Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Haltung der Schweiz
- ShortId
-
98.3071
- Id
-
19983071
- Updated
-
10.04.2024 12:50
- Language
-
de
- Title
-
Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Haltung der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Arbeitnehmerschutz;Investition;OECD;multilaterales Abkommen;Investitionsschutz;Umweltverträglichkeit
- 1
-
- L05K1002020105, multilaterales Abkommen
- L03K110901, Investition
- L03K150222, OECD
- L05K1109010603, Investitionsschutz
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in den letzten Wochen über die Medien zum Teil Unwahrheiten zu den MAI-Verhandlungen verbreitet wurden. Er hatte bereits in der Antwort auf die Interpellation Bühlmann vom 23. Januar 1998 Gelegenheit, einige dieser Behauptungen richtigzustellen. Insbesondere hat er dort ausgeführt, dass die eidgenössischen Räte durch die Berichte des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik bereits mehrmals über die MAI-Verhandlungen informiert wurden. Ferner sind die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte in besonderen Sitzungen konsultiert worden. Im Hinblick auf kantonale Abweichungen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung sind auch Konsultationen mit dem leitenden Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen geführt worden.</p><p>Im übrigen wird das Abkommen selbstverständlich den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden; alsdann wird es dem fakultativen Referendum unterliegen.</p><p>2. Die Anliegen der Arbeitnehmerorganisationen auf OECD-Ebene (TUAC) betreffen vorwiegend die Umwelt- und Sozialpolitik. Sie decken sich weitgehend mit jenen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und anderer regierungsunabhängiger Organisationen. Diese werden zu den Sitzungen der Verbindungsgruppe, in der das federführende Bundesamt für Aussenwirtschaft über die MAI-Verhandlungen regelmässig Konsultationen durchführt, eingeladen. Daneben sind mit Vertretern entsprechender Organisationen sowohl auf OECD-Ebene wie in der Schweiz verschiedentlich Einzelgespräche geführt worden.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Bühlmann 98.3045 vom 23. Januar 1998 ausgeführt hat, zählt die Schweiz im Rahmen der MAI-Verhandlungen zu jenen Ländern, die sich von Anfang an konsequent für die Berücksichtigung sozial- und umweltpolitischer Aspekte eingesetzt haben. Diese Bestrebungen haben u. a. zu den heute nur noch von wenigen Ländern grundsätzlich bestrittenen Bestimmungen geführt, wonach es den Vertragsstaaten untersagt werden soll, durch die gezielte Abschwächung ihrer Umweltvorschriften oder ihrer arbeitsrechtlichen Normen ausländische Investitionen anzuziehen.</p><p>3. Die fortschrittliche Haltung, welche die Schweiz bei diesen Verhandlungen in umwelt- und sozialpolitischer Hinsicht seit jeher eingenommen hat, wurde am kürzlichen Vizeministertreffen der Verhandlungsparteien von Staatssekretär F. Blankart mit aller Deutlichkeit bekräftigt. Diese Haltung der Schweiz kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie seit den exploratorischen Gesprächen zu den MAI-Verhandlungen mit Entschiedenheit das Anliegen vertritt, dem MAI seien die bereits bestehenden und in der praktischen Anwendung bewährten Verhaltensrichtlinien der OECD für multinationale Unternehmen (mit detaillierten Kapiteln über die Sozialpartnerbeziehungen und das Umweltverhalten) beizufügen.</p><p>4. Von einer alarmierenden Einseitigkeit dieses Vertrages kann nicht die Rede sein. Das MAI wird als Investitionsvertrag zwar keine materiellen Sozial- und Umweltnormen enthalten. Solche sind bereits Gegenstand einer Vielzahl internationaler Konventionen. Das MAI wird diesen Konventionen nicht entgegenwirken, sondern diese durch entsprechende Verweise sogar bekräftigen. Ferner wird das MAI die in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 erwähnten umwelt- und sozialpolitischen Bestimmungen enthalten. Das MAI ist somit gegenüber entsprechenden Anliegen nicht einfach indifferent, sondern fördert sie aktiv. Die Tatsache, dass alle diese Elemente in den Verhandlungen lange Zeit stark umstritten waren, zeigt, dass ihnen praktische Wirkung zugetraut wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bereits an der OECD-Ministertagung vom April 1998 soll das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) abgeschlossen werden. Aber erst über verschiedene Presseartikel der jüngsten Zeit sind wir auf die Brisanz dieses Abkommens bezüglich der sozialen, rechtlichen und ökologischen Konsequenzen aufmerksam gemacht worden (siehe Interpellation Bühlmann 98.3045 vom 23. Januar 1998). Es gab Journalisten, die das MAI "Wunschzettel der Grosskonzerne an den Weihnachtsmann" oder "Vertragswerk von dermassen herrischer Arroganz, welches bedingungslos das Recht des Stärkeren - hier der transnationalen Gesellschaften - festschreibt" nannten. Auf jeden Fall ist es ausserordentlich befremdlich, dass weder das Parlament noch die interessierte Öffentlichkeit vom Bundesrat bisher über das MAI informiert worden sind.</p><p>Das veranlasst uns, die folgenden Fragen zu stellen:</p><p>1. Was hat das Parlament und zu welchem Zeitpunkt zum MAI überhaupt noch zu sagen?</p><p>2. Kennt der Bundesrat die Bedenken, welche der TUAC, der beratende Gewerkschaftsausschuss bei der OECD, eingebracht hat? Welche Position nahm bisher die Schweizer OECD-Delegation in diesem Verhandlungsprozess gegenüber diesen Bedenken ein?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die grundlegenden Arbeits- und Umweltnormen im MAI ebenso nachdrücklich zu schützen wie die Vermögenswerte und die wirtschaftlichen Interessen? Ist er bereit, das mit Nachdruck von den schweizerischen Verhandlungsführern zu fordern?</p><p>4. Findet er die Einseitigkeit der Interessen, wie sie im MAI vertreten werden, nicht auch alarmierend? Macht der Bundesrat seine Zustimmung zum MAI von der Ausgewogenheit dieses Abkommens abhängig?</p>
- Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Haltung der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in den letzten Wochen über die Medien zum Teil Unwahrheiten zu den MAI-Verhandlungen verbreitet wurden. Er hatte bereits in der Antwort auf die Interpellation Bühlmann vom 23. Januar 1998 Gelegenheit, einige dieser Behauptungen richtigzustellen. Insbesondere hat er dort ausgeführt, dass die eidgenössischen Räte durch die Berichte des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik bereits mehrmals über die MAI-Verhandlungen informiert wurden. Ferner sind die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte in besonderen Sitzungen konsultiert worden. Im Hinblick auf kantonale Abweichungen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung sind auch Konsultationen mit dem leitenden Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen geführt worden.</p><p>Im übrigen wird das Abkommen selbstverständlich den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden; alsdann wird es dem fakultativen Referendum unterliegen.</p><p>2. Die Anliegen der Arbeitnehmerorganisationen auf OECD-Ebene (TUAC) betreffen vorwiegend die Umwelt- und Sozialpolitik. Sie decken sich weitgehend mit jenen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und anderer regierungsunabhängiger Organisationen. Diese werden zu den Sitzungen der Verbindungsgruppe, in der das federführende Bundesamt für Aussenwirtschaft über die MAI-Verhandlungen regelmässig Konsultationen durchführt, eingeladen. Daneben sind mit Vertretern entsprechender Organisationen sowohl auf OECD-Ebene wie in der Schweiz verschiedentlich Einzelgespräche geführt worden.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Bühlmann 98.3045 vom 23. Januar 1998 ausgeführt hat, zählt die Schweiz im Rahmen der MAI-Verhandlungen zu jenen Ländern, die sich von Anfang an konsequent für die Berücksichtigung sozial- und umweltpolitischer Aspekte eingesetzt haben. Diese Bestrebungen haben u. a. zu den heute nur noch von wenigen Ländern grundsätzlich bestrittenen Bestimmungen geführt, wonach es den Vertragsstaaten untersagt werden soll, durch die gezielte Abschwächung ihrer Umweltvorschriften oder ihrer arbeitsrechtlichen Normen ausländische Investitionen anzuziehen.</p><p>3. Die fortschrittliche Haltung, welche die Schweiz bei diesen Verhandlungen in umwelt- und sozialpolitischer Hinsicht seit jeher eingenommen hat, wurde am kürzlichen Vizeministertreffen der Verhandlungsparteien von Staatssekretär F. Blankart mit aller Deutlichkeit bekräftigt. Diese Haltung der Schweiz kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie seit den exploratorischen Gesprächen zu den MAI-Verhandlungen mit Entschiedenheit das Anliegen vertritt, dem MAI seien die bereits bestehenden und in der praktischen Anwendung bewährten Verhaltensrichtlinien der OECD für multinationale Unternehmen (mit detaillierten Kapiteln über die Sozialpartnerbeziehungen und das Umweltverhalten) beizufügen.</p><p>4. Von einer alarmierenden Einseitigkeit dieses Vertrages kann nicht die Rede sein. Das MAI wird als Investitionsvertrag zwar keine materiellen Sozial- und Umweltnormen enthalten. Solche sind bereits Gegenstand einer Vielzahl internationaler Konventionen. Das MAI wird diesen Konventionen nicht entgegenwirken, sondern diese durch entsprechende Verweise sogar bekräftigen. Ferner wird das MAI die in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 erwähnten umwelt- und sozialpolitischen Bestimmungen enthalten. Das MAI ist somit gegenüber entsprechenden Anliegen nicht einfach indifferent, sondern fördert sie aktiv. Die Tatsache, dass alle diese Elemente in den Verhandlungen lange Zeit stark umstritten waren, zeigt, dass ihnen praktische Wirkung zugetraut wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bereits an der OECD-Ministertagung vom April 1998 soll das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) abgeschlossen werden. Aber erst über verschiedene Presseartikel der jüngsten Zeit sind wir auf die Brisanz dieses Abkommens bezüglich der sozialen, rechtlichen und ökologischen Konsequenzen aufmerksam gemacht worden (siehe Interpellation Bühlmann 98.3045 vom 23. Januar 1998). Es gab Journalisten, die das MAI "Wunschzettel der Grosskonzerne an den Weihnachtsmann" oder "Vertragswerk von dermassen herrischer Arroganz, welches bedingungslos das Recht des Stärkeren - hier der transnationalen Gesellschaften - festschreibt" nannten. Auf jeden Fall ist es ausserordentlich befremdlich, dass weder das Parlament noch die interessierte Öffentlichkeit vom Bundesrat bisher über das MAI informiert worden sind.</p><p>Das veranlasst uns, die folgenden Fragen zu stellen:</p><p>1. Was hat das Parlament und zu welchem Zeitpunkt zum MAI überhaupt noch zu sagen?</p><p>2. Kennt der Bundesrat die Bedenken, welche der TUAC, der beratende Gewerkschaftsausschuss bei der OECD, eingebracht hat? Welche Position nahm bisher die Schweizer OECD-Delegation in diesem Verhandlungsprozess gegenüber diesen Bedenken ein?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die grundlegenden Arbeits- und Umweltnormen im MAI ebenso nachdrücklich zu schützen wie die Vermögenswerte und die wirtschaftlichen Interessen? Ist er bereit, das mit Nachdruck von den schweizerischen Verhandlungsführern zu fordern?</p><p>4. Findet er die Einseitigkeit der Interessen, wie sie im MAI vertreten werden, nicht auch alarmierend? Macht der Bundesrat seine Zustimmung zum MAI von der Ausgewogenheit dieses Abkommens abhängig?</p>
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