Einmal mehr ist dadurch eine gewaltige Umverteilung auf Kosten der Bevölkerung des Südens zugunsten der Gentechmultis des Nordens im Gange. Einschneidende Massnahmen zur Erreichung einer sozialverträglichen Lösung sind deshalb vordringlich.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Ergebnisse wurden bisher erreicht, oder welche Strategien verfolgt der Bundesrat für die Regelung bei der industriellen Nutzung der biologischen Vielfalt, insbesondere:</p><p>a. in bezug auf vertragliche Abmachungen über Ausgleichszahlungen;</p><p>b. in bezug auf Auskunftspflichten gegenüber der betroffenen Bevölkerung;</p><p>c. bei der Erfassung und Offenlegung der Herkunft von gentechnischen Ressourcen.</p><p>2. Gemäss Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) "Biotechnologie und Patentrecht" will der Bundesrat "die Technologiekooperation unter Einschluss staatlicher Lizenzfinanzierung als Mittel des Technologietransfers im Rahmen der Ziele der schweizerischen Entwicklungsarbeit fördern". Der Bundesrat wird gebeten, Auskunft zu geben, woher diese Mittel zur Lizenzfinanzierung stammen sollen, insbesondere</p><p>a. in welcher Höhe er solche Lizenzfinanzierungen vorzusehen gedenkt;</p><p>b. ob diese aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden sollen;</p><p>c. ob die Gentechindustrie selbst verpflichtet wird, einen solchen Fonds zu äufnen;</p><p>d. ob dadurch die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit generell erhöht werden sollen;</p><p>e. ob allenfalls dazu Mittel in anderen Bereichen zur Entwicklungszusammenarbeit gekürzt werden sollen;</p><p>f. wem solche Lizenzfinanzierungen zufliessen sollen?</p>
    • Genetische Ressourcen. Gerechte Abgeltung

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