Ratifikation der Arhus-Konvention

ShortId
98.3087
Id
19983087
Updated
25.06.2025 00:04
Language
de
Title
Ratifikation der Arhus-Konvention
AdditionalIndexing
Umweltpolitik (speziell);Kontrolle der Umweltbelastungen;Umweltrecht;Informationsverbreitung;Europäische Konvention;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L04K06010404, Kontrolle der Umweltbelastungen
  • L03K060103, Umweltpolitik (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 1990 besteht in der EU freier Zugang zu Informationen über die Umwelt (Richtlinie 90/313). Dasselbe Anliegen verfolgt eine Konvention, die im Rahmen der Uno-ECE beim Umweltministertreffen im Juni 1998 in Aarhus verabschiedet werden soll.</p><p>Die Übernahme der genannten Richtlinie in schweizerisches Recht bildete einen Bestandteil der von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Eurolex. Nach der Ablehnung des EWR-Beitrittes durch das Schweizervolk stand ihre Aufnahme bei der Revision des Umweltschutzgesetzes erneut zur Diskussion, wurde aber abgelehnt.</p><p>Heute geht es um mehr als blosse EU-Kompatibilität. Die Aarhus-Konvention soll das Recht auf Umweltinformation für alle west- und osteuropäischen Staaten einführen. Es stünde der Schweiz, die sich ihrer demokratischen Tradition und ihrer Verdienste um den gesamteuropäischen Prozess rühmt, gut an, auch in diesem Bereich nicht abseits zu stehen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen, was das Umweltschutzgesetz betrifft. Nur dieses Gesetz bedarf einer Anpassung.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweiz die Konvention über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Aarhus-Konvention) ratifizieren kann.</p>
  • Ratifikation der Arhus-Konvention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1990 besteht in der EU freier Zugang zu Informationen über die Umwelt (Richtlinie 90/313). Dasselbe Anliegen verfolgt eine Konvention, die im Rahmen der Uno-ECE beim Umweltministertreffen im Juni 1998 in Aarhus verabschiedet werden soll.</p><p>Die Übernahme der genannten Richtlinie in schweizerisches Recht bildete einen Bestandteil der von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Eurolex. Nach der Ablehnung des EWR-Beitrittes durch das Schweizervolk stand ihre Aufnahme bei der Revision des Umweltschutzgesetzes erneut zur Diskussion, wurde aber abgelehnt.</p><p>Heute geht es um mehr als blosse EU-Kompatibilität. Die Aarhus-Konvention soll das Recht auf Umweltinformation für alle west- und osteuropäischen Staaten einführen. Es stünde der Schweiz, die sich ihrer demokratischen Tradition und ihrer Verdienste um den gesamteuropäischen Prozess rühmt, gut an, auch in diesem Bereich nicht abseits zu stehen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen, was das Umweltschutzgesetz betrifft. Nur dieses Gesetz bedarf einer Anpassung.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweiz die Konvention über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Aarhus-Konvention) ratifizieren kann.</p>
    • Ratifikation der Arhus-Konvention

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