Anschlussvisum für Inhaber von "Schengener Visa"
- ShortId
-
98.3009
- Id
-
19983009
- Updated
-
10.04.2024 08:50
- Language
-
de
- Title
-
Anschlussvisum für Inhaber von "Schengener Visa"
- AdditionalIndexing
-
freier Personenverkehr;Einreise von Ausländern/-innen;Grenzkontrolle;Tourismus
- 1
-
- L05K0701040402, Grenzkontrolle
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K01010103, Tourismus
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Schweizer Tourismus hat in den vergangenen Jahren wegen der Rezession schwere Rückschläge hinnehmen müssen. Die Tourismuswirtschaft hat sich den härteren Bedingungen des Weltmarktes mit grosser Flexibilität angepasst. Nun bedrohen aber neue Rahmenbedingungen im Bereich der Visumpolitik erneut die immer noch fragilen Marktpositionen der Tourismusunternehmen. Unternehmen sahen sich aufgrund der visumbedingten wirtschaftlichen Rückschläge im Jahr 1997 gezwungen, Rückstellungen wegen der negativen Auswirkungen des Schengener Abkommens vorzunehmen. Diese Unternehmen liegen häufig in Rand- und Bergregionen, die auf die Leitindustrie des Tourismus dringend angewiesen sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Bund jährlich 35 Millionen Franken aufwendet, um die Schweiz als Tourismusland im Ausland bekanntzumachen. Im Bereich der Visumpolitik besitzt der Bund Handlungsspielraum zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, weil aus Ländern wie Thailand oder Taiwan kein Migrationsdruck besteht.</p><p>2. Die Massnahme der Einführung von einfacheren Anschlussvisa für Inhaber von "Schengener Visa" wird von Fachleuten schon lange empfohlen. Der Prüfungsaufwand und die Gebühr könnten auf ein Minimum reduziert werden, weil die Schengener Staaten bereits eine entsprechende Prüfung vorgenommen haben.</p>
- <p>1./2. In seiner Antwort vom 14. Januar 1998 auf die Dringliche Einfache Anfrage Bezzola (97.1172, Auswirkungen des Schengener Abkommens auf den Schweizer Tourismus) hat sich der Bundesrat über die visumpolitischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus eingehend geäussert. Dabei stellte er klar, dass nur ein Einbezug in die europäische Visumpolitik und -praxis die Nachteile der schweizerischen Tourismusbranche beseitigen könnte. Am 14. Januar 1998 hat der Bundesrat zudem die revidierte Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländer genehmigt. Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung sieht solche Möglichkeiten vor, die Rahmenbedingungen für den Tourismus zu verbessern. Die zuständigen Ämter suchen zusammen mit Vertretern des Tourismus nach geeigneten Lösungen.</p><p>3. Bei der Bestimmung der Staaten, deren Angehörige beim Grenzübertritt im Besitz eines Visums sein müssen, sind in erster Linie die Risiken in Bezug auf die Sicherheit und die illegale Migration massgebend. Dies gilt für die Schweiz genauso wie für die EU-Mitgliedstaaten. Angehörige fast aller südostasiatischen Staaten wie beispielsweise Thailand benötigen für die Einreise in die Schengener bzw. EU-Staaten ein Visum. Die Schweiz muss vermeiden, mit einer liberaleren Visumpolitik und -praxis zur Drehscheibe und zum Ausweichraum für die illegale Migration, die organisierte Kriminalität und den Terrorismus zu werden. Der Bundesrat betrachtet es im heutigen Zeitpunkt nicht als opportun, mit einer Aufhebung der Visumpflicht klar von der Politik der Schengener bzw. EU-Staaten abzuweichen, was vor allem die Beziehungen zu den Nachbarstaaten belasten könnte. Aus diesen Gründen sieht er im heutigen Zeitpunkt davon ab, mit Thailand oder einem andern auf den Negativlisten der Schengener bzw. EU-Mitgliedstaaten verzeichneten Staat Verhandlungen über eine generelle Visumaufhebung aufzunehmen. Zum Verhältnis der Schweiz zu "Schengen" im allgemeinen wird auf die Antwort des Bundesrates vom 25. Februar 1998 auf die Interpellation Nabholz (97.3676) verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Reiseanbieter aus visumpflichtigen Staaten Südostasiens bieten neu Schengen-Tours an. Die Schweiz wird umfahren, da für unser Land ein zusätzliches Visum nötig ist. Die Lage der Tourismuswirtschaft hat sich aufgrund dieser Sachlage im letzten Jahr rasch und erheblich verschlechtert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um die Visumbestimmungen tourismusfreundlicher zu gestalten, damit die wirtschaftlichen Verluste reduziert werden können?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat kundenfreundliche, einfache Anschlussvisa für Inhaber von "Schengener Visa" einzuführen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, Verhandlungen über die Aufhebung der Visumpflicht für Staaten ohne Migrationsdruck, aber mit grossem touristischem Potential, wie beispielsweise Thailand, einzuleiten?</p>
- Anschlussvisum für Inhaber von "Schengener Visa"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Schweizer Tourismus hat in den vergangenen Jahren wegen der Rezession schwere Rückschläge hinnehmen müssen. Die Tourismuswirtschaft hat sich den härteren Bedingungen des Weltmarktes mit grosser Flexibilität angepasst. Nun bedrohen aber neue Rahmenbedingungen im Bereich der Visumpolitik erneut die immer noch fragilen Marktpositionen der Tourismusunternehmen. Unternehmen sahen sich aufgrund der visumbedingten wirtschaftlichen Rückschläge im Jahr 1997 gezwungen, Rückstellungen wegen der negativen Auswirkungen des Schengener Abkommens vorzunehmen. Diese Unternehmen liegen häufig in Rand- und Bergregionen, die auf die Leitindustrie des Tourismus dringend angewiesen sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Bund jährlich 35 Millionen Franken aufwendet, um die Schweiz als Tourismusland im Ausland bekanntzumachen. Im Bereich der Visumpolitik besitzt der Bund Handlungsspielraum zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, weil aus Ländern wie Thailand oder Taiwan kein Migrationsdruck besteht.</p><p>2. Die Massnahme der Einführung von einfacheren Anschlussvisa für Inhaber von "Schengener Visa" wird von Fachleuten schon lange empfohlen. Der Prüfungsaufwand und die Gebühr könnten auf ein Minimum reduziert werden, weil die Schengener Staaten bereits eine entsprechende Prüfung vorgenommen haben.</p>
- <p>1./2. In seiner Antwort vom 14. Januar 1998 auf die Dringliche Einfache Anfrage Bezzola (97.1172, Auswirkungen des Schengener Abkommens auf den Schweizer Tourismus) hat sich der Bundesrat über die visumpolitischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus eingehend geäussert. Dabei stellte er klar, dass nur ein Einbezug in die europäische Visumpolitik und -praxis die Nachteile der schweizerischen Tourismusbranche beseitigen könnte. Am 14. Januar 1998 hat der Bundesrat zudem die revidierte Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländer genehmigt. Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung sieht solche Möglichkeiten vor, die Rahmenbedingungen für den Tourismus zu verbessern. Die zuständigen Ämter suchen zusammen mit Vertretern des Tourismus nach geeigneten Lösungen.</p><p>3. Bei der Bestimmung der Staaten, deren Angehörige beim Grenzübertritt im Besitz eines Visums sein müssen, sind in erster Linie die Risiken in Bezug auf die Sicherheit und die illegale Migration massgebend. Dies gilt für die Schweiz genauso wie für die EU-Mitgliedstaaten. Angehörige fast aller südostasiatischen Staaten wie beispielsweise Thailand benötigen für die Einreise in die Schengener bzw. EU-Staaten ein Visum. Die Schweiz muss vermeiden, mit einer liberaleren Visumpolitik und -praxis zur Drehscheibe und zum Ausweichraum für die illegale Migration, die organisierte Kriminalität und den Terrorismus zu werden. Der Bundesrat betrachtet es im heutigen Zeitpunkt nicht als opportun, mit einer Aufhebung der Visumpflicht klar von der Politik der Schengener bzw. EU-Staaten abzuweichen, was vor allem die Beziehungen zu den Nachbarstaaten belasten könnte. Aus diesen Gründen sieht er im heutigen Zeitpunkt davon ab, mit Thailand oder einem andern auf den Negativlisten der Schengener bzw. EU-Mitgliedstaaten verzeichneten Staat Verhandlungen über eine generelle Visumaufhebung aufzunehmen. Zum Verhältnis der Schweiz zu "Schengen" im allgemeinen wird auf die Antwort des Bundesrates vom 25. Februar 1998 auf die Interpellation Nabholz (97.3676) verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Reiseanbieter aus visumpflichtigen Staaten Südostasiens bieten neu Schengen-Tours an. Die Schweiz wird umfahren, da für unser Land ein zusätzliches Visum nötig ist. Die Lage der Tourismuswirtschaft hat sich aufgrund dieser Sachlage im letzten Jahr rasch und erheblich verschlechtert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um die Visumbestimmungen tourismusfreundlicher zu gestalten, damit die wirtschaftlichen Verluste reduziert werden können?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat kundenfreundliche, einfache Anschlussvisa für Inhaber von "Schengener Visa" einzuführen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, Verhandlungen über die Aufhebung der Visumpflicht für Staaten ohne Migrationsdruck, aber mit grossem touristischem Potential, wie beispielsweise Thailand, einzuleiten?</p>
- Anschlussvisum für Inhaber von "Schengener Visa"
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