Multilaterales Abkommen über Investitionen

ShortId
98.3045
Id
19983045
Updated
10.04.2024 14:50
Language
de
Title
Multilaterales Abkommen über Investitionen
AdditionalIndexing
Arbeitnehmerschutz;Investition;OECD;multilaterales Abkommen;Investitionsschutz;Umweltverträglichkeit
1
  • L05K1002020105, multilaterales Abkommen
  • L03K110901, Investition
  • L03K150222, OECD
  • L05K1109010603, Investitionsschutz
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen sind 1995 durch die Minister der OECD-Staaten beschlossen worden. Ihr zentrales Thema ist die Nichtdiskriminierung (Prinzipien der Inländerbehandlung und der Drittländermeistbegünstigung). In einer zunehmend interdependenten Welt, in der sich die Staaten bemühen, ausländische Investitionen anzuziehen, ist es im allgemeinen wenig sinnvoll, diese schlechter zu behandeln als inländische Kapitalanlagen. Allerdings war für die Verhandlungspartner von Anfang an klar, dass sich der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht lückenlos verwirklichen lässt. Das MAI wird deshalb den Vertragsparteien die Möglichkeit zugestehen, länderweise Vorbehalte zu diesem Grundsatz anzumelden. Zusätzlich wird das Abkommen einige allgemeine Ausnahmen vorsehen, welche die Vertragsstaaten generell ermächtigen sollen, vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung abzuweichen (nationale Sicherheit, Ordre public, Kultur).</p><p>Die Verhandlungen sind inzwischen weit fortgeschritten. Über den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in seinen verschiedenen Ausprägungen bestehen kaum mehr Meinungsverschiedenheiten. Auch haben die einzelnen Verhandlungspartner ihre provisorischen Listen für länderweise Vorbehalte eingereicht. Zurzeit drehen sich die Verhandlungen hauptsächlich um die Frage, ob die Vorbehalte der einzelnen Länder hinsichtlich Zahl und wirtschaftlicher Tragweite in etwa gleichgewichtig sind. Offen sind ferner noch die genaue Tragweite der allgemeinen Ausnahmen, insbesondere, was die kulturell relevanten Wirtschaftsaktivitäten betrifft, sowie Einzelfragen des Streitbeilegungsverfahrens. Ebenfalls nicht endgültig gelöst sind die Ausnahmeregelung für regionale Integrationsvereinbarungen (EU) sowie die Frage der Auswirkungen von Boykottmassnahmen auf Investoren in Drittstaaten (Helms-Burton-Gesetz der USA).</p><p>2. Zum Meinungsbildungsprozess auf OECD-Ebene ist festzuhalten, dass sich an den Verhandlungen alle OECD-Staaten beteiligen. Ferner verfolgen mehrere Entwicklungs- bzw. Schwellenländer, insbesondere aus Asien und Lateinamerika, als Beobachter die Verhandlungen, womit sie die Möglichkeit haben, ihre Vorstellungen direkt in den Meinungsbildungsprozess einfliessen zu lassen. Mit weiteren beitrittswilligen Entwicklungsländern besteht ein intensiver Dialog, der es erlaubt, deren Anliegen in den Verhandlungen laufend zu berücksichtigen. Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden regelmässig durch ihre Vertretungen bei der OECD (TUAC und BIAC) über die sie interessierenden Fragen konsultiert. Solche Aussprachen werden auch mit Vertretern von anderen Nichtregierungsorganisationen (NGO) geführt.</p><p>Was den innerschweizerischen Meinungsbildungsprozess betrifft, so hat das federführende Bundesamt für Aussenwirtschaft zu Beginn der Verhandlungen u. a. eine sich regelmässig treffende Verbindungsgruppe geschaffen, in der nicht nur die interessierten Departemente des Bundes, sondern auch die Spitzenverbände der Wirtschaft, einschliesslich der Gewerkschaften, sowie andere NGO vertreten sind. Periodisch werden die Verhandlungen auch in der Konsultativen Kommission für Aussenwirtschaftspolitik diskutiert. Die eidgenössischen Räte werden über die Berichte des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik informiert. Ferner sind die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte in besonderen Sitzungen konsultiert worden. Die laufenden Kontakte zu den Kantonen werden durch den Informationsbeauftragten der Kantone sowie, bei Bedarf, durch den leitenden Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen sichergestellt.</p><p>3. Es war vorgesehen, die Verhandlungen zum Zeitpunkt der OECD-Ministertagung 1998 (27./28. April) abzuschliessen. Dieses Datum wird nicht eingehalten werden können, so dass die Verhandlungen, vorausgesetzt, die OECD-Minister verlängern das Verhandlungsmandat, mindestens noch bis zum Herbst 1998 dauern werden.</p><p>4. Die schweizerische Delegation hat bereits den ersten zusammenhängenden Entwurf für ein multilaterales Investitionsabkommen, wie er Anfang 1997 mit noch zahlreichen offenen Fragen vorlag, den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt. Der Interpellantin ist inzwischen der aktuelle Entwurf vom Bundesamt für Aussenwirtschaft zugestellt worden. Die Entwürfe waren seit jeher allen interessierten Kreisen zugänglich.</p><p>5. Die schweizerische Verhandlungsdelegation wurde vom Bundesrat bestimmt. Sie steht unter der Leitung von Botschafter M. Baldi, Vizedirektor des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (Bawi). Am kürzlichen Vizeministertreffen (16./17. Februar 1998) hat Staatssekretär F. Blankart die Schweiz vertreten. Der Kern der Delegation besteht aus Vertretern des Bundesamtes für Aussenwirtschaft und des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Je nach Fragestellung werden auch Vertreter anderer Bundesämter beigezogen (z. B. für arbeitsrechtliche Fragen das BWA, für Umweltfragen das Buwal, für Fragen des Immaterialgüterrechtes das IGE, für steuerrechtliche Fragen die ESTV).</p><p>6. Das geplante Abkommen ist für Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU, von grosser Bedeutung. Es eröffnet ihnen neue Marktchancen und gibt ihnen erhöhte Rechtssicherheit. Mit seiner liberalen Ausrichtung fügt es sich auch ausgezeichnet in die laufenden Bestrebungen zur Verbesserung des schweizerischen Wirtschaftsstandortes ein. Ausländische Investoren bringen unserer Wirtschaft nicht nur Kapital, Management-Know-how und neue Technologien, sondern tragen auch massgebend zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.</p><p>Die schweizerische Verhandlungsdelegation setzt sich für die Schaffung nicht nur eines liberalen, sondern auch eines umwelt- und sozialverträglichen Investitionsabkommens ein. Was die umwelt- und arbeitsrechtlichen Fragen im besonderen betrifft, so zählt die Schweiz zu jenen Ländern, die sich von Anfang an konsequent für die Berücksichtigung entsprechender Aspekte ausgesprochen haben. Diese Bestrebungen haben u. a. zu den heute nur noch von wenigen Ländern grundsätzlich bestrittenen Bestimmungen geführt, wonach es den Vertragsstaaten untersagt werden soll, durch die gezielte Abschwächung ihrer Umweltvorschriften oder ihrer arbeitsrechtlichen Normen ausländische Investitionen anzuziehen.</p><p>Die fortschrittliche Haltung, welche die Schweiz bei diesen Verhandlungen in umwelt- und sozialpolitischer Hinsicht seit jeher eingenommen hat, wurde am kürzlichen Vizeministertreffen der Verhandlungsparteien von Staatssekretär F. Blankart mit aller Deutlichkeit bekräftigt. Die betreffende Haltung der Schweiz kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie seit den exploratorischen Gesprächen zu den MAI-Verhandlungen mit Entschiedenheit das Anliegen vertritt, dem MAI seien die bereits bestehenden und in der praktischen Anwendung bewährten Verhaltensrichtlinien der OECD für multinationale Unternehmen (mit detaillierten Kapiteln über die Sozialpartnerbeziehungen und das Umweltverhalten) beizufügen.</p><p>Was die kulturell relevanten Wirtschaftstätigkeiten betrifft, so ist festzuhalten, dass die Schweiz im audiovisuellen Sektor mehrere Abweichungen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung als länderweise Vorbehalte angemeldet hat (Filmgesetz, Radio- und Fernsehgesetz). Je nach Ausgestaltung und Tragweite der noch in Prüfung stehenden allgemeinen Kulturausnahme wird die Schweiz diese länderweisen Vorbehalte vor dem Ende der Verhandlungen zurückziehen oder einschränken können.</p><p>7. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 2, 5 und 6. In diesem Zusammenhang ist dem in den Medien gelegentlich geäusserten Vorwurf entgegenzutreten, dass das geplante Abkommen den Staaten das souveräne Recht zur Setzung von neuem Umwelt- oder Arbeitsrecht nehme. Das MAI nimmt den Staaten in keiner Weise das Recht, auf den Gebieten des Umwelt- oder Arbeitsrechtes oder auf irgendeinem anderen Gebiet zu legiferieren und ihre nationalen Anliegen zu verfolgen. Das MAI will einzig sicherstellen, dass entsprechende Politiken oder Gesetze nicht zu diskriminierenden Praktiken missbraucht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut der "WochenZeitung" vom 15. Januar 1998 ist die OECD an der Vorbereitung eines multilateralen Abkommens über Investitionen (MAI). Damit soll ein gewaltiger Globalisierungsschub mit folgenschweren Auswirkungen auf die Demokratie, die Umwelt und die Arbeitnehmer auf uns zukommen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. in welchem Stadium sich diese Arbeiten befinden;</p><p>2. wie der Meinungsbildungsprozess bei diesen Verhandlungen läuft;</p><p>3. wann mit dem Abschluss dieses Vertrages zu rechnen ist;</p><p>4. wie der genaue Wortlaut des Vertrages in seiner jetzigen Fassung lautet;</p><p>5. wer aus der Schweiz namentlich daran beteiligt ist;</p><p>6. welche Position die Schweizer Vertreter in diesem Verhandlungsprozedere einnehmen;</p><p>7. von wem die Anliegen der Arbeitnehmer und der Umwelt dabei vertreten werden.</p>
  • Multilaterales Abkommen über Investitionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen sind 1995 durch die Minister der OECD-Staaten beschlossen worden. Ihr zentrales Thema ist die Nichtdiskriminierung (Prinzipien der Inländerbehandlung und der Drittländermeistbegünstigung). In einer zunehmend interdependenten Welt, in der sich die Staaten bemühen, ausländische Investitionen anzuziehen, ist es im allgemeinen wenig sinnvoll, diese schlechter zu behandeln als inländische Kapitalanlagen. Allerdings war für die Verhandlungspartner von Anfang an klar, dass sich der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht lückenlos verwirklichen lässt. Das MAI wird deshalb den Vertragsparteien die Möglichkeit zugestehen, länderweise Vorbehalte zu diesem Grundsatz anzumelden. Zusätzlich wird das Abkommen einige allgemeine Ausnahmen vorsehen, welche die Vertragsstaaten generell ermächtigen sollen, vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung abzuweichen (nationale Sicherheit, Ordre public, Kultur).</p><p>Die Verhandlungen sind inzwischen weit fortgeschritten. Über den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in seinen verschiedenen Ausprägungen bestehen kaum mehr Meinungsverschiedenheiten. Auch haben die einzelnen Verhandlungspartner ihre provisorischen Listen für länderweise Vorbehalte eingereicht. Zurzeit drehen sich die Verhandlungen hauptsächlich um die Frage, ob die Vorbehalte der einzelnen Länder hinsichtlich Zahl und wirtschaftlicher Tragweite in etwa gleichgewichtig sind. Offen sind ferner noch die genaue Tragweite der allgemeinen Ausnahmen, insbesondere, was die kulturell relevanten Wirtschaftsaktivitäten betrifft, sowie Einzelfragen des Streitbeilegungsverfahrens. Ebenfalls nicht endgültig gelöst sind die Ausnahmeregelung für regionale Integrationsvereinbarungen (EU) sowie die Frage der Auswirkungen von Boykottmassnahmen auf Investoren in Drittstaaten (Helms-Burton-Gesetz der USA).</p><p>2. Zum Meinungsbildungsprozess auf OECD-Ebene ist festzuhalten, dass sich an den Verhandlungen alle OECD-Staaten beteiligen. Ferner verfolgen mehrere Entwicklungs- bzw. Schwellenländer, insbesondere aus Asien und Lateinamerika, als Beobachter die Verhandlungen, womit sie die Möglichkeit haben, ihre Vorstellungen direkt in den Meinungsbildungsprozess einfliessen zu lassen. Mit weiteren beitrittswilligen Entwicklungsländern besteht ein intensiver Dialog, der es erlaubt, deren Anliegen in den Verhandlungen laufend zu berücksichtigen. Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden regelmässig durch ihre Vertretungen bei der OECD (TUAC und BIAC) über die sie interessierenden Fragen konsultiert. Solche Aussprachen werden auch mit Vertretern von anderen Nichtregierungsorganisationen (NGO) geführt.</p><p>Was den innerschweizerischen Meinungsbildungsprozess betrifft, so hat das federführende Bundesamt für Aussenwirtschaft zu Beginn der Verhandlungen u. a. eine sich regelmässig treffende Verbindungsgruppe geschaffen, in der nicht nur die interessierten Departemente des Bundes, sondern auch die Spitzenverbände der Wirtschaft, einschliesslich der Gewerkschaften, sowie andere NGO vertreten sind. Periodisch werden die Verhandlungen auch in der Konsultativen Kommission für Aussenwirtschaftspolitik diskutiert. Die eidgenössischen Räte werden über die Berichte des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik informiert. Ferner sind die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte in besonderen Sitzungen konsultiert worden. Die laufenden Kontakte zu den Kantonen werden durch den Informationsbeauftragten der Kantone sowie, bei Bedarf, durch den leitenden Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen sichergestellt.</p><p>3. Es war vorgesehen, die Verhandlungen zum Zeitpunkt der OECD-Ministertagung 1998 (27./28. April) abzuschliessen. Dieses Datum wird nicht eingehalten werden können, so dass die Verhandlungen, vorausgesetzt, die OECD-Minister verlängern das Verhandlungsmandat, mindestens noch bis zum Herbst 1998 dauern werden.</p><p>4. Die schweizerische Delegation hat bereits den ersten zusammenhängenden Entwurf für ein multilaterales Investitionsabkommen, wie er Anfang 1997 mit noch zahlreichen offenen Fragen vorlag, den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt. Der Interpellantin ist inzwischen der aktuelle Entwurf vom Bundesamt für Aussenwirtschaft zugestellt worden. Die Entwürfe waren seit jeher allen interessierten Kreisen zugänglich.</p><p>5. Die schweizerische Verhandlungsdelegation wurde vom Bundesrat bestimmt. Sie steht unter der Leitung von Botschafter M. Baldi, Vizedirektor des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (Bawi). Am kürzlichen Vizeministertreffen (16./17. Februar 1998) hat Staatssekretär F. Blankart die Schweiz vertreten. Der Kern der Delegation besteht aus Vertretern des Bundesamtes für Aussenwirtschaft und des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Je nach Fragestellung werden auch Vertreter anderer Bundesämter beigezogen (z. B. für arbeitsrechtliche Fragen das BWA, für Umweltfragen das Buwal, für Fragen des Immaterialgüterrechtes das IGE, für steuerrechtliche Fragen die ESTV).</p><p>6. Das geplante Abkommen ist für Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU, von grosser Bedeutung. Es eröffnet ihnen neue Marktchancen und gibt ihnen erhöhte Rechtssicherheit. Mit seiner liberalen Ausrichtung fügt es sich auch ausgezeichnet in die laufenden Bestrebungen zur Verbesserung des schweizerischen Wirtschaftsstandortes ein. Ausländische Investoren bringen unserer Wirtschaft nicht nur Kapital, Management-Know-how und neue Technologien, sondern tragen auch massgebend zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.</p><p>Die schweizerische Verhandlungsdelegation setzt sich für die Schaffung nicht nur eines liberalen, sondern auch eines umwelt- und sozialverträglichen Investitionsabkommens ein. Was die umwelt- und arbeitsrechtlichen Fragen im besonderen betrifft, so zählt die Schweiz zu jenen Ländern, die sich von Anfang an konsequent für die Berücksichtigung entsprechender Aspekte ausgesprochen haben. Diese Bestrebungen haben u. a. zu den heute nur noch von wenigen Ländern grundsätzlich bestrittenen Bestimmungen geführt, wonach es den Vertragsstaaten untersagt werden soll, durch die gezielte Abschwächung ihrer Umweltvorschriften oder ihrer arbeitsrechtlichen Normen ausländische Investitionen anzuziehen.</p><p>Die fortschrittliche Haltung, welche die Schweiz bei diesen Verhandlungen in umwelt- und sozialpolitischer Hinsicht seit jeher eingenommen hat, wurde am kürzlichen Vizeministertreffen der Verhandlungsparteien von Staatssekretär F. Blankart mit aller Deutlichkeit bekräftigt. Die betreffende Haltung der Schweiz kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie seit den exploratorischen Gesprächen zu den MAI-Verhandlungen mit Entschiedenheit das Anliegen vertritt, dem MAI seien die bereits bestehenden und in der praktischen Anwendung bewährten Verhaltensrichtlinien der OECD für multinationale Unternehmen (mit detaillierten Kapiteln über die Sozialpartnerbeziehungen und das Umweltverhalten) beizufügen.</p><p>Was die kulturell relevanten Wirtschaftstätigkeiten betrifft, so ist festzuhalten, dass die Schweiz im audiovisuellen Sektor mehrere Abweichungen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung als länderweise Vorbehalte angemeldet hat (Filmgesetz, Radio- und Fernsehgesetz). Je nach Ausgestaltung und Tragweite der noch in Prüfung stehenden allgemeinen Kulturausnahme wird die Schweiz diese länderweisen Vorbehalte vor dem Ende der Verhandlungen zurückziehen oder einschränken können.</p><p>7. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 2, 5 und 6. In diesem Zusammenhang ist dem in den Medien gelegentlich geäusserten Vorwurf entgegenzutreten, dass das geplante Abkommen den Staaten das souveräne Recht zur Setzung von neuem Umwelt- oder Arbeitsrecht nehme. Das MAI nimmt den Staaten in keiner Weise das Recht, auf den Gebieten des Umwelt- oder Arbeitsrechtes oder auf irgendeinem anderen Gebiet zu legiferieren und ihre nationalen Anliegen zu verfolgen. Das MAI will einzig sicherstellen, dass entsprechende Politiken oder Gesetze nicht zu diskriminierenden Praktiken missbraucht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut der "WochenZeitung" vom 15. Januar 1998 ist die OECD an der Vorbereitung eines multilateralen Abkommens über Investitionen (MAI). Damit soll ein gewaltiger Globalisierungsschub mit folgenschweren Auswirkungen auf die Demokratie, die Umwelt und die Arbeitnehmer auf uns zukommen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. in welchem Stadium sich diese Arbeiten befinden;</p><p>2. wie der Meinungsbildungsprozess bei diesen Verhandlungen läuft;</p><p>3. wann mit dem Abschluss dieses Vertrages zu rechnen ist;</p><p>4. wie der genaue Wortlaut des Vertrages in seiner jetzigen Fassung lautet;</p><p>5. wer aus der Schweiz namentlich daran beteiligt ist;</p><p>6. welche Position die Schweizer Vertreter in diesem Verhandlungsprozedere einnehmen;</p><p>7. von wem die Anliegen der Arbeitnehmer und der Umwelt dabei vertreten werden.</p>
    • Multilaterales Abkommen über Investitionen

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