Bioethik-Konvention

ShortId
98.3011
Id
19983011
Updated
10.04.2024 13:31
Language
de
Title
Bioethik-Konvention
AdditionalIndexing
Bioethik;Protokoll zu einem Abkommen;Gentechnologie;Unterzeichnung eines Abkommens;Europäische Konvention;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L05K1603010401, Bioethik
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
  • L05K1002020106, Protokoll zu einem Abkommen
  • L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L06K070601050104, Gentechnologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, in bezug auf das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin - Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (sogenannte Bioethik-Konvention) - noch diesen Sommer ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen; über das weitere Vorgehen ist erst zu entscheiden, wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Plattner vom 17. Juni 1997 (97.3302), "Ratifikation der Bioethik-Konvention des Europarates").</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Mitteilung in den ersten Januartagen, dass ein amerikanischer Wissenschafter innerhalb der kommenden Monate mit der Herstellung menschlicher Klone beginnen will, hat auch in der Schweiz für Aufregung gesorgt.</p><p>Untergegangen sind dabei insbesondere zwei Dinge:</p><p>- dass das Klonen von Menschen in der Schweiz von Verfassungswegen verboten ist und</p><p>- dass das Klonen nichts mit Gentechnologie und schon gar nicht mit der sogenannten Gen-Schutz-Initiative zu tun hat.</p><p>Hingegen stellt sich die berechtigte Frage, weshalb die Schweiz die im April 1997 zur Unterzeichnung aufgelegte Bioethik-Konvention nicht unterzeichnet hat und somit auch das vom Europarat am 1. Januar 1998 zur Unterschrift aufgelegte Zusatzprotokoll, welches das Klonen von Menschen strikt untersagt, nicht unterzeichnen kann.</p><p>Der Bundesrat wird daher angefragt, ob er bereit ist, die dazu notwendigen Schritte unverzüglich vorzunehmen und nach Eingang der Vernehmlassungsantworten die Konvention zu unterzeichnen und die Ratifizierung durch die Räte später vornehmen zu lassen.</p>
  • Bioethik-Konvention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, in bezug auf das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin - Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (sogenannte Bioethik-Konvention) - noch diesen Sommer ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen; über das weitere Vorgehen ist erst zu entscheiden, wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Plattner vom 17. Juni 1997 (97.3302), "Ratifikation der Bioethik-Konvention des Europarates").</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Mitteilung in den ersten Januartagen, dass ein amerikanischer Wissenschafter innerhalb der kommenden Monate mit der Herstellung menschlicher Klone beginnen will, hat auch in der Schweiz für Aufregung gesorgt.</p><p>Untergegangen sind dabei insbesondere zwei Dinge:</p><p>- dass das Klonen von Menschen in der Schweiz von Verfassungswegen verboten ist und</p><p>- dass das Klonen nichts mit Gentechnologie und schon gar nicht mit der sogenannten Gen-Schutz-Initiative zu tun hat.</p><p>Hingegen stellt sich die berechtigte Frage, weshalb die Schweiz die im April 1997 zur Unterzeichnung aufgelegte Bioethik-Konvention nicht unterzeichnet hat und somit auch das vom Europarat am 1. Januar 1998 zur Unterschrift aufgelegte Zusatzprotokoll, welches das Klonen von Menschen strikt untersagt, nicht unterzeichnen kann.</p><p>Der Bundesrat wird daher angefragt, ob er bereit ist, die dazu notwendigen Schritte unverzüglich vorzunehmen und nach Eingang der Vernehmlassungsantworten die Konvention zu unterzeichnen und die Ratifizierung durch die Räte später vornehmen zu lassen.</p>
    • Bioethik-Konvention

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