Vaterschaftsurlaub

ShortId
98.3043
Id
19983043
Updated
10.04.2024 13:33
Language
de
Title
Vaterschaftsurlaub
AdditionalIndexing
Geburt;Vaterschaftsurlaub
1
  • L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
  • L06K010703040102, Geburt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Geburt ist eines der freudigsten Ereignisse für beide Elternteile und würde für sich allein ein paar Tage Urlaub rechtfertigen. Nebst dem Geniessen der Geburt gilt es in dieser Zeit auch, der Wöchnerin beizustehen und allenfalls die anderen Kinder (allein) zu betreuen.</p><p>Vaterschaftsurlaube sind in verschiedenen Beamtenordnungen und Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen. Es gilt hier, Gleichheit jedenfalls für alle Lohnbezüger herzustellen.</p>
  • <p>Den in der Privatwirtschaft tätigen Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber nach Artikel 329 Absatz 3 des Obligationenrechtes (OR, SR 220) "die üblichen freien Stunden und Tage" gewähren. Der Anspruch besteht beispielsweise bei Hochzeit, Geburt eines Kindes und bei Todesfall in der Familie des Arbeitnehmers. Während der entsprechenden Freizeit steht dem Arbeitnehmer ein Lohnanspruch im Rahmen von Artikel 324a OR zu. Üblich bei der Geburt eines Kindes ist die Gewährung von einem, seltener zwei freien Tagen.</p><p>Die Beamten und Angestellten des Bundes können bei der Geburt eines Kindes einen zweitägigen Urlaub nehmen (Art. 11 Abs. 1 der Weisungen des EFD über die Voraussetzungen für Urlaub). Kantone und Gemeinden kennen eine ähnliche oder eine grosszügigere Regelung (z. B. bis zwei Tage im Kanton Bern, drei Tage in der Stadt Bern).</p><p>Die Motion möchte für alle Lohnbezüger bei der Geburt eines Kindes einen bezahlten Urlaub von einer Woche einführen.</p><p>Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag ab.</p><p>Die Frage nach der Dauer des hier anvisierten Urlaubes gehört zu denen, die von zahlreichen Gesamtarbeitsverträgen beantwortet werden. Deren Beantwortung soll weiterhin den Sozialpartnern überlassen bleiben. Dies bietet den Vorteil, dass kein einzelner Tatbestand - wie die Geburt eines Kindes - privilegiert wird, sondern dass auch alle anderen Gründe, welche die Gewährung eines bezahlten Urlaubes rechtfertigen, im Rahmen einer Gesamtregelung mit berücksichtigt werden.</p><p>Weiter soll der Bundesgesetzgeber den Kantonen und Gemeinden nicht vorschreiben, wie viele freie Tage sie ihren Beamten und Angestellten bei der Geburt eines Kindes gewähren. Ein solcher Eingriff in ihre diesbezügliche Autonomie ist grundsätzlich abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit lohnbeziehende Väter bei der Geburt eines Kindes einen bezahlten Urlaub von mindestens einer Woche Dauer erhalten.</p>
  • Vaterschaftsurlaub
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Geburt ist eines der freudigsten Ereignisse für beide Elternteile und würde für sich allein ein paar Tage Urlaub rechtfertigen. Nebst dem Geniessen der Geburt gilt es in dieser Zeit auch, der Wöchnerin beizustehen und allenfalls die anderen Kinder (allein) zu betreuen.</p><p>Vaterschaftsurlaube sind in verschiedenen Beamtenordnungen und Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen. Es gilt hier, Gleichheit jedenfalls für alle Lohnbezüger herzustellen.</p>
    • <p>Den in der Privatwirtschaft tätigen Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber nach Artikel 329 Absatz 3 des Obligationenrechtes (OR, SR 220) "die üblichen freien Stunden und Tage" gewähren. Der Anspruch besteht beispielsweise bei Hochzeit, Geburt eines Kindes und bei Todesfall in der Familie des Arbeitnehmers. Während der entsprechenden Freizeit steht dem Arbeitnehmer ein Lohnanspruch im Rahmen von Artikel 324a OR zu. Üblich bei der Geburt eines Kindes ist die Gewährung von einem, seltener zwei freien Tagen.</p><p>Die Beamten und Angestellten des Bundes können bei der Geburt eines Kindes einen zweitägigen Urlaub nehmen (Art. 11 Abs. 1 der Weisungen des EFD über die Voraussetzungen für Urlaub). Kantone und Gemeinden kennen eine ähnliche oder eine grosszügigere Regelung (z. B. bis zwei Tage im Kanton Bern, drei Tage in der Stadt Bern).</p><p>Die Motion möchte für alle Lohnbezüger bei der Geburt eines Kindes einen bezahlten Urlaub von einer Woche einführen.</p><p>Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag ab.</p><p>Die Frage nach der Dauer des hier anvisierten Urlaubes gehört zu denen, die von zahlreichen Gesamtarbeitsverträgen beantwortet werden. Deren Beantwortung soll weiterhin den Sozialpartnern überlassen bleiben. Dies bietet den Vorteil, dass kein einzelner Tatbestand - wie die Geburt eines Kindes - privilegiert wird, sondern dass auch alle anderen Gründe, welche die Gewährung eines bezahlten Urlaubes rechtfertigen, im Rahmen einer Gesamtregelung mit berücksichtigt werden.</p><p>Weiter soll der Bundesgesetzgeber den Kantonen und Gemeinden nicht vorschreiben, wie viele freie Tage sie ihren Beamten und Angestellten bei der Geburt eines Kindes gewähren. Ein solcher Eingriff in ihre diesbezügliche Autonomie ist grundsätzlich abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit lohnbeziehende Väter bei der Geburt eines Kindes einen bezahlten Urlaub von mindestens einer Woche Dauer erhalten.</p>
    • Vaterschaftsurlaub

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