Algerier. Einstellung der Rückweisungen
- ShortId
-
98.3033
- Id
-
19983033
- Updated
-
24.06.2025 23:28
- Language
-
de
- Title
-
Algerier. Einstellung der Rückweisungen
- AdditionalIndexing
-
Bürgerkrieg;Ausschaffung;Kriegsopfer;Algerien
- 1
-
- L06K030401020101, Algerien
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L05K0401020202, Bürgerkrieg
- L03K040104, Kriegsopfer
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 7. Januar 1998 hat das Bundesamt für Flüchtlinge beschlossen, für abgewiesene algerische Asylsuchende keinen generellen Ausschaffungsstop zu verhängen, weil</p><p>- es befürchtet, die Schweiz würde angesichts der Praxis der anderen europäischen Länder zu attraktiv und müsste deshalb mit einem massiven Zustrom von algeri-schen Asylsuchenden rechnen ;</p><p>- die Lage in Algerien nicht als Bürgerkrieg oder als Gewaltlage auf dem ganzen Staatsgebiet qualifiziert werden könne; einzig der Westen, der Südosten und die Küstenregionen seien als gefährlich einzustufen, andere Regionen Algeriens hingegen seien relativ sicher. Da, insbesondere in den Städten Algier und Oran, könnten die algerischen Staatsangehörigen Schutz finden.</p><p>- den Algerierinnen und Algeriern der Flüchtlingsstatus nicht zuerkannt werden könne, da sie nicht Opfer staatlicher Verfolgung seien.</p><p>Liest man die Berichte in den Medien, so ist es klar, dass die sogenannt sicheren Regionen in Algerien sich verringern wie der Schnee an der Sonne. Die Nachrichten über immer neue Massaker jagen sich; allein schon das Blutbad der Nacht vom 30. auf den 31 Dezember 1997 in der Region von Relizane, das Massaker vom 15. Ja-nuar 1998, bei dem im Süden von Algier rund 26 Personen bei einer fingierten Stras-sensperre von Männern in Militärkleidung die Kehle durchgeschnitten wurde, zeigen die Ausbreitung der Gewalt deutlich. Es zeigt auch, dass es eine Illusion, ja Heu-che-lei ist zu sagen, dass die Algerierinnen und Algerier Gewalt und Tod entrinnen kön-nen, indem sie die "sicheren" Zonen aufsuchen. Die Haltung des Bundesrates ist zu-dem widersprüchlich: das Bundesamt für Flüchtlinge betrachtet Algier nach wie vor als "sichere" Stadt. Die Schweizer Botschaft in Algier ist aber seit September 1994 geschlossen, weil die Sicherheit der Diplomaten nicht gewährleistet ist! Die einzige Region, die noch als sicher gelten kann, ist der Süden, das heisst eine Wüstenre-gion, wo Öl und Gas gefördert wird.</p><p>Es trifft zwar zu, dass man nicht genau weiss, wer hinter den Massakern steht: Islamistengruppen, Milizen, die auf eigene Faust handeln, aber vom Staat ausgerüstet werden ...? Dennoch muss man feststellen, dass der algerische Staat seine Staats-angehörigen nicht schützt. Deshalb ist es Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft und damit auch der Schweiz, ihnen diesen Schutz zu gewähren.</p><p>Es ist Aufgabe der Schweiz, rasch eine solidarische und grosszügige Politik einzuleiten, die sich an der Haltung der Schweizer Bevölkerung orientiert. Empört über das mangelnde Engagement und die Ängstlichkeit der Bundesrates, empört auch über die large Haltung, während das algerische Volk bereits Tausende von Toten beklagt, bezeugt sie in immer zahlreicheren Kundgebungen ihre Solidarität mit den Algerierinnen und Algeriern. </p><p>Der Bundesrat muss so rasch wie möglich seine Politik ändern, das heisst, er muss nicht nur die Ausschaffung von abgewiesenen algerischen Asylsuchenden stoppen, sondern auch die algerischen Staatsangehörigen als Gewaltflüchtlinge vorübergehend aufnehmen.</p>
- <p>In seinen Antworten auf die beiden einfachen dringlichen Anfragen Vermot vom 2. Juni 1997 (97.1063) und vom 25. September 1997 (97.1121) hat der Bundesrat die Praxis der Schweizer Behörden bei der Aufnahme von algerischen Staats-angehörigen ausführlich dargelegt. Seinen Erklärungen möchte er folgendes hinzufügen.</p><p></p><p>Wie beim letztjährigen Ramadan kam es im Januar 1998 zu einem Ausbruch von Gewalt. Davon waren vor allem zwei Gebiete betroffen. So wurden mehrere Massaker im Landesinnern, das heisst im Todesdreieck von Mitidja, und im Westen, namentlich in der Gebirgsgegend von Ouarsenis, begangen. Hingegen war es im Süden und Osten relativ ruhig. Dasselbe gilt für die grossen Städte des Westens, darunter Oran, die von der Gewalt sozusagen verschont blieben. </p><p></p><p>In Anbetracht der begrenzten Zahl von Attentaten in den städtischen Zentren und angesichts der gegenwärtigen Situation wäre es allerdings nicht angebracht, aus diesen Ereignissen abzuleiten, dass in den Städten die Wahrscheinlichkeit gross sei, einem Bombenattentat zum Opfer zu fallen. Im übrigen wird die Sicherheitslage in Algier besser beurteilt als noch im September 1994, so dass der Bundesrat am 2. März 1998 beschlossen hat, die Schweizer Botschaft in Algerien innerhalb der nächsten Monate wieder zu eröffnen.</p><p>Die Tatsache, dass die Schweizer Botschaft ihre Tätigkeit noch nicht wiederaufgenommen hat, darf nicht für sich allein betrachtet werden. Denn zum einen wurden Schweizer Vertretungen auch in Ländern eröffnet, in welchen abgewiesene Asylsuchende nicht zurückgeschickt werden, zum andern werden zur Zeit die Modalitäten einer Wiedereröffnung der Schweizer Botschaft in Algerien geprüft, wird doch die Sicherheitslage in Algier wesentlich besser beurteilt als noch im September 1994 beim Abzug des Schweizer Personals. </p><p>Ausserdem stammen die meisten algerischen Asylsuchenden nicht aus Risikogruppen. Die Opfer der kürzlichen Massaker sind hauptsächlich Personen aus abgeschiedenen Weilern. Die algerischen Asylsuchenden ihrerseits sind fast ausschliesslich Männer zwischen 20 und 30 Jahren, die aus den grossen Städten stammen. Von den 171 algerischen Staatsangehörigen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 1997 in der Schweiz um Asyl ersuchten, waren 163 mehrheitlich ledige Männer zwischen 20 und 30 Jahren, die aus grossen städtischen Zentren wie Annaba, Oran, Algier oder Constantine kamen. 1997 konnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) 22 zurückgezogene Asylgesuche verzeichnen. In 47 Fällen musste es das Verfahren vor irgendeinem materiellen Entscheid abschliessen und in 63 Fällen einen Nichteintretensentscheid treffen, wobei der Grund meistens das Verschwinden der betreffenden Person gewesen war. Dies sind immerhin 33 Prozent der 1997 vom BFF erledigten algerischen Asylgesuchen.</p><p></p><p>Überdies besteht zwischen den europäischen Ländern und Algerien ein reger Schiffs- und Flugverkehr. Gemäss den letzten Angaben, welche dem BFF vorliegen, betrug 1997 die Zahl der Reisenden, darunter Einwandererfamilien, die sich besuchshalber nach Algerien begaben, schätzungsweise 1,5 Millionen. Was Frankreich anbelangt, belief sich die Zahl der Passagiere, die auf dem Flugweg von Paris nach Algerien reisten, im vergangenen Jahr auf nahezu 370'000, wobei täglich vier bis fünf Flüge von Paris zu einem der sieben internationalen Flughäfen Algeriens flogen. Hinzu kommen die auf dem Seeweg transportierten Passagiere: Rund 139'000 Passagiere bestiegen in Marseille ein nach Algerien auslaufendes Schiff, während rund 74'000 in dieser Stadt von Bord gingen. Zwischen der Schweiz und Algerien waren letztes Jahr über 10'000 Personen mit dem Flugzeug unterwegs.</p><p></p><p>Wie der Bundesrat bereits gesagt hat, tut die Schweiz gut daran, die Praxis anderer europäischer Länder zu beobachten. Nur wenn die Schweiz ihre Praxis mit derjenigen der anderen Aufnahmeländer in Einklang bringt, kann sie verhindern, dass sie als Asylland übermässig attraktiv wirkt. Nach den vorliegenden Informationen beabsichtigen die wichtigsten der betroffenen Länder keine Änderung ihrer Praxis, was die algerischen Asylsuchenden anbelangt. So hat sich beispielsweise in Deutschland die Innenministerkonferenz am 2. Februar 1998 gegen eine allfällige Einstellung der Rückweisungen ausgesprochen.</p><p></p><p>Ausserdem erachten das BFF und die Asylrekurskommission (ARK) nach konstanter Rechtsprechung und Verwaltungspraxis den Vollzug der Wegweisung eines abgewiesenen algerischen Asylsuchenden grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich. </p><p></p><p>Der Bundesrat hält daher die Prüfung jedes einzelnen Falles für ein geeignetes Mittel und vertritt die Ansicht, dass es nicht gerechtfertigt wäre, den algerischen Asylsuchenden ohne weiteres, kollektiv, vorläufige Aufnahme zu gewähren, mit der Begründung, sie seien Gewaltflüchtlinge. Hervorzuheben ist auch, dass 1997 nur 20 algerische Asylsuchende unter Zwang in die Heimat zurückgeführt wurden und dass seit November 1997 die Kantone zum Zeitpunkt des Wegweisungsvollzugs durchwegs mit dem BFF in Kontakt treten, wodurch sichergestellt wird, dass die Rückführung unter den jeweiligen aktuellen Umständen zumutbar ist. In der Zeit um den Ramadan hat das BFF nur in zwei Fällen, welche ihm von den kantonalen Behörden unterbreitet worden waren, seine Zustimmung zum Vollzug der Wegweisung nach Algerien gegeben, und in beiden Fällen handelte es sich um straffällige Asylbewerber.</p> Der BR beantragt, die Emp abzulehnen
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Politik gegenüber den algerischen Asylsuchenden zu ändern, d. h., deren Ausschaffung mit sofortiger Wirkung einzustellen.</p>
- Algerier. Einstellung der Rückweisungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 7. Januar 1998 hat das Bundesamt für Flüchtlinge beschlossen, für abgewiesene algerische Asylsuchende keinen generellen Ausschaffungsstop zu verhängen, weil</p><p>- es befürchtet, die Schweiz würde angesichts der Praxis der anderen europäischen Länder zu attraktiv und müsste deshalb mit einem massiven Zustrom von algeri-schen Asylsuchenden rechnen ;</p><p>- die Lage in Algerien nicht als Bürgerkrieg oder als Gewaltlage auf dem ganzen Staatsgebiet qualifiziert werden könne; einzig der Westen, der Südosten und die Küstenregionen seien als gefährlich einzustufen, andere Regionen Algeriens hingegen seien relativ sicher. Da, insbesondere in den Städten Algier und Oran, könnten die algerischen Staatsangehörigen Schutz finden.</p><p>- den Algerierinnen und Algeriern der Flüchtlingsstatus nicht zuerkannt werden könne, da sie nicht Opfer staatlicher Verfolgung seien.</p><p>Liest man die Berichte in den Medien, so ist es klar, dass die sogenannt sicheren Regionen in Algerien sich verringern wie der Schnee an der Sonne. Die Nachrichten über immer neue Massaker jagen sich; allein schon das Blutbad der Nacht vom 30. auf den 31 Dezember 1997 in der Region von Relizane, das Massaker vom 15. Ja-nuar 1998, bei dem im Süden von Algier rund 26 Personen bei einer fingierten Stras-sensperre von Männern in Militärkleidung die Kehle durchgeschnitten wurde, zeigen die Ausbreitung der Gewalt deutlich. Es zeigt auch, dass es eine Illusion, ja Heu-che-lei ist zu sagen, dass die Algerierinnen und Algerier Gewalt und Tod entrinnen kön-nen, indem sie die "sicheren" Zonen aufsuchen. Die Haltung des Bundesrates ist zu-dem widersprüchlich: das Bundesamt für Flüchtlinge betrachtet Algier nach wie vor als "sichere" Stadt. Die Schweizer Botschaft in Algier ist aber seit September 1994 geschlossen, weil die Sicherheit der Diplomaten nicht gewährleistet ist! Die einzige Region, die noch als sicher gelten kann, ist der Süden, das heisst eine Wüstenre-gion, wo Öl und Gas gefördert wird.</p><p>Es trifft zwar zu, dass man nicht genau weiss, wer hinter den Massakern steht: Islamistengruppen, Milizen, die auf eigene Faust handeln, aber vom Staat ausgerüstet werden ...? Dennoch muss man feststellen, dass der algerische Staat seine Staats-angehörigen nicht schützt. Deshalb ist es Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft und damit auch der Schweiz, ihnen diesen Schutz zu gewähren.</p><p>Es ist Aufgabe der Schweiz, rasch eine solidarische und grosszügige Politik einzuleiten, die sich an der Haltung der Schweizer Bevölkerung orientiert. Empört über das mangelnde Engagement und die Ängstlichkeit der Bundesrates, empört auch über die large Haltung, während das algerische Volk bereits Tausende von Toten beklagt, bezeugt sie in immer zahlreicheren Kundgebungen ihre Solidarität mit den Algerierinnen und Algeriern. </p><p>Der Bundesrat muss so rasch wie möglich seine Politik ändern, das heisst, er muss nicht nur die Ausschaffung von abgewiesenen algerischen Asylsuchenden stoppen, sondern auch die algerischen Staatsangehörigen als Gewaltflüchtlinge vorübergehend aufnehmen.</p>
- <p>In seinen Antworten auf die beiden einfachen dringlichen Anfragen Vermot vom 2. Juni 1997 (97.1063) und vom 25. September 1997 (97.1121) hat der Bundesrat die Praxis der Schweizer Behörden bei der Aufnahme von algerischen Staats-angehörigen ausführlich dargelegt. Seinen Erklärungen möchte er folgendes hinzufügen.</p><p></p><p>Wie beim letztjährigen Ramadan kam es im Januar 1998 zu einem Ausbruch von Gewalt. Davon waren vor allem zwei Gebiete betroffen. So wurden mehrere Massaker im Landesinnern, das heisst im Todesdreieck von Mitidja, und im Westen, namentlich in der Gebirgsgegend von Ouarsenis, begangen. Hingegen war es im Süden und Osten relativ ruhig. Dasselbe gilt für die grossen Städte des Westens, darunter Oran, die von der Gewalt sozusagen verschont blieben. </p><p></p><p>In Anbetracht der begrenzten Zahl von Attentaten in den städtischen Zentren und angesichts der gegenwärtigen Situation wäre es allerdings nicht angebracht, aus diesen Ereignissen abzuleiten, dass in den Städten die Wahrscheinlichkeit gross sei, einem Bombenattentat zum Opfer zu fallen. Im übrigen wird die Sicherheitslage in Algier besser beurteilt als noch im September 1994, so dass der Bundesrat am 2. März 1998 beschlossen hat, die Schweizer Botschaft in Algerien innerhalb der nächsten Monate wieder zu eröffnen.</p><p>Die Tatsache, dass die Schweizer Botschaft ihre Tätigkeit noch nicht wiederaufgenommen hat, darf nicht für sich allein betrachtet werden. Denn zum einen wurden Schweizer Vertretungen auch in Ländern eröffnet, in welchen abgewiesene Asylsuchende nicht zurückgeschickt werden, zum andern werden zur Zeit die Modalitäten einer Wiedereröffnung der Schweizer Botschaft in Algerien geprüft, wird doch die Sicherheitslage in Algier wesentlich besser beurteilt als noch im September 1994 beim Abzug des Schweizer Personals. </p><p>Ausserdem stammen die meisten algerischen Asylsuchenden nicht aus Risikogruppen. Die Opfer der kürzlichen Massaker sind hauptsächlich Personen aus abgeschiedenen Weilern. Die algerischen Asylsuchenden ihrerseits sind fast ausschliesslich Männer zwischen 20 und 30 Jahren, die aus den grossen Städten stammen. Von den 171 algerischen Staatsangehörigen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 1997 in der Schweiz um Asyl ersuchten, waren 163 mehrheitlich ledige Männer zwischen 20 und 30 Jahren, die aus grossen städtischen Zentren wie Annaba, Oran, Algier oder Constantine kamen. 1997 konnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) 22 zurückgezogene Asylgesuche verzeichnen. In 47 Fällen musste es das Verfahren vor irgendeinem materiellen Entscheid abschliessen und in 63 Fällen einen Nichteintretensentscheid treffen, wobei der Grund meistens das Verschwinden der betreffenden Person gewesen war. Dies sind immerhin 33 Prozent der 1997 vom BFF erledigten algerischen Asylgesuchen.</p><p></p><p>Überdies besteht zwischen den europäischen Ländern und Algerien ein reger Schiffs- und Flugverkehr. Gemäss den letzten Angaben, welche dem BFF vorliegen, betrug 1997 die Zahl der Reisenden, darunter Einwandererfamilien, die sich besuchshalber nach Algerien begaben, schätzungsweise 1,5 Millionen. Was Frankreich anbelangt, belief sich die Zahl der Passagiere, die auf dem Flugweg von Paris nach Algerien reisten, im vergangenen Jahr auf nahezu 370'000, wobei täglich vier bis fünf Flüge von Paris zu einem der sieben internationalen Flughäfen Algeriens flogen. Hinzu kommen die auf dem Seeweg transportierten Passagiere: Rund 139'000 Passagiere bestiegen in Marseille ein nach Algerien auslaufendes Schiff, während rund 74'000 in dieser Stadt von Bord gingen. Zwischen der Schweiz und Algerien waren letztes Jahr über 10'000 Personen mit dem Flugzeug unterwegs.</p><p></p><p>Wie der Bundesrat bereits gesagt hat, tut die Schweiz gut daran, die Praxis anderer europäischer Länder zu beobachten. Nur wenn die Schweiz ihre Praxis mit derjenigen der anderen Aufnahmeländer in Einklang bringt, kann sie verhindern, dass sie als Asylland übermässig attraktiv wirkt. Nach den vorliegenden Informationen beabsichtigen die wichtigsten der betroffenen Länder keine Änderung ihrer Praxis, was die algerischen Asylsuchenden anbelangt. So hat sich beispielsweise in Deutschland die Innenministerkonferenz am 2. Februar 1998 gegen eine allfällige Einstellung der Rückweisungen ausgesprochen.</p><p></p><p>Ausserdem erachten das BFF und die Asylrekurskommission (ARK) nach konstanter Rechtsprechung und Verwaltungspraxis den Vollzug der Wegweisung eines abgewiesenen algerischen Asylsuchenden grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich. </p><p></p><p>Der Bundesrat hält daher die Prüfung jedes einzelnen Falles für ein geeignetes Mittel und vertritt die Ansicht, dass es nicht gerechtfertigt wäre, den algerischen Asylsuchenden ohne weiteres, kollektiv, vorläufige Aufnahme zu gewähren, mit der Begründung, sie seien Gewaltflüchtlinge. Hervorzuheben ist auch, dass 1997 nur 20 algerische Asylsuchende unter Zwang in die Heimat zurückgeführt wurden und dass seit November 1997 die Kantone zum Zeitpunkt des Wegweisungsvollzugs durchwegs mit dem BFF in Kontakt treten, wodurch sichergestellt wird, dass die Rückführung unter den jeweiligen aktuellen Umständen zumutbar ist. In der Zeit um den Ramadan hat das BFF nur in zwei Fällen, welche ihm von den kantonalen Behörden unterbreitet worden waren, seine Zustimmung zum Vollzug der Wegweisung nach Algerien gegeben, und in beiden Fällen handelte es sich um straffällige Asylbewerber.</p> Der BR beantragt, die Emp abzulehnen
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Politik gegenüber den algerischen Asylsuchenden zu ändern, d. h., deren Ausschaffung mit sofortiger Wirkung einzustellen.</p>
- Algerier. Einstellung der Rückweisungen
Back to List