Neuer Gesellschafts- und Sozialpakt

ShortId
98.3072
Id
19983072
Updated
10.04.2024 13:48
Language
de
Title
Neuer Gesellschafts- und Sozialpakt
AdditionalIndexing
Gewinnbeteiligung der Belegschaft;Belegschaftsaktien;Beteiligung der Arbeitnehmer/innen
1
  • L05K0702040101, Beteiligung der Arbeitnehmer/innen
  • L06K070204010103, Gewinnbeteiligung der Belegschaft
  • L06K070204010102, Belegschaftsaktien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die Situation zugunsten des Kapitals und zu Lasten der Arbeit massiv verändert. Der Anteil des Kapitals am gesamten Bruttosozialprodukt zeigt wachsende Tendenz. Die Kapitalgewinne explodieren, während die Reallöhne stagnieren oder sogar zurückgehen. In dieser Situation ist eine Kurskorrektur überfällig. Die vorgeschlagene Lösung ermöglicht, die Kapitalbildung und damit die Altersvorsorge eines grossen Teils der Beschäftigten deutlich zu verbessern, ohne die öffentlichen Haushalte zu strapazieren. Wenn die heutige Wirtschaftsordnung Bestand haben will und wenn wir auf Dauer die soziale Absicherung der Menschen in der Schweiz garantieren wollen, so müssen sie stärker am Realkapital beteiligt werden. Wir brauchen in diesem Land einen neuen Sozial- und Gesellschaftspakt.</p>
  • <p>Der Bundesrat möchte daran erinnern, dass unser Wirtschaftssystem auf Marktmechanismen, wie beispielsweise die Entgelte der Produktionsfaktoren, beruht. Die Löhne sind das Entgelt für die Arbeit. Die Gewinne entsprechen u. a. dem Entgelt für das Eigenkapital sowie das damit verbundene Risiko. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Gewinne nicht vollumfänglich an die Kapitaleigner verteilt werden, sondern ebenfalls der Realisierung künftiger Investitionen dienen, was sich insbesondere in der Schaffung von Arbeitsplätzen niederschlägt.</p><p>Ferner haben die Angestellten heute schon die Möglichkeit, am Produktivkapital der Unternehmen in der Schweiz zu partizipieren. Einerseits sind die Firmen in unserem Land börsenkotierte Aktiengesellschaften, und jedermann kann an ihrem Produktivkapital partizipieren, indem er Beteiligungspapiere erwirbt. Ausserdem offerieren Unternehmen ihren Angestellten Beteiligungen zu Vorzugsbedingungen.</p><p>Anderseits beinhalten heute die Löhne mehr und mehr eine Leistungskomponente. Diese Komponente besteht ausserdem oft aus einem an die individuelle Leistung und einem an das Unternehmensergebnis gebundenen Anteil; in diesem Fall bewirkt das erste Element, dass den Angestellten ein Entgelt für ihren Beitrag an die Produktivität des Unternehmens ausgerichtet wird, unabhängig von der Tatsache, ob die Firma einen Gewinn erwirtschaftet oder nicht. Diesbezüglich erinnert der Bundesrat an seine Antwort auf die Interpellation Rennwald (97.3587) bezüglich der Bonuspraxis und insbesondere an die Tatsache, dass gewisse ausländische Unternehmen im Lichte der positiven Auswirkungen der Bonuspraxis auf die Wirtschaft die Einführung von Leistungslohnkomponenten mit Steuererleichterungen belohnen. Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass es im Moment verfrüht ist, in der Schweiz vergleichbare Massnahmen zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen die nötigen rechtlichen Grundlagen und einen erläuternden Bericht vorzulegen, um folgende Ziele zu erreichen:</p><p>1. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens die Hälfte der von ihren Unternehmungen ausgeschütteten Gewinne.</p><p>2. Die Gewinnanteile werden vorzüglich in Form von Beteiligungspapieren an ihrer Gesellschaft vergeben. Diese Papiere dürfen nicht weiterverkauft werden. Sie gehen nach dem Ausscheiden aus der Firma gegen Abgeltung im Rahmen der aktuellen Börsenkurse an die Unternehmung zurück.</p><p>3. Die Gewinnanteile der Arbeitnehmer werden im gleichen Ausmass wie die Kapitalgewinne besteuert.</p>
  • Neuer Gesellschafts- und Sozialpakt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die Situation zugunsten des Kapitals und zu Lasten der Arbeit massiv verändert. Der Anteil des Kapitals am gesamten Bruttosozialprodukt zeigt wachsende Tendenz. Die Kapitalgewinne explodieren, während die Reallöhne stagnieren oder sogar zurückgehen. In dieser Situation ist eine Kurskorrektur überfällig. Die vorgeschlagene Lösung ermöglicht, die Kapitalbildung und damit die Altersvorsorge eines grossen Teils der Beschäftigten deutlich zu verbessern, ohne die öffentlichen Haushalte zu strapazieren. Wenn die heutige Wirtschaftsordnung Bestand haben will und wenn wir auf Dauer die soziale Absicherung der Menschen in der Schweiz garantieren wollen, so müssen sie stärker am Realkapital beteiligt werden. Wir brauchen in diesem Land einen neuen Sozial- und Gesellschaftspakt.</p>
    • <p>Der Bundesrat möchte daran erinnern, dass unser Wirtschaftssystem auf Marktmechanismen, wie beispielsweise die Entgelte der Produktionsfaktoren, beruht. Die Löhne sind das Entgelt für die Arbeit. Die Gewinne entsprechen u. a. dem Entgelt für das Eigenkapital sowie das damit verbundene Risiko. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Gewinne nicht vollumfänglich an die Kapitaleigner verteilt werden, sondern ebenfalls der Realisierung künftiger Investitionen dienen, was sich insbesondere in der Schaffung von Arbeitsplätzen niederschlägt.</p><p>Ferner haben die Angestellten heute schon die Möglichkeit, am Produktivkapital der Unternehmen in der Schweiz zu partizipieren. Einerseits sind die Firmen in unserem Land börsenkotierte Aktiengesellschaften, und jedermann kann an ihrem Produktivkapital partizipieren, indem er Beteiligungspapiere erwirbt. Ausserdem offerieren Unternehmen ihren Angestellten Beteiligungen zu Vorzugsbedingungen.</p><p>Anderseits beinhalten heute die Löhne mehr und mehr eine Leistungskomponente. Diese Komponente besteht ausserdem oft aus einem an die individuelle Leistung und einem an das Unternehmensergebnis gebundenen Anteil; in diesem Fall bewirkt das erste Element, dass den Angestellten ein Entgelt für ihren Beitrag an die Produktivität des Unternehmens ausgerichtet wird, unabhängig von der Tatsache, ob die Firma einen Gewinn erwirtschaftet oder nicht. Diesbezüglich erinnert der Bundesrat an seine Antwort auf die Interpellation Rennwald (97.3587) bezüglich der Bonuspraxis und insbesondere an die Tatsache, dass gewisse ausländische Unternehmen im Lichte der positiven Auswirkungen der Bonuspraxis auf die Wirtschaft die Einführung von Leistungslohnkomponenten mit Steuererleichterungen belohnen. Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass es im Moment verfrüht ist, in der Schweiz vergleichbare Massnahmen zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen die nötigen rechtlichen Grundlagen und einen erläuternden Bericht vorzulegen, um folgende Ziele zu erreichen:</p><p>1. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens die Hälfte der von ihren Unternehmungen ausgeschütteten Gewinne.</p><p>2. Die Gewinnanteile werden vorzüglich in Form von Beteiligungspapieren an ihrer Gesellschaft vergeben. Diese Papiere dürfen nicht weiterverkauft werden. Sie gehen nach dem Ausscheiden aus der Firma gegen Abgeltung im Rahmen der aktuellen Börsenkurse an die Unternehmung zurück.</p><p>3. Die Gewinnanteile der Arbeitnehmer werden im gleichen Ausmass wie die Kapitalgewinne besteuert.</p>
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