Koordinationsinstanz für die Sozialpolitik auf Bundesebene

ShortId
98.3089
Id
19983089
Updated
10.04.2024 09:46
Language
de
Title
Koordinationsinstanz für die Sozialpolitik auf Bundesebene
AdditionalIndexing
Armut;Gemeinde;Kanton;Bund;Sozialpolitik;Aufgabenteilung;Sozialversicherung;Stadt;Sozialhilfe
1
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L03K010402, Sozialpolitik
  • L04K01010203, Armut
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L06K080701020104, Bund
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L05K0102020102, Stadt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schaffung nach einer Koordinationsinstanz für Sozialpolitik auf Bundesebene wurde dringend vom Schweizerischen Städteverband gefordert. Die Städte sind seit der Rezession der neunziger Jahre ganz besonders mit neuen Problemen im Sozialbereich konfrontiert: Wachsende Armut, eine mehr oder weniger gleichbleibende, hohe Zahl von Langzeiterwerbslosen, psychische Stresskrankheiten, die eine Invalidisierung nach sich ziehen, und vermehrte Suchtabhängigkeit usw. führen dazu, dass immer grössere Bevölkerungskreise in der einen oder andern Form auf Sozialleistungen angewiesen sind. Den Forderungen zusätzlicher Sozialleistungen stehen die beschränkten finanziellen Ressourcen gegenüber. Von diesen Veränderungen sind vor allem die Schweizer Städte mit Zentrumsfunktion und Agglomerationen in hohem Masse betroffen. Sie tragen einen grossen Teil der sozialen Aufgaben. Die Frage, wie in den nächsten Jahren die künftige Schweizer Sozialpolitik aussehen soll, drängt sich unweigerlich auf. Fragen, wer solche Leistungen erbringen soll, wie die Lasten zu verteilen sind und wo die Grenzen der Belastung liegen, sind vordringliche Fragen, deren Lösung nicht einfach den betroffenen Städten überlassen werden kann.</p><p>Eine Koordinationsinstanz ist u. a. notwendig, weil die Schweiz kein eigenes Sozialministerium hat. Mit den Fragen und Problemlösungen im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit sind verschiedene Departemente beauftragt, ein Umstand, der oft zielgerichtetes staatliches Handeln erschwert.</p>
  • <p>Eine Verbesserung der Koordination zwischen den verschiedenen Bereichen der Sozialpolitik, wie sie im Postulat gefordert wird, beinhaltet zwei verschiedene Aspekte. Zum einen geht es darum, die Sozialpolitik übersichtlicher zu gestalten und die Kohärenz der Politik der verschiedenen beteiligten Instanzen zu gewährleisten, dies im Interesse der Versicherten und der Leistungsempfänger. Zum anderen ist in der Begründung des Postulates auch die Frage der Kostenverteilung zwischen den Gemeinwesen angesprochen. Dabei geht es hauptsächlich darum zu verhindern, dass sich die Verteilung zuungunsten der Gemeinden und der städtischen Agglomerationen auswirkt.</p><p>Der Bundesrat teilt die Bedenken der Postulantin. Er ist sich bewusst, dass in den vergangenen Jahren eine Zunahme der Gesuche um Sozialleistungen zu verzeichnen war und dass die Städte demzufolge mit immer höheren Ausgaben konfrontiert wurden. Er anerkennt auch, dass die Eigenheiten des schweizerischen Sozialsystems zur Fragmentierung des Sozialschutzes beigetragen haben.</p><p>Was das Problem der Kostenverteilung zwischen den Gemeinwesen betrifft, so besteht keine Notwendigkeit für die Schaffung eines neuen Koordinationsorgans. Die Vereinfachung der Aufgabenteilung sowie die Frage der Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen werden gegenwärtig im Rahmen des Projekts für einen neuen Finanzausgleich behandelt. Die besondere Situation der Städte mit Zentrumsfunktion ruft nach einer kantonalen oder regionalen Lösung, die den effektiven Ausgaben der städtischen Gemeinden besser Rechnung trägt. In dieser Hinsicht scheint es deshalb nicht sinnvoll, eine neue, zentrale Institution zu schaffen.</p><p>Was hingegen den erstgenannten Aspekt betrifft, nämlich die Koordination der Leistungen und der Sozialpolitik im Hinblick auf eine bessere Kohärenz, so könnte die Schaffung einer einzigen Instanz unter diesem Gesichtspunkt durchaus positive Auswirkungen haben. Dennoch drängt sich die Schaffung eines solchen Organs nicht auf. Die - durchaus notwendige - Zusammenarbeit kann auch mit anderen, flexibleren, auf den Einzelfall abstimmbaren Mitteln erfolgen, was im übrigen bereits heute geschieht. Als Beispiel seien etwa die interdepartementalen Arbeitsgruppen zur Finanzierung der Sozialversicherungen erwähnt, in denen die Kantone, aber auch die Gemeinden und Städte vertreten waren. Auch bei der Erarbeitung neuer Lösungen zum Finanzausgleich waren die Städte vertreten.</p><p>Hinzu kommt, dass die zuständigen Departemente und Ämter einen regelmässigen Kontakt mit den Konferenzen pflegen, in denen die kantonalen Regierungen ihre Politik koordinieren, namentlich mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und mit der Sanitätsdirektorenkonferenz. Des weiteren werden die Information und Beratung auch von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gewährleistet. Diese Kommunikationsmöglichkeiten können noch weiter ausgebaut werden. Sie haben zwar ihre Grenzen, aber ermöglichen einen regelmässigen Dialog unter Wahrung der Organisation und der Autonomie der beteiligten Institutionen. Es besteht die Gefahr, dass eine neue Koordinationsinstanz lediglich Partner zusammenbringen würde, die bereits im Rahmen anderer, bestehender Organisationen vereint sind.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie und in welchem Rahmen eine Koordinationsinstanz für die Sozialpolitik geschaffen werden kann. Sie soll die Massnahmen im Bereich der Sozialversicherung und der Sozialhilfe besser aufeinander abstimmen und eine Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden in der Sozialpolitik und der Armutsbekämpfung sicherstellen.</p>
  • Koordinationsinstanz für die Sozialpolitik auf Bundesebene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schaffung nach einer Koordinationsinstanz für Sozialpolitik auf Bundesebene wurde dringend vom Schweizerischen Städteverband gefordert. Die Städte sind seit der Rezession der neunziger Jahre ganz besonders mit neuen Problemen im Sozialbereich konfrontiert: Wachsende Armut, eine mehr oder weniger gleichbleibende, hohe Zahl von Langzeiterwerbslosen, psychische Stresskrankheiten, die eine Invalidisierung nach sich ziehen, und vermehrte Suchtabhängigkeit usw. führen dazu, dass immer grössere Bevölkerungskreise in der einen oder andern Form auf Sozialleistungen angewiesen sind. Den Forderungen zusätzlicher Sozialleistungen stehen die beschränkten finanziellen Ressourcen gegenüber. Von diesen Veränderungen sind vor allem die Schweizer Städte mit Zentrumsfunktion und Agglomerationen in hohem Masse betroffen. Sie tragen einen grossen Teil der sozialen Aufgaben. Die Frage, wie in den nächsten Jahren die künftige Schweizer Sozialpolitik aussehen soll, drängt sich unweigerlich auf. Fragen, wer solche Leistungen erbringen soll, wie die Lasten zu verteilen sind und wo die Grenzen der Belastung liegen, sind vordringliche Fragen, deren Lösung nicht einfach den betroffenen Städten überlassen werden kann.</p><p>Eine Koordinationsinstanz ist u. a. notwendig, weil die Schweiz kein eigenes Sozialministerium hat. Mit den Fragen und Problemlösungen im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit sind verschiedene Departemente beauftragt, ein Umstand, der oft zielgerichtetes staatliches Handeln erschwert.</p>
    • <p>Eine Verbesserung der Koordination zwischen den verschiedenen Bereichen der Sozialpolitik, wie sie im Postulat gefordert wird, beinhaltet zwei verschiedene Aspekte. Zum einen geht es darum, die Sozialpolitik übersichtlicher zu gestalten und die Kohärenz der Politik der verschiedenen beteiligten Instanzen zu gewährleisten, dies im Interesse der Versicherten und der Leistungsempfänger. Zum anderen ist in der Begründung des Postulates auch die Frage der Kostenverteilung zwischen den Gemeinwesen angesprochen. Dabei geht es hauptsächlich darum zu verhindern, dass sich die Verteilung zuungunsten der Gemeinden und der städtischen Agglomerationen auswirkt.</p><p>Der Bundesrat teilt die Bedenken der Postulantin. Er ist sich bewusst, dass in den vergangenen Jahren eine Zunahme der Gesuche um Sozialleistungen zu verzeichnen war und dass die Städte demzufolge mit immer höheren Ausgaben konfrontiert wurden. Er anerkennt auch, dass die Eigenheiten des schweizerischen Sozialsystems zur Fragmentierung des Sozialschutzes beigetragen haben.</p><p>Was das Problem der Kostenverteilung zwischen den Gemeinwesen betrifft, so besteht keine Notwendigkeit für die Schaffung eines neuen Koordinationsorgans. Die Vereinfachung der Aufgabenteilung sowie die Frage der Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen werden gegenwärtig im Rahmen des Projekts für einen neuen Finanzausgleich behandelt. Die besondere Situation der Städte mit Zentrumsfunktion ruft nach einer kantonalen oder regionalen Lösung, die den effektiven Ausgaben der städtischen Gemeinden besser Rechnung trägt. In dieser Hinsicht scheint es deshalb nicht sinnvoll, eine neue, zentrale Institution zu schaffen.</p><p>Was hingegen den erstgenannten Aspekt betrifft, nämlich die Koordination der Leistungen und der Sozialpolitik im Hinblick auf eine bessere Kohärenz, so könnte die Schaffung einer einzigen Instanz unter diesem Gesichtspunkt durchaus positive Auswirkungen haben. Dennoch drängt sich die Schaffung eines solchen Organs nicht auf. Die - durchaus notwendige - Zusammenarbeit kann auch mit anderen, flexibleren, auf den Einzelfall abstimmbaren Mitteln erfolgen, was im übrigen bereits heute geschieht. Als Beispiel seien etwa die interdepartementalen Arbeitsgruppen zur Finanzierung der Sozialversicherungen erwähnt, in denen die Kantone, aber auch die Gemeinden und Städte vertreten waren. Auch bei der Erarbeitung neuer Lösungen zum Finanzausgleich waren die Städte vertreten.</p><p>Hinzu kommt, dass die zuständigen Departemente und Ämter einen regelmässigen Kontakt mit den Konferenzen pflegen, in denen die kantonalen Regierungen ihre Politik koordinieren, namentlich mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und mit der Sanitätsdirektorenkonferenz. Des weiteren werden die Information und Beratung auch von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gewährleistet. Diese Kommunikationsmöglichkeiten können noch weiter ausgebaut werden. Sie haben zwar ihre Grenzen, aber ermöglichen einen regelmässigen Dialog unter Wahrung der Organisation und der Autonomie der beteiligten Institutionen. Es besteht die Gefahr, dass eine neue Koordinationsinstanz lediglich Partner zusammenbringen würde, die bereits im Rahmen anderer, bestehender Organisationen vereint sind.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie und in welchem Rahmen eine Koordinationsinstanz für die Sozialpolitik geschaffen werden kann. Sie soll die Massnahmen im Bereich der Sozialversicherung und der Sozialhilfe besser aufeinander abstimmen und eine Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden in der Sozialpolitik und der Armutsbekämpfung sicherstellen.</p>
    • Koordinationsinstanz für die Sozialpolitik auf Bundesebene

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