Antwort des Bundesrates auf das Gesuch von Charles Sonabend
- ShortId
-
98.3075
- Id
-
19983075
- Updated
-
10.04.2024 07:57
- Language
-
de
- Title
-
Antwort des Bundesrates auf das Gesuch von Charles Sonabend
- AdditionalIndexing
-
Judentum;Entschädigung;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Legalität;Zweiter Weltkrieg;Opferhilfe
- 1
-
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L04K01060208, Judentum
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- L05K0507020201, Entschädigung
- L04K08020502, Legalität
- L05K0501020501, Opferhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Herr Sonabend macht - gestützt auf das Verantwortlichkeitsgesetz - geltend, er habe wegen der Flüchtlingspolitik des Bundesrates während der Zeit des Zweiten Weltkrieges Anspruch auf die Leistung einer Genugtuungssumme in der Höhe von 100 000 Franken. Diesen Rechtsanspruch hat der Bundesrat - gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen - abgelehnt. Der Bundesrat begründet dies wie folgt: Der Anspruch sei sowohl durch Zeitablauf verwirkt als auch materiellrechtlich nicht begründet. Dies bedeutet nicht, dass sich der Bundesrat nicht für die Schattenseiten der damaligen Flüchtlingspolitik entschuldigen kann. Er tat dies aufgrund einer politisch-moralischen und nicht etwa rechtlichen Beurteilung anlässlich der Rede von Bundespräsident Villiger im Jahre 1995. An dieser Haltung des Bundesrates vermag der Entscheid Sonabend nichts zu ändern.</p><p>Im Fall von Paul Grüninger ging es um eine andere rechtliche Problematik, und zwar um die Revision eines kantonalen Strafurteils in einem Einzelfall. Das Urteil wurde vom Bezirksgericht St. Gallen aufgehoben, da Paul Grüninger aufgrund der heutigen Kenntnisse attestiert werden konnte, er habe Notstandshilfe geleistet.</p><p>2. Die vorhandenen Dokumente belegen, dass Charles Sonabend und seine Schwester auf ihre jeweiligen Anfragen stets Antwort erhalten haben. Die Anfragen konzentrierten sich primär auf den Bestand und Verbleib von Vermögenswerten und persönlichen Gegenständen, welche die Eltern bei der Einreise in die Schweiz auf sich getragen und teilweise zurückgelassen hatten. Für den Bundesrat ist die Forderung daher verjährt und verwirkt. Es wird nun Sache des Bundesgerichtes sein, diese Frage zu beurteilen.</p><p>3. Der Hinweis auf die Schweizerische Solidaritätsstiftung nimmt tatsächlich nicht Bezug auf die konkrete Genugtuungsforderung. In seiner Stellungnahme an Herrn Sonabend hat der Bundesrat aber - unabhängig von den rechtlichen Überlegungen - festgehalten, dass er auf der Ebene der Solidarität zur Vermeidung und Linderung von Unrecht und Leid ein in dieser Dimension einmaliges und grosszügiges Werk lanciert hat: die Stiftung solidarische Schweiz.</p><p>4. Im Fall Sonabend war eine Rechtsfrage zu entscheiden, die letztlich in der Kompetenz des Bundesgerichtes liegt. Die politische Antwort hat der Bundesrat in Form von zahlreichen Massnahmen zur Bewältigung der Vergangenheit gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit grossem Erstaunen habe ich von der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates auf das Gesuch um Genugtuung für den Tod der Eltern von Charles Sonabend gehört. Nach Schritten in die richtige Richtung, wie sie mit der Entschuldigung des Bundesrates für die Flüchtlingspolitik und den Erklärungen zum Antisemitismus gemacht wurden, kommt mir diese Stellungnahme wie ein Rückfall in alte Zeiten vor, die von Verdrängen, Abwimmeln und Verstecken hinter legalistischen Positionen geprägt waren.</p><p>Die Ablehnung der Genugtuungsforderung ist absolut unbegreiflich, deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie kann der Bundesrat mit dem legalistischen Argument, die Abschiebung sei nach damaligem Recht gültig gewesen, seine Ablehnung begründen, nachdem ja die damalige Flüchtlingspolitik nachweislich antisemitisch war? Sonst hätte sich der Bundesrat ja dafür im nachhinein nicht entschuldigen müssen! Oder ist der Bundesrat etwa neuerdings nicht mehr der Meinung, dass die Abwehrpolitik gegenüber den Juden "gesetzliches Unrecht" war? Kommt diese legalistische Argumentation dem Bundesrat nicht auch unlogisch vor, denn mit der gleichen Logik hätte ja auch Paul Grüninger nie rehabilitiert werden können?</p><p>2. Gleich unbegreiflich ist das Verjährungsargument: Da wird Charles Sonabend fünfzig Jahre lang die Akteneinsicht verwehrt, mit der er das traurige Schicksal seiner Eltern überhaupt hätte beweisen können, und dann wird ihm gesagt, sein Gesuch sei längst verwirkt. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, diese Argumentation sei zynisch?</p><p>3. Was nützt dem konkreten Opfer der damaligen schweizerischen Unrechtspolitik Charles Sonabend der Hinweis auf die Solidaritätsstiftung? Ist der Hinweis auf ein erst auf dem Papier existierendes Solidaritätswerk, von dem Herr Sonabend kaum je wird profitieren können, nicht eine billige und peinliche Ausflucht? Verkommen da nicht alle Bekenntnisse des Mitgefühls zur Farce, wenn schliesslich doch nur eine schnöde Ablehnung der Genugtuungsforderung erfolgt?</p><p>4. Was erhofft sich der Bundesrat noch vom Bundesgericht, das per Definition nur legalistisch entscheiden kann? Warum hat sich der Bundesrat als politisch verantwortliche Behörde vor einem politischen Entscheid gedrückt?</p>
- Antwort des Bundesrates auf das Gesuch von Charles Sonabend
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Herr Sonabend macht - gestützt auf das Verantwortlichkeitsgesetz - geltend, er habe wegen der Flüchtlingspolitik des Bundesrates während der Zeit des Zweiten Weltkrieges Anspruch auf die Leistung einer Genugtuungssumme in der Höhe von 100 000 Franken. Diesen Rechtsanspruch hat der Bundesrat - gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen - abgelehnt. Der Bundesrat begründet dies wie folgt: Der Anspruch sei sowohl durch Zeitablauf verwirkt als auch materiellrechtlich nicht begründet. Dies bedeutet nicht, dass sich der Bundesrat nicht für die Schattenseiten der damaligen Flüchtlingspolitik entschuldigen kann. Er tat dies aufgrund einer politisch-moralischen und nicht etwa rechtlichen Beurteilung anlässlich der Rede von Bundespräsident Villiger im Jahre 1995. An dieser Haltung des Bundesrates vermag der Entscheid Sonabend nichts zu ändern.</p><p>Im Fall von Paul Grüninger ging es um eine andere rechtliche Problematik, und zwar um die Revision eines kantonalen Strafurteils in einem Einzelfall. Das Urteil wurde vom Bezirksgericht St. Gallen aufgehoben, da Paul Grüninger aufgrund der heutigen Kenntnisse attestiert werden konnte, er habe Notstandshilfe geleistet.</p><p>2. Die vorhandenen Dokumente belegen, dass Charles Sonabend und seine Schwester auf ihre jeweiligen Anfragen stets Antwort erhalten haben. Die Anfragen konzentrierten sich primär auf den Bestand und Verbleib von Vermögenswerten und persönlichen Gegenständen, welche die Eltern bei der Einreise in die Schweiz auf sich getragen und teilweise zurückgelassen hatten. Für den Bundesrat ist die Forderung daher verjährt und verwirkt. Es wird nun Sache des Bundesgerichtes sein, diese Frage zu beurteilen.</p><p>3. Der Hinweis auf die Schweizerische Solidaritätsstiftung nimmt tatsächlich nicht Bezug auf die konkrete Genugtuungsforderung. In seiner Stellungnahme an Herrn Sonabend hat der Bundesrat aber - unabhängig von den rechtlichen Überlegungen - festgehalten, dass er auf der Ebene der Solidarität zur Vermeidung und Linderung von Unrecht und Leid ein in dieser Dimension einmaliges und grosszügiges Werk lanciert hat: die Stiftung solidarische Schweiz.</p><p>4. Im Fall Sonabend war eine Rechtsfrage zu entscheiden, die letztlich in der Kompetenz des Bundesgerichtes liegt. Die politische Antwort hat der Bundesrat in Form von zahlreichen Massnahmen zur Bewältigung der Vergangenheit gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit grossem Erstaunen habe ich von der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates auf das Gesuch um Genugtuung für den Tod der Eltern von Charles Sonabend gehört. Nach Schritten in die richtige Richtung, wie sie mit der Entschuldigung des Bundesrates für die Flüchtlingspolitik und den Erklärungen zum Antisemitismus gemacht wurden, kommt mir diese Stellungnahme wie ein Rückfall in alte Zeiten vor, die von Verdrängen, Abwimmeln und Verstecken hinter legalistischen Positionen geprägt waren.</p><p>Die Ablehnung der Genugtuungsforderung ist absolut unbegreiflich, deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie kann der Bundesrat mit dem legalistischen Argument, die Abschiebung sei nach damaligem Recht gültig gewesen, seine Ablehnung begründen, nachdem ja die damalige Flüchtlingspolitik nachweislich antisemitisch war? Sonst hätte sich der Bundesrat ja dafür im nachhinein nicht entschuldigen müssen! Oder ist der Bundesrat etwa neuerdings nicht mehr der Meinung, dass die Abwehrpolitik gegenüber den Juden "gesetzliches Unrecht" war? Kommt diese legalistische Argumentation dem Bundesrat nicht auch unlogisch vor, denn mit der gleichen Logik hätte ja auch Paul Grüninger nie rehabilitiert werden können?</p><p>2. Gleich unbegreiflich ist das Verjährungsargument: Da wird Charles Sonabend fünfzig Jahre lang die Akteneinsicht verwehrt, mit der er das traurige Schicksal seiner Eltern überhaupt hätte beweisen können, und dann wird ihm gesagt, sein Gesuch sei längst verwirkt. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, diese Argumentation sei zynisch?</p><p>3. Was nützt dem konkreten Opfer der damaligen schweizerischen Unrechtspolitik Charles Sonabend der Hinweis auf die Solidaritätsstiftung? Ist der Hinweis auf ein erst auf dem Papier existierendes Solidaritätswerk, von dem Herr Sonabend kaum je wird profitieren können, nicht eine billige und peinliche Ausflucht? Verkommen da nicht alle Bekenntnisse des Mitgefühls zur Farce, wenn schliesslich doch nur eine schnöde Ablehnung der Genugtuungsforderung erfolgt?</p><p>4. Was erhofft sich der Bundesrat noch vom Bundesgericht, das per Definition nur legalistisch entscheiden kann? Warum hat sich der Bundesrat als politisch verantwortliche Behörde vor einem politischen Entscheid gedrückt?</p>
- Antwort des Bundesrates auf das Gesuch von Charles Sonabend
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